Vorfahrtregelung

Hallo, ich hatte einen Unfall. Auto Schrott und das mit nicht mal 50 kmh. Was warpassiert?
Eine Strasse in einer Eigenheimsiedlung beginnt mit einem Hauptverkehrsschild. Nach 3 abgehende Seitenstrassen kommt ein Auto von Links und ich krache ohne die Chance zu bremsen ins Auto. Die Polizei nimmt den Schaden auf - Klarer Fall Rechts vor Links - also ich soll Schuld sein.
Alle Nebenstrassen und die Strasse auf der ich war sind keine weiteren Schilder. Nach weiteren abgehenden Nebenstrassen kommt auf einmal das Schild "Ende Hauptverkehrsstrasse". Also auf Spitze gestelltes gelbes Schild mit 3 Querstrichen. Normaler Weise war ich auf der Hauptverkehrsstrasse und die abgehenden Strassen sind Nebenstrassen also wartepflichtig.
Ich möchte gegen den Bussgeldbescheid klagen und mein Schaden von Gegner ersetzt habe,
Wer hat denn nun Recht, die Polizei oder die Strassenverkehrsordnung mit den Hinweisen zu den Schildern.
Für eine Antwort wäre ich Dankbar.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von mversi


Hallo, ich hatte einen Unfall. Auto Schrott und das mit nicht mal 50 kmh. Was warpassiert?
Eine Strasse in einer Eigenheimsiedlung beginnt mit einem Hauptverkehrsschild. Nach 3 abgehende Seitenstrassen kommt ein Auto von Links und ich krache ohne die Chance zu bremsen ins Auto. Die Polizei nimmt den Schaden auf - Klarer Fall Rechts vor Links - also ich soll Schuld sein.
Alle Nebenstrassen und die Strasse auf der ich war sind keine weiteren Schilder. Nach weiteren abgehenden Nebenstrassen kommt auf einmal das Schild "Ende Hauptverkehrsstrasse". Also auf Spitze gestelltes gelbes Schild mit 3 Querstrichen. Normaler Weise war ich auf der Hauptverkehrsstrasse und die abgehenden Strassen sind Nebenstrassen also wartepflichtig.
Ich möchte gegen den Bussgeldbescheid klagen und mein Schaden von Gegner ersetzt habe,
Wer hat denn nun Recht, die Polizei oder die Strassenverkehrsordnung mit den Hinweisen zu den Schildern.
Für eine Antwort wäre ich Dankbar.

Die Polizei entscheidet niemals über Schuld oder nicht Schuld, das passiert vor Gericht.

Außerdem: Wenn Dir einer von links kommend ins Auto fährt, dann wäre doch der Andere Schuld (angenommen, dort ist wirklich "Rechts vor Links"😉. 😕

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Recht hat immer der bessere Anwalt.
...Im Ernst,falls du dir den Anwalt für Strassenrecht leisten kannst,schalte ihn ein.
Viel Glück🙂

Zitat:

Original geschrieben von mversi


Hallo, ich hatte einen Unfall. Auto Schrott und das mit nicht mal 50 kmh. Was warpassiert?
Eine Strasse in einer Eigenheimsiedlung beginnt mit einem Hauptverkehrsschild. Nach 3 abgehende Seitenstrassen kommt ein Auto von Links und ich krache ohne die Chance zu bremsen ins Auto. Die Polizei nimmt den Schaden auf - Klarer Fall Rechts vor Links - also ich soll Schuld sein.
Alle Nebenstrassen und die Strasse auf der ich war sind keine weiteren Schilder. Nach weiteren abgehenden Nebenstrassen kommt auf einmal das Schild "Ende Hauptverkehrsstrasse". Also auf Spitze gestelltes gelbes Schild mit 3 Querstrichen. Normaler Weise war ich auf der Hauptverkehrsstrasse und die abgehenden Strassen sind Nebenstrassen also wartepflichtig.
Ich möchte gegen den Bussgeldbescheid klagen und mein Schaden von Gegner ersetzt habe,
Wer hat denn nun Recht, die Polizei oder die Strassenverkehrsordnung mit den Hinweisen zu den Schildern.
Für eine Antwort wäre ich Dankbar.

Die Polizei entscheidet niemals über Schuld oder nicht Schuld, das passiert vor Gericht.

Außerdem: Wenn Dir einer von links kommend ins Auto fährt, dann wäre doch der Andere Schuld (angenommen, dort ist wirklich "Rechts vor Links"😉. 😕

Zitat:

Original geschrieben von mversi


Hallo, ich hatte einen Unfall. Auto Schrott und das mit nicht mal 50 kmh. Was warpassiert?
Eine Strasse in einer Eigenheimsiedlung beginnt mit einem Hauptverkehrsschild. Nach 3 abgehende Seitenstrassen kommt ein Auto von Links und ich krache ohne die Chance zu bremsen ins Auto. Die Polizei nimmt den Schaden auf - Klarer Fall Rechts vor Links - also ich soll Schuld sein.

Wenn das so war, dann bist du von rechts gekommen 😉

Schaden der Versicherung melden. Den Rest machen die. Die Polizei legt nicht fest wer Schuld ist.

Gruss

Zitat:

Original geschrieben von mattalf


Wenn das so war, dann bist du von rechts gekommen 😉

Schaden der Versicherung melden. Den Rest machen die. Die Polizei legt nicht fest wer Schuld ist.

Gruss

Da bist Du eine gute Minute zu spät. 😁

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Wie schon gesagt wurde: kam von Links........ wieso sollst du dann Schuld haben ? Mach mal ne Skitze wie es war. Bild oder Nummer der Beschilderung hilft.  http://www.rsa-95.de/index.htm
In dem Link kannste die Beschilderung raussuchen
Moorteufelchen

Zitat:

Original geschrieben von buggymaxi



Zitat:

Original geschrieben von mattalf


Wenn das so war, dann bist du von rechts gekommen 😉

Schaden der Versicherung melden. Den Rest machen die. Die Polizei legt nicht fest wer Schuld ist.

Gruss

Da bist Du eine gute Minute zu spät. 😁

Kein Prob. Doppelt haelt besser 😁

Die Sache ist bis jetzt so verlaufen:
- Polizei hat den Unfall aufgenommen und hat vermerkt Rechts vor Links, also ich bin Schuld
- Bussgeldbescheid Punkt und Geld
- Mein Anwalt hat gem. Beschilderung Zeichen 306 und 307 Einspruch bei der Busgeldstelle erhoben
- Bussgeldstelle hat die Polizei um Stellungnahme gebeten
- Polizeiantwort an Bussgeldstelle - alles so iO
- Bussgestelle Abgabe des Falls an die Staatsanwaltschaft
- Gegnerische Versicherung lehnt die Schadensregulierung gem. Rechts vor Links ab - Typisch HUK
- am 15.9 Verhandlung

Habe ich gute Chancen oder nicht?

Zitat:

Original geschrieben von mversi


Die Sache ist bis jetzt so verlaufen:
- Polizei hat den Unfall aufgenommen und hat vermerkt Rechts vor Links, also ich bin Schuld
- Bussgeldbescheid Punkt und Geld
- Mein Anwalt hat gem. Beschilderung Zeichen 306 und 307 Einspruch bei der Busgeldstelle erhoben
- Bussgeldstelle hat die Polizei um Stellungnahme gebeten
- Polizeiantwort an Bussgeldstelle - alles so iO
- Bussgestelle Abgabe des Falls an die Staatsanwaltschaft
- Gegnerische Versicherung lehnt die Schadensregulierung gem. Rechts vor Links ab - Typisch HUK
- am 15.9 Verhandlung

Habe ich gute Chancen oder nicht?

Wenn du auf der vorrangigen Strasse warst, ja.

Viel Erfolg, bitte berichte vom Ausgang

Moorteufelchen

was hat denn der Polizist gesagt warum er meint, dass du Schuld seist? rechts vor links kennt er ja und dennoch gibt er dir die Schuld. Begründung?

Also wenn du auf einer Hauptverkehrsstraße mit dem Schild 306 warst, hast du Vorfahrt, dann haben aber die anderen Verkehrsteilnehmer auch ein Schild, woher sollen die denn wissen, dass das ne Vorfahrtsstrasse ist. Das Schild 306 gilt bis 307.

Allerdings kann ich mir die Situation nach deiner Beschreibung nicht richitg vorstllen. Bitte Skizze machen und Beschilderung eintragen.

Die Polizei kann dir zwar keine Schuld geben, aber was Verkehrssituationen anbelangt sind das keine Laien, aber du vllt. :-)

sl

Na irgendwas stimmt da doch nicht.

Ich nehme erst mal an, der TE hat sich oben verschrieben, und das gegnerische Fahrzeug ist nicht von links, sondern von rechts gekommen. Wäre es von links gekommen, hätte der TE bei gleichrangigen Straßen nämlich seinerseits Vorfahrt gehabt, und das Geschilderte ergäbe keinen Sinn.

OK. Laut Beschreibung des TE befand er sich auf einer durch Zeichen 306 (kubistisches Spiegelei) markierten Vorfahrtstraße. Bei Vorfahrtstraßen ist vorgeschrieben, daß an jeder einmündenden Nebenstraße entweder Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren) oder 206 (Stopschild) angebracht ist.

Das widerspricht aber der Beschreibung des TE ("keine weiteren Schilder" an allen Straßen). Sehr merkwürdig!

Drei Erklärungen sind möglich.

a) Der TE hat irgend etwas nicht richtig beschrieben.

b) Die "Nebenstraßen" sind tatsächlich Grundstückausfahrten, Spielstraßen oder sonstige Dinge gemäß § 10 StVO, bei denen der Ausfahrende auch ohne Zeichen 205/206 wartepflichtig ist, und die Polizei hat das übersehen.

c) Die Verkehrsbehörde hat bei der Beschilderung dieses Wohngebiets einen erheblichen Fehler gemacht. (Unwahrscheinlich.)

d) der threadersteller kann rechts und links nicht unterscheiden.

Zitat:

Original geschrieben von mversi


beginnt mit einem Hauptverkehrsschild.

Was ist das?

Zitat:

Original geschrieben von mversi


Nach 3 abgehende Seitenstrassen kommt ein Auto von Links und ich krache ohne die Chance zu bremsen ins Auto. Die Polizei nimmt den Schaden auf - Klarer Fall Rechts vor Links - also ich soll Schuld sein.

Einer - Du oder die Polizei - ist hier nicht in der Lage, rechts und links auseinanderzuhalten.

Zitat:

Original geschrieben von mversi


Wer hat denn nun Recht, die Polizei oder die Strassenverkehrsordnung mit den Hinweisen zu den Schildern.
Für eine Antwort wäre ich Dankbar.

Das lässt sich aufgrund der konfusen Schilderung nicht sagen. Da der Ort des Unfalls aber vermutlich feststeht, lässt sich das zweifelsfrei vor Ort feststellen.

Gegen den Bussgeldbescheid kannst Du mit den korrekten Angaben Einspruch einlegen, die Schuldfrage des Unfalls schauen sich die Verischerungen an, ggf. dann der Richter, der final urteilt.

Inhaltlich: Wohnsiedlungen, in denen es heutzutage noch Strassen mit Zeichen 306:
http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Zeichen_306.svg
gibt kommen mir recht selten vor. Was nicht ausschliesst, dass es beim TE so war.

Amen

Ich verstehe es auch nicht so wirklich 😕

Falls es eine Vorfahrtstraße mit Schild 306 od. 301 war, müssen an jeder Kreuzung auch "Vorfahrt gewähren"-Schilder (205 od. 206) stehen. Damit schließe ich Möglichkeit C aus.

Für mich hört es sich eigentlich auch eher nach der Möglichkeit B an.
Allerdings sollte man meinen, dass Verkehrspolizisten eine Straße mit abgesenktem Bordstein auch als solche erkennen sollten, was mir schon ein wenig zu denken gibt.

Also plädiere ich für Möglichkeit A und bitte und eine detaillierte Schilderung. 🙂

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