Vorne 17Zoll Alu und hinten 15 Zoll Stahlfelgen erlaubt.
Am Wochenende hat sich ein Reifen verabschiedet.
Hab dann vorne meine 17 Zoll Alus montiert. Werde heute die hinteren Stahlfelgen ebenfalls umziehen.
Sieht schon sehr auffällig aus.
Ist evtl. ein Bußgeld fällig?
Ford Focus Mk2, alle Reifen zugelassen und Original.
23 Antworten
Nein, Radwechsel stellen keine Ordnungswidrigkeit dar.
PS: dass alle vom Fahrzeughersteller „erlaubten“ Reifengrößen ausschließlich als Quartett zu nutzen sind, davon kannst Du dich durch einen Blick in die Zulassungsbescheinigung überzeugen.
Danke. Hatte ich schon vermutet. Beim Hitzeschlag beim Umziehen werde ich dem Arzt mitteilen, dass ein Herr G. Hoeker aus dem Internetz mich zum Umziehen genötigt hat.
Zitat:
@Gummihoeker schrieb am 1. Juli 2025 um 10:23:34 Uhr:
Nein, Radwechsel stellen keine Ordnungswidrigkeit dar.
PS: dass alle vom Fahrzeughersteller „erlaubten“ Reifengrößen ausschließlich als Quartett zu nutzen sind, davon kannst Du dich durch einen Blick in die Zulassungsbescheinigung überzeugen.
Was denn nun?
Ist das so schwierig? Als kurzfristiger Notbehelf natürlich nicht zu beanstanden (Nothilfe Gedanke). Dauerhaft aber schon.
Wenn du angehalten wirst mit dem defekten Rad auf dem Weg zum Reifenhändler sieht's halt anders aus als Hunderte Kilometer von daheim im Urlaubsort.
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Musst du dich denn immer einmischen? OK, dann beantworte du eben, warum es einerseits "keine Ordnungswidrigkeit" ist, andererseits die Reifengrößen nur als Quartett benutzt werden dürfen. War es denn beim TE ein Notbehelf, wenn er am Wochenende vorne andere Reifen aufgezogen hat, aber erst heute (Dienstag) die hinteren Reifen ummontiert. Ist von Freitag bis Dienstag noch "Notbehelf"? Bitte ausführlich darlegen, Rechtsprechung verlinken usw.
Für das Wechseln der Räder ist noch immer kein Bußgeld fällig.
Die Teilnahme am Straßenverkehr ist jedoch nur zulässig, wenn das Fahrzeug den Vorschriften entspricht und wie vom Fahrzeughersteller vorgesehen, ausgerüstet ist.
Die einzige Ausnahme wurde vom Kollegen nogel beschrieben.
Dass der Zeitraum über mehrere Tage keinen akuten „Notbehelf“ darstellt, muß wohl nicht extra thematisiert werden.
Zitat:@Rockville schrieb am 1. Juli 2025 um 12:42:14 Uhr:
Musst du dich denn immer einmischen? OK, dann beantworte du eben, warum es einerseits "keine Ordnungswidrigkeit" ist, andererseits die Reifengrößen nur als Quartett benutzt werden dürfen. War es denn beim TE ein Notbehelf, wenn er am Wochenende vorne andere Reifen aufgezogen hat, aber erst heute (Dienstag) die hinteren Reifen ummontiert. Ist von Freitag bis Dienstag noch "Notbehelf"? Bitte ausführlich darlegen, Rechtsprechung verlinken usw.
Was soll denn dieser Tonfall? Ist dir zu heiß? Wer hier postet, bestimmst du nicht.
Und ich werde gar nix darlegen, es ist alles gesagt und vermutlich von allen (bis auf einen) verstanden.
Zitat:
@Gummihoeker schrieb am 1. Juli 2025 um 12:53:59 Uhr:
Dass der Zeitraum über mehrere Tage keinen akuten „Notbehelf“ darstellt, muß wohl nicht extra thematisiert werden.
Daher lag eben doch eine Ordnungswidrigkeit vor.
Zitat:
@nogel schrieb am 1. Juli 2025 um 12:55:17 Uhr:
Und ich werde gar nix darlegen,
Wie immer. Musst du denn bei dem Wetter noch zusätzlich so viel heiße Luft produzieren?
Meine Schuld, auf naive Fragen:
„Ist evtl. ein Bußgeld fällig?“
rutschen mir schon mal komische Antworten heraus.
Vielleicht meinte er "... wenn ich erwischt worden wäre". 😉
Danke @Gummihoeker daß du auch trotz der Hitze einen kühlen Kopf bewahrst und nicht ausfällig wirst
Zitat:
@Rockville schrieb am 1. Juli 2025 um 13:07:11 Uhr:
Vielleicht meinte er "... wenn ich erwischt worden wäre". 😉
Jau, wer mehr als zwei Jahrzehnte in einem Automobil-Forum unterwegs ist, dem ist zuzutrauen, dass er die Antwort bereits kennt.
Danke, Danke nochmals. Gerade alles getauscht. 31Grad Hitze kein Problem. Insekten aber. 4 Stiche. Jetzt unter die Dusche.