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Vor Ablauffrist LPG-Tank noch schnell TÜV machen?

Themenstarteram 13. September 2015 um 19:36

Hallo Leute!

Der Radmuldentank in meinem Volvo wurde im Feb.2006 eingebaut und hat ein eingeschlagenes Ablaufdatum 2016. TÜV ist im April 2016 fällig.

Könnte ich einfach im Dezember 2015 frischen TÜV drauf machen und hätte dann die Kosten für den Austausch des Tanks bis Ende 2017 hinausgeschoben oder gibt es nur frischen TÜV, wenn das Ablaufdatum des Tanks noch mind. 2 Jahre hin ist?

MfG

Beste Antwort im Thema

LPG Tanks sind unbegrenzt verwendbar, wenn sie keine äusseren Beschädigungen oder Rostungen aufweisen, es sei denn der Tank hat ein eingeprägtes Verfallsdatum, wenn das darauf vermerkt ist, dann muss er raus.

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Hallo...

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mfG Rohwi

Vermutlich wissen beide nich, was Sache ist!

Gastanks haben kein festgelegtes Verwendbarkeitsdatum mehr, seit 2006, ausgenommen LPG Tanks mit einem eingeprägten Verfallsdatum, der muß weiterhin erneuert werden.

Wenn der Gastank aber mechanische Verletzungen oder Rost aufweist, dann ist er sofort zu erneuern.

Zitat:

@inoculator schrieb am 29. Juni 2018 um 09:22:31 Uhr:

Hallo zusammen,

ich nehme den Thread einmal auf, da ich aktuell in die gleiche Problematik laufe.

Ausgangssituation:

Das Fahrzeug hat im April neuen TÜV inkl. GAP bekommen.

Wir haben den Wagen jetzt gekauft und sind zur LPG Fachwerkstatt gefahren, um eine Wartung der Anlage durchführen zu lassen.

Der Meister dort hat beim Blick unter das Auto fast einen Herzinfarkt bekommen, da das Ablaufdatum bereits 2016 war.

Außerdem sah der Tank (E20 67R-01 xxxx) schon ein wenig "angerostet" aus -allerdings alle Stellen mit Versiegler behandelt.

Nun habe ich den TÜV Süd angerufen und nachgefragt. Tatsächlich sagte der, daß die Druckbehälterverordnung für LPG nicht mehr in Kraft sei und daher die regelmäßige GAP den Tank jeweils verlängert.

Die Fachwerkstatt wiederum argumentiert, daß es seit etwa 1 Jahr eine Gesetzesänderung gibt, bei der alle Gastanks wieder enthalten sind. Er konnte auch TÜV Gutachten vorlegen -aus unserem Raum (NRW), wo genau dieses Ablaufdatum für einen solchen Tank als "erheblicher Mangel" ausgewiesen wurde.

Leider konnte mir aber weder der TÜV Süd, noch meine Fachwerkstatt jetzt aus der Hüfte sagen, welche Verordnung oder welches Gesetz da nun gilt.

Wer kann hier mal mit trockenen Paragraphen aushelfen?

Gruss

Carsten

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