Vorfahrt Missverständnis

Wer hat denn hier Schuld?

A fährt auf der Vorfahrtsstraße und von rechts kommt B und will diese Straße queren.
B muss Vorfahrt gewähren.

A denkt, weil B sich nach vorne bewegt und auch die Haltelinie teilweise überfährt, also in die Vorfahrtsstraße ein Stück reinfährt, dass B jetzt vor A die Straße queren will.
Daraufhin fährt A weiter nach rechts um dann anschließend, wenn B die Straße quert, hinter B vorbei zu fahren.
Doch jetzt, nach dem das Ausweichmanöver, welches eigentlich nicht nötig gewesen wäre, eingeleitet wurde, entschließt sich B die Straße doch nicht zu queren. B bleibt also stehen und versucht auch wieder zurück zu fahren.
A sieht das und bremst stark, aber der Entschluss, an B auf der rechten Seite vorbei zu fahren bleibt und so kommt es doch noch zur Kollision.

Hat B, der die Vorfahrt gewähren muss A die Vorfahrt genommen, der ja nur nach Rechts gefahren ist, weil er dachte B quert die Straße vor ihm und ist Schuld an dem Unfall?

Hätte A, den B gar nicht gesehen bzw. hätte A nicht gedacht B würde jetzt fahren, wäre A einfach gerade aus weiter gefahren und hätte vielleicht einen kleinen Schlenker nach links gemacht und es wäre nichts passiert.

Also, wenn man dem Vorfahrtsberechtigtem den Eindruck vermittelt, dass man ihm die Vorfahrt nehmen will und es deswegen zum Unfall kommt, ist man dann Schuld; hat man ihm damit schon die "Vorfahrt genommen" ?
Oder muss man es als Vorfahrtsberechtigter dann einfach drauf ankommen lassen ob es dann knallt oder nicht, man hat ja Vorfahrt?
Oder muss man in solch einem Fall auf der Vorfahrtsstraße ggf. bis zum Stillstand runterbremsen, weil man sich nicht sicher ist was der andere macht?

Beste Antwort im Thema

Bei dieser komischen Situation und dem Handeln von A und B kann man nur feststellen, nach dem man sich Kopfschmerzen vom lesen geholt hat, das hier zwei absolute Deppen aufeinander getroffen sind. Ohne Zeugen und bei dem Unfallbild, naja, da sind alle moeglichkeiten drin. Fuer mich heisst es hoffen das die beiden arme Schweine sind und ihre Autos nicht so schnell repariert bekommen. Da koennen sie wenigstens nicht noch mehr Bloedsinn machen 😉

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Wie lange fährst du Auto ?

Ich A bleibe stehen wenn B mitten auf der Gasse steht und lasse ihn fahren...kommt B zu schnell auf die Kreuzung zu...dann bremse ich....

Rechts vor Links Bruch passiert mir Täglich mehrmals...früher oder später hat man den dreh raus.

mfg

Zitat:

@rambonaut schrieb am 2. November 2015 um 22:36:30 Uhr:


Wie lange fährst du Auto ?

~10Jahre

Das oben geschilderte ist mir auch so nicht passiert.

Ich selbst hatte das nur teilweise so ähnlich, dass mir jemand so zügig vor die Karre gefahren ist und dann auch durchgezogen hat, dass ich nach Rechts ausgewichen bin da es bei einem Ausweichen nach links zum Unfall gekommen wäre oder eine Vollbremsung einen Unfall ohne Ausweichen nicht verhindert hätte (auch durch vielleicht auffahrende Autos hinter mir).

Ich denke so ähnlich müsste es bei dem oben von mir geschildertem auch gewesen sein, denn sonst hätte man ja eigentlich einfach anhalten können.

Zitat:

@Schokoman schrieb am 2. November 2015 um 22:29:08 Uhr:


Wer hat denn hier Schuld?

A fährt auf der Vorfahrtsstraße und von rechts kommt B und will diese Straße queren.
B muss Vorfahrt gewähren.

A denkt, weil B sich nach vorne bewegt und auch die Haltelinie teilweise überfährt, also in die Vorfahrtsstraße ein Stück reinfährt, dass B jetzt vor A die Straße queren will.
Daraufhin fährt A weiter nach rechts um dann anschließend, wenn B die Straße quert, hinter B vorbei zu fahren.

Ab hier komme ich nicht mehr mit.

Warum sollte ich als A nach rechts fahren? Wenn B zu weit vorne steht, fahre ich logischerweise ein wenig weiter nach links zur Fahrbahnmitte um die Gefahr einer Kollision zu minimieren.

Selbst wenn ich als A meinen "Ich lasse heute einfach mal jeden durch, der sich dreist die Vorfahrt erzwingen will-Tag" habe und B fahren lassen will, dann muss der sich zumindest noch vergewissern, dass

1. hinter mir niemand kommt, der mich überholt, weil er denkt, dass ich rechts abbiegen will und
2. dass auch von rechts niemand kommt

Ergo: B kann überhaupt nicht mal schnell so eben die Straße queren, nur weil ich nach rechts ausweiche. Dazu muss er warten, bis er absolut freie Sicht nach allen Seiten hat.

Also hier war A wohl alleine auf der Straße, B hätte die Straßen queren können.

Außerdem bewegt sich B noch, als A sich entscheidet nach rechts auszuweichen, dann bleibt B plötzlich stehen und fährt doch nicht weiter.
Und A ist ja nach rechts gefahren, weil er dachte B fährt. Wäre B gefahren, wäre ja weiter rechts Platz für A gewesen um hinter B durch zu fahren.
Hätte B beim kommen von A schon so dort gestanden, wäre A natürlich nach links gefahren.

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Hier wird A auf jeden Fall eine Teilschuld zugewiesen bekommen. Die Quotelung ist davon abhängig, ob und wie weit beim Zusammenstoß das Fahrzeug von B sich noch auf der Vorfahrtsstraße befand. Davon abhängig kann der Schuldanteil von A zwischen 25 und 75% liegen.

Auf jeden Fall hat A falsch reagiert. B hat begonnen die Vorfahrt zu verletzten, hat angehalten, den Rückwärtsgang eingelegt und begonnen wieder zurückzusetzten. Nimmt man diese Vorgänge zusammen so benötigen das doch 2 bis 3 Sekunden. Daher war genug Zeit eine Vollbremsung einzuleiten, um dann, je nachdem sie sich B verhält, nach links oder rechts auszuweichen.

A hat es wohl aber andersherum versucht, erst ausweichen und dann bremsen und genau diese Reaktion war falsch und damit begründet sich auch eine Teilschuld. Denn hätte A richtig reagiert, hätte er den Unfall problemlos verhindern können.

Gruß

Uwe

Bei dieser komischen Situation und dem Handeln von A und B kann man nur feststellen, nach dem man sich Kopfschmerzen vom lesen geholt hat, das hier zwei absolute Deppen aufeinander getroffen sind. Ohne Zeugen und bei dem Unfallbild, naja, da sind alle moeglichkeiten drin. Fuer mich heisst es hoffen das die beiden arme Schweine sind und ihre Autos nicht so schnell repariert bekommen. Da koennen sie wenigstens nicht noch mehr Bloedsinn machen 😉

Das sehe ich auch so. Vielleicht sollten A und B gemeinsam einen Grundkurs bei der Fahrschule besuchen. Ich habe das Gefühl, da fehlt einfach die Fahrpraxis.

A hat den Oberlehrer raushängen lasse und auf B zugehalten.
"Ey Du Penner, ich habe hier Vorfahrt und Du hast gefälligst hinter der Linie zu warten !"
Leider verschätzt.

Ich sage es immer wieder, 3/4 aller Unfälle entstehen aus Rechthaberei heraus, man sieht es immer wieder.

Meine bescheidene Meinung.

Klärt, je nach Streitwert, entweder das zuständige Landgericht oder das Oberlandesgericht in letzter Instanz.

Kleiner Tipp am Rande, das einzige richtige ist Bremsen.
Denn egal ob man nach links oder rechts zieht, wer ist in der Sekunde so geistesgegenwärtig und kontrolliert das niemand sich neben dem Fahrzeug befindet?
Im dümmsten Fall habt ihr Fahrzeug B zwar nicht erwischt, doch den Rollerfahrer der gerade links neben euch war oder den Fahrradfahrer rechts neben euch.

Also, immer so fahren das man Bremsen kann.
Und wie ich meinen Schülern immer sage; Das bedeutet nicht das man den Unfall verhindern kann, aber statt mit 50 Sachen nur noch mit 20 Sachen reinfahren ist doch wesentlich angenehmer und die Versicherung freut es dann auch noch.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 3. November 2015 um 06:53:19 Uhr:


A hat den Oberlehrer raushängen lasse und auf B zugehalten.
"Ey Du Penner, ich habe hier Vorfahrt und Du hast gefälligst hinter der Linie zu warten !"
Leider verschätzt.

Genau das hat er

nicht

getan. Wie ich die Schilderung verstanden habe, wollte der A den B abbiegen lassen und – weil’s wohl bisschen eng war – hinter ihm durch, daher hat er nach rechts gezogen. Ist hier an den meisten einsehbaren RvL-Kreuzungen gelebte Praxis und funktioniert bestens. Kleiner Schlenker, keiner muss wirklich bremsen und alle sind glücklich. Dass der B den Rückwärtsgang reinhaut statt vorwärts Gas zu geben ist eben Pech – für wen und in welchem Umfang, kann man am grünen Tisch nicht beurteilen. Das werden die Versicherungen (und dann der Richter) klären.

Zitat:

@birscherl schrieb am 3. November 2015 um 09:03:47 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 3. November 2015 um 06:53:19 Uhr:


A hat den Oberlehrer raushängen lasse und auf B zugehalten.
"Ey Du Penner, ich habe hier Vorfahrt und Du hast gefälligst hinter der Linie zu warten !"
Leider verschätzt.
Genau das hat er nicht getan. Wie ich die Schilderung verstanden habe, wollte der A den B abbiegen lassen und – weil’s wohl bisschen eng war – hinter ihm durch, daher hat er nach rechts gezogen. Ist hier an den meisten einsehbaren RvL-Kreuzungen gelebte Praxis und funktioniert bestens. Kleiner Schlenker, keiner muss wirklich bremsen und alle sind glücklich. Dass der B den Rückwärtsgang reinhaut statt vorwärts Gas zu geben ist eben Pech – für wen und in welchem Umfang, kann man am grünen Tisch nicht beurteilen. Das werden die Versicherungen (und dann der Richter) klären.

Ich glaube halt nicht das A hinter B vorbei fahren wollte.

"A fährt auf der Vorfahrtsstraße und von rechts kommt B"
wir reden hier offenbar nicht von rechts vor links sondern von vorfahrtsstraße?
b hat sich also in beide richtungen zu vergewissern ob jmd kommt
a hat freie fahrt (braucht also nicht rechts zu schauen ob jemand kommt), hab aber offenbar b wahrgenommen.

nun fährt b aber offensichtlich in die krezung ein und mißachtet die vorfahrt und es kracht.
somit wohl die hauptschuld bei ihm.

"bleibt also stehen und versucht auch wieder zurück zu fahren."
das klingt für mich schon eindeutig danach als hat a zeit gebhabt 'ne vollbremsung einzuleiten.
stattdessen hat er draufgehalten und/oder sich auf seinen schlenker verlassen. pech gehabt, verschätzt, entweder die ganze situation oder auch einfach nur die reaktion von b

vermutlich hätte a den unfall verhindern können, wenn er gebremst hätte.
wird ihm aber schwer nachzuweisen sein.

andersrum könnte b behaupten a wäre ihm ganz bewußt reingefahren. er hätte platz nach links zum ausweichen gehabt. er hätte platz zu bremsen gehabt.

man müßte auch mal sehen wo genau sich die beiden fahrzeuge getroffen haben. hat a seine fahrbahn tatsächlich verlassen. gibt es bremsspuren.
--------
fair betrachet kriegt b wohl die größere schuld aber a eine mitschuld.
wie es aber im falle eines rechtstreits aussieht ist völlig offen. das kommt wirklich auf die konkreten aussagen der beteiligten an.
a wird versuchen seinen fehler des 'draufhaltens, verschätzens, nicht oder zu spät bremsens obwohl er eine gefahrensituation erkannt hat' unter den tisch zu keeren, muß aber vermutlich erklären warum er zuerst ausgewichen ist anstatt zu bremsen.
b dagegen fühlt sich eventuell betrogen weil a bewußt draufgehalten hat und ihn sogar noch per schlenker aufs korn genommen hat.

die argumentation kann also lustig werden.

und ja, wenn einer einen fehler macht und der andere sich verschätzt (bewußt per draufhalten oder unbewußt per wird schon gutgehen) ist das leider eine gute vorraussetzung dafür dass es kracht

---------
ich denke wenn b vollständig bei der wahrheit bleibt und nicht die these in den raum wirft dass a bewußt draufgehalten hat, wirds keinen streit geben, die haftpflicht von b wird bezahlen und alles gut.
macht b dagegen das entsprechende fass au wird sich a erklären dürfen und da kommt es dann genau drauf an, was er sagt, auch wird man sehen ob seine aussagen des unfallablaufs mit b im einklang sind oder nicht.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 3. November 2015 um 09:08:35 Uhr:


… Ich glaube halt nicht das A hinter B vorbei fahren wollte.

Die Aussage war doch "

Daraufhin fährt A weiter nach rechts um dann anschließend, wenn B die Straße quert, hinter B vorbei zu fahren.

" …

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