Vorfahrtregelung Kreisel

Hallo Forum,

es gibt tatsächlich noch Situationen, für die mir nach 25 Jahren Fahrpraxis noch Klarstellungsbedarf notwendig scheint.

Wenn ich z.B. in diesen Kreisel von Süden (gelbe Straße) einfahren will, muss ich natürlich den bereits im Kreisel befindlichen Verkehrsteilnehmern Vorfahrt gewähren.

Was aber ist mit den von Westen her auf den Kreisel zufahrenden?

Der Kreisel ist sehr übersichtlich, von Westen her führen 2 Spuren in den Kreisel. Man kann also praktisch ohne zu bremsen von Westen her in den Kreisel einfahren. Habe ich als von Süden kommender diesen VTs Vorfahrt zu gewähren, obwohl diese ja noch gar nicht im Kreisel sind? Würde ich rausziehen, wäre ich noch vor einem westlichen Einfahrer im Kreisel. Allerdings ist die Einfahrgeschwindigkeit von Westen her (wie oben bereits geschrieben) sehr hoch und die Strecke zwischen westlicher und südlicher Einfahrt sehr kurz, so dass es meist unweigerlich zur Kollision kommen würde. Wenn es dann knallt sieht es natürlich so aus, als hätte ein Einfahrer einem im Kreisel fahrenden die Vorfahrt genommen, obwohl dies rechtlich zumindest unklar ist.

Wie seht Ihr hier die rechtliche Lage? Oder hat gar schon jemand praktische Erfahrungen in einer vergleichbaren Situation?

Gruß, Hannes

Beste Antwort im Thema

§1 gegenseitige Vorsicht und Rücksichtsname.

Im Zweifelsfall immer die Spinner die mit hoher Geschwindigkeit in den Kreisel einfahren wollen zuerst durch lassen. Wenn es kracht gibt es einen sinnlosen Rechtsstreit. Theoretisch müssten die VTs die von Westen kommen ihre Geschwindigkeit anpassen. Dazu wurde ein Kreisel gebaut das der Verkehr fließend gleichmäßig durchläuft.

So mache ich das, wenn ich mich einem Kreisel nähere und sehe das eine Einfahrt weiter gerade jemand einfährt passe ich meine Geschwindigkeit an. Man sieht und hört aber auch oft das dann gerade noch beschleunigt wird um dem gerade Einfahrenden zu zeigen wo der Hammer hängt und wer der Idiot ist.

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Diese Kreisel gibts hier auch.

Du beziehst Dich auf die Strecken, die man außerhalb des eigentlichen Kreisels angebracht hat, um nicht alle da durchleiten zu müssen, auch wenn sie die nächste wieder abfahren oder?

Ich persönlich bin der Meinung, dass diese nicht direkt zum Kreisel gehören, daher gilt hier die normale Vorfahrtregelung. Also Einfädler müssen denen auf der Hauptstrecke Vorfahrt gewähren.

Falls Du was anderes meinst, bitte ich um Entschuldigung.

Zitat:

Original geschrieben von kerberos


Diese Kreisel gibts hier auch.

Du beziehst Dich auf die Strecken, die man außerhalb des eigentlichen Kreisels angebracht hat, um nicht alle da durchleiten zu müssen, auch wenn sie die nächste wieder abfahren oder?

Nein nein, ich will in den Kreisel einfahren, quasi auf der linken gelb eingezeichneten Spur. Im Kreisel selber ist zu diesem Zeitpunkt noch kein Fahrzeug, allerdings welche auf der westlichen Zufahrt kurz vor dem Kreisel mit hoher Geschwindigkeit...

Erst nachdem ich das Bild eine Minute lang nach einem Kreisverkehr abgesucht habe, viel er mir auf :-)

Da sind soviele Strassen, von allen möglichen Richtungen das ich keine Ahnung habe welche Strasse du meinst.
Eventuell geht es auch anderen so und ausserdem kann man auf diesem Baustellenbild noch nicht einmal Markierungen erkennen. Doch diese währen zum Beantworten der Frage doch ziemlich wichtig.

Kannst du diese Markierungen nicht nachtragen und einzeichnen von welchen Strassen du sprichst? Vielleicht verstehen die anderen es besser als ich, aber ich kapiers nicht :-(

Zitat:

Original geschrieben von Benzli2013


Erst nachdem ich das Bild eine Minute lang nach einem Kreisverkehr abgesucht habe, viel er mir auf :-)

Da sind soviele Strassen, von allen möglichen Richtungen das ich keine Ahnung habe welche Strasse du meinst.
Eventuell geht es auch anderen so und ausserdem kann man auf diesem Baustellenbild noch nicht einmal Markierungen erkennen. Doch diese währen zum Beantworten der Frage doch ziemlich wichtig.

Kannst du diese Markierungen nicht nachtragen und einzeichnen von welchen Strassen du sprichst? Vielleicht verstehen die anderen es besser als ich, aber ich kapiers nicht :-(

Du darfst nicht auf Sattelitenansicht schalten, da ist noch der alte Stand, ohne Kreisel, vorhanden. In der Kartenansicht ist das eigentlich recht übersichtlich, da gibt es nur 1 Zufahrt von Süden her...

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§1 gegenseitige Vorsicht und Rücksichtsname.

Im Zweifelsfall immer die Spinner die mit hoher Geschwindigkeit in den Kreisel einfahren wollen zuerst durch lassen. Wenn es kracht gibt es einen sinnlosen Rechtsstreit. Theoretisch müssten die VTs die von Westen kommen ihre Geschwindigkeit anpassen. Dazu wurde ein Kreisel gebaut das der Verkehr fließend gleichmäßig durchläuft.

So mache ich das, wenn ich mich einem Kreisel nähere und sehe das eine Einfahrt weiter gerade jemand einfährt passe ich meine Geschwindigkeit an. Man sieht und hört aber auch oft das dann gerade noch beschleunigt wird um dem gerade Einfahrenden zu zeigen wo der Hammer hängt und wer der Idiot ist.

Zitat:

Original geschrieben von Hannes1971


Wenn es dann knallt sieht es natürlich so aus, als hätte ein Einfahrer einem im Kreisel fahrenden die Vorfahrt genommen, obwohl dies rechtlich zumindest unklar ist.

Das sieht nicht nur so aus und ist auch überhaupt nicht unklar. Der Einfahrer HAT die Vorfahrt genommen wenn es knallt, der andere ist da ja schon ein Stück im Kreisverkehr und damit klar vorfahrtberechtigt.

Das einzige was ggf. in Frage kommt wäre einzelfall- und situationsabhängig eine Mitschuld des anderen wegen unangepasster Wahl der Geschwindigkeit.

Ansonsten nochmal festzuhalten, es gibt keine spezielle Vorfahrtregelung in Kreisverkehren, es zählt was ausgeschildert ist. Hat der Einfahrende kein Vorfahrt-Achten-Schild gilt rechts-vor links.

Sehe ich nicht so.

Wenn ich mich von Süden her dem Kreisel nähere und im Kreisel niemand ist und von Westen her das erste Auto den Kreisel noch nicht erreicht hat, dann fahre ich in den Kreisel wenn ich abschätzen kann den von Westen kommenden Fahrer nicht wirklich zu behindern.

Müsste ich halt mal in Natura sehen. Vielleicht ist die Strecke auch so knapp dass es klüger ist den von Westen kommenden Fahrer durchzulassen. Nicht jeder fährt in solch einer Situation zügig an.

Ist der Kreisel denn als echter Kreisverkehr (mit Zeichen 215) ausgeschildert?

(http://www.fahrtipps.de/verkehrsregeln/kreisverkehr.php)

Ich habe zwar gerade nicht das Aktenzeichen zur Hand, jedoch ging es in dem Fall darum, ab wann man zu schnell in einen Kreisverkehr gefahren ist.
Das Gericht kam zu folgender einfachen Faustformel:
In Deutschland gilt das Rechtsfahrgebot. Ist man beim Einbiegen in den Kreisverkehr so schnell, dass man diesen nicht von Anfang an rechts befahren kann, dann ist man zu schnell.
Würde es die gefahrene Geschwindigkeit jedoch ermöglichen, die Kreisbahn sofort äusserst rechts zu befahren, dann ist man mit einer angemessenen Geschwindigkeit gefahren, unabhängig davon, ob man die Kreisbahn tatsächlich äusserst rechts befahren hat.

Bei uns an der Firma ist auch ein relativ kleiner Kreisverkehr, welcher - bei geplanter "Geradeaus-Fahrt" mit einem leichten Schlenker durchfahren werden kann.
Legt man das obige Urteil zugrunde, dann dürften dort mehr als 2/3 den Kreisverkehr viel zu schnell befahren, da es ihnen unmöglich wäre, die Kreisbahn durchgehend rechts zu befahren.

Zitat:

Original geschrieben von Hannes1971


Hallo Forum,

es gibt tatsächlich noch Situationen, für die mir nach 25 Jahren Fahrpraxis noch Klarstellungsbedarf notwendig scheint.

Wenn ich z.B. in diesen Kreisel von Süden (gelbe Straße) einfahren will, muss ich natürlich den bereits im Kreisel befindlichen Verkehrsteilnehmern Vorfahrt gewähren.

Was aber ist mit den von Westen her auf den Kreisel zufahrenden?

Du meinst die L99? Dieser Verkehrsteilnehmer ist doch auch wartepflichtig gegenüber dem VT im Kreisverkehr. Sofern der Kreisel mit der vorgeschrieben Beschilderung für den Kreisverkehr ausgeschildert ist. Wenn beide gleichzeitig in den Kreisel Fahren, so ist der VT von der L99 längst weg, bist den Kreuzungspunkt erreicht hast.

Zitat:

Der Kreisel ist sehr übersichtlich, von Westen her führen 2 Spuren in den Kreisel. Man kann also praktisch ohne zu bremsen von Westen her in den Kreisel einfahren. Habe ich als von Süden kommender diesen VTs Vorfahrt zu gewähren, obwohl diese ja noch gar nicht im Kreisel sind? Würde ich rausziehen, wäre ich noch vor einem westlichen Einfahrer im Kreisel. Allerdings ist die Einfahrgeschwindigkeit von Westen her (wie oben bereits geschrieben) sehr hoch und die Strecke zwischen westlicher und südlicher Einfahrt sehr kurz, so dass es meist unweigerlich zur Kollision kommen würde. Wenn es dann knallt sieht es natürlich so aus, als hätte ein Einfahrer einem im Kreisel fahrenden die Vorfahrt genommen, obwohl dies rechtlich zumindest unklar ist.

Auf der Karte sehe ich

eine

Spur, die in den Kreisel führt. Die zweite verläuft außerhalb am eigentlichen Kreisel vorbei. Auch wenn der VT L99 ohne Bremsen einfahren kann, so heißt es doch nicht, dass er keine Wartepflichten hat.

Zitat:

Original geschrieben von Moers75


Das sieht nicht nur so aus und ist auch überhaupt nicht unklar. Der Einfahrer HAT die Vorfahrt genommen wenn es knallt, der andere ist da ja schon ein Stück im Kreisverkehr und damit klar vorfahrtberechtigt.

Eben nicht. In dem Moment in dem der Südliche anfährt, ist der Westliche noch

vor

dem Kreisel. Allerdings an dieser Stelle i.d.R. mit einer Geschwindigkeit, die zumindest eine Vollbremsung erfordern würde...

Zitat:

Original geschrieben von picard95


Vielleicht ist die Strecke auch so knapp dass es klüger ist den von Westen kommenden Fahrer durchzulassen. Nicht jeder fährt in solch einer Situation zügig an.

So ist es. Ich bin den Kreisel eben noch einmal gefahren, diesmal von Westen kommend. Zwischen den beiden Einfahrten liegen vielleicht 10 bis max. 20 m...

Zitat:

Original geschrieben von nordlicht


Ist der Kreisel denn als echter Kreisverkehr (mit Zeichen 215) ausgeschildert?

Da müsste ich noch einmal genau schauen. Aber auf jeden Fall mit "Vorfahrt achten"-Schildern an allen Einfahrten.

Zitat:

Original geschrieben von Waeller5


[Du meinst die L99? Dieser Verkehrsteilnehmer ist doch auch wartepflichtig gegenüber dem VT im Kreisverkehr. Sofern der Kreisel mit der vorgeschrieben Beschilderung für den Kreisverkehr ausgeschildert ist. Wenn beide gleichzeitig in den Kreisel Fahren, so ist der VT von der L99 längst weg, bist den Kreuzungspunkt erreicht hast.

Die Verkehrsteilnehmer aus dem Westen sind zwar wartepflichtig, 99 % der Kreiselnutzer von Osten und Norden fahren aber nach Westen (Richtung Autobahn) aus und der Kreisel ist sehr übersichtlich, so dass man von Westen kommend meist durchziehen kann.

Zitat:

Original geschrieben von Waeller5


Auf der Karte sehe ich eine Spur, die in den Kreisel führt. Die zweite verläuft außerhalb am eigentlichen Kreisel vorbei. Auch wenn der VT L99 ohne Bremsen einfahren kann, so heißt es doch nicht, dass er keine Wartepflichten hat.

Auf der Karte kann man es nicht richtig erkennen. Von Westen sind es 2 Spuren, die beide in den 2-spurigen Kreisel führen. Von Süden führt eine Spur rechts am Kreisel vorbei, die linke in den Kreisel.

Die Satellitenansicht kann man vergessen, hier kann man den Kreisel bei der Entstehung (vor 4 - 5 Jahren) bewundern...

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