Straßenverkehrsamt verweigert Zulassung! Wer weiß Rat?

VW Golf 3 (1H)

Hallo miteinander!

Folgendes Problem besitze ich. Ich habe mir letzte Woche einen Golf 3 für kleines Geld gekauft.
Das Auto weißt diverse Änderungen auf. Fahrwerk, Felgen, Sportlenkrad und Sportauspuff. Alle Änderungen sind von der DEKRA eingetragen worden. Das war 5/2011. Anhand dieser Unterlagen hat der Prüfer am 07.10.14 den TÜV erteilt. Das Straßenverkehrsamt verweigert jedoch die Anmeldung. Begründung: Die Änderungen müssen im aktuellen TÜV Bericht aufgelistet sein. Aber ohne diese Änderungen vom 5/2011 hätte der Prüfer doch erst gar keinen TÜV vergeben. Diese Eintragungen ist er nämlich Punkt für Punkt durchgegangen. Wer hat denn nu recht? Das Str.v.amt oder der Dekra Prüfer? Wer weiß Rat?

Gruß

Peter

12 Antworten

Zitat:

@Balboa79 schrieb am 14. Oktober 2014 um 21:33:25 Uhr:


Aber ohne diese Änderungen vom 5/2011 hätte der Prüfer doch erst gar keinen TÜV vergeben.

richtig.... denn die Änderungen könnten ja auch erst vor kurzem eingebaut oder verändert worden sein oder kurz vor der Prüfung zurückgerüstet und danach wieder eingebaut worden sein.

Du stehst auf jeden Fall in der Pflicht dem StVA nachzuweisen, dass dein FZG aktuell der StVZO entspricht und eine gültige ABE vorliegt.

Vielleicht sprichst du ja mal mit deinem aktuellen TüV-Prüfer. Wenn er die Änderungen am FZG alle durchgegangen ist und überprüft hat, warum hat er das denn nicht im Bericht dokumentiert?

MfG
Chris

[EDIT]
wie kommt denn das StVA darauf? haste sie mit der Nase drauf gestoßen, dass da ja Umbauten an dem FZG sind? Da fragt doch sonst kein Schwanz nach den genauen Angaben aus dem TüV-Bericht...

Oder ist die Möhre so krass verbastelt?
[/EDIT]

Zitat:

@Balboa79 schrieb am 14. Oktober 2014 um 21:33:25 Uhr:


Hallo miteinander!

Folgendes Problem besitze ich. Ich habe mir letzte Woche einen Golf 3 für kleines Geld gekauft.
Das Auto weißt diverse Änderungen auf. Fahrwerk, Felgen, Sportlenkrad und Sportauspuff. Alle Änderungen sind von der DEKRA eingetragen worden. Das war 5/2011. Anhand dieser Unterlagen hat der Prüfer am 07.10.14 den TÜV erteilt. Das Straßenverkehrsamt verweigert jedoch die Anmeldung. Begründung: Die Änderungen müssen im aktuellen TÜV Bericht aufgelistet sein. Aber ohne diese Änderungen vom 5/2011 hätte der Prüfer doch erst gar keinen TÜV vergeben. Diese Eintragungen ist er nämlich Punkt für Punkt durchgegangen. Wer hat denn nu recht? Das Str.v.amt oder der Dekra Prüfer? Wer weiß Rat?

Gruß

Peter

Geh zum Strassenverkehrsamt und dann gleich zum vorgesetzten, wenn er meint es nochmal zu verweigern. Dienstaussichtsbeschwerde ist zudem auch möglich das landet dann in der Personalakte des Typ.

Es ist quatsch eine Anmeldung aus dem grund zu verweigern.

Wenn die sachen eingetragen sind dann sind die im Brief/schein vermerkt, müssen auch nicht bei einer normalen HU/AU aufgelistet werden. Wozu auch, denn es wird bei der Hu nur die Verkehrssicherheit überprüft.

Dadurch dass du bei Tüv warst ist ja sichergestellt, dass die Fahrzeugveränderungen der eintragungen des brief/scheins entsprechen sonst hätte es wohl keine Tüv Plakette gegeben.

Zitat:

richtig.... denn die Änderungen könnten ja auch erst vor kurzem eingebaut oder verändert worden sein oder kurz vor der Prüfung zurückgerüstet und danach wieder eingebaut worden sein.

Wenn die sachen vorher schon in den papieren eingetragen sind (5/2011) dann brauch man sie nicht 10/2014 für den tüv ausbauen denn sie sind ja bereits seit 5/2011 als stvo tauglich eingetragen worden.

Zitat:

@Anarchie-99 schrieb am 14. Oktober 2014 um 23:15:44 Uhr:



Zitat:

@Anarchie-99 schrieb am 14. Oktober 2014 um 23:15:44 Uhr:



Zitat:

richtig.... denn die Änderungen könnten ja auch erst vor kurzem eingebaut oder verändert worden sein oder kurz vor der Prüfung zurückgerüstet und danach wieder eingebaut worden sein.

Wenn die sachen vorher schon in den papieren eingetragen sind (5/2011) dann brauch man sie nicht 10/2014 für den tüv ausbauen denn sie sind ja bereits seit 5/2011 als stvo tauglich eingetragen worden.
gerade das kommt mir ja spanisch vor...... was genau soll es denn dann von der Seite des StVA zu meckern geben? 🙄

Woher weiß das Amt von den Veränderungen??

Ähnliche Themen

Möglicherweise war die HU fällig und das StVa wollte die Zulassung
nur unter Vorlage einer bestandenen HU durchführen.
Wenn der Sachbearbeiter dann noch Eintragungen im Brief vermisst
(die der TÜV ja vornimmt)
Oder zumindest Datenblätter zur Eintragung der Veränderungen am Fahrzeug
verlangt werden...

Zitat:

@Kurzzeit-Parker [url=http://www.motor-talk.de/.../strassenverkehrsamt-verweigert-zulassung-
wie kommt denn das StVA darauf? haste sie mit der Nase drauf gestoßen, dass da ja Umbauten an dem FZG sind?

Weil der TÜV nach einer Eintragung die neuen Daten für den Fahrzeugschein an das KBA übermittelt.

Zitat:

@MaHa2208 schrieb am 15. Oktober 2014 um 10:45:09 Uhr:



Zitat:

@Kurzzeit-Parker [url=http://www.motor-talk.de/.../strassenverkehrsamt-verweigert-zulassung-
wie kommt denn das StVA darauf? haste sie mit der Nase drauf gestoßen, dass da ja Umbauten an dem FZG sind?

Weil der TÜV nach einer Eintragung die neuen Daten für den Fahrzeugschein an das KBA übermittelt.
Wenn das KBA die Daten für den FZG-Schein bekommen hat, dann sollte das StVA ja nix zum Meckern haben... die machen schließlich auch nur, was vorgesetzte Stellen ihnen vorschreiben.

Zitat:

@MaHa2208 schrieb am 15. Oktober 2014 um 10:45:09 Uhr:


Weil der TÜV nach einer Eintragung die neuen Daten für den Fahrzeugschein an das KBA übermittelt.

FALSCH

Nach Umbauten ist die BE erloschen, der TÜV macht dann erst eine
Begutachtachtung gemäß § 21 StVZO nach Erlöschen der Betiebserlaubnis
und stellt dann ein
Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis gemäß § 21 StVZO (§ 19 (2) StVZO)
aus .
Mit den Unterlagen geht Mann unverzüglich zum StVa.
Das Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis gemäß § 21 StVZO (§ 19 (2) StVZO) wird vom StVa nach Datenänderung abgestempelt und unterzeichnet ! Erst dann sind die neuen Daten gespeichert und eine neue Betriebserlaubnis und Zulassungsbescheinigung Teil II erteilt.
(in meinem Fall Änderung Motor / Motorleistung)

Was beim TE schief gelaufen ist kann ich leider nicht nachvollziehen.

MFG

Abd-gutachten001
Abd-gutachten002
Abd-gutachten003
+1

@perchlor:
Ich habe letztes Jahr einen Motorumbau eintragen lassen. Sprich ab zum TÜV und das Gutachten zum Erlangen der Betriebserlaubnis machen lassen. Der TÜVler sagte, dass die Daten automatisch übertragen werden. Dann ab mit dem Wisch zum Straßenverkehrsamt, die haben auf den Knopf gedrückt und hatten sämtliche, vorzunehmende Änderungen im Fahrzeugschein direkt auf dem Schirm. Die haben zwar verglichen, ob ich das richtige Gutachten in Papierform mitgebracht hab, die haben es aber nicht abgetippt!!

@MaHa
Es liegt mir fern mich zu streiten 😁
vllt. gibt es da regionale Unterschiede so wie der TÜV die alten / Dekra die neuen Bundesländer "betreut" .
Oder in der Zentrale des TÜV-Nord in Hannover das gleich auf`n Zentralrechner geht, hier in Soltau kommt nur Dienstags der zuständige Prüfer für Eintragungen nach Absprache mit`m Läppi in seinen Blechcontainer auf`m MB - Hof, Grube / Bühne / AU gehört zur MB-Werkstatt.
Kann ja auch nur berichten wie es bei mir abgelaufen ist.
Seltsam finde ich daß beim TE ja schon Alles eingetragen sein soll und die vom Amt jetzt noch mal rumzicken.
Ich (als Handwerker) hasse Papierkrieg 😁 wie der Teufel das Weihwasser,
aber die paar Blätter hab ich sorgfältig abgeheftet !

MFG

Zitat:

@perchlor schrieb am 16. Oktober 2014 um 10:14:01 Uhr:


Seltsam finde ich daß beim TE ja schon Alles eingetragen sein soll und die vom Amt jetzt noch mal rumzicken.

und ich fände es mal nett, wenn er sich dazu mal äußern würde oder den Stand der Sachlage mal mitteilt..... nach dem Eröffnungspost kam ja nicht mal mehr der Hauch einer Rückmeldung.

Hallo miteinander!
Nachdem ich den Post eröffnet habe möchte ich ihn hiermit so langsam abschließen. Und wie es in so Foren so ist, der eine schreibt dies, der andere das, aber schlauer ist man hinterher nicht wirklich 😉

Nachdem mir wie zu Anfang erwähnt die Papiere beim Straßenverkehrsamt verweigert wurden, habe ich mich erneut
mit dem TÜV Prüfer in Verbindung gesetzt. Es wurde ein neuer Termin vereinbart und alle benötigten Unterlagen mitgenommen. Der Gutachter hat dann eine weitere Seite zu seinem ersten Bericht hinzugefügt, mit dem Vermerk das alle umbauten vorschriftsgemäß seien, und diese bitte in den Fahrzeugschein zu übertragen sind. Hat mich dann nochmal 3€ gekostet. Fertig. Mit diesem Vermerk habe ich dann problemlos mein Wagen anmelden können.

Es liegt echt an der Laune des Bearbeiters, Prüfers, etc. Beim einem klappst beim anderen nicht. Der eine arbeitet mehr nach Vorschriften,der andere weniger. Solche Sachen sind bei Wellen einfach ein Glücksspiel.

Gruß

Deine Antwort
Ähnliche Themen