Vorlage von HU Bericht innerhalb von 2 Wochen - Wagen zwischenzeitlich verkauft!
Ich hab da mal eine Frage, ich wurde letztens von der Polizei erwischt - Tatbestand seit 12 Jahren keinen TÜV, durfte 40€ blechen und habe 2 Punkte kassiert. Erst wollten sie mir den Wagen stilllegen, aber nachdem ich ihnen gesagt was ich von Beruf bin und wo ich arbeite, konnte ich sie doch noch vom tadelosen Zustand meines Wagens überzeugen.
Es ist einfach so das ich den TÜV für eine total überteuerte und absolut sinnfreie Instition halte, diese Moment Aufnahme ist für mich die reinste Willkür und Abzocke.
Wie dem auch sei, nun soll ich innerhalb von 2 Wochen einen gültigen HU Bericht bei der Polizeiwache vorlegen.
Nur hat mir jemand der mich schon länger mit E-mail belästigt hat ein Angebot für meinen Wagen gemacht was ich nicht ausschlagen konnte und somit habe ich mich mit einem weinenden und einem lachenden Auge von meinem langjährigen Begleiter getrennt.
Nun ist meine Frage, reicht es wenn ich der Rennleitung den Kaufvertrag zu faxe, nach dem Motto, wendet euch an XY der Wagen ist nicht mehr in meinem Besitz oder muss ich persönlich vorstellig werden?
Beste Antwort im Thema
Abmeldebestätigung reicht.
Zum Rest sage ich nichts, klingt sehr nach Troll.
42 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Erinnert mich stark an den Vergleich wo es polemisch heißt, ein Raubkopierer wird härter bestraft als ein Vergewaltigter.
Vielleicht besser so. Bevor jemand ausrastet, bitte das letzte Wort genau lesen.😁😎
Zitat:
Original geschrieben von anntike
Vielleicht besser so. Bevor jemand ausrastet, bitte das letzte Wort genau lesen.😁😎Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Erinnert mich stark an den Vergleich wo es polemisch heißt, ein Raubkopierer wird härter bestraft als ein Vergewaltigter.
Ups 😁
Bitte das "t" im letzten Wort weglassen 😁 😁 😁
Mindless75 hat es richtig gesagt, so entspricht es auch m. W. der Votgehensweise der Polizei. Wenn es nicht mehr in deinem Eigentum steht, interessiert es sie nicht mehr...
Ich hoffe damit konnte Dir geholfen werden!
Zitat:
Original geschrieben von Siggi1803
Und morgen kommt der Weihnachtsmann. 😁 😁Zitat:
Original geschrieben von MvM
Beim anmelden deines nächsten Fahrzeuges wird dir gülltigkeit des TÜV's vermerkt und gespeichert. Läuft er ab fährt die Polizei in deiner Gegend streife, um zu gucken, ob du ihn verlängert hast. Du hast zwar Glück, das dein Wagen in der Garage steht, aber locker lassen sie trozdem nicht.
Wenn du ein Fahrverbot bekommst ist es doch genau so. Das hat mit Weihnachten nix zu tun. Die gucken, ob du dich daran hällst. 😉
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Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Du siehst die Verhältnismäßigkeit daher nicht, da der Vergleich hinkt.Zitat:
Original geschrieben von Mindless75
Aber sein Fahrzeug nach Ablauf der HU über 8 Monate in einem völlig desolaten Zustand (muss ja äußerlich nicht sichtbar sein) zu bewegen und diverse Menschenleben zu gefährden, macht 25€ - Wo ist denn da die Verhältnismäßigkeit?Ein nicht verkehrssicheres Fahrzeug zu bewegen ist teurer, da spielt zudem auch eine gültige HU keine Rolle.
40,-€ und zwei Punkte sind bei einem verkehrssicheren Fahrzeug mit über 8 Monaten abgelaufener HU fällig.
Ebenso dein Beispiel mit 25,-€ (also eine Verwarnung) bei 4 bis 8 Monaten überschreiten der HU, welche du als Vergleich genommen hast, bezieht sich auf ein verkehrssicheres Fahrzeug.
Ich denke du hast mich missverstanden – Du hast natürlich Recht, daß Bußgeld bezieht sich im
eigentlichen Sinneauf die Überfälligkeit der HU bei einem verkehrssicheren Fahrzeug, doch es gibt schließlich offensichtliche und versteckte Mängel.
Wenn du an der Ampel stehst und die hinter dir stehende Rennleitung winkt dich raus weil sie gesehen hat das deine Plakette abgelaufen ist, dann kriegst du dein Bußgeld und darfst dich innerhalb der nächsten Wochen beim TÜV melden. Das wars, sofern keine offensichtlichen Mängel wie beispielsweise ein runter hängender Auspuff oder total abgefahrene Reifen vorliegen war es das.
Das der Fahrer es aber gar nicht mehr zum TÜV schafft weil seine Schweller so dermaßen durchgerostet sind, oder beispielsweise die Manschetten der Bremssättel so porös sind, das sich die Zangen in den nächsten 100km zuziehen, steht auf einem anderen Blatt.
Deswegen sage ich ja die Legislative nimmt die Institution nicht ernst.
Der TÜV dient fast ausschließlich dem Zweck, die wirklich schrottreifen Karren aus dem Verkehr zu ziehen, das ist auch gut so. Aber ansonsten ist da viel Abzocke bei.
Würde der TÜV eine Gewährleistung für die die nächsten 2 Jahre oder alternativ eine bestimmte Kilometerlaufleistung geben, sehe die Sache ganz anders aus. Dann könnte man klipp und klar sagen du hast die befristete Gewährleistung überschritten, somit besteht jetzt die Gefahr das dein Wagen verkehrsunsicher ist und es würden härtere Sanktionen erfolgen.
Aber es ist halt nur eine Momentabnahme, sobald du vom Werkstatthof fährst und liegt alles in der Eigenverantwortung.
Zieht ein Azubi mein Rad nicht richtig an und bau ich deswegen einen Unfall, kann meine Versicherung die Werkstatt auch noch 2 Jahre später in Regress nehmen.
Fällt dir nach der TÜV Prüfung der Auspuff ab, ist das dein Problem, hat der Prüfer halt nen schlechten Tag gehabt.
Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Erinnert mich stark an den Vergleich wo es polemisch heißt, ein Raubkopierer wird härter bestraft als ein Vergewaltigter.
Ob nun mit t oder ohne, ob Täter oder Opfer, in bei beiden Fällen ist ja etwas wahres dran 😁
Zitat:
Original geschrieben von MvM
Wenn du ein Fahrverbot bekommst ist es doch genau so. Das hat mit Weihnachten nix zu tun. Die gucken, ob du dich daran hällst. 😉Zitat:
Original geschrieben von Siggi1803
Und morgen kommt der Weihnachtsmann. 😁 😁
Nimm weniger 😛
Amüsantes Zeugs was hier geschrieben wird, hebt gleich die Laune in der Frühstückspause. 😁
Beim Inhalt kann man nur den Kopf schütteln wie viele Halbwahrheiten und wie viel Unsinn hier steht. Vielleicht nur mal so als Beispiel: Halter != Eigentümer.
Zitat:
Original geschrieben von Meik´s 190er
Amüsantes Zeugs was hier geschrieben wird, hebt gleich die Laune in der Frühstückspause. 😁Beim Inhalt kann man nur den Kopf schütteln wie viele Halbwahrheiten und wie viel Unsinn hier steht. Vielleicht nur mal so als Beispiel: Halter != Eigentümer.
Genau. das stimmt so nicht, denn der Halter (welcher im Brief steht) muss nicht zwingend der Besitzer des Fahrzeuges sein...
Zitat:
Original geschrieben von Tobi-GT
Genau. das stimmt so nicht, denn der Halter (welcher im Brief steht) muss nicht zwingend der Besitzer des Fahrzeuges sein...
Und der Besitzer nicht zwingend (rechtmäßiger) Eigentümer 😁
Zitat:
Original geschrieben von MvM
Wenn du ein Fahrverbot bekommst ist es doch genau so. Das hat mit Weihnachten nix zu tun. Die gucken, ob du dich daran hällst. 😉Zitat:
Original geschrieben von Siggi1803
Und morgen kommt der Weihnachtsmann. 😁 😁
Auch hier, Nein.
Von dem Fahrverbot erlangen sie erst Kenntniss bei einer Kontrolle indem sie die Daten abfragen, da Du in dem Moment ja keine Fahrerlaubnis vorzeigen kannst.
Zitat:
Original geschrieben von Piet-BN
12 Jahre ohne TÜV und dann "NUR" 2 Punkte und 40€ ???? 😰😰😰 und dann noch Jammern? 🙄🙄 sorry aber ich begreif das nich 😠
Andererseits, was bedeutet denn der Tüv?
Wenn da steht "die Bereifung erfüllt die gesetzlichen Mindestprofiltiefen" und das Auto "kriegt Tüv", dann möcht ich mit den Dingern eigentlich nicht fahren. Mehrfach jetzt bei Probefahrten erlebt
"Hat doch Tüv gekriegt"
Ja, toll ... das beeindruckt die Hausfrau und vielleicht ein Amt, aber was teilweise durch den Tüv kommt. Dann ist mir lieber, einer vergisst den Tüv mal, aber nicht den Zahnriemen oder seine Bremsen.
Die überwiegende Mehrheit der Fahrzeuge mit frischer HU stehen sicherlich auch technisch gut da, keine Frage.
Aber wenn ein Auto in Ordnung ist, dann ist die HU eh nur Formsache.
Allerdings, um auf das Zitierte einzugehen, ist es reichlich merkwürdig, mit der Angabe seines Berufes aus allen rechtlichen Nummern, die für Jedermann gelten, raus zu sein und nur 40 Euro und zwei Punkte zu kassieren ...
Das wäre ja in meinem Falle so, als ob ich in meinem Haus [ich will es nicht beschreien] aufgrund veralteter Verkabelung hätte und bei Besuch des gerichtlichen Gutachters sag ich einfach ich bin Elektroing., zeig meine Karte und dann ist alles gut 😁
Nee nee, so nicht, Freunde der Sonne 🙂
cheerio
Zitat:
Original geschrieben von där kapitän
Allerdings, um auf das Zitierte einzugehen, ist es reichlich merkwürdig, mit der Angabe seines Berufes aus allen rechtlichen Nummern, die für Jedermann gelten, raus zu sein und nur 40 Euro und zwei Punkte zu kassieren ...Zitat:
Original geschrieben von Piet-BN
12 Jahre ohne TÜV und dann "NUR" 2 Punkte und 40€ ???? 😰😰😰 und dann noch Jammern? 🙄🙄 sorry aber ich begreif das nich 😠
Ich habe KFZ Mechaniker gelernt, meinen Meister gemacht habe dann umgesattelt und bin nunmehr seit über 20 Jahren in der Fahrzeugsichheitsbranche tätig. Aber du hast Recht, der Beruf allein ist kein Freifahrtsschein. Der Wagen wurde ja einer 5minütigen Sichtprüfung unterzogen und einer der beiden meinte selber, der sieht besser aus als so mancher Neuwagen.
Die Kombination macht es halt. Wenn ein Wagen in einem tadelosen Zustand ist, besteht doch überhaupt keine Grundlage den Wagen still zu legen.
Und was heißt hier "nur"? 40 Euro und 2 Punkte sind numal die gesetzlichliche Höchststrafe für diese Ordnungswidrigkeit, vollkommen gleich ob man 9 Monate oder 50 Jahre überzieht!
Um dieses Kapitel nun abzuschließen, ich war heute auf dem Präsidium und habe denen eine Kopie vom Kaufvertrag gegeben.
Wie schon vorher vermutet bin ich damit raus. Für alle denen es mal ähnlich ergeht, es reicht wenn ihr den Kaufvertrag einscannt und per mail oder via Fax an die zuständige Stelle schickt. Denn eine Fahrkostenerstattung für mein persönliches vorstellig werden, habe trotz mehrfachen Gemeckers nicht erhalten 😠
Zitat:
Original geschrieben von Siggi1803
Auch hier, Nein.Zitat:
Original geschrieben von MvM
Wenn du ein Fahrverbot bekommst ist es doch genau so. Das hat mit Weihnachten nix zu tun. Die gucken, ob du dich daran hällst. 😉
Von dem Fahrverbot erlangen sie erst Kenntniss bei einer Kontrolle indem sie die Daten abfragen, da Du in dem Moment ja keine Fahrerlaubnis vorzeigen kannst.
In Duisburg ist es so, das die Polizeiwache eine Info über den Füherscheinentzug erhällt, und regelmäßig guckt, ob das Fahrzeug bewegt wurde. Deshalb wundern sich einige, das sie fast nie angehalten werden, aber auf dem kurzen Weg zur tanke wurden sie dann "rein zufällig" von einer Streife angehalten... Wenn sie dann nachfragen erfahren sie schnell, das dies kein zufall ist.
Ob es wegen dem TÜV auch so gemacht wird weiß ich nicht, aber ich schließe es bei der heutigen vernetzung der Ämter nicht aus.
Zitat:
Original geschrieben von Mindless75
...
Ausgerechnet da sind wir in eine allgemeine Verkehrskontrolle geraten. Meine Freundin war aufgeregt weil ich 2 Bier getrunken hatte und ich war nervös weil ich 2 jahre übern Tüv drüber war. Übliches Prozedere: Papiere, Fahrzeugschein..., "Haben sie was getrunken?" - "Ja 2 kölsch" , "dann steigen sie bitte mal aus zum Alkoholtest" gepustet - 0,2 Promille alles im grünen Bereich.... Und während dieser Prozedur ist seine Kollegin einmal komplett um mein Auto gelaufen und ich dachte mir nur: Gleich kommts, kein TüV, Wagen wird stillgelegt und der ganze Kram - ich war gedanklich schon dabei zu überlegen wo die nächste Telefonzelle ist um uns ein Taxi zu rufen...
Meine Nervosität ist den beiden Polizisten scheinbar nicht entgangen, so kam es das ich noch den Kofferaum öffnen mußte um ihnen Warndreieck und Erste Hilfe Kasten zu präsentieren.Und obwohl beide bei geöffneter Kofferraumklappe direkt in Augenhöhe vor der abgelaufenen Plakette standen, ist sie keinem aufgefallen - Alles in Ordnung, weiterfahren.
Im Auto habe ich dann erstmal einen totalen Lachflash bekommen
...
Ich auch. Die Fälligkeit der nächsten HU steht nämlich im Fahrzeugschein. Aber das wissen die doofen Polizisten ja gar nicht !