Vor einer roten Ampel in die Querstraße überholen
Jeweils eine Fahrspur pro Seite, innerorts eine rote Ampel, vor der Ampel eine Querstraße, vor der Querstraße eine 2. Haltelinie für die Ampel, keine durchgezogene Linie.
Es ist rot, an der 2. Haltelinie steht ein Auto, ich möchte rechts in die Seitenstraße, blinke und fahre langsam am Auto links vorbei dann rechts in die Seitenstraße.
Ich seh das nicht so dramatisch, die Fahrerin des wartenden PKW's schon.
Da innerorts überholen erlaubt ist? sollte das doch korrekt gewesen sein.
Was meint ihr? 🙂
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Proedigy86
wow.. da hab ich ja was losgetreten. Sehr interessant 🙂Nocheinmal.. ich rolle an die Kreuzung heran, die Dame hält an, da springt es gerade um auf rot. ein Blick nach rechts und links und ich fahre im ersten langsam vorbei, in dem Augenblick setzten sich gerade die Fussgänger an der Ampel in Bewegung. Simple Fußgängerampeln sind wohl berechenbarer wie komplexe Ampelanlagen. Als ich dann in der Querstraße war, beobachtete ich die Dame etwas verärgert im Rückspiegel und noch 50m stand sie an der Ampel.
So.. rechts vorbeifahren gestaltet sich an dieser Stelle schwierig, dazu hätte ich ein Schild auf dem Gehweg umfahren müssen.
Warum ich nicht einfach gewartet habe? Weil es mir nach Abschätzung der Lage unnötig schien. Wäre ich 3. oder 4. in der Schlange gewesen, hätte ich mit Sicherheit nicht überholt, aber so war einfach alles perfekt einsehbar.
Schöne Skizze, gut verständlich. Alles gut, alles chic. Keiner wurde gefährdet, keiner musste notbremsen. In anderen Teilen der Welt sicherlich eine gängige Art abzubiegen. Aber in dem geregelten Deutschland stoßen da halt Welten aufeinander. Das darf nicht sein, das kann nicht sein, das muss nicht sein. Die Motivation des handelns, falls vorhanden, der "Kuh" werden wir nie erfahren.
Ich wäre nie auf die Idee gekommen so wie Du abzubiegen. Warum nicht ?
Vermutlich weil ich weiß das ich in Deutschland lebe und dort sowas nicht geht, nicht sein kann, sowas nicht erwünscht ist.
Uns fehlt das miteinander, wir haben nur das jeder für sich.
68 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von michael60
Und das, wo doch alles klar ist!? 🙄
keine ahnung, was du meinst...aber du wirst schon recht haben... 😉 😁
"unklare situation" für uns als user ist, wie die tatsächlcihen straßenbegebenheiten dort waren. sprich, wo genau die ampel stand, ob schilder vorhanden waren, etc...
die von meinem vorposter erwähnte "unklare Straßenlage" = ergo "kein überholen" ist nirgends zu erkennen, ganz im gegenteil, wenn man den ausführungen des TE folgt. 😉
Hallo Lieber TE
Zusammengefasst
Du hast nicht überholt. Dazu muß jemand langsamer fahren (aus was für einen Grund auch immer)
Du bist um Rechts abzubiegen, auf die linke Gegenfahrbahn ausgescheert!
Dass die vor dir stehende Dame irritiert ist, immerhin scherrst du links aus und Blinkst dann neben ihr rechts, liegt wohl auf der Hand!
In Einem Schadensfall denke ich wirst du die Hauptschuld tragen müssen.
Kann mir nicht vorstellen, dass ein Richter dir Recht gibt vor einer Roten Ampel mal schnell vorbeizuziehen.
Gruß Alex
Zitat:
Ne, ich glaube Du wirst gefetzt.😁
Kenne ich: "bringt den Boten um" 😁
Zitat:
Ich denke mal schlicht und ergreifend die Dame dachte Du willst "vordrängeln" und wollte ihre Poleposition verteidigen.😁
Da hätten wir dann zu 100% eine Nötigung.
Vorsätzlich (willentlich) einen Dritten durch Gewalteinsatz (Auto in den Weg gefahren), unrechtmäßig (Haltelinie überfahren, Haltepflicht missachtet) zu etwas gezwungen (eine in normaler Situation völlig unnötige Bremsung um einen Zusammenstoß zu vermeiden) = bitte mal zur Seife bücken.
Zitat:
Meiner Meinung nach haben wir es hier mit einer "unklaren Verkehrslage" zu tun, und in der darf man nicht überholen.
Kein Überholen, die Dame hat gestanden
KannZitat:
Da die Dame zwar steht, aber jeden Moment losfahren könnte, sehe ich das hier als Überholen, ncht als Vorbeifahren.
jeden Moment losfahren ist kein Merkmal. In einer Situationsbetrachtung auch nicht vorhanden. Was 30 Sekunden später ist, wenn die Ampel auf Grün umstellt, das ist 30 Sekunden später.
Wenn sie legal losgefahren wäre, weil die Ampel auf Grün geschaltet wäre, dann wäre es plötzlich ein Überholen und der TE hätte unzulässig überholt, völlig richtig - war aber nicht.
Die Situation kann durch die Ampelschaltung sehr schnell zum Nachteil des (noch) Vorbeifahrers / (dann) Überholers werden, nicht nur wegen der Dame, sondern auch wegen dem dann vorhandenen Gegenverkehr.
Aber so lange das nicht passiert (die Ampel nicht auf Grün umschaltet), ist alles in Ordnung und die Dame hat die Füße still zu halten, exakt, wie auch der Gegenverkehr nicht fahren darf - weil die Ampel rot ist.
Solche Situationen sind nicht ganz ohne Risiko, aber dadurch nicht "unzulässig" oder "falsch":
Jede normale, auf Grün stehende Ampel bietet exakt das gleiche Risiko, denn sie wird in den nächsten wenigen Sekunden auf Rot umschalten, aber deshalb ist es nicht unzulässig oder falsch, bei grün zu fahren. 😉
Zitat:
... dass es hier 28 Beiträge mit doch unterschiedlichen Ansichten gibt. Und das, wo doch alles klar ist!? 🙄
Unterschiedliche Ansichten finden sich hier im Forum, nicht in den Gesetzten und Verordnungen. Erst wenn man das Forum zum Gesetz erhebt, wird es unübersichtlich.
Zitat:
Dass die vor dir stehende Dame irritiert ist, immerhin scherrst du links aus und Blinkst dann neben ihr rechts, liegt wohl auf der Hand!
War sie irritiert, dann ist es eine Ordnungswidrigkeit - (fahrlässiges) Missachten der Haltelinie. Hat sie es vorsätzlich (mit Absicht) gemacht, dann sind wir bei einer Straftat.
Zitat:
In Einem Schadensfall denke ich wirst du die Hauptschuld tragen müssen.
Bei korrektem eigenem Verhalten und eindeutig schuldhaftem Fehlverhalten der Dame wage ich sogar eine Teilschuld stark zu bezweifeln.
Zitat:
Kann mir nicht vorstellen, dass ein Richter dir Recht gibt vor einer Roten Ampel mal schnell vorbeizuziehen.
An diese Vorstellung solltest Du dich gewöhnen: Die rote Ampel gilt nicht für ihn (der Fußgängerüberweg weiter vorn), die unterbrochene Haltelinie auch nicht (nur für die, für die die rote Ampel gilt).
Der gleiche Richter müsste Dich auch zu einer Hauptschuld verurteilen, wenn Du bei Grün über eine Kreuzung fährst und es knallt - eher unwahrscheinlich.
Zitat:
Du hast nicht überholt. Dazu muß jemand langsamer fahren (aus was für einen Grund auch
immer)
Wenn der 'Andere' verkehrsbedingt hält, überholst du.
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Zitat:
Original geschrieben von Eierlein2
Wenn der 'Andere' verkehrsbedingt hält, überholst du.Zitat:
Du hast nicht überholt. Dazu muß jemand langsamer fahren (aus was für einen Grund auch
immer)
nein du fährst vorbei - nix überholen!
Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
Da hätten wir dann zu 100% eine Nötigung.Zitat:
Ich denke mal schlicht und ergreifend die Dame dachte Du willst "vordrängeln" und wollte ihre Poleposition verteidigen.😁
Vorsätzlich (willentlich) einen Dritten durch Gewalteinsatz (Auto in den Weg gefahren), unrechtmäßig (Haltelinie überfahren, Haltepflicht missachtet) zu etwas gezwungen (eine in normaler Situation völlig unnötige Bremsung um einen Zusammenstoß zu vermeiden) = bitte mal zur Seife bücken.
Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
Kein Überholen, die Dame hat gestandenZitat:
Meiner Meinung nach haben wir es hier mit einer "unklaren Verkehrslage" zu tun, und in der darf man nicht überholen.
Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
Kann jeden Moment losfahren ist kein Merkmal. In einer Situationsbetrachtung auch nicht vorhanden. Was 30 Sekunden später ist, wenn die Ampel auf Grün umstellt, das ist 30 Sekunden später.Zitat:
Da die Dame zwar steht, aber jeden Moment losfahren könnte, sehe ich das hier als Überholen, ncht als Vorbeifahren.
Wenn sie legal losgefahren wäre, weil die Ampel auf Grün geschaltet wäre, dann wäre es plötzlich ein Überholen und der TE hätte unzulässig überholt, völlig richtig - war aber nicht.
Aber die Haltelinie gilt nur für die Frau, für den Vorbeifahrer nicht?!?
jetzt sag ich dir: Ich stehe an einer Ampel mit zwei haltelinien ich halte bei der ersten schaue ob von rechts was kommt (damit die dann reinfahren können) da nichts kommt und die Rotphase sich dem Ende neigt begebe ich mich zur zweiten Haltelinie.
Wäre seitens der Straßenbau ein Rechtsabbiegen gewünscht wäre eine Rechtsabbiegerspur gebaut worden! (so dachte ich zumindest bis jetzt)
Wieviele Autos dürfen an der Schlange der Geradeausfahrer vorbei fahren?
Was macht der TE wenn doch von rechts was kommt und wie vorgesehen links abbiegt?
Zitat:
nein du fährst vorbei - nix überholen!
Vorbeifahren = Überholen
Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
Aber so lange das nicht passiert (die Ampel nicht auf Grün umschaltet), ist alles in Ordnung und die Dame hat die Füße still zu halten, exakt, wie auch der Gegenverkehr nicht fahren darf - weil die Ampel rot ist.
Allein dieser Satz macht dich komplett unglaubwürdig.
1) Der Gegenverkehr muss stehenbleiben - Ok
2) Die Frau muss stehenbleiben - Ok
3) Der Hinter der Frau darf überholen (ja überholen - das Halten an einer roten Ampel ist verkehrsbedingt und hat nichts mit vorbeifahren zu tun) und dann rechts abbiegen - 😕
Zitat:
§37 StVO
Rot ordnet an: »Halt vor der Kreuzung«. Nach dem Anhalten ist das Abbiegen nach rechts auch bei Rot erlaubt, wenn rechts neben dem Lichtzeichen Rot ein Schild mit grünem Pfeil auf schwarzem Grund (Grünpfeil) angebracht ist. Der Fahrzeugführer darf nur aus dem rechten Fahrstreifen abbiegen. Er muss sich dabei so verhalten, dass eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist.
Mfg Zille
Zitat:
Eierlein2
Zitat:nein du fährst vorbei - nix überholen!
Vorbeifahren = Überholen
Mensch du überholst ja dann jeden Tag Porsche und Ferrari (aber nur wenn diese Parken)
die ST´Vo unterscheidet zwischen überholen und vorbeifahren!
Lesen bildet!
Ansonsten hast du auch ein Problem wenn ein Auto liegengeblieben ist und du im Parkverbot
vorbeifährst..
Jetzt hast du den Unterschied verstanden nicht wahr?
gruß Alex
Zum "überholen oder vorbeifahren":
In der StVO §6 ist es etwa so hinterlegt: "...oder (an) einem haltenden Fahrzeug links vorbeifahren will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen..."
In diesem Fall ist es das besagte vorbeifahren. Es muss aber genauso angekündigt werden wie bei einem Überholvorgang(steht ebenfalls in der StVO). 🙂 Ein parkendes Auto wird auch nicht überholt, sondern man fährt daran vorbei. Streng genommen fährst du an einem dir voraus- und langsamer fahrenden Fahrzeug auch vorbei, hierbei handelt es ich aber immer um ein Überholvorgang.
Zum "eigentlichen Thema":
Also es gibt nur die Regelungen der Fahrbahnmarkierungen oder Verkehrszeichen, die dich daran "hindern" sollten an dem haltenden Fahrzeug vorbeizufahren. Und vor allem hindert dich doch eigentlich die rote Ampel daran, überhaupt weiter zu fahren; ob nun auf deiner Fahrseite oder der entgegenkommenden.
Wie auch schon ein anderen schrieb, gibt es zum vorzeitigen Abbiegen einen grünen Pfeil oder eine Abbiegespur. Wenn nicht vorhanden muss/sollte man warten und sich anstellen. Genauso verhält man sich auch bei zweispurigen Fahrbahnen einer Richtung(z.B. meiner Kenntnis Hamburg); an einer Ampel mit grünem Pfeil zum rechtsabbiegen, darf man auch nicht auf der äußeren Fahrbahn nach rechts abbiegen und somit die anderen "kreuzen". Und wenn vor dir(auf der rechten Seite der zweispurigen Bahn einer Richtung) einer steht der nicht rechts abbiegen möchte, hast du auch pech gehabt und musst warten.
Jedenfalls kann auch ich diese Fragestellung nur mit dem gesunden Menschenverstand beantworten und sagen, warten und stehen bleiben. Oder nach ermessen überholen/vorbeifahren 😉 😁 und dann abbiegen so lange es gut geht und man auch nicht erwischt wird.(Das ist doch dann jedem allein überlassen)
EDIT:
Und ach ja, wenn die liebe Frau ein Stück zu weit vorgefahren wäre und es zum Zusammenstoß gekommen wäre, würde es bestimmt zu einer Teilschuld Ihrerseits kommen. Denn auch bei einem Überholvorgang darf der überholte seine Geschwindigkeit nicht erhöhen(§5 [6]). Ich denke mir ein plötzliches und unnötiges Anfahren der Frau wäre dem gleichzustellen. Oder auch vielleicht wegen eines gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr. Auch das nur verständliche Vermutungen. 😉
Zitat:
Original geschrieben von whiterockefeller
In diesem Fall ist es das besagte vorbeifahren.
Leider nicht korrekt.
Nochmal zum Unterschied Halten und verkehrsbedingtes Halten:
Zitat:
Ein Verkehrsteilnehmer - so der 2. Bußgeldsenat - überhole im Sinne von § 5 StVO, wenn er von hinten an einem anderen vorbeifahre, der sich auf derselben Fahrbahn entweder in derselben Richtung bewege oder nur mit Rücksicht auf die Verkehrslage oder aufgrund einer Anordnung anhalte. Hingegen liege ein bloßes Vorbeifahren dann vor, wenn der andere Verkehrsteilnehmer nicht verkehrsbedingt halte, weil er parken wolle oder sein Fahrzeug auf andere Weise zum Stillstand gekommen sei.
Mfg Zille
Zitat:
Original geschrieben von zille1976
§37 StVO
Rot ordnet an: »Halt vor der Kreuzung«. Nach dem Anhalten ist das Abbiegen nach rechts auch bei Rot erlaubt, wenn rechts neben dem Lichtzeichen Rot ein Schild mit grünem Pfeil auf schwarzem Grund (Grünpfeil) angebracht ist. Der Fahrzeugführer darf nur aus dem rechten Fahrstreifen abbiegen. Er muss sich dabei so verhalten, dass eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist.
😕😕😕
Der TE schreibt doch, daß es sich um eine Fußgängerampel gehandelt hat. Mit "Halt vor der Kreuzung" und "Grünem Pfeil" hat das jetzt aber auch überhaupt nichts zu tun.
Ließ Dir doch bitte die Beiträge des TE durch, BEVOR Du darauf antwortest, es könnte sich als hilfreich erweisen.
@zille1976:
Okay also mir sagt das StVO §6 das ich an einem haltenden Fahrzeug vorbeifahre, aber nicht überhole? Oder ist das haltende Fahrzeug etwa ein parkendes? Was ist denn jetzt richtig? 😁
EDIT: Ach ja, ansonsten wenn dies ein parkendes Fahrzeug sein sollte(was die mal hätten schreiben können), dann ist dein Zitat natürlich einleuchtend. Die Frau hatte ja noch die Absicht zum weiterfahren, also wäre es ein Überholvorgang. Aber das widerlegt die Aussage der StVO §6.
Hier der Auszug:
§6 Vorbeifahren
"Wer an einer Fahrbahnverengung, einem Hindernis auf der Fahrbahn oder einem haltenden Fahrzeug links vorbeifahren will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen; Satz 1 gilt nicht, wenn der Vorrang durch Verkehrszeichen (Zeichen 208, 308) anders geregelt ist. Muß er ausscheren, so hat er auf den nachfolgenden Verkehr zu achten und das Ausscheren sowie das Wiedereinordnen - wie beim Überholen - anzukündigen."
@Hadrian: Es ist ein BEISPIEL. 😉 Eine vereinfachte Situation, die vielleicht Licht ins dunkle bringt. Was soll ich mehr noch sagen. Ich habe den GANZEN Thread aufmerksam verfolgt. 😉
Zitat:
Original geschrieben von whiterockefeller
EDIT: Ach ja, ansonsten wenn dies ein parkendes Fahrzeug sein sollte(was die mal hätten schreiben können), dann ist dein Zitat natürlich einleuchtend. Die Frau hatte ja noch die Absicht zum weiterfahren, also wäre es ein Überholvorgang. Aber das widerlegt die Aussage der StVO §6.
So jetzt machen wir die Verwirrung komplett:
Die Frau ist in diesem Fall kein haltendes Fahrzeug sondern nimmt am fließenden Verkehr teil. Der Verkehrsfluss wird halt nur durch das Rotlicht unterbrochen.
Daher auch kein Konflikt mit §6.
Mfg Zille
Zitat:
Original geschrieben von Boxertreiber-Oder
Aber die Haltelinie gilt nur für die Frau, für den Vorbeifahrer nicht?!?
Richtig
Bei der zweiten Haltelinie "an der Frau" handelt sich um eine Wartelinielinie, die ist genauso dick, aber unterbrochen:
Aus der Eingangsfrage:
Zitat:
... vor der Querstraße eine 2. Haltelinie für die Ampel, keine durchgezogene Linie.
Leider nicht angegeben wo, aber derartiges habe ich jeden Tag auf dem Weg zum Büro:
52.533802,13.193723
Brunsbüttler Damm/Elsflehter Weg
Haltelinie unterbrochen, Geradeausfahrer müssen dort warten, wenn die Ampel 20 Meter weiter auf rot ist, Rechtsabbiger fahren durch und biegen ab.
Nun ist da zwar kein Gegenverkehr, verändert aber nichts an der Situation mit einer zweiten, vorverlegten Haltelinie, die man überqueren darf, wenn man abbiegt.
Auch hier passiert es regelmäßig, dass dort Wartende plötzlich bis an die direkte Haltelinie an der Ampel vorfahren, weil ein Rechtsabbieger aus der Nebenstraße "vordrängelt" und die heftoig in die Eisen müssen. Aber eine Seitenstraße weiter werden die oft genug abgefischt und eine Missachtung der Haltelinie abkassiert. Nachweis des Vorsatzes ist halt schwer.
Zitat:
jetzt sag ich dir: Ich stehe an einer Ampel mit zwei haltelinien ich halte bei der ersten schaue ob von rechts was kommt (damit die dann reinfahren können) da nichts kommt und die Rotphase sich dem Ende neigt begebe ich mich zur zweiten Haltelinie.
Lass Dich nicht erwischen, dass ist klar unzulässig. Auch wenn keiner kommt,. Wie oben beschrieben, hier wird das abkassiert, auch ohne Behinderung wegen nicht vorhandenem Querverkehrs.
Dein "Freigabesignal" diese zusätzliche, "vorverlegte" zweite Linie zu überfahren, ist ausschließlich die grüne Ampel 20 Meter weiter.
Es ist kein Rotlichtverstoß, weil das erst beim Überqueren oder vollständigen Einfahren in den Kreuzungsbereich begangen wird.
Es ist kein "unzulässiges Einfahren in den geschützten Kreuzungsbreich", weil der "geschützte Kreuzungsbereich" erst dort beginnt, wo der dann freigegebene Querverkehr auch tatsächlich fließt, also zB. die Grenzmarkierung des Fußgängerüberwegs ein Meter hinter der "richtigen" Haltelinie oder auch ein Radweg.
Aber es ist ein Missachten einer Haltelinie.