Vorbesitzer verstorben, Papiere fehlen, Erbe unbekannt
Hallo.
Ich habe mir vor einer gewissen Zeit einen Ford Granada gekauft der seit über 20 Jahre lang abgemeldet in einer Garage stand. Der Besitzer des Fahrzeuges ist verstorben und der Erbe hat das Haus von einer Entsorgungsfirma räumen lassen. Diese Entsorgungsfirma hat uns das Auto ohne Papiere und Schlüssel verkauft, dazu gab es allerdings eine Quittung mit Fahrgestell Nr.
Nun will die Zulassungsstelle den Brief nur wieder aufbieten lassen mit Briefverlusterklärung an Eidesstadt des Erben, dieser ist aber nicht mehr greifbar da er weggezogen ist.
Was kann man in diesen Fall nun tun?
MfG
Beste Antwort im Thema
Um es mal freundlich zu sagen... Im Text und vorallem im TITEL steht doch ausdrücklich drin das der Erbe NICHT auffindbar ist, und auch nicht mehr aufgefunden werden kann.
71 Antworten
Dann sollte der Eigentumsnachweis doch erbracht und klar sein das da niemand mehr den Verlust des Briefes an Eides statt erklären kann.
Tja normal schon. Ich hoffe, einen fähigen Menschen vor Ort beim
Straßenverkehrsamt dann auch dsbzgl anzutreffen.
Was hat die Fähigkeit eines Sachbearbeiters damit zu tun,wenn Du die erforderlichen Unterlagen nicht vorlegen kannst?
Um die Aufbietung der ZB2 kommst nicht Rum. Ist die letzte zuständige Zulassungsstelle gleich Deiner Zulassungsstelle?
Die werden sich mit dem Kaufvertrag vom Nachlassverwalter wohl nicht zufrieden geben und werden verlangen, dass der Erbe den Brief neu aufgibt.... das wäre in meinen Augen dann Mumpitz...
Die letzte Zulassungsbehörde ist 350 km entfernt.
Per E-Mail schrieb mir meine Zulassungsbehörde, dass der Erbe sich da wenn zu melden hat.
Egal - nächste Woche bin ich schlauer.
Evtl hat Peggy mir hier dann auch Privat geantwortet bzw antwortet hier noch in diesem Thread, wie es letztendlich ausgegangen ist.
Ähnliche Themen
Moin, von meinem Straßenverkehrsamt hier im Ort wurde ich wie beschrieben ja abgewimmelt.
Sprich ich sollte den Erbschein vorlegen... die sind dafür auch nicht zuständig, und verwiesen
auf das Straßenverkehrsamt gute 300 km von hier.
Denen schrieb ich gestern eine nette E-Mail und bekam heute Morgen einen super netten
Rückruf. Der Herr am Telefon schilderte mir, dass denen der Kaufvertrag der von mir mit dem
Erblassverwalter abgeschlossen wurde reicht, um einen neuen Fahrzeugbrief aufzubieten.
Er hat mir dann per E-Mail ein Dokument "Versicherung an Eides statt" gemailt.
Diesen sowie meinen Personalausweis habe ich ihm dann zurückgemailt.
Den neuen Fahrzeugbrief schickt er mir dann in gut zwei Wochen zu.
Vorab muss ich dann noch den entsprechenden Betrag überweisen.
So einfach kann es gehen!
Man hat schon oft die Erfahrung gemacht, dass einige Straßenverkehrsämter es komplizierter
machen als es ist - da gibts gravierende Unterschiede.
Es gibt Erbsenzähler und Paragraphenreiter - aber auch korrekte und gute Leute dort.
Das Thema kann nun normalerweise auch geschlossen werden 😉
Zitat:
@Mistreat schrieb am 9. April 2023 um 11:15:33 Uhr:
Tja normal schon. Ich hoffe, einen fähigen Menschen vor Ort beim
Straßenverkehrsamt dann auch dsbzgl anzutreffen.
1 x grünes Danke für die Rückmeldung!
Es gibt sie also doch noch!!! :-)
Und das fragst du?
Du hast deinen Thread nicht mehr behelligt...
Zitat:
@peggy111 schrieb am 4. Mai 2023 um 21:42:56 Uhr:
Hallöchen,
ist die Sache noch aktuell ?
Grüße Peggy
Würde mich auch interessieren.
Was ist aus dem im Jahre 2015 gefundenen Ford Granada geworden? Neue Rapiere bekommen?
Nein, war leider nichts zu machen. Die Behörden bestanden darauf, dass im Erbschein der Wagen explizit benannt wird. Der Erbe hätte das nachweisen müssen und selbst bei meiner Zulassungsstelle erscheinen müssen. Dann hätte er den Brief beantragen sollen und hätte den Wagen zulassen sollen. Danach hätte er dann den Brief bekommen. Lauter Widersprüche in sich und es gab keinen Erbschein, in dem alles geregelt war. ich gab dann leider auf und trennte mich vom Fahrzeug. Was aus ihm wurde ist unbekannt. Sehr schade. Es war ein seltener
Granada 2,1 Diesel GL mit 4x eFH, ZV, Winterpaket, Alu vom Ghia und vielen weiteren seltenen Extras. Und das ganze aus 1. Hand
Danke für die Info. Blöd gelaufen…bist wahrscheinlich einfach nicht an die richtigen Leute geraten, da hätte es bestimmt bei guten Willen der Verantwortlichen noch irgendeine Lösung gegeben.
(Stelle ich mir in meiner Naivität halt so vor.)
Außerdem, nebenbei bemerkt: wenn das Auto im Erbscheim vermerkt worden wäre, dann hätte Dir der Erbe das Auto ja auch mit Kauf oder Schenkungsvertrag übereignen können, auch ohne Brief. Also hätte der Erbe nicht zwangsläufig selbst die Papiere beantragen müssen. Dann hättest Du halt den Brief beantragt bei der Zul.stelle, das Eigentum daran hättest ja nachweisen können.
Zitat:
@peggy111 schrieb am 8. Mai 2023 um 19:26:49 Uhr:
Nein, war leider nichts zu machen. Die Behörden bestanden darauf, dass im Erbschein der Wagen explizit benannt wird. Der Erbe hätte das nachweisen müssen und selbst bei meiner Zulassungsstelle erscheinen müssen
Das halte ich für eine mindestens ausgedachte Geschichte. Im Erbschein stehen keine Gegenstände drin, sondern nur die Anteile der jeweiligen Erbberechtigten. Das wissen auch Zulassungsstellen und würden sowas nie fordern…