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Vorläufige Zulassung ?!

VW Golf 3 (1H)

Guten Abend liebe Gemeinde,

ich habe mir am Wochenende eine "Winterschlampe" geholt, natürlich ein Golf 3 ;-)

Mein Problem/Frage:

Beim Auto ist der TÜV abgelaufen 05.15. ich habe kein TÜV bericht mitbekommen, keine alten Nummernschilder, gar nichts. Wie kann ich mein Auto nun anmelden? Wird erst in 2-3 Monaten passieren, da Saisonkennzeichen.

Ich habe was von "vorläufiger Zulassung" und Kurzzeitkennzeichen gelesen, allerdings von 2006-2010, bin der Meinung die Regelung für KZK sind geändert worden, dass man die auch nur mit TÜV bekommt.

Wie läuft das mit dieser "vorläufigen Zulassung" ab?

Schon mal danke für eure Antworten !

Beste Antwort im Thema

Ich hab den ganzen Spaß gerade erst durch.

Also:
Man kann weiterhin auch ohne TüV-Bericht ein Kurzzeitkennzeichen beim StVA beantragen und anmelden.
Inzwischen bekommt man für die KZKs sogar nen "echten" FZG-Schein, sieht genauso aus wie der normale.
Vorne steht dann aber drauf "Fahrzeugschein für Kurzzeitzulassung".

Auf dem FZG-Schein wird das Gültigkeitsdatum vermerkt und hinten drauf steht dann n ellenlanger Text, was man alles darf oder nicht, wenn man keinen TüV hat.
Wenn ein aktueller TüV-Bericht (bestanden) vorliegt steht hinten drauf wahrsch. einfach gar nichts und vorne an gewohnter Stelle die Fälligkeit der HU.

Und nun der Clou:

Kurzzeitkennzeichen dürfen auch ohne gültige HU benutzt werden, aber:
-man darf nur im Zulassungsbezirk zu einer TüV-Prüfstelle UND zurück fahren
-oder zur Behebung von Mängeln bis maximal in einen der angrenzenden Zulassungsbezirke zu einer beliebigen Werkstatt UND zurück fahren

Auf dem Kennzeichen am Auto ist aber in keinem Fall ersichtlich, ob eine gültige HU vorliegt oder nicht, das steht nur im FZG-Schein.

Legal darf man also wie man lustig ist im Zulassungsbezirk und in den angrenzenden Bezirken herumfahren, solange man sich auf dem Weg zu einer Werkstatt oder zum TüV-Prüfer befindet.
Wer sich dann trotzdem noch beim Einkaufen auf dem Parkplatz des Supermarkts von der Rennleitung erwischen lässt (was dank der Kennzeichen fast unwahrscheinlicher ist, als vom Blitz getroffen zu werden), der ist einfach selbst Schuld.
Probefahrten sind ohne HU nämlich nicht erlaubt.

MfG
Chris

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Zitat:

@Lukas95 schrieb am 12. Juni 2015 um 23:27:17 Uhr:


Guten Abend liebe Gemeinde,

ich habe mir am Wochenende eine "Winterschlampe" geholt, natürlich ein Golf 3 ;-)

schon gemerkt das du dich mit dieser Aussage bei den Golf3 Liebhabern unbeliebt gemacht hast??? 😉

Ganz einfach...einen Golf 3 ohne Tüv kannst du nie wieder Anmelden/Zulassen!
Die Zeiten sind endgültig vorbei.
Da hat die Regierung mal Richtig gehandelt um solchen Golf 3 Banausen wie dir das Handwerk zu legen!

doch George, mußt den halt nur irgendwie zum TÜV bekommen 😉

Zitat:

@blue-shadow schrieb am 12. Juni 2015 um 23:34:53 Uhr:


doch, George, mußt den halt nur irgendwie zum TÜV bekommen 😉

Nicht zum Tüv sondern durch den TÜV-->das ist ein Unterschied.

Ja Klar blue... mit Tüv ist das Keine Frage mit der Anmeldung oder Zulassung da gibts keine Probleme.

Aber bis zum Tüv kann beim Golf 3 ein weiter Weg und hohe Kosten vorliegen.

Ich denke das wird beim TE so sein!

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Ja, hab ich mir schon gedacht das man es falsch verstehen kann..war aber eigentlich positiv gemeint, da ich einfach sehr gerne Golf fahre, aber mein Vari zu schade für den Winter ist.

Und wie sieht es nun aus mit dieser 'vorläufigen Zulassung' ?

Auto ist soweit TÜV fertig, musste eine neue Windschutzscheibe bekommen, das war der lieben Omi wohl zu teuer, hab in 2 Stunden eine neue eingebaut.
Nur die Sache mit der Zulassungsstelle und TÜV würde ich gerne wissen.

Danke für eure Antworten bis jetzt :-)

Zitat:

@Lukas95 schrieb am 12. Juni 2015 um 23:42:41 Uhr:



hab in 2 Stunden eine neue eingebaut.

Darf man Fragen von wem Bezogen und wie Teuer die Scheibe war/ist?

Hintergrund-->bei VW gibts keine Originale Scheibe mehr...Ersatzlos Entfallen...😠

Klar, die hab ich, aufgrund deiner Aussage bei VW entfallen 'leider' bei eBay bestellen müssen. Hab 120 Euro bezahlt, bin aber total zufrieden, hab gemessen..genau so stark wie die Originale.

Zitat:

@PKGeorge schrieb am 12. Juni 2015 um 23:39:25 Uhr:



Zitat:

@blue-shadow schrieb am 12. Juni 2015 um 23:34:53 Uhr:


doch, George, mußt den halt nur irgendwie zum TÜV bekommen 😉
Nicht zum Tüv sondern durch den TÜV-->das ist ein Unterschied.

ja klar will er durch den TÜV, ich denke aber er will wissen wie er ohne TÜV zum TÜV hin kommt 😉😉

Exakt!

da hilft dann nur schleppen oder Hänger, oder rote Nummer

Schleppen geht nicht-->auch dafür muß der Golf 3 angemeldet sein und eine Rote Nr. gibt kein Händler mehr raus da hier auch Auflagen gestiegen sind...Aber Hänger wäre eine Möglichkeit.

Aber das war ja auch das Ziel unserer Regierung -->Autos ohne Tüv sollen Richtig ins Geld gehen und Kohle bringen...😰

ja hast recht PK.... grausam sowas, ich hab nur 7 km zu meinem TÜV, da bin ich letztes Jahr schonmal mit einem Auto hin gefahren wo ich die Schilder von meinem Auto drauf gemacht hab, hat bei meinem stamm TÜV keinen interessiert

Ich hab den ganzen Spaß gerade erst durch.

Also:
Man kann weiterhin auch ohne TüV-Bericht ein Kurzzeitkennzeichen beim StVA beantragen und anmelden.
Inzwischen bekommt man für die KZKs sogar nen "echten" FZG-Schein, sieht genauso aus wie der normale.
Vorne steht dann aber drauf "Fahrzeugschein für Kurzzeitzulassung".

Auf dem FZG-Schein wird das Gültigkeitsdatum vermerkt und hinten drauf steht dann n ellenlanger Text, was man alles darf oder nicht, wenn man keinen TüV hat.
Wenn ein aktueller TüV-Bericht (bestanden) vorliegt steht hinten drauf wahrsch. einfach gar nichts und vorne an gewohnter Stelle die Fälligkeit der HU.

Und nun der Clou:

Kurzzeitkennzeichen dürfen auch ohne gültige HU benutzt werden, aber:
-man darf nur im Zulassungsbezirk zu einer TüV-Prüfstelle UND zurück fahren
-oder zur Behebung von Mängeln bis maximal in einen der angrenzenden Zulassungsbezirke zu einer beliebigen Werkstatt UND zurück fahren

Auf dem Kennzeichen am Auto ist aber in keinem Fall ersichtlich, ob eine gültige HU vorliegt oder nicht, das steht nur im FZG-Schein.

Legal darf man also wie man lustig ist im Zulassungsbezirk und in den angrenzenden Bezirken herumfahren, solange man sich auf dem Weg zu einer Werkstatt oder zum TüV-Prüfer befindet.
Wer sich dann trotzdem noch beim Einkaufen auf dem Parkplatz des Supermarkts von der Rennleitung erwischen lässt (was dank der Kennzeichen fast unwahrscheinlicher ist, als vom Blitz getroffen zu werden), der ist einfach selbst Schuld.
Probefahrten sind ohne HU nämlich nicht erlaubt.

MfG
Chris

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