Vorfahrt

Neulich war an einer meiner Kreuzungen auf dem Arbeitsweg für eine gute Woche die Ampel aus.
Im Normalfall gibt es dort eine Linksabbiegerampel und eine kleine Insel, die den rechts abbiegenden entgegenkommenden Fahrzeugen Vorfahrt gewähren zeigt.
Ist die Abbiegerampel grün, schein die Situation klar (wobei ohne ein Vorfahrtsschild eigentlich dort auch rechts vor links gelten müsste für den Linksabbieger).
Nun ist die Ampel aus und als Linksabbieger müsste man warten, wie auch dann rechts vor links beachten. Aber die Rechtsabbieger haben das klare Schild, Vorfahrt beachten. Was passiert wenn es kracht?

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Nein, da der Linksabbieger kein vorfahrtgebendes Zeichen sieht gilt für ihn rechts vor links. Hier hat die aufstellende Behörde Mist gebaut.

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Also ich kenne das auch das in diesen Situationen genau so Beschildert wird. Wenn ich z.B. Bad Eilsen auf die A2 auffahren will, ist die Bauweise genau so geregelt. Das dient einem einfachen Zweck: Es soll verhindern das die Linksabbieger trotz Grün mitten auf der Fahrbahn anhalten müssen und je nach Anzahl der "entgegenkommenden" rechts Abbieger die Hauptfahrbahn blockieren. Die Fahrzeuge die rechts Abbiegen haben ja keine Ampel und dürfen immer fahren. Hätten diese Vorfahrt, so würde die Ampel für links Abbieger vollkommen überflüssig.

Steht eventuell ein Zeichen 306 hinter Kreuzung? Das wäre zwar unüblich (weil es innerhalb meist direkt vor der Kreuzung steht) aber zulässig.

Zitat:

@BMWRider schrieb am 5. Juni 2015 um 22:55:00 Uhr:


Die Beschilderung mag insofern lückenhaft sein, dass der Linksabbieger (Ampel hin oder her) erst einmal nicht weiß, dass er Vorfahrt hat.

Zeige mir doch mal bitte die Stelle in der StVO, wo man Vorfahrt hat, weil man es nicht weiß, ob man Vorfahrt hat.

Zitat:

Der Rechtsabbieger hat allerdings ein Schild, insofern dürfte die Schuldfrage eindeutig sein (Ampel hin oder her).

Du (Linksabbieger) leitest für Dich eine Vorfahrt von einem Schild ab, das Dir nicht gilt 😕

Der Rechtsabbieger ist zweifelsfrei wartepflichtig, aber deshalb hat der (ehemalige) Linksabbieger nicht Vorfahrt. Ohne Schild gilt Rechts-vor-Links für den Linksabbieger.

Hier sind beide wartepflichtig und auch der Rechtsabbieger könnte genauso argumentieren, dass der (ehemalige) Linksabbieger wegen RvL ihm Vorfahrt gewähren muss.

Der Sinn dahinter ist klar, man möchte dem Linksabbieger die Vorfahrt gewähren, gegenüber dem Rechtsabbieger.
Aber man schildert es nicht anständig aus.
Wie gesagt, kann man sich sicher noch streiten, ob diese Mittelinsel noch Kreuzungsbereich ist und damit unter die Ampelregelung fällt, aber spätestens wenn diese nicht mehr will, dann hat man als Links-, wie auch als Rechtsabbieger Vorfahrt zu gewähren.

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Zitat:

@birscherl schrieb am 5. Juni 2015 um 23:06:32 Uhr:


Steht eventuell ein Zeichen 306 hinter Kreuzung? Das wäre zwar unüblich (weil es innerhalb meist direkt vor der Kreuzung steht) aber zulässig.

Nein, das gibt es nicht.

Genau das ist das Problem.

Und ich denke, dass ist nicht die einzige Kreuzung, die so aussieht.

Wobei mir bei der oben von mir beschriebenen Situation noch einfällt das man da vor Kurzen, nachdem die Auffahrt einige Zeit wegen Bauarbeiten gesperrt war, ein Zeichen 301 aufgestellt hat. D.h. man biegt bei Grün links ab, sieht Zeichen 301 und dann kommen die rechts Abbieger, die Zeichen 205 haben, also Warten müssen. Das steht aber noch nicht lange da, ändert in diesem Fall aber alles. Evtl. stand an der Kreuzung ja mal Zeichen 301 und seit irgendwelchen Bauarbeiten fehlt es oder irgendwer hat es umgefahren.

Zitat:

@Dramaking schrieb am 5. Juni 2015 um 23:08:18 Uhr:


Hier sind beide wartepflichtig und auch der Rechtsabbieger könnte genauso argumentieren, dass der (ehemalige) Linksabbieger wegen RvL ihm Vorfahrt gewähren muss.

Warum sollte dieser so argumentieren können, wenn er zweifelsfrei ein Vorfahrt-achten-Schild auf seiner Spur hatte?

Eben. Der Rechtsabbieger ist in jedem Fall wartepflichtig, völlig egal, ob der Linksabbieger ein Vorfahrtschild sieht oder nicht.

Zitat:

@Dramaking schrieb am 5. Juni 2015 um 23:08:18 Uhr:


Hier sind beide wartepflichtig...

Das wäre sinnfrei, weil hierbei die Gefahr bestünde, daß es zu einem Rückstau der Linksabbieger in den Kreuzungsbereich kommen könnte.

Zitat:

@BMWRider schrieb am 5. Juni 2015 um 23:18:37 Uhr:



Warum sollte dieser so argumentieren können, wenn er zweifelsfrei ein Vorfahrt-achten-Schild auf seiner Spur hatte?

Das blöde ist, man hat zwar kein Schild, aber genau die gleiche eindeutige Vorfahrtsregel vor Augen: "Rechts vor Links".

Klar ist der Rechtsabbieger nicht schuldfrei, aber der Linksabbieger ist es genauso wenig.

Mit Ampel kann man, meiner Meinung nach, durchaus das Argument gelten lassen, dass das alles noch Kreuzungsbereich ist und einem die grüne Ampel die Vorfahrt gibt, ohne diese fällt das aber komplett weg.

@ Surfkiller
Das ist seit min. 5 Jahren so. Nur dass die Ampelanlage nun mal eine gute Woche nicht wollte.

Der grüne Pfeil zum Abbiegen bezieht sich immer nur auf die Kreuzung selbst, nicht auf nachfolgende Kreuzungen oder Einmündungen. Das ist also überhaupt kein Argument.
Der Linksabbieger wird trotzdem schuldfrei sein, weil ja klar geregelt ist, dass der Rechtsabbieger wartepflichtig ist.

Der links Abgebogene fährt auf einem durchgehenden Fahrstreifen, der auch unmißverständlich so markiert ist. Also ist der von rechts kommende wartepflichtig.

Straßenmarkierungen haben aber keine vorfahrtregelnde Wirkung, daher ist die gestrichelte Linie belanglos. Einzig das Schild zählt.

Zitat:

@BMWRider schrieb am 5. Juni 2015 um 23:18:37 Uhr:


Warum sollte dieser so argumentieren können, wenn er zweifelsfrei ein Vorfahrt-achten-Schild auf seiner Spur hatte?

Warum sollte der nicht damit argumentieren können, dass der Linksabbieger aufgrund RvL seine Wartepflicht missachtet hat?

Der Rechtsabbieger behauptet nicht, dass er Vorfahrt hat (kann er nicht wegen seinem Schild), aber es gibt nichts, was den Linksabbieger von dessen Wartepflicht enthebt und man dem auch als Verstoß gegen seine Wartepflicht auf den Kragen nageln kann.

Strafe und Haftung orientieren sich immer daran, was man selbst falsch gemacht hat. Hier hat der Linksabbieger seine Wartepflicht aus RvL missachtet.

Der Rechtsabbieger hat auch seine Wartepflicht missachtet, aber es gibt keine bessere oder schlechtere Wartepflicht. Hier haben beide ihre Wartepflicht missachtet, beide sind Verursacher und beide haften.

Zitat:

@birscherl schrieb am 5. Juni 2015 um 23:38:42 Uhr:


Straßenmarkierungen haben aber keine vorfahrtregelnde Wirkung, daher ist die gestrichelte Linie belanglos. Einzig das Schild zählt.

Völlig richtig - und der Linksabbieger hat kein Schild, das ihm Vorfahrt gewährt.

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