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Vorfahrt Verkehrsberuhigter Bereich / Abgesenkter Bordstein

Themenstarteram 10. Januar 2023 um 18:28

Moin,

ich bin mir bei folgender Situation nicht sicher, wer hier Vorfahrt hätte.

Das Auto will über den abgesenkten Bordstein auf die Fahrbahn abbiegen. Das Fahrrad kommt aus dem verkehrsberuhigten Bereich (endet ca. 5-10m vor der Stelle, wo das Auto steht/der abgesenkte Bordstein beginnt). Siehe Bilder.

Wer hätte jetzt Vorfahrt?

Ansicht von oben
Von der Vorfahrtstraße von unten kommend
Von der Vorfahrtstraße von oben kommend
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Da braucht es keine fragwürdige 30m-Regel, die Ausfahrt vom Parkplatz und das Ende des verkehrsberuhigten Bereiches sind direkt angrenzend, das sind nach den Fotos kaum 3m zwischen Pollern und dem Anfang des abgesenkten Bereiches.

Da ist nichts weit zurückliegend und nicht als verkehrsberuhigter Bereich erkennbar oder ähnliche Situationen, hier treffen zwei gleichwertige Ausfahrten unmittelbar aufeinander.

Ein Paradebeispiel wieso das Fahrzeug hupend aus dem Parkplatz herausfuhr.

Nach ihrem Beispiel gilt bei jeder Grundstücksausfahrt, in einem verkehrsberuhigten Bereich, die Rechts vor Links Regel. An jeder Grundstücksausfahrt gibt es nämlich einen abgesenkten Bordstein.

Es ist ein Parkplatz,der als solcher auch gekennzeichnet ist,also eine Ausfahrt und keine Einmündung von rechts.

Somit ist eine :30m Regel hinfällig,diese gilt nur für Einmündungen und Kreuzungsbereiche.

Der Radler befindet sich auf der Straße und. hat Vorrang vor jeder Ausfahrt.

Wer kann da noch auf die Idee kommen das der Radler warten müsste.

Zitat:

@ktown schrieb am 13. Januar 2023 um 11:51:13 Uhr:

Ein Paradebeispiel wieso das Fahrzeug hupend aus dem Parkplatz herausfuhr.

Nach ihrem Beispiel gilt bei jeder Grundstücksausfahrt, in einem verkehrsberuhigten Bereich, die Rechts vor Links Regel. An jeder Grundstücksausfahrt gibt es nämlich einen abgesenkten Bordstein.

StVO ist schon ein kompliziertes Ding, einfach mal lesen hilft.

Innerhalb eines verkehrsberuhigten Bereiches ist was anderes als die Ausfahrt aus einem solchen in den normalen Straßenraum. Mal ganz abgesehen davon: Ich kenne keinen verkehrsberuhigten Bereich mit abgesenkten Bordsteinen, da sind üblich gar keine Gehwege da sich Fußgänger im gesamten Straßenbereich bewegen dürfen und keine eigenen Fußwege brauchen.

Warum soll eine 30m-Regel hinfällig sein? Es endet dort ein verkehrsberuhigter Bereich und mündet in eine normale Straße. Keine 3m daneben mündet ein Parkplatz ebenfalls auf die Straße. Es gibt keine Regel in der StVO die die Ausfahrt aus einem verkehrsberuhigten Bereich als vorfahrtsberechtigt gegenüber einer Ausfahrt von einem Parkplatz wertet.

Ich käme da als Radfahrer nie auf die Idee dass ich Vorfahrt hätte.

 

 

Die ist aus einem Grund hinfällig.

Die 30m Regel bezieht sich auf Einmündungen und Kreuzungsbereiche innerhalb dieser 30m.

Das bedeutet es handelt sich dabei um Straßen.

Eine Ausfahrt eines Parkplatzes ist keine Einmündung,und hat als Ausfahrt niemals Vorrang oder Vorfahrt vor dem der sich auf der Straße befindet,egal wo der her kommt.

Eine Ausfahrt ist und bleibt eine Ausfahrt und keine Einmündung,da liegt der Unterschied.

Bei einer einmündenden Straße wäre alles eindeutig,bei einmündenden Straßen über abgesenkte Bordsteine könnte man streiten,aber bei einer Ausfahrt ganz sicher nicht.

Egal wie breit die auch sein mag,das macht sie nicht zur Einmündung.

Zitat:

@Bloetschkopf schrieb am 15. Januar 2023 um 14:15:58 Uhr:

Eine Ausfahrt eines Parkplatzes ist keine Einmündung,und hat als Ausfahrt niemals Vorrang oder Vorfahrt vor dem der sich auf der Straße befindet,egal wo der her kommt.

Genau, aber der andere kommt aus der Ausfahrt eines verkehrsberuhigten Bereiches und befindet sich eben NICHT auf der Straße sondern kommt auch aus einer Einmündung.

Wie kann man auf die Idee kommen wenn man aus einem verkehrsberuhigten Bereich kommt dass man da Vorfahrt haben kann? Das Ende eines solchen Bereiches ist in §10 Ein- und Ausfahrten gleichgestellt. Es handelt sich hier um zwei Ausfahrten nebeneinander die in einen normalen Straßenbereich einmünden, nichts anderes. Das könnten auch zwei Hauseinfahrten, zwei Parkplätze oder andere Ausfahrten sein.

 

Ja,aber der Radfahrer ist zuerst auf der Straße.

Wenn ich aus einer Ausfahrt fahre und der rechte Nachbar ausfahren will hat der zu warten weil ich schon auf der Straße fahre..

Das sind auch nur ein paar Meter vorher,aber die reichen dafür völlig.

Sobald der Radler die Straße befährt haben alle Ausfahrten rechts zu warten.

Zitat:

@Moers75 schrieb am 15. Januar 2023 um 14:07:02 Uhr:

Zitat:

@ktown schrieb am 13. Januar 2023 um 11:51:13 Uhr:

Ein Paradebeispiel wieso das Fahrzeug hupend aus dem Parkplatz herausfuhr.

Nach ihrem Beispiel gilt bei jeder Grundstücksausfahrt, in einem verkehrsberuhigten Bereich, die Rechts vor Links Regel. An jeder Grundstücksausfahrt gibt es nämlich einen abgesenkten Bordstein.

StVO ist schon ein kompliziertes Ding, einfach mal lesen hilft.

Stimmt. Sieht man deiner Sicht der Dinge.:);)

@Moers75 der Radfahrer hätte aber auch vom Radweg ( im Bild rot nachgezeichnet) kommen können, der das Ende des verkehrsberuhigten Bereiches kreuzt. Wie soll da der Autofahrer einen Unterschied machen, wenn der Radfahrer vor dem abgesenkten Bereich vorfährt? Im zweiten Bild habe ich es verdeutlicht blau und grün vom Radweg kommend und der rote aus dem verkehrsberuhigten Bereich.

Man kann es auch so sehen, dass der rote aus dem verkehrsberuhigten Bereich kommend bereits den Fahrradweg passiert hat und daher vom Fahrradweg kommt.

Img-20230116
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