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Vorgehen Versicherung Unfallgegner

Themenstarteram 19. Mai 2021 um 8:16

Hallo Zusammen!

 

Ich bin neu hier im Forum und habe eine Frage. Mein Vater hatte vor rund 2 Wochen einen Parkplatzrempler. Etwas Blechschaden, hinterer Kotflügel etwas eingedellt und paar Kratzer an der Türe. Volle Schuld liegt beim Unfallgegner, Papa ist der Geschädigte. Soweit so gut. Das Auto ist technisch einwandfrei, von der Verkehrstauglichkeit gibt es nichts zu bemängeln.

 

Gestern früh war der Gutachter der Versicherung vor Ort. Auto hat einen Totalschaden (BJ 2008, 110k km, 2. Hand und seit 2008 in der Familie). Schaden 3500€, aber dafür muss das Auto innerhalb von 5 Wochen an die Versicherung übergeben werden. Das kommt mir sehr komisch vor.

 

Hatte jemand schon so einen Fall? Persönlich hab ich davon noch nie gehört. Kenne nur Vorgehen a) Auszahlung der Schadenssumme und b) Reparatur in einer Werkstatt.

 

Aktuell warte wir darauf, dass die Unterlagen von der gegnerischen Versicherung zugeschickt werden.

 

 

Ich bedanke mich für eure Rückmeldungen und Erfahrungen zu dem Thema.

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90 Antworten
Themenstarteram 19. Mai 2021 um 10:07

Zitat:

@Oetteken schrieb am 19. Mai 2021 um 11:46:26 Uhr:

Ein zweites Gutachten wird die Versicherung nicht freiwillig zahlen.

Welchen Wiederbeschaffungswert das Auto haben könnte, kann man hier kaum beurteilen, wenn man nicht weiß, um was für ein Fahrzeug es sich handelt und in welchem Zustand es sich befindet.

Bei Parkplatzunfällen gibt es häufig eine Mitschuld.

Jedenfalls war es schon mal falsch den Gutachter nicht selbst zu beauftragen, wenn das Verschulden zu 100 % geklärt ist.

PS: das Fahrzeug bleibt euer Eigentum, die Versicherung wird aber einen Aufkäufer benennen, der Restwert lt. Gutachten wird vom Wiederbeschaffungswert abgezogen, ihr bekommt also die Differenz von der Versicherung

Mein Vater war im Laden drin, Auto stand. Die Frau ist beim einparken drauf gefahren

Themenstarteram 19. Mai 2021 um 10:08

Zitat:

@NanoQ2 schrieb am 19. Mai 2021 um 11:30:59 Uhr:

Warum hast du meine Eingangsfrage nicht beantwortet?

Sorry nicht gesehen

@Pfuschwerk

Ola Nomen est Omen.

Setze Dich doch bitte sachlich mit meinem Beitrag auseinander. Und beweise was nicht stimmt.

Einfach behaupten noch dazu in dieser pauschalen Form erinnert mich an trumpsche fakepost.

Mit Dir werde ich allerding nicht mehr kommunizieren, denn es gibt Umgangsregeln, welche Du nicht zu beherrschen scheinst.

Themenstarteram 19. Mai 2021 um 10:12

Zitat:

@Oetteken schrieb am 19. Mai 2021 um 12:06:15 Uhr:

Erst wenn das Gutachten vorliegt, kann man beurteilen, was sinnvoll ist.

Vielleicht kann man von der 130 % Regelung profitieren.

Was ist den die 130% Regel?

Wir warten jetzt auf das Gutachten. Bei der Versicherung handelt es sich um die Allianz.

Wie gesagt, Papa fährt seit 30 Jahren unfallfrei, ich seit 8.

man unterstellt prinzipiell niemanden etwas schlechtes, aber die Aussage gestern war sehr komisch von dem Gutachter. Ich kontrolliere auch mal ob es ein freier Gutachter oder nicht war.

@bauMaus Um welches Fahrzeug handelt es sich denn?

Ein Bj 2008 kann bei einem Schaden von € 3.500,- ein Totalschaden sein.

Themenstarteram 19. Mai 2021 um 10:41

Zitat:

@Genie21 schrieb am 19. Mai 2021 um 12:37:53 Uhr:

@bauMaus Um welches Fahrzeug handelt es sich denn?

Ein Bj 2008 kann bei einem Schaden von € 3.500,- ein Totalschaden sein.

Renault Megane Grandtour, 2008, ca 110k km

Der Gutachter meinte Totalschaden (wirtschaftlicher? Nennt man des dann so?)

Auto fährt, ist verkehrstüchtig. Wie erwähnt nur Blechschaden

Zitat:

@quadrigarius schrieb am 19. Mai 2021 um 12:11:44 Uhr:

@Pfuschwerk

Ola Nomen est Omen.

Setze Dich doch bitte sachlich mit meinem Beitrag auseinander. Und beweise was nicht stimmt.

Einfach behaupten noch dazu in dieser pauschalen Form erinnert mich an trumpsche fakepost.

Mit Dir werde ich allerding nicht mehr kommunizieren, denn es gibt Umgangsregeln, welche Du nicht zu beherrschen scheinst.

Mann kann ja ruhig auf den Putz hauen, wenn man Ahnung vom Thema hat.

Aber wenn man wie du nun so ziemlich gar nichts vom Thema versteht, dann sollte man einfach mal die Finger von der Tastatur lassen.

Du hast in deinem ersten Beitrag hier so viel dummes Zeug geschrieben, das ist wirklich unglaublich.

 

 

Am besten wir lehnen uns hier alle locker zurück,

und legen die Glaskugel wieder in ein sicheres Behältnis.

Solange der Threaderöffner nicht alle Fakten Posten kann, oder will, sind doch die meisten Aussagen sinnlos.

Ja wie man sieht geht es sehr schnell in Beschimpfungen etc. über, und es wird wieder zu einer unendlichen Geschichte!

Vielleicht sollte man einfach mal bei der Vers. oder Gutachter anrufen.

Wäre das 1. was ich machen würde!

Besser zum Anwalt und zum eigenen Gutachter, um den Wiederbeschaffungswert und den Schaden an sich mal neutral überschlägig zu betrachten. Der Rest hängt vom Ergebnis dieser Einschätzung ab.

Themenstarteram 19. Mai 2021 um 11:22

Zitat:

@NanoQ2 schrieb am 19. Mai 2021 um 13:07:13 Uhr:

Am besten wir lehnen uns hier alle locker zurück,

und legen die Glaskugel wieder in ein sicheres Behältnis.

Solange der Threaderöffner nicht alle Fakten Posten kann, oder will, sind doch die meisten Aussagen sinnlos.

Ja wie man sieht geht es sehr schnell in Beschimpfungen etc. über, und es wird wieder zu einer unendlichen Geschichte!

Vielleicht sollte man einfach mal bei der Vers. oder Gutachter anrufen.

Wäre das 2. was ich machen würde!

Mir ging es hauptsächlich um die Vorgehensweise, dass bei einem wirtschaftlichen Totalschaden Geld gegen Auto geboten wird. Und nicht die Auszahlung…

Zitat:

@bauMaus schrieb am 19. Mai 2021 um 12:07:31 Uhr:

 

Mein Vater war im Laden drin, Auto stand. Die Frau ist beim einparken drauf gefahren

Sehr gut, dann wäre die Schuldfrage eindeutig geklärt.

Also nix wie hin zu einem Fachanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt Verkehrsrecht.

@Dellenzaehler

Pauschaler geht es wohl nicht.

ich werde keinesfalls in die Fußstapfen von Dir treten und pauschal ohne Ross und Reiter zu nennen Beiträge anderer in irgendeiner Form bewerten.

Aber es scheint in Zeiten von socialmadia üblich zu sein eine Bewertung zu äußern, eine Beurteilung abzugeben, aber nicht zu begründen. Nun ja, dem, der diese Form der Kommunikation pflegen möchte werde ich nicht widersprechen.

Zitat:

@bauMaus schrieb am 19. Mai 2021 um 12:12:15 Uhr:

Zitat:

@Oetteken schrieb am 19. Mai 2021 um 12:06:15 Uhr:

Erst wenn das Gutachten vorliegt, kann man beurteilen, was sinnvoll ist.

Vielleicht kann man von der 130 % Regelung profitieren.

Was ist den die 130% Regel?

Das erklärt euch der Fachanwalt.

Abhängig vom Gutachten kann ggf. bis zu 130 % des Wiederbeschaffungswertes repariert werden.

Dazu müssen aber Bedingungen erfüllt werden.

@bauMaus

bevor du hier noch mehr duch unqualifizierte Beiträge verunsicherst wirst mal Zusammenfassend:

1.

Das Auto ist und bleibt euer Eigentum. Ihr bestimmt was damit geschieht.

Verkaufen könnt nur Ihr das Fahrzeug zum ermittelten Restwert. Die Versicherung

"kauft" das Fahrzeug auch nicht auf. Diese nennt euch bestenfals einen Aufkäufer der

das Fahrzeug zu dem im Gutachten angegebenen Restwert ankauft. Ihr müsst es aber nicht verkaufen.

Wenn Ihr das Fahrzeug behaltet, bekommt Ihr den Wiederbeschaffungswert - Restwert von der Versicherung erstattet.

2.

Ihr müsst nun erst einmal das Gutachten abwarten, dann kann man prüfen, ob hier der WBW und auch die Reparaturkosten ordentlich ermittelt wurden. Vorher ist abwarten angesagt. Wenn das Gutachten, dann könnt Ihr selber einen Sachverständigen beauftragen, der von der Versicherung dann auch bezahlt werden muss.

Vorher solltet Ihr keinen Sachverständigen beauftragen.

 

quadrigarius ... Es ist halt etwas nervig, jedesmal von neuem im Urschlamm anzufangen. Zugegeben, da leidet mitunter die Freundlichkeit. Nicht persönlich nehmen. Ist nicht böse gemeint.

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