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Vorbesitzer hat Totalschaden nicht mitgeteilt, Versicherung zahlt meinen neu Schaden nun nicht

BMW 3er

Guten Abend an alle zusammen.

Ich habe mein Auto privat gekauft und viel Geld da hinein gesteckt. Nun hatte ich vor kurzem leider einen Unfall, wo mir ein anderes Fahrzeug in meins gefahren ist. Ich war nicht Schuld! Der Gutachter hat eine Summe für das Auto festgestellt und benannt das es ein Totalschaden ist, den mir nun die gegnerische Versicherung bezahlen muss.

Plötzlich erhalte ich die Info von der gegnerischen Versicherung, dass das Auto schon einmal einen Totalschaden hatte und ich die Reparatur nachweisen muss. Ich wusste aber nichts von einem Vorschaden! Das Auto wurde mir repariert verkauft ,mit Aussage ohne Unfälle.

Nun habe ich heraus bekommen: der Vorbesitzer hatte den Unfall, mit Totalschaden. Er hat die Summe von der Versicherung ausgezahlt bekommen, für das Auto und das Auto dann zu einem Restwert weiterverkauft.

Ich habe das Auto dann von demjenigen gekauft, der es zum Restwert erhalten und repariert hat. Dieser jenige hat mir aber nichts von dem Vorschaden mitgeteilt!

Nun stehe ich da, erhalte für mein Auto kein Geld von der Versicherung, weil ich die Reparatur nicht nachweisen kann und fühle mich einfach nur betrogen! Das Auto war im guten zustand als ich es erhalten habe und alles war super. Nun nach 2 Jahren mein Unfall und ich stehe da.

Was muss ich tun?? Was kann ich tun??

Ich möchte eigentlich mein Auto reparieren, weil ich auch viel hineingesteckt habe, aber bekomme ja kein Geld von der Versicherung.

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47 Antworten

Egal in welche Richtung die Ansprüche gehen, in solche Fällen kann man nur zum Anwalt raten. Und zwar einen der Verkehrsrecht macht und nicht einen Familienrechtsanwalt Marke "natürlich mach ich auch Unfälle".

Vorschäden sind von dir unaufgefordert mitzuteilen. Da ist jetzt der Punkt: Was steht im Kaufvertrag? Hast du ggf. die Anzeige mit der das Auto verkauft wurde noch gespeichert? Fotos aus der Anzeige? Irgendwelche Fotos vom Auto vor dem Unfall? Irgendeinen Nachweis dass repariert wurde?

Ob der Gutachter einen Totalschaden erkennen muss lass ich mal dahingestellt. Wie schon gesagt, neue Stoßstange plus bisschen Lack kann bei einem alten Schätzchen schon wirtschaftlicher Totalschaden sein. Halbwegs gut repaiert ist im ersten Moment ja maximal eine erhöhte Lackstärke irgendwo feststellbar, die sagt aber nicht zwingend was über die Höhe des Vorschadens.

Ggf. ist mit Kenntnis des Vorschadens und dessen Höhe das Gutachten anzupassen, insbesondere der Punkt Wiederbeschaffungswert. Aber auch nur ggf., eine neue Stoßstange rechtfertigt bei einer 2000€-Kiste auch keine Wertminderung mehr. Dazu müsste man schon mehr über den Vorschaden wissen.

Letztlich hat das Fahrzeug aber auch beim jetzigen Unfall einen Wert vor und einen nach dem Unfall. In wie weit das für dich relevant ist muss ein Anwalt klären. Da steht ja durchaus das Thema Wandlung wegen verschwiegener Vorschäden usw.. im Raum. Aus Seite der gegnerischen Versicherung verständlich dass erstmal nicht reguliert wird. Da steht was in der Historie von "Totalschaden", jetzt kommt ein Gutachten wo kein reparierter Vorschaden aufgeführt ist, da würden bei mir auch erstmal alle Alarmglocken angehen.

Zitat:

@Moers75 schrieb am 9. September 2022 um 10:46:12 Uhr:

Letztlich hat das Fahrzeug aber auch beim jetzigen Unfall einen Wert vor und einen nach dem Unfall

Sicher.

Um die beiden Werte ermitteln zu können braucht man das Gutachten welches den ersten Totalschaden auswies und Nachweise über die stattgefundenen Instandsetzungen.

Beides hat der TE nicht.

Aber es scheint ihn auch nicht mehr sonderlich zu interessieren.

Was genau (!) steht im Kaufvertrag zur Unfallfreiheit?

Im Kaufvertrag steht direkt drin:

Verkäufer übernimmt keine Haftung/Gewährleistung.

Dem Verkäufer sind keine Vorschäden bekannt.

Beschädigungen: kleine Roststelle am Radlauf.

Gebrauchsspuren am Lenker - das Auto hat dem Alter entsprechende Gebrauchsspuren.

Das Auto ist in einem Ordnungsgemäßen, gepflegten Zustand übergeben worden, ohne weitere Schäden.

Ohne Anwalt wirst du nicht weit kommen.

Meinem Anwalt habe ich das Mandat nun ganz entzogen! Er hat nicht zurück gerufen, hat für mich eigentlich nur die Briefe von der gegnerischen Versicherung weitergeleitet und meinte - ohne Informationen (wie eine Selbstauskunft aus dem HIS-System zu beantragen, um überhaupt rauszufinden was das für ein früherer Vorschaden gewesen sein soll), ohne Schriftwechsel mit der Versicherung, ohne überhaupt was zu probieren - das ich keinen Cent sehen werden. Er kann aber gerne es mit mir weiter versuchen, das wird aber 2 Jahre dauern. Das wurde mir ziemlich seltsam mit ihm!!! Habe mich die letzten Tage wegen ihm ärgern müssen, aber heute bin ich direkt zu ihm gegangen und habe einen Eingangsstempel auf der Mandatskündigung verlangt. Bevor er überhaupt von der Kündigung wusste, hat er mir schon eine 500Euro Rechnung auf den Tisch gelegt und meinte weil ich so sympathisch bin, hat er Rabatt gemacht. Ich finde das ist eine Frechheit!

Egal in welche Richtung die Ansprüche gehen, in solche Fällen kann man nur zum Anwalt raten. Und zwar einen der Verkehrsrecht macht und nicht einen Familienrechtsanwalt Marke "natürlich mach ich auch Unfälle".

Ich hatte einen Anwalt für Verkehrsrecht. Suche mir aber nun einen neuen. Werde aber erst mal versuchen, der Versicherung alles zu senden was ich an Dokumenten habe und abwarten was diese sagen! Warte gerade nur auf meine selbstbestellte Selbstauskunft aus dem HIS-System. Möchte erstmal wissen, was das für ein Vorschaden war, wo er war und wann und was passiert ist. Danach kann ich erst weiter denken.

Nach dem ersten Anwalt, habe ich nun mega Angst noch mehr Geld zu verlieren.

Ich dachte bei einem unverschuldeten Unfall, steht mir auf Kosten der gegnerischen Versicherung, garantiert ein Anwalt zu. Das sieht aber mein ehemaliger Anwalt wohl nicht so.

Vorschäden sind von dir unaufgefordert mitzuteilen. Da ist jetzt der Punkt: Was steht im Kaufvertrag? Hast du ggf. die Anzeige mit der das Auto verkauft wurde noch gespeichert? Fotos aus der Anzeige? Irgendwelche Fotos vom Auto vor dem Unfall? Irgendeinen Nachweis dass repariert wurde?

Ich habe den Kaufvertrag von mir, was drin steht habe ich direkt vor dieser Nachricht geschrieben eben. Ich habe auch den Kaufvertrag von vor mir, wo als Beschädigungen angegeben sind: 2 Kratzer.

Ich habe Bilder von dem Auto bevor ich es gekauft habe, mit gut sichtbaren Nummernschild. Und ich hab an dem Tag als ich es gekauft habe, mit mir selber Bilder von dem Auto und mir gemacht, von allen Seiten, weil ich so glücklich über das schöne Auto war und es mein erstes gekauftes Auto war.

Zitat:

@OLKS88 schrieb am 13. September 2022 um 01:40:39 Uhr:

Nach dem ersten Anwalt, habe ich nun mega Angst noch mehr Geld zu verlieren.

Ich dachte bei einem unverschuldeten Unfall, steht mir auf Kosten der gegnerischen Versicherung, garantiert ein Anwalt zu. Das sieht aber mein ehemaliger Anwalt wohl nicht so.

Dir steht aber logischerweise kein Anwalt zu, um dich mit deinem Vorbesitzer über einen, beim Verkauf nicht angegebenen Totalschaden zu streiten.

Für solche Fälle braucht man selber eine Rechtsschutzversicherung.

Ein einfacher Verkehrsrechtsschutz würde hier schon reichen.

@OLKS88 wenn Du jetzt für Deine kommenden Posts noch das Zitieren lernst, werden diese auch noch besser lesbar (siehe FAQ).

Du musst verstehen das es zwei vollkommen verschiedene Vorgänge sind

Der erste ist die Auseinandersetzung mit dem Verkäufer. Die Kosten übernimmt deine Rechtsschutz oder du selbst wenn du keine hast, und am Ende der Unterlegene nach Anteil. Die Chance hier zu gewinnen dürfte gut sein, ob am Ende da was zu holen ist wäre die nächste Frage.

Der zweite ist die Auseinandersetzung mit der gegnerischen Versicherung, die brauchst du erst einmal gar nicht zu führen. Null Chance beim gegenwärtigen Stand.

Vielleicht hat dir der Anwalt das nicht erklärt oder du hast es nicht verstanden.

Bevor man verschwurbelte Ratschläge erteilt wäre es hilfreich das zu Grunde liegende Problem verstanden zu haben.

Du wirst mich mit Deinem verschwurbelten Wissen sicherlich erhellen. Danke.

Da könnte ich auch versuchen die Rückseite des Mondes auszuleuchten.

Für den Einstieg sei dir die FAQ empfohlen.

Zitat:

@LKunz2022 schrieb am 14. September 2022 um 20:35:41 Uhr:

Da könnte ich auch versuchen die Rückseite des Mondes auszuleuchten.

Für den Einstieg sei dir die FAQ empfohlen.

Spielen wir hier verkehrte Welt?

Seid wann sollte ein Profi in ein Glossar, was von Laien erstellt wurde, schauen?

Wenn dann sei also den FAQ meine Person empfohlen, würde ich mal sasgen ...

Wenn Du keine Ahnung hast, kann man auch mal die Finger vom Klavier lassen.

Ansonsten bitte genau erklären, welche Aussage von mir warum aus Deiner laienhaft Sicht nicht korrekt war.

Danke und Tschüß...

Mach dich nicht so wichtig Julian44

Du bist ein User hier wie jeder andere.

Du brauchst nicht auf die Masche, jeden deiner Kommentare mit vielen Eigenlikes zu versehen, aufspringen.

Es fällt auf, dass die nur von dir selber kommen.

Jeden anderen User interessiert das Gockelgehabe nämlich mit Sicherheit nicht.

A.) Was sind genau noch Deine Fragen?

B.) Bist Du so vorgegangen, wie beschrieben?

Lieber Julian,

Ich warte gerade die Selbstauskunft ab und werde darauf sofort der Versicherung schreiben.

Ich möchte erstmal wissen, was das überhaupt für ein Schaden gewesen sein soll. Wenn die Schäden sich auch nicht überlappen, dann sollte das auch was gutes für mich sein.

Aber auch wie du sagtest, ich werde den Kaufvertrag senden und ein neues Gutachten erstellen lassen, wo der Gutachter Kenntniss vom Vorschaden hat.

Mein Plus was ich denke bei dem Gutachten bisher, das war ein Gutachter von der Versicherung direkt bestellt und dieser hat den Vorschaden nicht gesehen. Das ist für mich auch ein Beweis oben drauf ,das eine sach- und fachgerechte Reparatur gewesen war.

Ich werde da kämpfen!

Und ja ich bekomme das mit dem zitieren nicht ganz hin, aber ich denke man versteht mich hoffentlich trotzdem.

Zitat:

@OLKS88 schrieb am 15. September 2022 um 01:01:27 Uhr:

 

Lieber Julian,

Ich warte gerade die Selbstauskunft ab und werde darauf sofort der Versicherung schreiben.

Ich möchte erstmal wissen, was das überhaupt für ein Schaden gewesen sein soll. Wenn die Schäden sich auch nicht überlappen, dann sollte das auch was gutes für mich sein.

Aber auch wie du sagtest, ich werde den Kaufvertrag senden und ein neues Gutachten erstellen lassen, wo der Gutachter Kenntniss vom Vorschaden hat.

Mein Plus was ich denke bei dem Gutachten bisher, das war ein Gutachter von der Versicherung direkt bestellt und dieser hat den Vorschaden nicht gesehen. Das ist für mich auch ein Beweis oben drauf ,das eine sach- und fachgerechte Reparatur gewesen war.

Ich werde da kämpfen!

Und ja ich bekomme das mit dem zitieren nicht ganz hin, aber ich denke man versteht mich hoffentlich trotzdem.

Danke für die Rückmeldung. Das passt.

Bei informa.his bekommst Du nur die Information, dass ein Schaden, der ausbezahlt wurde, eingemeldet wurde.

Informa.His selbst hat aus Schaden-Tag, Einmeldedatum und Versicherer keine weitere Kenntnis. Erwarte also nicht zuviel.

Richtiger weg ist Kaufvertrag einreichen und Nachtragsgutachten erstellen lassen. Fertig.

Lass Dich hier nicht kirre machen.

vG

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