Vorgehen Versicherung Unfallgegner
Hallo Zusammen!
Ich bin neu hier im Forum und habe eine Frage. Mein Vater hatte vor rund 2 Wochen einen Parkplatzrempler. Etwas Blechschaden, hinterer Kotflügel etwas eingedellt und paar Kratzer an der Türe. Volle Schuld liegt beim Unfallgegner, Papa ist der Geschädigte. Soweit so gut. Das Auto ist technisch einwandfrei, von der Verkehrstauglichkeit gibt es nichts zu bemängeln.
Gestern früh war der Gutachter der Versicherung vor Ort. Auto hat einen Totalschaden (BJ 2008, 110k km, 2. Hand und seit 2008 in der Familie). Schaden 3500€, aber dafür muss das Auto innerhalb von 5 Wochen an die Versicherung übergeben werden. Das kommt mir sehr komisch vor.
Hatte jemand schon so einen Fall? Persönlich hab ich davon noch nie gehört. Kenne nur Vorgehen a) Auszahlung der Schadenssumme und b) Reparatur in einer Werkstatt.
Aktuell warte wir darauf, dass die Unterlagen von der gegnerischen Versicherung zugeschickt werden.
Ich bedanke mich für eure Rückmeldungen und Erfahrungen zu dem Thema.
90 Antworten
@Dellenzaehler
Genau das Gleiche habe ich doch auch geschrieben. Der Geschädigte kann wählen zwischen behalten, Totalschadenentschädigung-Restwert, oder aber Abgabe an Verwerter der von der Versicherer benannt werden muss oder Teil von der Vers. ist. Ja auch Versicherer handeln in der Holding mit Schrott. Auch in diesem Fall zieht der Vers. den Restwert von der Entschädigung ab, Denn der Verwerter zahlt den Restwert an den Geschädigten.
Die wenigsten der 102 KFZ-Versicherer haben eigene Schadensschätzer, (keine Gutachter im gesetzlichen Sinn).
Die meisten beauftragen ein privates Gutachterunternehmen und das ist an die Gutachterregeln gebunden.
Wenn ein freier Gutachter schätzt wird sich ein anderes "freies Gutachten" nur in geringen Bandbreiten davon abheben.
Denn auch der "eigene" Gutachter ist an die Regeln eines Gutachters gebunden und schreibt kein Gefälligkeitsgutachten.
Bei Klagen nach deutschem Zivilrecht zahlt immer der Verlierer beide Anwälte und die Gerichtskosten. Ausnahme beim Vergleich oder bei Teilschuld, da werden die Kosten anteilig aufgeteilt.
Fast @quadrigarius - die Allianz bietet den Aufkauf an und zahlt den kompletten Wiederbeschaffungswert ohne Abzug Restwert an den Anspruchssteller. Ansonsten ist alles relevante gesagt.
@quadrigarius
Die wenigsten der 102 KFZ-Versicherer haben eigene Schadensschätzer, (keine Gutachter im gesetzlichen Sinn).
Die meisten beauftragen ein privates Gutachterunternehmen und das ist an die Gutachterregeln gebunden.
Wenn ein freier Gutachter schätzt wird sich ein anderes "freies Gutachten" nur in geringen Bandbreiten davon abheben.
Denn auch der "eigene" Gutachter ist an die Regeln eines Gutachters gebunden und schreibt kein Gefälligkeitsgutachten.
Nein, da bist du leider nicht im Bilde.
Entweder vergibt die Versicherung den Auftrag an die SSH (schnelle Schaden Halbierer), die grünen Männchen (DEKRA), Carexpert, oder in seltenen Fällen an den TÜV oder noxa soluition.
Diese Unternehmen verplichten sich dann nach den Vorgaben des Auftraggeber (hier der Versicherung) das Gutachten zu erstellen. Da gibt es schöne Tricks, wie man den Geschädigten übervorteilen kann.
Diese Sachverständigen sind somit -entgegen deiner Annahme- Weisungsgebunden und verstoßen sehr oft gegen "Gutachterregeln" -besser formuliert- gegen geltendes Recht bei der Erstellung Ihrer Gutachten.
Das wissen diese Herrschaften auch, aber Sie müssen sich halt an die Vorgaben Ihres Auftraggeber halten.
Tag!
Ich würde an deiner Stelle einen unparteiischen neuen Gutachter heranziehen und folglich eine zweite Meinung einholen. Für mich persönlich klingt die Begutachtung auch sehr übertrieben. Ansonsten würde ich dir empfehlen die Versicherung zu kontaktieren und ihre Meinung zu diesem Thema einzuholen.
Lg
Ähnliche Themen
Wer bezahlt den zweiten Gutachter 😕, der Tippgeber? 😁
Der Drops ist erstmal gelutscht, da der Vater des TE ja schon den GA der gegnerischen VS dran gelassen hat. Die Kosten für ein neues Gutachten müssten selbst getragen werden. Wie berlin-paul schon sagte, abwarten, was dann im Gutachten steht und dann handeln.
Zitat:
@NDLimit schrieb am 19. Mai 2021 um 16:20:47 Uhr:
Der Drops ist erstmal gelutscht, da der Vater des TE ja schon den GA der gegnerischen VS dran gelassen hat. Die Kosten für ein neues Gutachten müssten selbst getragen werden. Wie berlin-paul schon sagte, abwarten, was dann im Gutachten steht und dann handeln.
aber nur, wenn das Gutachten korrekt erstellt wurde.
Sonst löhnt die Versicherung das zweite Gutachten, ich bitte um Beachtung 😁
Und da kann der Stress erst richtig losgehen.... wenn sich alle um das richtige Förmchen streiten.
Aber, Du hast selbstverständlich recht und daher sollte das 1. Gutachten abgewartet werden. 🙂
Zitat:
@Pfuschwerk schrieb am 19. Mai 2021 um 14:39:11 Uhr:
Zitat:
@bauMaus schrieb am 19. Mai 2021 um 14:28:19 Uhr:
Und bevor ich ja oder nein schreib, hab ich nichts geschrieben
1) Du musst dich hier für nichts rechtfertigen.2) Die Frage nach der Rechtsschutzversicherung ist bis hierhin völlig irrelevant, genauso hätte man nach eine Aquariumüberlaufschutzversicherung fragen können.
Die Kosten für den Rechtsanwalt übernimmt die gegnerische Versicherung, der Anwalt rechnet direkt mit ihr ab.
Die Rechtsschutzversicherung käme vielleicht ins Spiel, wenn geklagt werden müsste oder die Haftungsverteilung strittig wäre.
Also ich habe nie geschrieben, das er sich für etwas rechtfertigen soll/muss!
Nur um das mal klar zustellen!
Und das eine eigene RS in jedem Fall von Vorteil ist, wirst du doch sicher auch nicht abstreiten wollen.
@Dellenzaehler
ach Dellenzähler, in Abwandlung eines Zitates ........ "hättest Du geschwiegen, würdest du weiterhin als Weiser gelten"
Zuerst behauptest Du ich würde dummes Zeug schreiben, dann schreibst du einen Beitrag, der mit meinem Beitrag sinngemäß gleich geht und setzt auf auf meine entsprechende Bemerkung, weil ich dort schreibe, dass Gutachter sich an Regeln und gesetzliche Vorhaben halten müssen noch einen drauf und erklärst Zitat ..... die grünen Männchen von Dekra, TÜV und anderen Organisationen zu weisungsgebunden und Rechtsbrecher die gegen geltendes Recht verstoßen.
Ich bin gespannt wie TÜV und Dekra auf Deine Unterstellungen und den Tricksereivorwurf, welche Du öffentlich äußerst, reagieren. Art und Weise Deines Geschreibsel erinnern mich an Verschwörungstheoretiker und den Stil a la Coronaleugner. Viel Spass mit Dekra und TÜV
Magst Du uns deinen fachlichen Hintergrund erläutern? Den von Delle und Franklyn kenne ich bereits 🙂
Zitat:
@quadrigarius schrieb am 19. Mai 2021 um 18:46:15 Uhr:
@Dellenzaehler
ach Dellenzähler, in Abwandlung eines Zitates ........ "hättst Du geschwiegen, würdest du weiterhin als Weiser gelten"
Zuerst behauptest Du ich würde dummes Zeug schreiben, dann schreibst du einen Beitrag, der mit meinem Beitrag sinngemäß gleichgeht und auf meine entsprechende Bemerkung von mir und weil ich dort schreibe, dass Gutachter sich an Regeln und gesetzliche Vorhaben halten müssen erklärst du Zitat ..... die grünen Männchen von Dekra, TÜV und anderen Organisationen zu Weisungsgebunden und Rechtsbrecher die gegen geltendes Recht verstoßen.
Ich bin gespannt wie TÜV und Dekra auf Deine Unterstellungen und den Trichsereivorwurf, welche Du öffentlich äußerst, reagieren. Art und Weise Deines Geschreibsel erinnern mich an Verschwörungstheoretiker und den Stil a la Coronaleugner. Viel Spass mit Dekra und TÜV.Dein Geschreibsel mit unterstellten Rechtverstößen,
Du bist einfach nur ein Dampfplauderer ......
Und sein wir mal ehrlich, dass weist du auch.
Und nun höre bitte auf hier zu nerven und wende dich Dingen zu von denen du etwas verstehst.
Hier im Versicherungsforum bist du wirklich falsch........
Ganz falsch
Zitat:
@NDLimit schrieb am 19. Mai 2021 um 16:20:47 Uhr:
Der Drops ist erstmal gelutscht, da der Vater des TE ja schon den GA der gegnerischen VS dran gelassen hat. Die Kosten für ein neues Gutachten müssten selbst getragen werden.
Eine allgemein verbreitete und behauptete Meinung.
Allerdings ist sie falsch.
Das Recht auf einen selbst gewählten Sachverständigen bleibt auch dann bestehen, wenn die Versicherung bereits einen Gutachter geschickt hat!
Nur wenn man ausdrücklich gegenüber der Versicherung auf dieses Recht verzichtet hat, erlischt es.
Ok, da habe ich bislang einen Interessenskonflikt gesehen. Danke.
Ja klar, das steht natürlich in Konflikt mit den Interessen der Versicherung. 😁
Es passiert eben häufig, dass Versicherungen den Geschädigten überrumpeln und ihren eigenen "Gutachter" losschicken.
Der uninformierte Geschädigte glaubt, dass dies Alles seine Richtigkeit hat und stimmt zu.
Ist auch einer der vielen Gründe, warum es so wichtig ist, von Beginn an einen Anwalt mit der Regulierung zu beauftragen...