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Vorfahrt Verkehrsberuhigter Bereich / Abgesenkter Bordstein

Themenstarteram 10. Januar 2023 um 18:28

Moin,

ich bin mir bei folgender Situation nicht sicher, wer hier Vorfahrt hätte.

Das Auto will über den abgesenkten Bordstein auf die Fahrbahn abbiegen. Das Fahrrad kommt aus dem verkehrsberuhigten Bereich (endet ca. 5-10m vor der Stelle, wo das Auto steht/der abgesenkte Bordstein beginnt). Siehe Bilder.

Wer hätte jetzt Vorfahrt?

Ansicht von oben
Von der Vorfahrtstraße von unten kommend
Von der Vorfahrtstraße von oben kommend
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38 Antworten

Da hat der Vorfahrt, der einfach weiter fährt (vermutlich der aus dem Verkehrsberuhigten Bereich, weil die Regelung völlig unbekannt zu sein scheint). ;)

Offiziell muß man sich da wohl untereinander verständigen (wie bei RvL mit 4 Autos).

Gruß Metalhead

Der mit dem abgesenkten Bordstein kann bei 30m doch gar nicht sehen wo ich hergekommen bin,ich könnte genauso gut mit dem Rad aus einer Haustür gekommen und losgefahren sein.

Zitat:

@Bloetschkopf schrieb am 11. Januar 2023 um 14:37:49 Uhr:

Der mit dem abgesenkten Bordstein kann bei 30m doch gar nicht sehen wo ich hergekommen bin,ich könnte genauso gut mit dem Rad aus einer Haustür gekommen und losgefahren sein.

Inwieweit ist das relevant?

Zitat:

@Bloetschkopf schrieb am 11. Januar 2023 um 14:37:49 Uhr:

Der mit dem abgesenkten Bordstein kann bei 30m doch gar nicht sehen wo ich hergekommen bin,ich könnte genauso gut mit dem Rad aus einer Haustür gekommen und losgefahren sein.

Dann ist ja egal, sobald der Radler den Verkehrsberuhigten Bereich verlassen hat, hat er ja sowieso Vorfahrt. Wenn sich beide da stehen sehen, kommen sie sich ja vermutlich eh nicht ins Gehege.

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 11. Januar 2023 um 14:57:14 Uhr:

Dann ist ja egal, sobald der Radler den Verkehrsberuhigten Bereich verlassen hat, hat er ja sowieso Vorfahrt

Eben nicht. Darum geht es ja.

Wenn du aus einem verkehrsberuhigten Bereich herausfährst und die Straße als Beispiel noch 20m weiter auf eine Kreuzung zu fährsst, dann gilt für dich als Verkehrsteilnehmer immer noch, als wenn das Schild "Ende verkehrsberuhigter Bereich" direkt an der Kreuzung stehen würde und due musst die von links kommenden auch vor lassen. Virtuell gilt das Schild bis zu einer Kreuzung innerhalb von 30 Meter nach wie vor - siehe der auf der vorhigen Seite verlinkten Seiten mit entsprechenden Gerichtsurteilen.

Das ist ja gerade die Krux und die Frage was passiert wenn an so einer Kreuzung der vermeintlich Vorfahrende von einem abgesenkten Bordstein kommt.

Daher der Vorschlag nach §1 der STVO.

Ach so, jetzt seh ich das erst, die treffen noch vor der Straße zusammen.

Naja, was gilt denn im Verkehrsberuhigten Bereich wenn einer aus der Einfahrt raus fährt? Eigentlich wie immer, der fährt als Letzter.

Gruß Metalhead

Zitat:

@real_Base schrieb am 11. Januar 2023 um 12:17:16 Uhr:

Ich würde auch auf §1 der STVO machen und gegenseitige Rücksicht und Verständigung (persönlich in dem Fall zuerst vorsichtig versuchen: "der zuerst da war").

Dto., wäre auch meine Ansicht. Egal ob Grundstücksausfahrt, Verkehrsberuhigter Bereich oder abgesenkter Bordstein, alle fallen bei Vorfahrt in die Kategorie "Pech gehabt, du fährst als letzter". Damit ist die Ausfahrt aus dem verkehrsberuhigten Bereich und der abgesenkte Bordstein gleich minderwertig, keiner ist vorfahrtsberechtigt -> §1

Weil's oft zu Missverständnissen führt: Der Fahrbahnbelag entscheidet nicht über die Vorfahrt.

Zitat:

@ktown schrieb am 11. Januar 2023 um 14:44:52 Uhr:

Zitat:

@Bloetschkopf schrieb am 11. Januar 2023 um 14:37:49 Uhr:

Der mit dem abgesenkten Bordstein kann bei 30m doch gar nicht sehen wo ich hergekommen bin,ich könnte genauso gut mit dem Rad aus einer Haustür gekommen und losgefahren sein.

Inwieweit ist das relevant?

Sehr relevant.

Wie kann jemand aus einer Einmündung mit abgesenkten Bordstein glauben Vorfahrt zu haben wenn er den Radler gar nicht aus der verkehrsberuhigten Zone kommen sehen kann, um auf den angeblichen 30m rumreiten zu können.

Die 30m könnte man theoretisch anführen wenn man sieht wie der Radler diese Zone auch verlässt.

Ansonsten kann der überall hergekommen sein,aus einem Haus,oder er hat umgedreht weil er was vergessen hat.

Und wer aus einer Einmündung mit abgesenkten Bordstein,auch falls der Radler von dort kommend gesehen wurde,auf eine 30m Vorfahrt besteht kann doch nicht ernsthaft normal sein.

Die meisten hier,mich eingeschlossen,wussten das gar nicht.

Aber ein Radler,der eventuell nicht einmal einen Führerschein hat,soll das wissen.

Das kann doch niemand ernsthaft glauben.

Wer dann als KFZ,bestehend auf sein angebliches Vorfahrtsrecht,den Radler schneidet oder auf die Schippe nimmt,obwohl der erkennbar vor und an der Einmündung weder verlangsamt noch ersichtlich abbremst,kann kaum ganz dicht sein.

Richter:Haben Sie gesehen wie er aus der beruhigten Zone kam?

Nein

Hat der Radfahrer an der Einmündung erkennbar die Geschwindigkeit verringert oder erkennbar gebremst?

Nein

Sie hatten keine Anhaltspunkte dafür das der Geschädigte Ihnen Vorfahrt gewähren wollte?

Nein

Dennoch sind Sie losgefahren?

Ja

Danke

Ich glaube auch kaum das ein Richter,eine Einmündung mit abgesenkten Bordstein mit einer normalen Einmündung gleichsetzt.

Da wären die 30m dann eh hinfällig.

Für mich ist das anhand der Bilder auch klar eine Ausfahrt aus einem Hinterhofparkplatz.

Abgesehen davon, dass ich auch der Meinung bin (jedoch aus anderen Gründen), dass der Fahrzeugführer kein Vorfahrtrecht hatte, ist der Rest der Geschichte, auf die Situation bezogen, hanebüchen. Weder haben wir 30 Meter noch gibt es einen Hauseingang, noch ist der Bereich so schlecht einsehbar, das man einen wendenden Fahrradfahrer nicht sehen würde.

Ich würde bei deiner Geschichte definitiv dem Fahrradfahrer, nach §1 StVO eine Mitschuld übertragen obwohl er grundsätzlich im Recht wäre. Man kann, wenn man wendet, nicht erwarten, dass alle Verkehrsteilnehmer, dies sofort im Blick haben.

Da aber kein wendender Fahrradfahrer hier in der Geschichte vorkommt, kann man diesen Aspekt gleich mal wieder in die Kiste werfen.;)

Themenstarteram 12. Januar 2023 um 15:24

Zitat:

@ktown schrieb am 11. Januar 2023 um 11:20:32 Uhr:

Was ich sehr schade finde, dass der TE die Bilder derart verfremdet hat, dass es schlichtweg unmöglich ist herauszufinden wo das ist. So hätte man mit weiteren Bildern den Sachverhalt mehr durchleuchten können.

Hier sind bessere Bilder :)

Die Straße mit den Parkplätzen (da wo man vom abgesenkten Bordstein kommt, Bild 1-5), hat übrigens auch kein Straßenschild und ist ein Sackgasse. Man kann dort lediglich parken. Der verkehrsberuhigte Bereich hat hingegen ein Straßenschild mit einem Straßennamen. Auch hätten ja z.B. Radfahrer, die von hinter der Bushaltestelle vom Fußweg (Fahrrad frei) kommen Vorfahrt vor den Autos vom abgesenkten Bordstein. Damit meine ich den Fußweg (Fahrrad frei) zwischen Haltestelle und Zaun (links bei Bild 9/10 bzw. rechts von Kameraposition bei Bild 8), wenn man dann Richtung Vorfahrtstraße fährt/abbiegt.

Bei Radfahrern, die aus dem verkehrsberuhigten Bereich kommen, ist die Vorfahrt hingegen unklar, obwohl beide auf der gleichen Straße (zumindest die letzten paar Meter) zu der Stelle fahren.

Zitat:

@JohnnyWiesel schrieb am 11. Januar 2023 um 11:28:12 Uhr:

Aufgrund der Fragestellung gehe ich davon aus, dass der TE derjenige ist, der jeden Morgen vom abgesenkten Bordstein brettert und dabei partout der Meinung ist, die Vorfahrt gepachtet zu haben :D

Nicht ganz. Ich war tatsächlich der Fahrradfahrer. Ich bin sonst immer davon ausgegangen, dass ich Fußgänger und Radfahrer direkt hinter dem verkehrsberuhigten Bereich vorlassen muss (siehe gestrichelte Linien bei Bild 8-10), aber vor den Autos vom abgesenkten Bordstein (später rechts) selber Vorfahrt habe.

Die letzte Situation war folgende: Ich fahre mit dem Fahrrad und vorne wartet ein Auto 1, um auf die Vorfahrtstraße abzubiegen (rechts von der Kameraposition bei Bild 6/7). An der Straße mit abgesenktem Bordstein (vom Parkplatz kommend, etwas weiter als Kameraposition bei Bild 4/5) steht ein Auto 2 und will nach rechts abbiegen (ebenfalls auf die Vorfahrtstraße), kann aber noch nicht ganz, weil dort noch das vorherige Auto 1 steht. Also fahre ich bis zum Auto 1, was direkt an der Vorfahrtstraße wartet und dieses fährt in dem Moment etwa auf die Vorfahrtstraße. Dann hupt plötzlich jemand hinter mir. Deswegen habe ich mich nochmal wegen der Vorfahrt beim verkehrsberuhigten Bereich informiert und war dann noch mehr verwirrt als vorher.

Straße mit abgesenktem Bordstein hinten
Str. mit abg. Bordstein hinten -> vorne
Straße mit abgesenktem Bordstein Mitte
+7

Bild 7 klärt doch den kompletten Sachverhalt. Dort steht ein Parkplatzschild was somit eindeutig aufzeigt, dass man von einem Parkraum in den öffentlichen Straßenraum einfährt und somit wartepflichtig ist.

Was ärgerlich ist, dass die alte Fahrbahnmarkierung (als man wohl dort noch in den verkehrsberuhigten Bereich einfahren konnte, noch vorhanden ist. Es ändert aber trotzdem nichts an der Vorfahrtsregel.

Zitat:

@ktown schrieb am 13. Januar 2023 um 10:35:27 Uhr:

Bild 7 klärt doch den kompletten Sachverhalt. Dort steht ein Parkplatzschild was somit eindeutig aufzeigt, dass man von einem Parkraum in den öffentlichen Straßenraum einfährt und somit wartepflichtig ist.

Nach §10 ist das eindeutig dass der Radfahrer aus dem verkehrsberuhigtem Bereich KEINE Vorfahrt hat. Beide kommen aus einer gleichwertig untergeordneten Zufahrt auf die Straße, der eine über einen abgesenkten Bordstein, der andere fährt aus einem verkehrsberuhigten Bereich aus. Beide haben sich so zu verhalten dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.

Dürfte aber eh kein Thema sein, der Radfahrer ist ja mit 6km/h Schrittgeschwindigkeit im verkehrsberuhigten Bereich langsam genug dass da nichts passieren kann :p

Meines Erachtens nein.

1. Durch die Absperrpfosten greift meines Erachtens diese fiktive 30m Regel nicht. Der verkehrsberuhigte Bereich endet also definiert direkt an den Absperrpfosten. Somit liegt an dieser Stelle keine Gleichwertigkeit mehr vor.

2. Handelt es sich, wie schon erwähnt, nicht um eine Straße, sondern um einen Parkplatz. Somit ist die Ausfahrt aus diesem Gelände mit der Ausfahrt aus einem Grundstück gleichzusetzen.

3. Jetzt muss ich die Argumentation von Bloetschkopf heranziehen. Der Fahrradfahrer kann auch vom Fahrradweg auf die Straße aufgefahren sein. Somit kam er nicht aus dem verkehrsberuhigten Bereich.

Wie man es dreht und wendet. Es ändert nichts an der Vorfahrtsregel.

Natürlich ist immer §1 StVO einzuhalten.

Mit den Bildern hast du dir echt Mühe gegeben. Das Hilft, die Sache einzuschätzen.

Der abgesenkte Bordstein ist klar zu erkennen. Da der Verkehrsberuhigte Bereich zusätzlich durch Poller abgegrenzt ist, wird man sich auch kaum auf eine fragwürdige 30m-Regel beziehen können. Daher solltest du auf dem Fahrrad klar die Vorfahrt haben. Im Zweifelsfall den Huper :D auf den absenkten Bordstein hinweisen. Wer hupt, hat noch lange kein Recht, auch wenn der Umgangston allgemein immer Rauer wird.

EDIT:

Zitat:

@Moers75 schrieb am 13. Januar 2023 um 10:50:31 Uhr:

 

Nach §10 ist das eindeutig dass der Radfahrer aus dem verkehrsberuhigtem Bereich KEINE Vorfahrt hat. Beide kommen aus einer gleichwertig untergeordneten Zufahrt auf die Straße, der eine über einen abgesenkten Bordstein, der andere fährt aus einem verkehrsberuhigten Bereich aus. Beide haben sich so zu verhalten dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.

Dürfte aber eh kein Thema sein, der Radfahrer ist ja mit 6km/h Schrittgeschwindigkeit im verkehrsberuhigten Bereich langsam genug dass da nichts passieren kann :p

Der Radfahrer hat den verkehrsberuhigten Bereich aber bereits verlassen, während der Autofahrer immernoch von einem abgesenkten Bordstein kommt.

Und wenn nicht: Auch in verkehrsberuhigten Bereichen hätten Grundstücksausfahrten zu warten. Ein abgesenkter Bordstein, der zu einem Parkplatz führt, wird vermutlich als solche bewertet.

Zitat:

@JohnnyWiesel schrieb am 13. Januar 2023 um 11:01:35 Uhr:

Mit den Bildern hast du dir echt Mühe gegeben.

Hat er. Die Bilder so zu bearbeiten, dass nur niemand herausfinden kann, wo das genau ist, bspw. Google Streetview.

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