Vor einer roten Ampel in die Querstraße überholen

Jeweils eine Fahrspur pro Seite, innerorts eine rote Ampel, vor der Ampel eine Querstraße, vor der Querstraße eine 2. Haltelinie für die Ampel, keine durchgezogene Linie.

Es ist rot, an der 2. Haltelinie steht ein Auto, ich möchte rechts in die Seitenstraße, blinke und fahre langsam am Auto links vorbei dann rechts in die Seitenstraße.

Ich seh das nicht so dramatisch, die Fahrerin des wartenden PKW's schon.

Da innerorts überholen erlaubt ist? sollte das doch korrekt gewesen sein.

Was meint ihr? 🙂

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Proedigy86


wow.. da hab ich ja was losgetreten. Sehr interessant 🙂

Nocheinmal.. ich rolle an die Kreuzung heran, die Dame hält an, da springt es gerade um auf rot. ein Blick nach rechts und links und ich fahre im ersten langsam vorbei, in dem Augenblick setzten sich gerade die Fussgänger an der Ampel in Bewegung. Simple Fußgängerampeln sind wohl berechenbarer wie komplexe Ampelanlagen. Als ich dann in der Querstraße war, beobachtete ich die Dame etwas verärgert im Rückspiegel und noch 50m stand sie an der Ampel.

So.. rechts vorbeifahren gestaltet sich an dieser Stelle schwierig, dazu hätte ich ein Schild auf dem Gehweg umfahren müssen.

Warum ich nicht einfach gewartet habe? Weil es mir nach Abschätzung der Lage unnötig schien. Wäre ich 3. oder 4. in der Schlange gewesen, hätte ich mit Sicherheit nicht überholt, aber so war einfach alles perfekt einsehbar.

Schöne Skizze, gut verständlich. Alles gut, alles chic. Keiner wurde gefährdet, keiner musste notbremsen. In anderen Teilen der Welt sicherlich eine gängige Art abzubiegen. Aber in dem geregelten Deutschland stoßen da halt Welten aufeinander. Das darf nicht sein, das kann nicht sein, das muss nicht sein. Die Motivation des handelns, falls vorhanden, der "Kuh" werden wir nie erfahren.

Ich wäre nie auf die Idee gekommen so wie Du abzubiegen. Warum nicht ?

Vermutlich weil ich weiß das ich in Deutschland lebe und dort sowas nicht geht, nicht sein kann, sowas nicht erwünscht ist.

Uns fehlt das miteinander, wir haben nur das jeder für sich.

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Zitat:

Original geschrieben von Boxertreiber-Oder


Wieviele Autos dürfen an der Schlange der Geradeausfahrer vorbei fahren?

So viele, wie die Ampel rot ist und die Geradeausfahrer stehen müssen

Das ist die gleiche merkwürdige Frage, wie:
Wie viele Autos dürfen bei grüner Ampel durchfahren - so viele, wie die Ampel nicht rot ist.

Zitat:

Was macht der TE wenn doch von rechts was kommt und wie vorgesehen links abbiegt?

Der von rechts oder auch links aus der Seitenstraße kommt ist wartepflichtig. Die Fahrbahn, die er nutzen will ist blockiert - Wartepflicht bis sie frei ist.

Das ist die gleiche Situation wie bei einem "normalen" vorbeifahren oder Überholen, wo die Fahrspur des Gegenverkehrs durch einen Vorbeifahrer/Überholer blockiert ist, da ist der Einbiegende auch wartepflichtig:

Zweispurige Straße, einer parkt "in zweiter Spur" und man muss an dem über die Gegenfahrbahn vorbei - darf man und einer aus der Seitenstraße muss warten. Seine "zukünftige" Fahrspur ist nicht frei, aus die Maus, muss man warten, bis sie frei ist.

Und genau dieses Haltelinie Mißachtest du meiner Meinung nach auf der linken Spur!!!
Wäre der TE rechtsvorbei und wäre rechts abgebogen hast du zu 100% Recht!
Aber stell dir eine Schlange sagen wir 10 Autos vor und 3 fahren nach links um dann vor der Frau rechts abzubiegen!
Und du denkst dsa ist normaler Straßenverkehr?!?
Ich denke mit der Strafe 20 Euro wegen einfahren in eine Kreuzung liege ich deutlich unter dem Niveau dass den TE erwarte!!
NAtürlich können die Die Halte linie nicht auf die Gegenfahrbahn machen (ist aj bei einem Stopschild das selbe.
Das entbindet mich aber nicht bei einem Stopschild daß ich durch benützen der linken Fahrbanseite
ohne Linien überquerung mißachte

gruß Alex

Zitat:

Original geschrieben von zille1976


3) Der Hinter der Frau darf überholen (ja überholen - das Halten an einer roten Ampel ist verkehrsbedingt und hat nichts mit vorbeifahren zu tun) und dann rechts abbiegen - 😕

Ja, weil man es noch vor der roten Ampel macht. Die rote Ampel gilt nicht für die Querstraße, sondern steht an einer Fußgängerquerung hinter der Seitenstraße.

Zitat:

§37 StVO


...

Bei §37 darf ich in die geschützte und durch Rot "verriegelte" Kreuzung einfahren.

Macht man hier aber nicht, hier biegt man vor der Kreuzung ab.

Mal die von mit angegebenen Koordinaten bei Google-Maps oä., eingeben, da ist das klar erkennbar.

Eine "normale" ampelgeregelte Kreuzung, wo noch vor der Kreuzung eine kleine Querstraße rechts ab geht. Durch Rückstau an der Ampel wäre diese Querstraße ständig blockiert und niemand könnte von dort auf die Hauptstraße einbiegen.

Da wird dann vor dieser Querstraße eine zweite, unterbrochene Haltelinie aufgebracht, an der die Geradeausfahrer bei Rot halten müssen und die kleine Seitenstraße frei bleibt.

Rechtsabbieger aus dieser Seitenstraße können einfahren und halten dann an der "richtigen" Haltelinie 15 Meter weiter. Und Abbieger von der Hauptstraße hinein dürfen diese vorgelagerte Haltelinie zum Abbiegen in diese kleine Seitenstraße überfahren.

Komisch, ich wäre nie auf die Idee gekommen , links vorbei um rechts abzubiegen. Gut ist, brauch ich mir nicht den Kopf zerbrechen wer hier nun von den vielen Spezialisten Recht hat.😁

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Zitat:

Original geschrieben von Boxertreiber-Oder


Und genau dieses Haltelinie Mißachtest du meiner Meinung nach auf der linken Spur!!!

Als Abbieger existiert diese Haltelinie nicht, es ist völlig unerheblich, ob Du an keiner Haltelinie rechts oder an keiner Linie links vorbei fährst.

Um das abzukürzen:
Ein solches Manöver ist eher ungewöhnlich, weil es nicht viele derartige Stellen gibt. Einige Wartende sind bei dieser Fahrweise sicherlich mehr als nur irritiert, weil solche Situationen häufig zum (unzulässigen) Vordrängeln missbraucht werden.

Auch weil es gewisse Risiken beinhaltet, wenn die Ampel mitten bei dieser Aktion für die Geradeausfahrer auf Grün schaltet oder Querverkehr nur auf die Ampel schaut und losfährt ohne zu beachten, dass die Fahrspur nicht frei ist - aber es ist völlig zulässig.

Springt die Ampel auf Grün, dann wäre eventuell es besser gewesen, es nicht zu machen, aber erst dann und nicht vorher.

Wenn es sich dabei um Überholen handeln sollte, wie hat sich nochmal der zu verhalten, der überholt wird 😉

Also auch für die Anhänger des Überholens eine immer noch rechtlich eindeutige Situation, in der Andere wieder einen Fehler machen müssen, damit der Überholen Probleme bekommt.

Na wenn wir schon dabei sind:

1. Also wir sind hier beim Überholen (da das Auto das überholt wird ja nicht hält, sondern verkehrsbedinft steht)
2. Der Fahrer des Fahrzeuges welches überholt, kann nicht mit Sicherheit sagen, wann die Ampel wieder grün wird und das Fahrzeug das er überholen will anfährt.

Soweit so gut...

Jetzt kommt §16 ins Spiel

Zitat:

(1) Der Lenker eines Fahrzeuges darf nicht überholen:

a) blablabla,

b) blubblubblub,

c) wenn er nicht einwandfrei erkennen kann, daß er sein Fahrzeug nach dem Überholvorgang in den Verkehr einordnen kann, ohne andere Straßenbenützer zu gefährden oder zu behindern,

d) usw usw usw.

Mfg Zille

Zitat:

Original geschrieben von zille1976


2. Der Fahrer des Fahrzeuges welches überholt, kann nicht mit Sicherheit sagen, wann die Ampel wieder grün wird und das Fahrzeug das er überholen will anfährt.

Der darf nicht anfahren:

Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen.
§5 Abs. 4, Satz 1 StVO

Wenn die aktuelle Geschwindigkeit null ist, dann hat sie null zu bleiben. Wenn derjenige, hier diejenige, sich unzulässig verhält, das ist meistens der Beginn von Ärger.

Nicht immer suchen, was derjenige alles falsch macht, der sich eher ungewohnt verhält, sondern lieber mal suchen, was alle anderen in ihrem alltäglichen Verhalten so für illegale Korken knallen lassen.

- da wird die vorgezogene Haltelinie überquert, obwohl die Ampel noch rot ist,
nur damit dann doch keiner mehr vorwurstelt, denn irgend einen Vorteil hat man nicht. Man ist nicht schneller, weil man immer noch grün an der Ampel benötigt; man spart keinen Sprit wenn man 2mal anfahren muss, man spart keine Bremsbeläge wenn man 20 Meter weiter wieder bremsen muss. Da steigt der Druck im Kopf, da muss man vor rollen, sonst gibt es Kopfschmerzen.

- da wird einfach mal eine Lücke zugezogen,
weil einer kommt, der drängeln könnte. Nun ist das aber ein Abbieger, den man unzulässig behindert. Ich und was unzulässig gemacht, unmöglich, der Andere muss doch falsch gemacht haben. 35 Jahre unfallfrei - man kann schon garnicht mehr falsch fahren, es muss einfach immer richtig sein, wie man fährt - Selbstreflektion unnötig.

Man hätte jetzt auch die Möglichkeit endlich zu verstehen, warum man in der Fahrschule immer vor jedem Anfahren auch in Außenspiegel schauen sollte - aber das dies Quatsch ist, hatte man schon als Fahrschüler abgehakt, das kann jetzt nicht plötzlich doch richtig sein.

Aber einen Drängler abwürgen ist dann doch schon wichtig, man hat sich den ersten Platz, die Pole-Position, hart und mühsam erarbeitet, fährt nicht so ganz ohne Grund einen leistungsstarken Wagen und dann kommt so ein Knallkopp mit einem alten schwachen Kleinwagen und schnappt sie weg.

Lasst den doch drängeln wenn der Probleme mit seinem Selbstbewusstsein versucht auf die Art zu kompensieren - oh, das nagt dann aber doch am eigenen Selbstbewusstsein.

- da wird beschleunigt ohne zu schauen, ob man überholt wird.
Klar, Schumi gibt auch Feuer, wenn er auf Platz 1 steht und die Ampel umschaltet. Wir sind aber auf der Straße mit gegenseitiger Rücksichtnahme und nicht der Rennstrecke. Drauf gepfiffen, hier kann man(n) doch mal zeigen, dass er tatsächlich (noch) was drauf hat

Aber immer die Anderen sind schuld. Dass mal wieder nur das persönliche Ego größer als die gesetzlichen Vorgaben sind - unmöglich, wo ich bin, ist das Gesetz. 35 Jahre Unfallfrei, keine Punkte in Flensburg, egal was ich mache, es muss einfach richtig sein, wie ich fahre und wenn man lange genug sucht, dann findet man auch einen §§ irgendwo, der das auch in der eigenen Interpretation bestätigt.

Wie wäre es denn einfach mal mit ein wenig mehr Lässigkeit oder auch einfach die hier oft aufkeimende Überheblichkeit über den Dingen auch mal im alltäglichen Straßenverkehr anzuwenden. Das Fahren an sich auch mal wieder zu genießen - geht auch im Stop + Go im Berufsverkehr: Ist das gleiche tolle Auto und der gleiche tolle Typ hinter dem Lenkrad.

Für mich unbegreiflich, warum man zusätzliche Gefahren schafft, um nicht die 35 Sekunden an einer Fußgängerampel warten zu müssen.

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin


Nicht immer suchen, was derjenige alles falsch macht, der sich eher ungewohnt verhält, sondern lieber mal suchen, was alle anderen in ihrem alltäglichen Verhalten so für illegale Korken knallen lassen.

"eher ungewohnt" ist für mich hier ein Euphemismus. "hochgradig gefährlich, unnötig riskant" treffen die Situation besser.

Zitat:

- da wird die vorgezogene Haltelinie überquert, obwohl die Ampel noch rot ist,

Stimmt, die Haltelinie gilt ja nur für den, der geradeaus fährt. Wer das nicht tut, darf die Haltelinie überqueren? Das halte ich für Blödsinn. Alles hinter der Haltelinie ist für mich schlicht tabu, auch das Rechtsabbiegen rechtfertigt das Überfahren hier nicht, egal wie weit frei einsehbar ist. Die Situation wäre ganz anders, würde er rechts vorbeifahren. Aber links überholen um dann rechts abzubiegen?

Zitat:

- da wird beschleunigt ohne zu schauen, ob man überholt wird.

An erster Stelle an der Ampel auf einer Straße mit einer Spur in Deine Fahrrichtung, da schaust Du natürlich, ob von hinten jemand überholt, klar.

Zitat:

Aber immer die Anderen sind schuld. Dass mal wieder nur das persönliche Ego größer als die gesetzlichen Vorgaben sind - unmöglich, wo ich bin, ist das Gesetz.

Das gibt die Deine Einstellung in diesem Thread schon sehr gut wieder.

Zitat:

Wie wäre es denn einfach mal mit ein wenig mehr Lässigkeit oder auch einfach die hier oft aufkeimende Überheblichkeit über den Dingen auch mal im alltäglichen Straßenverkehr anzuwenden. Das Fahren an sich auch mal wieder zu genießen - geht auch im Stop + Go im Berufsverkehr: Ist das gleiche tolle Auto und der gleiche tolle Typ hinter dem Lenkrad.

Gut, mache ich. Und warte in so einer Situation hinter dem Fahrzeug statt waghalsige Überholmanöver durchzuführen.

Und ellenlang Deine Vorurteile auszubreiten macht Deine Argumente nicht gerade glaubwürdiger.

Elderian

Ich habe diesen Thread von Anfang an verfolgt und weiter oben ja auch was dazu geschrieben.

Da es mir wichtig erscheint, möchte ich hier die Frage sowie eine weiter oben schon erwähnte Variante wiederholen (die Beschreibung der Ausgangssituation spare ich mir, Ihr könnt alle oben nachlesen):

Frage A:

Ist es zulässig, ein bei Ampelrot an einer vorgezogenen Wartelinie (dicke unterbrochene Querlinie, dazu Zeichen 131 mit Zusatzzeichen 1012-35) haltendes Fahrzeug zu überholen (bzw. links vorbeizufahren), um danach noch vor der Ampel rechts in eine zwischen Warte- und Haltelinie einmündende Seitenstraße abzubiegen?

Frage B:

Variante ohne das haltende Fahrzeug: Ist es zulässig, an der oben beschriebenen Stelle bei Ampelrot die Wartelinie zu überfahren und vor der Ampel abzubiegen?

Ich denke, wir sind uns erst mal mehrheitlich einig, daß, Zulässigkeit hin oder her, solches Handeln im Fall A nicht empfehlenswert ist, da hier mehrere Gefahrenquellen entstehen können. Ich würd's auch nicht tun.

Im Fall B sieht das anders aus, hier würde ich erst mal einfach fahren.

Fall A und B sind aber, zumindest was einen möglichen Rotlichtverstoß betrifft, identisch. Sie müssen also gemeinsam diskutiert werden.

Ich meine nach wie vor, daß ein Überfahren der Wartelinie bei Rot keinen Rotlichtverstoß darstellt, da dieses Überfahren auch jederzeit zulässig ist, wenn die Ampel auf Gelb umschaltet, während man schon drüber ist bzw. so kurz davor, daß ein gefahrloses Anhalten nicht mehr möglich ist.

Ganz überzeugt davon bin ich aber nicht, denn diese Argumentation wäre ein Freibrief auch für das gezielte Überfahren der Wartelinie bei Rot (ohne Abbiegen zu wollen) – eine ausdrückliche Unterscheidung nach Vorhaben "ich will abbiegen" = gut und nach Vorhaben "ich will einfach nur vorfahren" = böse kann ich nirgendwo in der StVO erkennen.

Ich habe gestern überdies bei einem Fahrlehrer nachgefragt, wir haben hier in der Stadt mehrere Stellen, die genau so gestaltet sind. Seine Aussage: "Hier streiten sich die Experten. In der Fahrprüfung fahren wir solche Fußgängerampeln an und lassen die Schüler dann rechts abbiegen. Wir hatten Prüfer, die das ohne Anhalten zugelassen haben, und wir hatten Prüfer, die der Meinung waren, hier sei immer anzuhalten und Grün abzuwarten, auch wenn man vor der Ampel abbiegt."

Offensichtlich sind sich nicht mal Fahrlehrer und Fahrprüfer einig. Für mich bedeutet es, kommt es in solch einer Situation zu einem Unfall, ist der Ausgang völlig offen und die Versicherung hat gute Gründe die Zahlung erst mal zu verweigern.

Aber ich würde wohl mit Sicherheit nicht links an einem Auto vorbeifahren und dann davor rechts abbiegen, die 2 oder 3 Minuten Wartezeit machen es dann nicht.

Zitat:

Original geschrieben von Elderian


"eher ungewohnt" ist für mich hier ein Euphemismus. "hochgradig gefährlich, unnötig riskant" treffen die Situation besser.

Nur wenn sich ein Anderer klar unzulässig, unter Missachtung der StVO, verhält.

Dass dieses Fehlverhalten durch "alle" und "immer" begangen wird und dadurch nicht mehr als Fehlverhalten bewusst ist, macht doch einen Anderen nicht zu einem Täter.

Gewohnheitsrechte, erworben durch ständige Missachtung einer Verordnung? Wird eng vor einem Gericht, es bleibt aber immer noch der moralische Fluchtweg zum klassischen Justizopfer.

Nur weil es viele immer machen, wird daraus nicht ein vorhandenes Recht. Die StVO bleibt bestehen, sollte jeder auch schon bemerkt haben: Die Speedlimits steigen nicht, weil sie jeder (da nehme ich mich nicht aus) vorsätzlich missachtet. Ein Parkverbot bleibt gültig, auch wenn sich noch nie jemand an dieser Stelle danach gerichtet hat.

Das Verbot zum Beschleunigen bleibt bestehen, auch wenn man nicht mitbekommt, dass man überholt wird oder glaubt, dass dieses Überholen unzulässig wäre.

Wo steht in der StVO aufgeführt, dass das Beschleunigungsverbot entfällt, wenn der Überholvorgang unzulässig ausgeführt wurde - ein Link in die StVO genügt.

Zitat:

Original geschrieben von Elderian


Stimmt, die Haltelinie gilt ja nur für den, der geradeaus fährt. Wer das nicht tut, darf die Haltelinie überqueren? Das halte ich für Blödsinn.

Das kannst Du halten, wie Du willst, es ist so.

Findet sich in der StVO, derartige Fahrbahnmarkierungen gelten nur als Erweiterung und Definition, also ausschließlich in Verbindung mit einem Schild oder einer Lichtzeichenanlage.

Die aufgemalte Fahrbahnmarkierung eines Parkverbotes gilt auch nur für den der Parken will, wer da nur entlangfährt, für den ist diese Markierung und das zugehörige Schild ohne jede Wirkung.

Gegenprobe:
Welche Auswirkung hat denn derartiges auf den fließenden Verkehr?

Wenn da was ist, müsste jetzt was kommen, mit Links in die StVO.

Kreuzung ohne Beschilderung, ohne Lichtzeichenanlage, aber mit Haltelinie an jeder zuführender Straße: welche Bedeutung?

"Stopp" - ohne ein Stoppschild und ohne rote Ampel, oder vielleicht auch "Achtung Vorfahrt gewähren" ohne das Schild "Achtung Vorfahrt gewähren". Was bedeutet das, haben dadurch alle Anderen Vorrang, auch der Dir entgegenkommende Linksabbieger, der auch so eine Linie hat?

Hat der von rechts Kommende eine Wartepflicht, weil der auch so eine Linie hat? Darf man überhaupt fahren auch wenn alles frei ist, wo doch kein Schild vorhanden ist, was einem das erlaubt, denn die Freigabe dafür findet sich in der Erläuterung des Schildes oder des Lichtszeichens, nicht der Linie - siehe StVO.

Fragen über Fragen und nur eines ist sicher: knallt es, war es der Andere. Nicht meine Meinung oder mein Vorurteil, sondern so ziemlich alle Unfallthread hier im Forum.

Zitat:

Alles hinter der Haltelinie ist für mich schlicht tabu, auch das Rechtsabbiegen rechtfertigt das Überfahren hier nicht, egal wie weit frei einsehbar ist. Die Situation wäre ganz anders, würde er rechts vorbeifahren. Aber links überholen um dann rechts abzubiegen?

Du kannst Dich ja gerne so verhalten, ist Dir völlig freigestellt. Aber es gibt keinen Hintergrund, dies auch von Anderen zu verlangen und es gibt Dir keine Rechte, wenn dies ein Anderer macht.

Zitat:

An erster Stelle an der Ampel auf einer Straße mit einer Spur in Deine Fahrrichtung, da schaust Du natürlich, ob von hinten jemand überholt, klar.

Weil es keiner macht, wird der Andere schuldig, wenn es knallt?

Verändert sich etwas an RvL, wenn es nur genügend Leute missachten?

Zitat:

Das gibt die Deine Einstellung in diesem Thread schon sehr gut wieder.

Nicht meine, sondern die Vorgabe des Gesetzgebers.

Wieso muss man persönlich werden, wenn Vorschriften existieren würden?

Zitat:

Gut, mache ich. Und warte in so einer Situation hinter dem Fahrzeug statt waghalsige Überholmanöver durchzuführen.

Ist Dir doch auch freigestellt, niemand ist zu diesem Manöver verpflichtet.

Zitat:

Und ellenlang Deine Vorurteile auszubreiten macht Deine Argumente nicht gerade glaubwürdiger.

Das mit dem persönlich werden verändert auch keine Vorschriften.

Keinen interessieren die Vorschriften, das Böse ist derjenige, der sie zitiert. Nicht das Gesetz ist blöde, die Polizei ist es, die kassiert, der Staatsanwalt, der nun überhaupt keine Ahnung hat und der Richter ist es, der einen verurteilt und die Versicherung, die dann nicht oder nur sehr eingeschränkt zahlt.

Aber wie schon eingangs vorhergesagt: "tötet den Boten". 😁

Zitat:

Original geschrieben von Erwachsener


– eine ausdrückliche Unterscheidung nach Vorhaben "ich will abbiegen" = gut und nach Vorhaben "ich will einfach nur vorfahren" = böse kann ich nirgendwo in der StVO erkennen.

Du willst eine Antwort auf eine Kausalität, die überhaupt nicht existiert.

Jede Situation ist für sich einzeln klar geregelt, es benötigt keine eigenständigen Regelungen für jede mögliche Variante daraus.

Derartige Fahrbahnmarkierungen gelten nur als Erweiterung eines anderen Zeichens, Schild (zB. "Stopp"-Zeichen) oder Lichtzeichen (zB. rote Ampel).

Da hier die Lichtzeichenanlage "nur" für die Geradeausfahrer gilt, hat sie für die vorher "abfahrenden" Rechtsabbieger keine Wirkung, somit hat dann die zweite, vorgezogene und unterbrochene Haltlinie (nennt sich nicht ganz ohne Grund "Bedarfshaltelinie" oder auch "Wartelinie"😉, deren Wirkung nur in Verbindung mit der Ampel existiert, auch keinerlei Wirkung.

Allein schon die Fragestellung nach einem "gut" in der StVO ist schon kritisch, die StVO eine Sammlung von Verboten, keine Sammlung von Erlaubnissen. Die Suche nach einer aktiv vorhandenen Erlaubnis wird fast immer scheitern.

Auch der Aufbau des Bußgeldkataloges ist eindeutig:
Du wirst zur Zahlung gebeten, weil Du etwas gemacht hast, was verboten ist- ein Verbot missachtet hast, nicht weil Du einer Erlaubnis nicht vollständig nachgekommen ist.

Zitat:

Wir hatten Prüfer, die das ohne Anhalten zugelassen haben, und wir hatten Prüfer, die der Meinung waren, hier sei immer anzuhalten und Grün abzuwarten, auch wenn man vor der Ampel abbiegt.

... und weil es strittig ist, ist es unzulässig?

Wenn es unzulässig wäre, dann wäre es doch nicht strittig.

Frag mal Fahrlehrer oder Prüfer zum Thema Standlicht am Tage, also bei "hell", das ist bei denen auch strittig - obwohl es eindeutig ist: vom Gesetzgeber, aus einer Mitteilung des Verkehrsminsteriums und aus diversen Gerichtsurteilen.

Ham wir ein Glück, hier bei MT:
Ausschließlich Verkehrsrichter am Start! 😁

Vielleicht sollten wir alle ne Kanzlei gründen?

Und besser Fußballspielen als Özil können wir doch auch, oder? 😁

BTT:
Wär ich die Frau (würde ich unfassbar gut aussehen!!! 😁), wäre ich auch... "irritiert" gewesen, weil da tatsächlich einer nicht die Zeit hatte, zu warten bis es einfach weitergeht....
Hupen und mich aufregen - nö, find das immer bissl peinlich wenn sie hinter ihren Scheiben sitzen, und alle Handzeichen der Welt durchgestikulieren, und dabei natürlich im Sekundentakt aufs Lenkrad trommeln....

Hatte mal Lemminge.... Wenn die sich aufgeregt haben sah das immer genauso aus! 😁

wow.. da hab ich ja was losgetreten. Sehr interessant 🙂

Nocheinmal.. ich rolle an die Kreuzung heran, die Dame hält an, da springt es gerade um auf rot. ein Blick nach rechts und links und ich fahre im ersten langsam vorbei, in dem Augenblick setzten sich gerade die Fussgänger an der Ampel in Bewegung. Simple Fußgängerampeln sind wohl berechenbarer wie komplexe Ampelanlagen. Als ich dann in der Querstraße war, beobachtete ich die Dame etwas verärgert im Rückspiegel und noch 50m stand sie an der Ampel.

So.. rechts vorbeifahren gestaltet sich an dieser Stelle schwierig, dazu hätte ich ein Schild auf dem Gehweg umfahren müssen.

Warum ich nicht einfach gewartet habe? Weil es mir nach Abschätzung der Lage unnötig schien. Wäre ich 3. oder 4. in der Schlange gewesen, hätte ich mit Sicherheit nicht überholt, aber so war einfach alles perfekt einsehbar.

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