Vorlage von HU Bericht innerhalb von 2 Wochen - Wagen zwischenzeitlich verkauft!

Ich hab da mal eine Frage, ich wurde letztens von der Polizei erwischt - Tatbestand seit 12 Jahren keinen TÜV, durfte 40€ blechen und habe 2 Punkte kassiert. Erst wollten sie mir den Wagen stilllegen, aber nachdem ich ihnen gesagt was ich von Beruf bin und wo ich arbeite, konnte ich sie doch noch vom tadelosen Zustand meines Wagens überzeugen.

Es ist einfach so das ich den TÜV für eine total überteuerte und absolut sinnfreie Instition halte, diese Moment Aufnahme ist für mich die reinste Willkür und Abzocke.

Wie dem auch sei, nun soll ich innerhalb von 2 Wochen einen gültigen HU Bericht bei der Polizeiwache vorlegen.
Nur hat mir jemand der mich schon länger mit E-mail belästigt hat ein Angebot für meinen Wagen gemacht was ich nicht ausschlagen konnte und somit habe ich mich mit einem weinenden und einem lachenden Auge von meinem langjährigen Begleiter getrennt.

Nun ist meine Frage, reicht es wenn ich der Rennleitung den Kaufvertrag zu faxe, nach dem Motto, wendet euch an XY der Wagen ist nicht mehr in meinem Besitz oder muss ich persönlich vorstellig werden?

Beste Antwort im Thema

Abmeldebestätigung reicht.

Zum Rest sage ich nichts, klingt sehr nach Troll.

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Zitat:

Original geschrieben von Grasflittchen


Ich bin berufspendler und fahre täglich 140km Autobahn, wie oft wurdest du schon mit einem unauffälligen Wagen bei Korrekter Fahrweise auf der Autobahn angehalten? Es ist ja nicht nicht das erste mal das ich ohne Tüv fahre. Meiner Wagen davor habe ich auch 10 Jahre ohne Tüv bewegt bevor ich ihn habe verschrotten lassen.

Welchen Fehler hast du begangen, daß sie dich jetzt doch noch erwischt haben? 😰

...alter Schwede..., und ich mach mir schon Gedanken weil ich 2 Monate drüber bin 😁

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


@Grasflittchen
Vielleicht kannst du uns ja mal die Frage beantworten, wie du 12 Jahre lang mit der einen Plakettenfarbe unkontrolliert durch den Verkehr gekommen bist....

Das steht direkt über deinem Post, wann wirst du auf der Autobahn schonmal angehalten und wann guckt die Rennleitung jemals wirklich auf die Plakete. Arbeit ist 3min von der Abfahrt entfernt und mein Eigenheim mit Garage (wo einem keine Nachbarn anschwärzen) ist ebenfalls nicht weiter entfernt. Außerdem sind es keine 12 sondern mittlerweile 32 Jahre, bei meinen anderen Autos bestand auch immer nur die HU zum Kaufzeitpunkt. Und bei meinem nächsten wird das auch nicht anders laufen.

Außer diesen 140km täglich fahre ich kein Auto, in der Stadt ist mir das Fahrrad lieber.

Zitat:

Original geschrieben von Rigero


Es sind meines Wissens lediglich sechs Farben für die HU-Plakette vorgesehen.

Bedeutet, man muss nur 60 Monate überstehen, damit die alte Plakette abermals Gültigkeit hat, nicht wahr?

Soweit richtig, aber guck mal in die Mitte deiner Plakete, vielleicht fällt dir da was auf...

Zitat:

Original geschrieben von MB190E-w201


Schon mal dran gedacht die Rennleitung zu fragen ob der Kaufvertrag langt

Sicher, das werde ich auch allerspätestens Freitag erledigen, nur imformiere ich mich lieber im Vorfeld über die Sachlage als später blöd darzustehen.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


@Grasflittchen
Vielleicht kannst du uns ja mal die Frage beantworten, wie du 12 Jahre lang mit der einen Plakettenfarbe unkontrolliert durch den Verkehr gekommen bist....

Hat mein Nachbr mit seinem alten LKW länger geschafft, ich meine 18 Jahre, der ist täglich unterwegs gewesen, alte Autos abschleppen und zum Schrott bringen, nebenbei hat er noch mit Alteise gemacht, also hat das Fahrzeug nicht irgendwo in der Ecke gestanden 😉

Wie ich schon öfter geschrieben habe, ich war erst 5 Jahre als Kurierfahrer selbstständig, dann fast den selben Zeitraum für Opel deutschlandweit abschleppen und jetzt seit 4 Jahren auch viel beruflich unterwegs... Kontrolle der Rennleitung? Keine einzige erlebt 🙄

Ich würde nicht gleich vom Troll oder von Langeweile reden, möglich ist es schon so lange ungesehen ohne Plakette rum zu fahren. Selbst wenn es den Rennleitern auffällt, sind die doch meist zu faul, die Leute raus zu winken... Kontrolle, Papierkram etc., alles lästig 😉

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Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Welchen Fehler hast du begangen, daß sie dich jetzt doch noch erwischt haben? 😰

Einfach ein blöder Zufall, wie das Leben so spielt. Die Rennleitung war bei mir in der Straße, weil sich jemand über die laute Musik meines Nachbars beschwert hat und just in dem Moment wo ich mein Garagentor geöffnet habe, ist dem sehr jungen Polizisten der gerade hinter meinem Wagen entlang ging die Kinnlade runter geklappt 😁 - Shit happens

Zitat:

Original geschrieben von Grasflittchen


Ich hab da mal eine Frage, ich wurde letztens von der Polizei erwischt - Tatbestand seit 12 Jahren keinen TÜV, durfte 40€ blechen und habe 2 Punkte kassiert. Erst wollten sie mir den Wagen stilllegen, aber nachdem ich ihnen gesagt was ich von Beruf bin und wo ich arbeite, konnte ich sie doch noch vom tadelosen Zustand meines Wagens überzeugen.

Es ist einfach so das ich den TÜV für eine total überteuerte und absolut sinnfreie Instition halte, diese Moment Aufnahme ist für mich die reinste Willkür und Abzocke.

Ich verstehe in diesem Zusamenhang nur Bahnhof. Da du wohl im KFZ-Gewerbe mit Fahrzeugreperaturen arbeitest müsstest gerade du wissen, wozu der TÜV gut ist.

Woher wollen die Leute wissen, das du Ahnung vom Auto hast. Beim Fußball ist es doch genau so. Es gibt Millionen Fußballexperten vorm Bildschirm, die alles besser wissen. Genau so gibts Leute von ATU oder ähnlichen Ketten, die denken sie kennen sich mit Autos aus.

Da ist es kein wunder, das dich hier einige als Troll bezeichnen. Ich selbst schmunzel auch drüber, und denke mir einerseits dont feed the trolls, aber andererseits sorgen solche Beiträge mal für abwechslung.

Um dir mal einen Tip zu geben, was nun im Hintergrund passiert. Beim anmelden deines nächsten Fahrzeuges wird dir gülltigkeit des TÜV's vermerkt und gespeichert. Läuft er ab fährt die Polizei in deiner Gegend streife, um zu gucken, ob du ihn verlängert hast. Du hast zwar Glück, das dein Wagen in der Garage steht, aber locker lassen sie trozdem nicht.

Zitat:

Original geschrieben von MvM


 Beim anmelden deines nächsten Fahrzeuges wird dir gülltigkeit des TÜV's vermerkt und gespeichert. Läuft er ab fährt die Polizei in deiner Gegend streife, um zu gucken, ob du ihn verlängert hast. Du hast zwar Glück, das dein Wagen in der Garage steht, aber locker lassen sie trozdem nicht.

Und morgen kommt der Weihnachtsmann. 😁 😁

Da fahrn echt manche JAHRZEHNTELANG ohne Tüv rum? Geiler Schei* 😁 😁

@ siggi1803
Mit neuer Plakette im Gepäck? 😁

Zitat:

Original geschrieben von MvM


 Ich selbst schmunzel auch drüber, und denke mir einerseits dont feed the trolls, aber andererseits sorgen solche Beiträge mal für abwechslung.
Um dir mal einen Tip zu geben, was nun im Hintergrund passiert. Beim anmelden deines nächsten Fahrzeuges wird dir gülltigkeit des TÜV's vermerkt und gespeichert. Läuft er ab fährt die Polizei in deiner Gegend streife, um zu gucken, ob du ihn verlängert hast. Du hast zwar Glück, das dein Wagen in der Garage steht, aber locker lassen sie trozdem nicht.

Damit meinst du jetzt aber deinen Beitrag

Schreib ich doch ... 😮 es weihnachtet sehr.

Bei ihm war ja auch der 01.07. schon am Mittwoch. 😁

Zitat:

Original geschrieben von Grasflittchen



Zitat:

Original geschrieben von Spatenpauli


Wenn der Wagen nicht mehr auf deinen Namen angemeldet ist, dann hast Du da nichts mehr mit zu tun. Ein Anruf sollte reichen. Die Netten können dies ja nachprüfen.
Der Käufer hat den Wagen mit dem Hänger abgeholt, wir haben einen ordentlichen Kaufvertrag geschloßen und ich habe meiner Versicherung die Veräußerungsanzeige nach § 13 Abs. 3 StVZO geschickt. beim Straßenverkehrsamt habe ich ihn nicht abgemeldet, der Käufer will ja jetzt die HU machen lassen und ihn dann ummelden. Dafür hat er laut Vertrag ja auch 2 Wochen Zeit und soweit ich weiß kommt er erst mitte nächste Woche dazu die HU zu machen. Nur überschneidet sich das mit meiner 2 Wochen Frist. Soweit ich weiß muss bei einer Ummeldung des Fahrzeugs keine Abmeldung meinerseits erfolgen. Ich habe ja auch keinen Bock darauf das die vom Straßenverkehrsamt mich anschwärzen und ich dann 4 Punkte auf dem Flensi habe.

De Facto ich habe nur den Kaufvertrag.
Ich formulier meine Frage mal um:

a) ist der Kaufvertrag für die Rennleitung ausreichend um mich aus der Schußlinie zu ziehen?
b) Wenn dafür die Ummeldebestätigung nötig ist, kann ich ein weiteres Bußgeld erhalten weil ich diese nicht innerhalb von 2 Wochen vorlegen konnte?
c) wenn ich die Veräußerungsanzeige nach § 13 Abs. 3 StVZO meinem zuständigen Verkehrsamt vorlege und meinen Wagen somit abmelde (was bei einer Umeldung nach meinem Kenntnisstand ja nicht erforderlich wäre), kann ich dann ein weiteres mal mit 40€ und 2 Punkten belastet werden oder ist das nicht rechtens, da ich für die Ordnungswidrigkeit bereits belangt wurde?

Erst mal herzlichen Glückwunsch. Du hast ja jede Menge Geld gespart, das Bußgeld macht ja gerade mal eine halbe HU aus. Belangt werden kann nur der Halter des Fahrzeugs, also müsstest Du raus sein. Gut wäre es, wenn ein entsprechender Passus im Kaufvertrag stehen würde, etwa Käufer verpflichtet sich, dass Fahrzeug sofort umzumelden bzw. erst nach Mängelbeseitigung im öffentlichen Straßenverkehr zu nutzen. Ein weiteres Mal wirst Du für Dein Fehlverhalten kein Bußgeld bezahlen müssen. Das Verfahren gegen Dich - für Dein Verhalten - ist abgeschlossen. Möchte aber nicht verschweigen, dass ich die Untersuchungen für erforderlich halte und sie auch meiner Sicherheit dienen. Ich halte das Bußgeld, im Vergleich zu anderen Ordnungswidrigkeiten, für erheblich zu gering.

@ Grasflittchen

Ich kann dir als nicht Jurist zwar keine genaue Auskunft geben, oder die dir die rechtliche Richtigkeit garantieren, aber aus kaufmännischer Sicht bist aus dem Schneider wenn du der Rennleitung den Kaufvertrag vorlegst.

Das Eigentum ist innerhalb der 2 wöchigen Frist auf jemand anders übertragen worden, dementsprechend kannst du nach Ablauf der Frist als ursprünglicher Eigentümer nicht mehr dafür haftbar gemacht werden.

Ein Bekannter hatte mal einen ähnlichen Fall, hatte ein Mängelkarte und sollte zur Wiedervorführung, er hat den zwischenzeitlich Wagen verschrotten lassen - somit war auch der Mängel beseitigt. 😁

Zum 12 Jährigen Überziehen, das kann ich mir sehr gut vorstellen, meine längste Zeit waren 2 einhalb Jahre ohne TÜV, dazu kann ich noch eine Anekdote erzählen.

Muss irgendwann Ende der 80ziger, Anfang 90 gewesen sein. Da hatte ich mein erstes Auto mit serienmäßigen Fahrerairbag. 2 Wochen vor der HU ging das Airbag Lämpchen im Display an aber nicht wieder aus. Also bin ich zur Werkstatt und habe das checken lassen.
Resultat Airbag defekt - Kostenpunkt 1.800 DM - Da ich das Geld damals nicht hatte, habe ich mich dazu entschloßen - nachdem der Meister mir garantierte das der Airbag nicht einfach so auslösen kann - einfach solange weiter zu fahren bis ich die Kohle für die Reparatur zusammen hab.

Der Wagen war ja Tip Top in Ordnung und stellte keinerlei Risiken für andere Verkehrsteilnehmer da. Das einzige Sicherheitsrisiko war mein eigenes Leben, da der Airbag sich ja auch im Falle eines Unfalls sich nicht öffnen würde. Aber mal ganz unter uns, wen interessiert schon ein Airbag, wenn man die letzten 10 Jahre diverse Wagen ohne Airbags gefahren ist. Im Prinzip war ja nun wieder alles beim alten.

Dummerweise hat sich hat sich mein Vorhaben, daß Geld für den Austausch des Airbags zusammenzusparen immer weiter hinaus gezögert, weil immer was dazwischen kam, mal war der Kühlschrank kaputt, dann die Waschmaschine und alles war natürlich viel wichtiger als der Airbag. Jedenfalls hat es so ganze 2einhalb Jahre gedauert bis ich endlich das Geld für die Reparatur und die anschließende HU zusammen hatte.

Anfangs in den ersten 2 Monaten kam ich mir wie ein Verbrecher vor ohne TÜV rum zu fahren, habe akribisch die Plaketten der anderen studiert (wobei ich schnell feststellen musste das ich kein Einzelfall bin), bin teilweise eine Straße vorher abgebogen und habe Umwege gefahren wenn das Schnittlauch am Horizont zu erkennen war. Aber mit der Zeit gewöhnt man sich dran und denkt gar nicht mehr drüber nach und verhält sich ganz normal.
Ich hatte in dieser Zeit sehr oft die Cops hinter oder vor mir und nie bin ich rausgewunken/angehalten wurden.

Bis auf einen Abend - Ich hatte meine damalige Freundin aus nem Restaurant abgeholt, dann sind wir noch 2 Bierchen trinken gegangen um dann nach hause zu fahren.

Ausgerechnet da sind wir in eine allgemeine Verkehrskontrolle geraten. Meine Freundin war aufgeregt weil ich 2 Bier getrunken hatte und ich war nervös weil ich 2 jahre übern Tüv drüber war. Übliches Prozedere: Papiere, Fahrzeugschein..., "Haben sie was getrunken?" - "Ja 2 kölsch" , "dann steigen sie bitte mal aus zum Alkoholtest" gepustet - 0,2 Promille alles im grünen Bereich.... Und während dieser Prozedur ist seine Kollegin einmal komplett um mein Auto gelaufen und ich dachte mir nur: Gleich kommts, kein TüV, Wagen wird stillgelegt und der ganze Kram - ich war gedanklich schon dabei zu überlegen wo die nächste Telefonzelle ist um uns ein Taxi zu rufen...
Meine Nervosität ist den beiden Polizisten scheinbar nicht entgangen, so kam es das ich noch den Kofferaum öffnen mußte um ihnen Warndreieck und Erste Hilfe Kasten zu präsentieren.

Und obwohl beide bei geöffneter Kofferraumklappe direkt in Augenhöhe vor der abgelaufenen Plakette standen, ist sie keinem aufgefallen - Alles in Ordnung, weiterfahren.
Im Auto habe ich dann erstmal einen totalen Lachflash bekommen

und seitdem vergesse ich regelmäßig pünktlich zur HU zu erscheinen - wenn eine HU nicht zufällig auf einen Inspektionstermin fällt, das ist noch nicht mal böse Absicht, ich denk einfach nicht mehr dran. Meistens sagt mir ein Kollege aufm Firmenparkplatz bescheid: "Du weißt schon das du 5 Monate überfällig bist?" - "Hä?", "Na dein Tüv" - "Achso, jo Danke fürs erinnern"

Ich würde nicht soweit gegen den TÜV sinnfrei zu nennen, aber wirklich ernst nehmen kann ich diese Momentabnahme auch nicht, dafür habe ich bei den Prüfern selbst schon zuviel Mist erlebt.
Meiner Meinung nach nimmt auch die Legislative den TÜV nicht wirklich ernst, was sich im Bußgeldkatalog wieder spiegelt.. Nicht angurten – wobei man nur sein eigenes Leben gefährdet – der Zweck / die Folgen sind jedem, wie beim rauchen bekannt, dafür sind 30€ fällig.
Aber sein Fahrzeug nach Ablauf der HU über 8 Monate in einem völlig desolaten Zustand (muss ja äußerlich nicht sichtbar sein) zu bewegen und diverse Menschenleben zu gefährden, macht 25€ - Wo ist denn da die Verhältnismäßigkeit?

Zitat:

Original geschrieben von Mindless75


@ Grasflittchen

Ich kann dir als nicht Jurist zwar keine genaue Auskunft geben, oder die dir die rechtliche Richtigkeit garantieren, aber aus kaufmännischer Sicht bist aus dem Schneider wenn du der Rennleitung den Kaufvertrag vorlegst.

Das Eigentum ist innerhalb der 2 wöchigen Frist auf jemand anders übertragen worden, dementsprechend kannst du nach Ablauf der Frist als ursprünglicher Eigentümer nicht mehr dafür haftbar gemacht werden.

Ein Bekannter hatte mal einen ähnlichen Fall, hatte ein Mängelkarte und sollte zur Wiedervorführung, er hat den zwischenzeitlich Wagen verschrotten lassen - somit war auch der Mängel beseitigt. 😁

Danke für deine Antwort! Sehe ich genauso!

Ich hatte zwar gehofft das hier auch ein paar Polizisten, oder Jura Studenten rumlungern, da hier sehr oft mit Paragraphen um sich geschmißen wird. Aber scheinbar ist das wie in den meisten Foren, jede Menge Meinungen und Halbwissen.

Zitat:

Original geschrieben von Mindless75


Meiner Meinung nach nimmt auch die Legislative den TÜV nicht wirklich ernst, was sich im Bußgeldkatalog wieder spiegelt.. Nicht angurten – wobei man nur sein eigenes Leben gefährdet – der Zweck / die Folgen sind jedem, wie beim rauchen bekannt, dafür sind 30€ fällig.
Aber sein Fahrzeug nach Ablauf der HU über 8 Monate in einem völlig desolaten Zustand (muss ja äußerlich nicht sichtbar sein) zu bewegen und diverse Menschenleben zu gefährden, macht 25€ - Wo ist denn da die Verhältnismäßigkeit?

Auch hier kann ich nur zustimmen.

Zitat:

Original geschrieben von Mindless75


Aber sein Fahrzeug nach Ablauf der HU über 8 Monate in einem völlig desolaten Zustand (muss ja äußerlich nicht sichtbar sein) zu bewegen und diverse Menschenleben zu gefährden, macht 25€ - Wo ist denn da die Verhältnismäßigkeit?

Du siehst die Verhältnismäßigkeit daher nicht, da der Vergleich hinkt.

Ein nicht verkehrssicheres Fahrzeug zu bewegen ist teurer, da spielt zudem auch eine gültige HU keine Rolle.

40,-€ und zwei Punkte sind bei einem verkehrssicheren Fahrzeug mit über 8 Monaten abgelaufener HU fällig.

Ebenso dein Beispiel mit 25,-€ (also eine Verwarnung) bei 4 bis 8 Monaten überschreiten der HU, welche du als Vergleich genommen hast, bezieht sich auf ein verkehrssicheres Fahrzeug.

Erinnert mich stark an den Vergleich wo es polemisch heißt, ein Raubkopierer wird härter bestraft als ein Vergewaltigter.

HUs bei KFZis sind eh sinnfrei.
Die haben ihre Kontakte alles irgendwie drüber zu bekommen und dazu im Regelfall noch die schlechtesten Autos.

Es gibt aber viele Menschen, die fahren irgendwie bis garnix mehr geht oder der Tüv kommt. Den Schrott filtert der Tüv regelmäßig von der Straße, das ist nicht verkehrt.

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