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Vorgehen Versicherung Unfallgegner

Hallo Zusammen!

Ich bin neu hier im Forum und habe eine Frage. Mein Vater hatte vor rund 2 Wochen einen Parkplatzrempler. Etwas Blechschaden, hinterer Kotflügel etwas eingedellt und paar Kratzer an der Türe. Volle Schuld liegt beim Unfallgegner, Papa ist der Geschädigte. Soweit so gut. Das Auto ist technisch einwandfrei, von der Verkehrstauglichkeit gibt es nichts zu bemängeln.

Gestern früh war der Gutachter der Versicherung vor Ort. Auto hat einen Totalschaden (BJ 2008, 110k km, 2. Hand und seit 2008 in der Familie). Schaden 3500€, aber dafür muss das Auto innerhalb von 5 Wochen an die Versicherung übergeben werden. Das kommt mir sehr komisch vor.

Hatte jemand schon so einen Fall? Persönlich hab ich davon noch nie gehört. Kenne nur Vorgehen a) Auszahlung der Schadenssumme und b) Reparatur in einer Werkstatt.

Aktuell warte wir darauf, dass die Unterlagen von der gegnerischen Versicherung zugeschickt werden.


Ich bedanke mich für eure Rückmeldungen und Erfahrungen zu dem Thema.

90 Antworten

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 19. Mai 2021 um 13:31:27 Uhr:


@bauMaus

bevor du hier noch mehr duch unqualifizierte Beiträge verunsicherst wirst mal Zusammenfassend:

1.
Das Auto ist und bleibt euer Eigentum. Ihr bestimmt was damit geschieht.
Verkaufen könnt nur Ihr das Fahrzeug zum ermittelten Restwert. Die Versicherung
"kauft" das Fahrzeug auch nicht auf. Diese nennt euch bestenfals einen Aufkäufer der
das Fahrzeug zu dem im Gutachten angegebenen Restwert ankauft. Ihr müsst es aber nicht verkaufen.
Wenn Ihr das Fahrzeug behaltet, bekommt Ihr den Wiederbeschaffungswert - Restwert von der Versicherung erstattet.

2.
Ihr müsst nun erst einmal das Gutachten abwarten, dann kann man prüfen, ob hier der WBW und auch die Reparaturkosten ordentlich ermittelt wurden. Vorher ist abwarten angesagt. Wenn das Gutachten, dann könnt Ihr selber einen Sachverständigen beauftragen, der von der Versicherung dann auch bezahlt werden muss.
Vorher solltet Ihr keinen Sachverständigen beauftragen.

Vielen Dank für die Klarstellung. Fühle mich leicht dumm bei dem Thema ??

Die Fragezeichen sollen ein Emoji darstellen… blöd, dass die nicht angezeigt werden.

Zitat:

@quadrigarius schrieb am 19. Mai 2021 um 13:26:33 Uhr:


@Dellenzaehler
Pauschaler geht es wohl nicht.
ich werde keinesfalls in die Fußstapfen von Dir treten und pauschal ohne Ross und Reiter zu nennen Beiträge anderer in irgendeiner Form bewerten.
Aber es scheint in Zeiten von socialmadia üblich zu sein eine Bewertung zu äußern, eine Beurteilung abzugeben, aber nicht zu begründen. Nun ja, dem, der diese Form der Kommunikation pflegen möchte werde ich nicht widersprechen.

Allein schon das hier, Zitat:

„Der "gegnerische" Gutachter ist bei vielen Vers-Unternehmer ein freier Gutachter, der den Auftrag erhält und nach gutachterlichen Grundsätzen begutachtet. In einem solchen Fall ist ein Misstrauen nicht gerechtfertigt“

ist schon sportlich und zeigt, dass du keine Ahnung hast.

@TE:
Höre auf den Rat bzw. auf den Post von Herrn Dellenzähler, das passt schon!

Zitat:

@quadrigarius schrieb am 19. Mai 2021 um 13:26:33 Uhr:

@Dellenzaehler
Pauschaler geht es wohl nicht.
ich werde keinesfalls in die Fußstapfen von Dir treten und pauschal ohne Ross und Reiter zu nennen Beiträge anderer in irgendeiner Form bewerten.
Aber es scheint in Zeiten von socialmadia üblich zu sein eine Bewertung zu äußern, eine Beurteilung abzugeben, aber nicht zu begründen. Nun ja, dem, der diese Form der Kommunikation pflegen möchte werde ich nicht widersprechen.

@schwanzuslongus

Ich werde mir hier ganz bestimmt nicht die Finger wundschreiben und deinen Unfug in diesem Posting hier richtig zu stellen. Dein Geschreibel in diesem Beitrag ist "Pauschal" sowas von daneben, daran ändern auch deine Eloquenten Beisätze verbunden mit dem Charm eines Kasernenhof- Unterton nichts.

Ih möchte auch nicht unbedingt mit dir Komunizieren ich möchte nur nicht das hier ein wirklich ahnungsloser Fragesteller deinen geschriebenen Unfug glaubt.

Mehr möchte ich eigentlich nicht.

Zitat:

@bauMaus schrieb am 19. Mai 2021 um 13:33:36 Uhr:



Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 19. Mai 2021 um 13:31:27 Uhr:


@bauMaus

bevor du hier noch mehr duch unqualifizierte Beiträge verunsicherst wirst mal Zusammenfassend:

1.
Das Auto ist und bleibt euer Eigentum. Ihr bestimmt was damit geschieht.
Verkaufen könnt nur Ihr das Fahrzeug zum ermittelten Restwert. Die Versicherung
"kauft" das Fahrzeug auch nicht auf. Diese nennt euch bestenfals einen Aufkäufer der
das Fahrzeug zu dem im Gutachten angegebenen Restwert ankauft. Ihr müsst es aber nicht verkaufen.
Wenn Ihr das Fahrzeug behaltet, bekommt Ihr den Wiederbeschaffungswert - Restwert von der Versicherung erstattet.

2.
Ihr müsst nun erst einmal das Gutachten abwarten, dann kann man prüfen, ob hier der WBW und auch die Reparaturkosten ordentlich ermittelt wurden. Vorher ist abwarten angesagt. Wenn das Gutachten, dann könnt Ihr selber einen Sachverständigen beauftragen, der von der Versicherung dann auch bezahlt werden muss.
Vorher solltet Ihr keinen Sachverständigen beauftragen.

Vielen Dank für die Klarstellung. Fühle mich leicht dumm bei dem Thema ??

Du bist nicht dumm. Gut dass du fragst.

@BauMaus

130% Regelung auch "Opfergrenze" genannt, bedeutet, das Ihr das Fahrzeug bis zu 30% über dem WBW reparieren lassen könnt.

Ein Beispiel:

der WBW beläuft sich auf 3.000 €. Ihr könntet dann reparieren bis maximal 3.900 €

Das geht aber nur wenn das Fahrzeug exakt nach dem Reparturweg im Gutachten repariert wird.

Eine Verwendung von Gebrauchtteilen ist dabei möglich

- Eine Rechnung muss vorgelegt werden.

- Das Fahrzeug muss mindestens noch 6 Monate genutzt werden

@ Delle

So lob ich mir den Umgang hier mit einem Fragesteller/Hilfesuchenden. Zu den kompetenten Antworten gehört ab und an auch mal eine klare Ansage an die, die voller Inbrust, so dass man es fast glauben könnte, ziemlichen Unfug verbreiten. 🙂

Zitat:

@bauMaus schrieb am 19. Mai 2021 um 13:33:36 Uhr:


Fühle mich leicht dumm bei dem Thema ??

Nein.

Wie sollt ihr euch mit dem Thema auskennen, wenn ihr seit Jahren oder gar Jahrzehnten keine Erfahrungen damit machen musstet?

Geht doch garnicht.

Daher der dringende Rat, sich anwaltlich beraten und vertreten zu lassen.

Zitat:

@bauMaus schrieb am 19. Mai 2021 um 13:22:15 Uhr:



Zitat:

@NanoQ2 schrieb am 19. Mai 2021 um 13:07:13 Uhr:


Am besten wir lehnen uns hier alle locker zurück,
und legen die Glaskugel wieder in ein sicheres Behältnis.
Solange der Threaderöffner nicht alle Fakten Posten kann, oder will, sind doch die meisten Aussagen sinnlos.
Ja wie man sieht geht es sehr schnell in Beschimpfungen etc. über, und es wird wieder zu einer unendlichen Geschichte!

Vielleicht sollte man einfach mal bei der Vers. oder Gutachter anrufen.
Wäre das 2. was ich machen würde!

Mir ging es hauptsächlich um die Vorgehensweise, dass bei einem wirtschaftlichen Totalschaden Geld gegen Auto geboten wird. Und nicht die Auszahlung…

Trotzdem hättest du uns hier ruhig einmal verraten können, ob dein Vater eine RS hat oder nicht!

Und mit dem Geld NUR gegen Auto wird sich sicher als falsch herausstellen.

Das ist lediglich ein Angebot!

Zitat:

@NanoQ2 schrieb am 19. Mai 2021 um 14:26:32 Uhr:



Zitat:

@bauMaus schrieb am 19. Mai 2021 um 13:22:15 Uhr:


Mir ging es hauptsächlich um die Vorgehensweise, dass bei einem wirtschaftlichen Totalschaden Geld gegen Auto geboten wird. Und nicht die Auszahlung…

Trotzdem hättest du uns hier ruhig einmal verraten können, ob dein Vater eine RS hat oder nicht!

Und mit dem Geld NUR gegen Auto wird sich sicher als falsch herausstellen.

Das ist lediglich ein Angebot!

Nicht das ich wüsste. Und bevor ich ja oder nein schreib, hab ich nichts geschrieben

Das ist doch vollkommen in Ordnung!
Aber:
Hättest doch auch einfach schreiben können, das du es nicht weißt!

Ich bin hauptberuflich Aufkäufer von Unfallfahrzeugen für die gesamte Versicherungswirtschaft. Dank der umfangreichsten Kontakte zu nahezu allen Gutachtern, erziele ich ständig niedrigste Restwerte, damit die Versicherungen kostengünstig ihre PKW-Flotten für die Vorstände aufstocken können 🙂

Nochmal, eine VS kauft keine Autos aus Unfallschäden an 🙂

Zitat:

@bauMaus schrieb am 19. Mai 2021 um 14:28:19 Uhr:


Und bevor ich ja oder nein schreib, hab ich nichts geschrieben

1) Du musst dich hier für nichts rechtfertigen.

2) Die Frage nach der Rechtsschutzversicherung ist bis hierhin völlig irrelevant, genauso hätte man nach eine Aquariumüberlaufschutzversicherung fragen können.

Die Kosten für den Rechtsanwalt übernimmt die gegnerische Versicherung, der Anwalt rechnet direkt mit ihr ab.

Die Rechtsschutzversicherung käme vielleicht ins Spiel, wenn geklagt werden müsste oder die Haftungsverteilung strittig wäre.

Zitat:

@Pfuschwerk schrieb am 19. Mai 2021 um 14:39:11 Uhr:

Zitat:

@bauMaus schrieb am 19. Mai 2021 um 14:28:19 Uhr:


Und bevor ich ja oder nein schreib, hab ich nichts geschrieben

1) Du musst dich hier für nichts rechtfertigen.

2) Die Frage nach der Rechtsschutzversicherung ist bis hierhin völlig irrelevant, genauso hätte man nach eine Aquariumüberlaufschutzversicherung fragen können.

Die Kosten für den Rechtsanwalt übernimmt die gegnerische Versicherung, der Anwalt rechnet direkt mit ihr ab.

Die Rechtsschutzversicherung käme vielleicht ins Spiel, wenn geklagt werden müsste oder die Haftungsverteilung strittig wäre.

So ist das hier........

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