Vorfahren an der Ampel
Mal ne kurze Frage...
Ich bin ja nun auch kein Kind von Traurigkeit und nutze die kompakten Maße meines Rollers zuweilen auch mal gerne aus ( Speedfight 125 ist ja baugleich mit 50er). Zum Beispiel bei längeren Staus an einer Baustelle.
Was ich aber im normalen Verkehr eigentlich nie mache...ich fahre nie an den Autos, die an der Ampel stehen vorbei bis vor zur Haltelinie.
Ich Stelle mich da ganz normal hinter den PKWs an.
Nun kommt es in letzter Zeit öfters vor, das von hinten ein 50er ( oder sogar 25er) kommt, fährt vor bis ( oder zuweilen sogar über) Haltelinie und stellt sich quer vor den Pkw.
Ich denke, dreist...bei der Beschleunigung die zu erwarten ist....mutig.
Und so kommt es meist...es wird grün. Und mit brachialem ,schneckenmäßigen Tempo, kommt der Roller voran.
Natürlich ein hupen des PKWs dahinter... inklusive waghalsigen Überholmanöver, wenn der Roller seine Endgeschwindigkeit von 25-30 km/h erreicht hat...
Ich kann bei solchen Situationen eigentlich immer nur denn Kopfschütteln. Warum solch eine dämliche Aktion, die nur ärger des Autofahrers provoziert.
Ich meine...wenn man schon vor fährt, dann sollte man doch zumindest annehmen, daß das Zweirad so anfahren kann das es denn Pkw im Normalfall nicht behindert.
Ich denke mit meinem 125er käme ich auch recht flott vom Fleck, wo ich wohl zu 90% denn Pkw dahinter nicht behindern würde, aber trotzdem habe ich da ein ungutes Gefühl.
Wie seht Ihr das? Ist das einfach das Recht, daß ein Rollerfahrer sich da rausnimmt, zu denken wenn ich es kann, dann fahr ich auch an allen vorbei?
Oder bin ich einfach zu anständig.....;-)
57 Antworten
Paragraph 1, der Boss hat immer Recht.
Paragraph 2, sollte der Boss mal nicht Recht haben so tritt automatisch Paragraph 1 in kraft.
Und dann auch noch zu den Mächten hier die es schaffen aus einer 50ccm eine 25ccm zu zaubern.
Respekt!
Zitat:
@Kodiac2 schrieb am 10. November 2022 um 21:33:05 Uhr:
Da steht nicht das er sich vor das Auto setzen darf.
1. Lies mal die amtliche Definition von überholen.
2. Gibt es oft getrennte Haltelinien, die langsameren VT nach vorne, weil diese die schnelleren ausbremsen sollen.
3. Stehen Pkw oft nicht vorne an der Linie, weil sie Angst vor den Kontaktschleifen haben. Die Ampel könnte ja auf grün schalten - ohne dass sie es merken, weil sie es wegen des Dachs nicht mehr sehen können.
Ist der Minfestabstand beim Überholen von 2 Rädern nicht mehr 1,50 Meter? Nötige ich dann nicht den 4 Radigen?
Aber ich fahre nur im Stadt-Stau mal vorbei, aber nur wenn der richtig steht. Sind am Ende wenige Sekunden die es spart wenn man sich an der Ampel nach vorn stellt, kostet aber meist Nerven die man so schon im Verkehr braucht.
Zitat:
@Thomalinus schrieb am 10. November 2022 um 22:53:44 Uhr:
Ist der Minfestabstand beim Überholen von 2 Rädern nicht mehr 1,50 Meter? Nötige ich dann nicht den 4 Radigen?
Ein alter Jura-Spruch besagt: Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung.
Hast Du schon mal was von der StVO gehört? Etwa sogar von dem in diesem Thread bereits erwähnten §5?
Da steht drin "Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m."
Der überholte Auto-, Bus- oder Lkw-Fahrer ist aber kein zu Fuß Gehender etc! Also reicht ein "ausreichender" Abstand, ein definierter Mindestabstand von 1.5m gilt nur in anderen Fällen.
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Tja,
und dann ist es bei einem stehenden Kfz nicht Überholen sondern Vorbeifahren..
Erst wenn sich das Fahrzeug bewegt wird aus Vorbeifahren wieder ein Überholen..
So war´s zumindest früher einmal..ob das heute noch gilt??
Gr.Rupert
1.Das ist wohl die Definition von links überholen im normalen Überholvorgang .
Das hier ist aber nicht der normale Überholvorgang,ob diese Version da zutrifft bezweifle ich.Zumal die Fahrzeuge selten soviel Platz lassen das die Zweiradfahrer rechts überholen können.
2. Bei diesen Ampelsystemen ist das so vorgesehen ,ja ,aber es ist längst nicht überall so.
Ich sehe diese Markierungen sehr selten,so auf anhieb würd mir nur eine Stelle einfallen ,die so markiert ist und ich bin Städter.Was noch dazu kommt, ist das ein Radweg markiert ist was den Autofahrer schon dazu zwingt Platz zu lassen ,zumindest der Markierung nach.
Dieses Argument zählt für mich also nur bedingt.
3. Da habe ich das beste Bsp. dafür das es nicht so ist vor der Haustür.
Ich wohne an einer stark frequentierten Kreuzung,was meinst du wohl wie oft ich das gehupe höre ,das die Leute weckt ,wenn sie die Grünphase verpennt haben,wobei ich dazu sagen muss ,das Sonneneinstrahlung oft den Blick auf die Ampel behindert .Da passen die nachfolgenden VT schon auf.
Und 99,9% der VT stehen so das kein Zweirad mehr in längsrichtung zwischen passt,es sei denn sie fahren in den Fussgängerbereich.
Das aber interessiert keinen "grossen" Geist mehr, wobei wir wieder bei §1 wären.
Paragraph hin oder her !
Wer an einer wartenden Autoschlange vorbei fährt, nur um sich auf Kosten
der Wartenden einen Vorteil zu verschaffen, handelt rücksichtslos und
egoistisch.
Einerseits pochen Kraftradfahrer auf ihr Recht, den gesamten Fahrstreifen
beanspruchen zu dürfen, andererseits verhalten sie sich wie Fahrradfahrer 😁
Es geht nicht 'auf Kosten der Wartenden', die haben dadurch keinerlei Nachteil da die Zweiräder sowiso schneller vom Fleck kommen.
In Thailand gibt es an jeder Ampel vor der Haltelinie eine Art Wartezone für Zweiräder, da ist das Vorbeifahren also vorgesehen, super Lösung.
Aber in Deutschland ist man für solche einfachen, pragmatischen Lösungen wohl nicht bereit, oder der Neid, das ein Anderer einen Vorteil bekommt, ist zu gross.
Frank
Zitat:
@heinkel-bernd schrieb am 11. November 2022 um 01:54:44 Uhr:
Paragraph hin oder her !
Wer an einer wartenden Autoschlange vorbei fährt, nur um sich auf Kosten
der Wartenden einen Vorteil zu verschaffen, handelt rücksichtslos und
egoistisch.
Wer macht das schon? Wenn ich das auf Kosten der Wartenden tun wollte, würde ich auch extra langsam losfahren, um sie zu behindern.
Klar stört jeder Verkehrsteilnehmer alle anderen. Fußgänger stören Radfahrer und umgekehrt, Lkw-Fahrer stören Busfahrer und umgekehrt usw. Und jeder der CO2 ausstößt, stört sowieso. Kanalratten genauso wie Tauben. Störung und Behinderung ist meist unvermeidbar.
Und dann ist sie auch legal! Siehe StVO §1 (2)!!! Aber wer kennt schon die StVO, jeder pocht nur auf sein vermeintliches Recht!
Auch wenn es legitim ist...es ist provokant sich einfach vor jemanden an die Ampel zu stellen.
Oder macht die legimitat aus,daß Ich bei grün so zügig weg komme, das ich den PKW nicht behindere?
Denn das ich ja der große Knackpunkt...
Wenn ein Motorrad ganz nach vorne fährt, ist der PKW Fahrer viel entspannter, wie wenn da eine alte knackerbüchse ankommt, die zum Dank dann noch stinkt ohne Ende.