Vorgehensweise für Schmerzengeldforderung

Guten Abend,
mein Sohn wurde unschuldigerweise Unfallopfer eines Auffahrunfalles. Ein Autofahrer nahm ihn und sein Motorrad auf die Stoßstange. Die Polizei war vor Ort. Die Schuldfrage ist eindeutig, zu Lasten des Autofahrers geklärt. Da mein Sohn nun über Rückenschmerzen klagt werden wir sobald als möglich
(morgen oder übermorgen) einen Arzt aufsuchen.
Wie stellen wir unsere Schmerzengeldforderung an die gegnerische Versicherung?
Benötigen wir einen Anwalt oder geht es auch ohne?
Bezüglich des Schadens am Motorrad hat die gegnerische Versicherung schon zugesagt einen Gutachter zu schicken.
Gruß
bekosi

Beste Antwort im Thema

du solltest mit deinem Sohn aber ganz schnell einen Arzt aufsuchen, wenn er über Rückenschmerzen klagt.

Das hier ist kein Pippfax ! 

über das Geld mach dir hinterher Gedanken.

Alles Gute für deinen Sohn und gute Besserung

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Bei Personenschaden ist der Gang zum Anwalt Pflicht.
Mehr gibt es eigentlich dazu nicht zu sagen.

Die Versicherung speist einen sonst mit nen Appel und Ei ab und Dauerschäden oder Spätfolgen bleiben unberücksichtigt.

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545


Jetzt lasst aber bitte mal die Kirche im Dorf!

Wenn man sich an der Wirbeläule wirklich schwer verletzt hat, fährt man nicht heim und überlegt morgen vielleicht zum Arzt zu gehen, dann liegt man auf der Straße und wird mit Stiff-neck in die nächste Unfallklinik geflogen.

Oder man gewinnt den FA Cup. Ich sag nur Bert Trautmann.

Man sollte den Teufel nicht an die Wand malen, aber auch nichts verharmlosen.

Zitat:

Original geschrieben von joschi67



Oder man gewinnt den FA Cup. Ich sag nur Bert Trautmann.

Der hatte eine Wirbelfraktur, die im Krankenhaus und vom Manschaftsarzt nicht diagnostiziert wurde.

Aber er wusste selbst ganz genau, dass er verletzt war, weil er seinen Kopf immer mit der Hand festhalten musste...

Nun, der Sohn klagt über Rückenschmerzen, also weiß er auch, das da was nicht ganz in Ordnung ist.
Was da nicht stimmt, wird selbst der beste Mediziner nicht über Ferndiagnose / Motor Talk sehen.

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Zitat:

Original geschrieben von joschi67


Nun, der Sohn klagt über Rückenschmerzen, also weiß er auch, das da was nicht ganz in Ordnung ist.
Was da nicht stimmt, wird selbst der beste Mediziner nicht über Ferndiagnose / Motor Talk sehen.

Der TE wollte ja auch nur wissen, wie die Vorgehensweise bezüglich der Regressansprüche sind.

Das hat Pepperduster ja auch wunderbar und ausführlich erklärt.

Die Herren Fachmediziner, Abt. Motorradunfälle, haben halt lediglich ihre Meinung aus medizinischer Sicht geäußert. 🙂

Zitat:

Original geschrieben von joschi67


Nun, der Sohn klagt über Rückenschmerzen, also weiß er auch, das da was nicht ganz in Ordnung ist.
Was da nicht stimmt, wird selbst der beste Mediziner nicht über Ferndiagnose / Motor Talk sehen.

...so ist es aber Hauptsache schon mal an das liebe Geld denken denn man könnte ja zu kurz kommen oder es könnte einem etwas durch die Lappen gehen 🙄

In so einem Fall auf jedenfall einen Anwalt beuaftragen, einen Arzt aufsuchen zur Beweissicherung und zum Ausschluss einer Verletzung. Wobei die Frakturen bei solchen Unfällen in aller Regel stabil sind und solange er seine Füße spürt, keine Kribbeln hat und alles normal bewegen kann ist zumindest keine Notfallmedizin erforderlich.
Was in jedemfall gut zu haben ist, sind Röntgen und wenn die Klinik eine Band oder Bandscheibenverletzung im Bereich des möglichen liegt, ein MRI. 
Den rest klärt der Anwalt 😉

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