Vorfahrtregelung Kreisel

Hallo Forum,

es gibt tatsächlich noch Situationen, für die mir nach 25 Jahren Fahrpraxis noch Klarstellungsbedarf notwendig scheint.

Wenn ich z.B. in diesen Kreisel von Süden (gelbe Straße) einfahren will, muss ich natürlich den bereits im Kreisel befindlichen Verkehrsteilnehmern Vorfahrt gewähren.

Was aber ist mit den von Westen her auf den Kreisel zufahrenden?

Der Kreisel ist sehr übersichtlich, von Westen her führen 2 Spuren in den Kreisel. Man kann also praktisch ohne zu bremsen von Westen her in den Kreisel einfahren. Habe ich als von Süden kommender diesen VTs Vorfahrt zu gewähren, obwohl diese ja noch gar nicht im Kreisel sind? Würde ich rausziehen, wäre ich noch vor einem westlichen Einfahrer im Kreisel. Allerdings ist die Einfahrgeschwindigkeit von Westen her (wie oben bereits geschrieben) sehr hoch und die Strecke zwischen westlicher und südlicher Einfahrt sehr kurz, so dass es meist unweigerlich zur Kollision kommen würde. Wenn es dann knallt sieht es natürlich so aus, als hätte ein Einfahrer einem im Kreisel fahrenden die Vorfahrt genommen, obwohl dies rechtlich zumindest unklar ist.

Wie seht Ihr hier die rechtliche Lage? Oder hat gar schon jemand praktische Erfahrungen in einer vergleichbaren Situation?

Gruß, Hannes

Beste Antwort im Thema

§1 gegenseitige Vorsicht und Rücksichtsname.

Im Zweifelsfall immer die Spinner die mit hoher Geschwindigkeit in den Kreisel einfahren wollen zuerst durch lassen. Wenn es kracht gibt es einen sinnlosen Rechtsstreit. Theoretisch müssten die VTs die von Westen kommen ihre Geschwindigkeit anpassen. Dazu wurde ein Kreisel gebaut das der Verkehr fließend gleichmäßig durchläuft.

So mache ich das, wenn ich mich einem Kreisel nähere und sehe das eine Einfahrt weiter gerade jemand einfährt passe ich meine Geschwindigkeit an. Man sieht und hört aber auch oft das dann gerade noch beschleunigt wird um dem gerade Einfahrenden zu zeigen wo der Hammer hängt und wer der Idiot ist.

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Du fährst also in einen leeren Kreisel ein und dann kommt einer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit in den Kreisel, aber eine Einfahrt vor deiner?
Wenn das so richtig ist würde ich doch davon ausgehen der von Westen hat keine Vorfahrt.
Moorteufelchen

Die Frage ist doch letztendlich die: Darf der von Westen kommende mit max. 50 km/h hinein brettern, damit er noch vor dem von Süden im Kreisverkehr ist oder muss er mit angemessener Geschwindigkeit in den Kreisverkehr hinein fahren.
Immerhin sieht er ja, dass da noch ein anderer beabsichtigt, hinein zu fahren.

Ich wüsste darauf auch keine Antwort, vermute aber, dass im Schadensfall wohl §1 her halten müsste und es auf eine Kostenteilung hinaus laufen würde.
Ein Kreisverkehr bringt doch schon bauartbedingt eine Reduzierung der Geschwindigkeit mit sich.

Es gibt halt so Situationen, da hilft nur eins:

Augen zu und durch...😁

Zitat:

Original geschrieben von einTraumtaenzer


Die Frage ist doch letztendlich die: Darf der von Westen kommende mit max. 50 km/h hinein brettern,........oder muss er mit angemessener Geschwindigkeit in den Kreisverkehr hinein fahren.

Würde mal sagen - ja, ........ was verstehst du unter angemessener Geschwindigkeit.

Zitat:

Ein Kreisverkehr bringt doch schon bauartbedingt eine Reduzierung der Geschwindigkeit mit sich.

Warum sollter er die Geschwindigkeit reduzieren, er selbst ist doch nur gegen einen von links kommenden wartepflichtig.

Stelle dir eine Gerade vor (von Westen kommend) und den Wartepflichtigen (von Süden kommend).

Die Situation ist doch durch das Schild "Vorfahrt gewähren" (205) klar definiert. - Ich nehme an bei diesem Kreisel steht an jeder Einfahrt dieses Schild.

LG robert

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Wenn ich das richtig verstanden habe, geht es dir darum, ob du die schnelleren von links (mit ihren 70 km/h) durchbrettern lassen musst oder einfahren darfst, wenn die noch nicht im Kreisel sind, richtig?

Dazu gibt es Urteile...

Wenn ich das richtig im Kopf habe, entscheidet mitunter das Schadensbild an den Fahrzeugen, ob du dem anderen die Vorfahrt genommen hast oder ob er dir aufgefahren ist.

Trifft er dich schön mittig am Heck, kann man davon ausgehen, dass du schon in den Kreisel eingefahren warst, der andere also (mit zu hoher Geschwindigkeit) reingeschossen kam und dich dann abgeschossen hat.

Fährt er dir irgendwie seitlich ins Heck, an die Ecke oder gar in die Fahrzeugseite, bist du derjenige, der sich die Vorfahrt (oder war es Vorrang?) erzwungen hat.

Hab ich mal irgendwo aufgeschnappt, natürlich wie immer ohne Gewähr und Urteil mag ich jetzt auch keines raussuchen.

Wenn ich sehe, dass da einer von links angeschossen kommt, lasse ich ihn durch, auch wenn ich zuerst am Kreisel war.

Zitat:

Original geschrieben von kiaora


was verstehst du unter angemessener Geschwindigkeit.

Angemessen an den Radius und die Bauart des Kreisverkehrs.

Kreisverkehr bedeutet eben nicht, dass man dieses Ding mit unverminderter Geschwindigkeit über den inneren Kreis schneidend durcheilen, sondern dass man die Kurven ausfahren und dementsprechend die Geschwindigkeit verringern soll.

Zitat:

Original geschrieben von kiaora


Warum sollter er die Geschwindigkeit reduzieren, er selbst ist doch nur gegen einen von links kommenden wartepflichtig.

Stelle dir eine Gerade vor (von Westen kommend) und den Wartepflichtigen (von Süden kommend).

Ja, schon klar, ich fahre selbst oft durch Kreisverkehre.

Normalerweise würde ich sagen:
Bei der Einfahrt sind alle gleichberechtigt und wer zuerst drin ist, hat Vorfahrt (eigentlich völlig klar) aber hier in diesem Falle scheint ja der von Süden kommende irgendwie benachteiligt zu sein.
Mit Bildern könnte man die Situation als Außenstehender besser beurteilen aber anscheinend hat das StreetView-Auto diesen Kreisel noch nicht durchfahren.

Eigentlich recht müßig, darüber zu fachsimpeln, wenn man die Örtlichkeiten selbst nicht kennt.

Es ist keine Gerade von Westen. 😉

Wenn du dir was vorstellen willst nimm eine (runde) Gerade in die zwei Einmündungen (Westen und Süden) reinkommen. Beide haben ein Vorfahrt achten.

Der aus der Einmündung von Süden ist zuerst auf der Gerade.

Jetzt kommt der aus der Einmündung von Westen als 2. auf die Gerade, hat ein höheres Tempo drauf und fährt dem aus Süden, der als 1. in der Gerade ist (fast) hinten drauf.

Das ist die Situation...

Zitat:

Original geschrieben von einTraumtaenzer


Die Frage ist doch letztendlich die: Darf der von Westen kommende mit max. 50 km/h hinein brettern, damit er noch vor dem von Süden im Kreisverkehr ist oder muss er mit angemessener Geschwindigkeit in den Kreisverkehr hinein fahren.
Immerhin sieht er ja, dass da noch ein anderer beabsichtigt, hinein zu fahren.

Ich wüsste darauf auch keine Antwort, vermute aber, dass im Schadensfall wohl §1 her halten müsste und es auf eine Kostenteilung hinaus laufen würde.

Der einfahrende VT hat nicht zu brettern! Die Haftungsfrage wird hier mE mit der Kollisionsstelle entschieden.

Treffen sich beide vorne an den Kotflügel, so wird der einfahrende wohl den Hauptanteil zu tragen haben. Trifft der im Kreis fahrende den Gegner in die Mitte der Längsseite, so könnte es 50/50 lauten und schubst der im Kreis fahrende den Gegner von hinten an, so könnte er hier schon der Hauptschuldige sein. Vor Gericht und auf hoher See, ........

Ich verstehe Eure Argumentationen nicht ganz.

Bei einem richtigen Kreisverkehr hat stets jener Vorfahrt, der sich bereits im Kreisverkehr befindet.
Alle Zufahrtsstraßen, die in richtige Kreisverkehre einmünden, sind am Ort der Einmündung gleichrangig.

Jedem Verkehrsteilnehmer obliegt es selber, durch vorausschauende Fahrweise seine Geschwindigkeit so wählen, daß keine Kollisionen stattfinden.

Ein in den Kreisverkehr einbiegender Verkehrsteilnehmer ist nicht verpflichtet zu warten, um einen aus einer anderen in den Kreisverkehr einmündenden Straße kommenden Verkehrsteilnehmer in den Kreisverkehr einbiegen zu lassen.

Wenn ein Verkehrsteilnehmer, der in den Kreisverkehr einbiegen möchte, halt auf's Gaspedal drückt, um sich bietende Lücken zu nutzen, ist das doch solange seine Angelegenheit, wie er die erlaubte Geschwindigkeit nicht überschreitet und die Vorfahrt der bereits im Kreisverkehr fahrenden Fahrzeuge beachtet?

Und wenn es kracht? Hat garantiert nicht jener Verkehrsteilnehmer Schuld, der bereits im Kreisverkehr unterwegs war, denn der ist nicht wartepflichtig.

Warum sollte übrigens im Kreisverkehr ein Rechtsfahrgebot gelten, wo doch die meisten Kreisverkehre eh nur über eine Fahrspur ohne Gegenverkehr verfügen?

Übrigens:

Wer sich bereits in einem mehrspurigen Kreisverkehr befindet, wo jede Fahrspur über einen Richtungspfeil verfügt, darf, wenn er feststellt, daß er sich in einer nicht zu seinem Ziel führenden Fahrspur befindet, nicht die Fahrspur wechseln. Im Falle eines Crashs trägt er 100% des Schadens; BGH: (Az.: VI ZR 161/13).

Zitat:

Original geschrieben von Wauhoo



Ein in den Kreisverkehr einbiegender Verkehrsteilnehmer ist nicht verpflichtet zu warten, um einen aus einer anderen in den Kreisverkehr einmündenden Straße kommenden Verkehrsteilnehmer in den Kreisverkehr einbiegen zu lassen.

Danke für diesen Satz!!

Es kann doch so einfach sein. 🙂

Zitat:

Original geschrieben von nordlicht


Ist der Kreisel denn als echter Kreisverkehr (mit Zeichen 215) ausgeschildert?

(http://www.fahrtipps.de/verkehrsregeln/kreisverkehr.php)

Hallo,

bin den Kreisel heute wieder gefahren: es ist ein "richtiger" Kreisel, also mit Zeichen 215.

Zitat:

Original geschrieben von Wauhoo


Ich verstehe Eure Argumentationen nicht ganz.

Vermutlich, weil hier bauartbedingt eine besondere Situation vorliegt. Dem TE geht es nicht darum, ob hier rechts-vor-links gilt, jemand Vorfahrt hat oder sonstiges, sondern um folgende besondere Situation:

Die aus Westen kommende Straße führt bauartbedingt nahezug kerzengerade in den Kreisel, man kann also mit recht hoher Geschwindigkeit von der Straße in den Kreisel wechseln.
Die südliche Zufahrt hingegen trifft in einem Winkel auf den KV. Ein Fahrzeug aus der Richtung muss also die Geschwindkeit deutlich reduzieren oder gar anhalten, erst dann kann man aus Süden kommend in den KV einfahren.

Links ist (noch) frei...südlicher VT fährt ausm Stand los...und jetzt kommt ein (vorfahrtsberechtiger) VT aus Westen mit deulich höherer Geschwindigkeit als der zwangsläufig langsamere aus Süden. und schon knallt es, obwohl eigentlich keiner was falsch gemacht hat.
Der aus Westen ist mit der Geschwindigkeit gefahren, mit der er darf. Und der aus Süden ist losgefahren, als die Strecke frei war.

@MartinSHL:
Du hast die Situation genau erfasst, danke dafür.

Vielleicht noch ergänzend:
Zusätzlich zu dem Winkel zwischen südlicher Zufahrt und Kreisverkehr kommt noch, dass der Kreisverkehr erhöht liegt, so dass man von Süden bergauf auf den Kreisel zufährt, man kann also vorab kaum etwas im Kreisel erkennen. Von Westen her geht es eher leicht bergab in den Kreisel hinein, so dass man von dort aus leicht erhöhter Warte den Kreisel perfekt einsehen kann.

Dennoch hätte ich aber theoretisch als von Süden kommender das Recht, zuerst in den Kreisel einzufahren, wenn ich diesen zuerst erreiche. Praktisch würde das aber mit großer Wahrscheinlichkeit zum Crash führen und ich käme noch in Beweisnot, da die Spurenlage es so aussehen lassen würde, als hätte ich dem Verkehr von Westen die Vorfahrt genommen.

Die Scherben im Rinnstein am Kreisel sprechen dafür, dass diese defensive Sichtweise nicht von allen geteilt wird...

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL



Links ist (noch) frei...südlicher VT fährt ausm Stand los...und jetzt kommt ein (vorfahrtsberechtiger) VT aus Westen mit deulich höherer Geschwindigkeit als der zwangsläufig langsamere aus Süden. und schon knallt es, obwohl eigentlich keiner was falsch gemacht hat.
Der aus Westen ist mit der Geschwindigkeit gefahren, mit der er darf. Und der aus Süden ist losgefahren, als die Strecke frei war.

Wieso ist der aus Westen kommende VT vorfahrtsberechtigt?

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