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Vor einer roten Ampel in die Querstraße überholen

Themenstarteram 1. Juli 2010 um 9:31

Jeweils eine Fahrspur pro Seite, innerorts eine rote Ampel, vor der Ampel eine Querstraße, vor der Querstraße eine 2. Haltelinie für die Ampel, keine durchgezogene Linie.

Es ist rot, an der 2. Haltelinie steht ein Auto, ich möchte rechts in die Seitenstraße, blinke und fahre langsam am Auto links vorbei dann rechts in die Seitenstraße.

Ich seh das nicht so dramatisch, die Fahrerin des wartenden PKW's schon.

Da innerorts überholen erlaubt ist? sollte das doch korrekt gewesen sein.

Was meint ihr? :)

 

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Proedigy86

wow.. da hab ich ja was losgetreten. Sehr interessant :)

Nocheinmal.. ich rolle an die Kreuzung heran, die Dame hält an, da springt es gerade um auf rot. ein Blick nach rechts und links und ich fahre im ersten langsam vorbei, in dem Augenblick setzten sich gerade die Fussgänger an der Ampel in Bewegung. Simple Fußgängerampeln sind wohl berechenbarer wie komplexe Ampelanlagen. Als ich dann in der Querstraße war, beobachtete ich die Dame etwas verärgert im Rückspiegel und noch 50m stand sie an der Ampel.

So.. rechts vorbeifahren gestaltet sich an dieser Stelle schwierig, dazu hätte ich ein Schild auf dem Gehweg umfahren müssen.

Warum ich nicht einfach gewartet habe? Weil es mir nach Abschätzung der Lage unnötig schien. Wäre ich 3. oder 4. in der Schlange gewesen, hätte ich mit Sicherheit nicht überholt, aber so war einfach alles perfekt einsehbar.

Schöne Skizze, gut verständlich. Alles gut, alles chic. Keiner wurde gefährdet, keiner musste notbremsen. In anderen Teilen der Welt sicherlich eine gängige Art abzubiegen. Aber in dem geregelten Deutschland stoßen da halt Welten aufeinander. Das darf nicht sein, das kann nicht sein, das muss nicht sein. Die Motivation des handelns, falls vorhanden, der "Kuh" werden wir nie erfahren.

Ich wäre nie auf die Idee gekommen so wie Du abzubiegen. Warum nicht ?

Vermutlich weil ich weiß das ich in Deutschland lebe und dort sowas nicht geht, nicht sein kann, sowas nicht erwünscht ist.

Uns fehlt das miteinander, wir haben nur das jeder für sich.

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Ihr Lieben: Die Frage des TE entscheidet sich daran, wo die Haltelinie der Ampel ist.

* Ist die Haltelinie dort, wo die andere Fahrerin gehalten hat, war das Vorbeifahren und Abbiegen verboten, da Kreuzungsbereich.

* Ist die Haltelinie direkt vor der Ampel und hat die andere Fahrerin an einem Schild "Bei Rot hier halten" o. ä. gehalten, war das Vorbeifahren an sich gestattet. Solche Schilder sind eine Bitte der Verkehrsbehörde, nichts weiter, eine Vorschrift ist damit nicht verbunden, sie sind ja auch nicht in der StVO aufgeführt.

DAVON ABGESEHEN hat der TE aber auf jeden Fall gelernt, daß sein Verhalten die andere Fahrerin so irritiert hat, daß – mit welchem Verschulden auch immer – leicht eine gefährliche Situation hätte entstehen können, und sei es dadurch, daß ein Fußgänger angesichts des haltenden Fahrzeugs die Straße an der unmittelbaren Stelle (also nicht an der Fußgängerampel) überqueren will. Der TE wird also das nächste Mal lieber zurückstecken und den kurzen Moment warten, bis die Fußgängerampel wieder grün wird.

Oder?

am 1. Juli 2010 um 12:20

Zitat:

Original geschrieben von Erwachsener

Solche Schilder sind eine Bitte der Verkehrsbehörde, nichts weiter, eine Vorschrift ist damit nicht verbunden, sie sind ja auch nicht in der StVO aufgeführt.

Oder?

Oder nicht ;)

§39 StVO, Schild Nr. 1012-35 "Bei Rot hier halten" - ohne Bitte und amtliches Zusatzzeichen.

Desweiteren ist die Haltelinie an der die andere Fahrerin gehalten hat ebenfalls ein gültiges Verkehrszeichen und spätestens in Verbindung mit dem Zusatzschild eindeutig als zur Ampel gehörig erkennbar und damit zu beachten. Ist der Zusammenhang Haltlinie (ohne weiteres Vorfahrt achten o.ä.) und Ampel klar darf die Linie nicht überfahren werden und die Dame nicht bis zur Ampel vorziehen.

Ob das jetzt schon Kreuzungsbereich ist oder nicht bleibt im Einzelfall zu klären. Davon hängt u.a. ab ob das nur ein einfaches Überfahren einer Haltelinie ist oder schon als Rotlichtverstoß zu werten ist. Meistens dürfte das aber nur ersteres sein.

Als wenn die Striche nur zum Spass auf die Fahrbahnen gepinselt werden. :rolleyes:

am 1. Juli 2010 um 12:45

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er

.....

Als wenn die Striche nur zum Spass auf die Fahrbahnen gepinselt werden. :rolleyes:

... apropos: Linien auf der Straße.

Ich fahre regelmäßig durch eine seltsam bepinselte Straße:

- Wohngebiet Tempo 30

- gerade, 2 spurige Straße ohne Mittellinien

- wechselseitig sind Parkflächen mit dicken durchgezogenen Linien gekennzeichnet,

- dort steht aber fast nie jemand

Ist das nun eine einspurige Straße, in der ich Slalom fahren muss, auch wenn niemand dort parkt?

Muss ich vor einer gekennzeichneten Fläche, auf der niemand steht, anhalten, wenn mir jemand entgegen kommt, damit ich keine durchgezogene Linie überfahre?

Darf dort überhaupt geparkt werden, da man ja eine durchgezogene Linie überfahren muss, wenn man parken will?

Fragen über Fragen ;), die ich für mich so gelöst habe. Die Flächen mit den umlaufenden Linien kennzeichnen die Stellen, in denen geparkt werden muss. Für den fließenden Verkehr haben sie keine Bedeutung.

mfG

Michael

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er

§39 StVO, Schild Nr. 1012-35 "Bei Rot hier halten" - ohne Bitte und amtliches Zusatzzeichen.

Du meinst sicherlich § 39 (3): "Auch Zusatzzeichen sind Verkehrszeichen. [...]"

Siehste, Zeichen 1012-35 hatte ich tatsächlich nicht gefunden. Das nehme ich also zurück.

Jetzt wird die Diskussion aber interessant.

Du meinst, diese vorgezogene Haltelinie ist der Haltelinie an der Ampel gleichgestellt.

Jetzt kriegst Du zwei Fragen:

* Begehe ich einen Regelverstoß, wenn ich z. B. beim Umschalten auf Gelb schon über der ersten Haltelinie bin oder so dicht davor, daß ich erst an der zweiten anhalten kann?

* Ampel zeigt rot, vor mir ist keiner, aber ich will gar nicht über die Ampel fahren, sondern hinter der ersten, aber vor der zweiten Haltelinie abbiegen. Begehe ich einen (Rotlicht-)Verstoß, wenn ich das tue, ohne Grün abzuwarten?

Themenstarteram 1. Juli 2010 um 13:37

Sie stand bereits, die Ampel ist gerade auf rot umgesprungen, ich komme langsam angefahren, habe die gesamte Kreuzung sehr gut im Blick, blicke links, dann rechts und in dem Augenblick in dem ich gerade rechts einschlagen möchte, scheint es, dass sie losfahren möchte, obwohl die Ampel noch rot zeigte und Kinder auf dem Überweg waren.

Von der Seite ist das für mich absolut klar, wie das rechtlich ist.. da streitet mal drüber.

Aber ja, hat wieder gezeigt, dass man mit allem rechnen muss.

am 1. Juli 2010 um 13:48

Zitat:

Original geschrieben von Proedigy86

Von der Seite ist das für mich absolut klar, wie das rechtlich ist.. da streitet mal drüber.

Für mich auch, du hast regelwidrig die Haltelinie überfahren. Und wenn du selber der keine Bedeutung beimisst müsstest du auch damit rechnen dass das andere nicht tun und doch bis zur Ampel vorfahren. Also damit notwendige Sorgfaltspflicht beim Überholen/Abbiegen nicht walten lassen. ;)

Absolut klar das Ganze. :cool:

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er

Absolut klar das Ganze. :cool:

Du wolltest noch meine zwei Fragen (drei Beiträge weiter oben) beantworten. :cool:

Hallole zusammen

ich habe die ganzen Beiträge nicht gelesen meine aber man sollte

klar deffinieren was nur überholen und was vorbeifahren ist. An

einem Stehenden Fahrzeug ( vor einer Ampel )fahre ich vorbei...

an einem Rollenden Fahrzeug auf einer Mehrspurigen Strasse in

der gleichen Fahrtrichtung stimmt der Begriff des Überholens.

Wenn Ärger gibt da man sich darüber durchaus streiten kann

würde ich den Anwalt empfehlen. Ich sehe den berichteten

Vorgang nicht als überholen da du ja auf einer Abbiegespuhr

unterwegs warst und die ote Ampel für Geradeaus hast du ja

nicht missachtet weil du ja abgebogen bist ... wo liegt also das Problem??

an jenem Autofahrer der sich wild gestikulierend selber

Glücklich machen will weil er es scheinbar nötig hat??

Bleib ruhig und lächle .... Jol.

Zitat:

Original geschrieben von Erwachsener

Jetzt kriegst Du zwei Fragen:

* Begehe ich einen Regelverstoß, wenn ich z. B. beim Umschalten auf Gelb schon über der ersten Haltelinie bin oder so dicht davor, daß ich erst an der zweiten anhalten kann?

* Ampel zeigt rot, vor mir ist keiner, aber ich will gar nicht über die Ampel fahren, sondern hinter der ersten, aber vor der zweiten Haltelinie abbiegen. Begehe ich einen (Rotlicht-)Verstoß, wenn ich das tue, ohne Grün abzuwarten?

1. wenn man nicht ohne Gefahr anhalten kann darf man die Halteliie bei Gelb selbstredend noch überfahren

2. Ordnungswidrigkeit §41 3-2 und §49 3-4 StVO

 

@ Jol, von meheren Spuren oder einer Linksabbiegerspur hab ich hier noch nichts gelesen, spielt auch keine Rolle da man, wenn man sich links einordnet auch nicht so ohne weiteres rechts abbiegen darf.

So wie ich das ganze lese ist er über die Gegenfahrbahn gefahren um vor der Dame rechts abzubiegen.

Hier sträuben sich ja einem die Haare über das versammelte Wissen :rolleyes:

a) der TE hat nichts falsch gemacht, alles völlig legal und korrekt

b) das "Vorrucken" der Dame war massiv im Straftatbereich der Nötigung, aber deshalb nicht unbedingt als Kuh zu bezeichnen, diesen Vergleich haben Kühe nicht verdient, denen liegen Straftaten sehr fern.

 

Wen es interessiert, der kann sich mal über die ua. schon genannten Stichworte "vorbeifahren", "überholen" und "Bedarfshaltelinie" informieren, ebenso wie "geschützter Kreuzungsbreich", "Missachten einer Haltelinie", "unzulässige Einfahrt in den geschützten Kreuzungsbereich", "Rotlichtverstoß".

Was den eventuell einbiegenden Querverkehr angeht, wäre die Fragestellung: Seit wann darf man in eine blockierte Straße/ belegte Fahrspur einbiegen?

Nun fetzt euch.

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin

 

Nun fetzt euch.

Ne, ich glaube Du wirst gefetzt.:D

Zitat:

Original geschrieben von Proedigy86

Sie stand bereits, die Ampel ist gerade auf rot umgesprungen, ich komme langsam angefahren, habe die gesamte Kreuzung sehr gut im Blick, blicke links, dann rechts und in dem Augenblick in dem ich gerade rechts einschlagen möchte, scheint es, dass sie losfahren möchte, obwohl die Ampel noch rot zeigte und Kinder auf dem Überweg waren.

Von der Seite ist das für mich absolut klar, wie das rechtlich ist.. da streitet mal drüber.

Aber ja, hat wieder gezeigt, dass man mit allem rechnen muss.

Ich denke mal schlicht und ergreifend die Dame dachte Du willst "vordrängeln" und wollte ihre Poleposition verteidigen.:D

Vielleicht wollte sie auch ein Stück vorfahren damit der nachfolgende Verkehr rechts abbiegen kann.

Vielleicht.......vielleicht aber auch nicht.

Heya,

Meiner Meinung nach haben wir es hier mit einer "unklaren Verkehrslage" zu tun, und in der darf man nicht überholen. Da die Dame zwar steht, aber jeden Moment losfahren könnte, sehe ich das hier als Überholen, ncht als Vorbeifahren.

Aber das ist nur meine Meinung, ich lasse mich gern eines Besseren belehren. =)

Abgesehen davon:Wo ist eigentlich das Problem, hinter dem entsprechenden Fahrzeug die Minute zu warten?

Elderian

Zitat:

Original geschrieben von Elderian

Abgesehen davon:Wo ist eigentlich das Problem, hinter dem entsprechenden Fahrzeug die Minute zu warten?

und wo ist das problem, bei absolut freier sicht ein stehendes hindernis zu umfahren...? ;)

wo du hier eine "unklare verkehrslage" erkennen kannst, ist mir auch nicht ganz einleuchtend, denn der TE schreibt, dass er volle Einsicht in die straße hatte.

am 1. Juli 2010 um 15:58

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

..

wo du hier eine "unklare verkehrslage" erkennen kannst, ist mir auch nicht ganz einleuchtend,...

... ich bin zwar mit dem "du" nicht gemeint, aber vielleicht ist es dir nicht aufgefallen, dass es hier 28 Beiträge mit doch unterschiedlichen Ansichten gibt. Und das, wo doch alles klar ist!? :rolleyes:

mfG

Michael

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