Von Versicherung HUK24 einfach hochgestuft?! Trotz Unfall ohne Eigenverschulden
https://www.youtube.com/watch?v=XB4LdgzOt7o
Haftpflichtversicherung HUK24 stuft Autofahrer nach Unfall hoch – obwohl er den Unfall nicht verursacht hat!
118 Antworten
Juckt mich nicht die Bohne, wenn ich keine Handhabe dagegen habe, weil es rechtens ist.
Und wenn ich mir die Auslöse für den Schaden wieder beim Verursacher holen kann, dann gleich nochmal so wenig.
Dann kommt noch dazu, dass ich doch deswegen nicht zu einem teureren Anbieter wechsle, denn wie wahrscheinlich ist sowas?
Man ist schon etwas paranoid, wenn man hier so oft die HUK24 ins Visier nehmen muss.
Ich habe sehr gute Erfahrungen mit der HUK24, die ich mit einer Menge Menschen in meinem (Familien-)Umfeld teile. Aber ja, keiner davon hatte so einen Fall wie hier angesprochen.
Freu dich. Aber ich denke das ich bei meiner nicht mehr bezahle.
Schon mehrfach auf den Portalen abgeglichen.
Im Grundsatz kann ich das nachvollziehen. Etwas schade finde ich die reißerische Bemerkung des SWR am Ende des Fernsehberichtes. Das hätte man sich kneifen können, denn der aufmerksame Betrachter kommt da von ganz alleine drauf.
Der Herr P. aus dem Bericht hätte sich doch "einfach" auch nur die 720,- EUR von der Dekra holen können, die Rückstufung zurück kaufen können und die Sache wäre erledigt gewesen. In Summe bestimmt weniger Aufwand als die Redaktion eine Fernsehsendern einzuschalten.
Auch der SWR muss etwas reißerisch sein, besonders eben in diesen Formaten.
Aber immerhin wurde ja klar benannt, dass man sich seine Kosten zurückholen kann.
Hat man eigentlich den Herren mal gefragt, warum er von der HUK zur HUK24 gewechselt hat, bestimmt auch weil er es billig haben will. Und klar, wenn dieses aktuelle Handeln der HUK24 vielleicht Geld spart, dann trägt das ja zu den günstigsten Preisen bei.
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Zitat:
@EthanolAAM schrieb am 10. Januar 2025 um 22:38:37 Uhr:
Ich habe sehr gute Erfahrungen mit der HUK24, die ich mit einer Menge Menschen in meinem (Familien-)Umfeld teile. Aber ja, keiner davon hatte so einen Fall wie hier angesprochen.
Wenn man keine Schäden hat, dann hat man wahrlich sehr gute Erfahrungen mit der HUK24
Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 10. Januar 2025 um 22:47:40 Uhr:
Freu dich. Aber ich denke das ich bei meiner nicht mehr bezahle.Schon mehrfach auf den Portalen abgeglichen.
Auch meine günstige Versicherung WGV Stuttgart (allerdings dem öffentlichen Dienst vorbehalten) ist genauso günstig wie die HUK24 und hat wesentlich besseren Service.
Zitat:
@new-rio-ub schrieb am 11. Januar 2025 um 08:25:36 Uhr:
Zitat:
@EthanolAAM schrieb am 10. Januar 2025 um 22:38:37 Uhr:
Ich habe sehr gute Erfahrungen mit der HUK24, die ich mit einer Menge Menschen in meinem (Familien-)Umfeld teile. Aber ja, keiner davon hatte so einen Fall wie hier angesprochen.Wenn man keine Schäden hat, dann hat man wahrlich sehr gute Erfahrungen mit der HUK24
Auch mit Schäden sehr gute Erfahrungen wie gesagt drei mal tk Schaden und 1x Schutzbrief
Hab die huk agb mal durch gelesen ist das dieser Passaus ?
Wenn Sie dieselbe Hilfe auch von einem Dritten fordern können
 Wir leisten nicht, soweit Sie gegenüber einem Dritten oder gegen uns als
Haftpflichtversicherer Anspruch auf Ersatz des Schadens oder Anspruch
auf deckungsgleiche Leistungen haben. Dritte sind beispielsweise der
Schädiger, ein Haftpflichtversicherer, ein privater Kranken- und Pflegver-
sicherer, ein Sozialversicherungsträger, der Arbeitgeber, der Dienstherr.
Wir leisten in solchen Fällen trotzdem, wenn nicht geklärt werden
kann, ob Ihnen Ansprüche gegen einen Dritten zustehen. Oder wenn Sie
die Ansprüche nicht Erfolg versprechend durchsetzen können, Sie also
schon alles getan haben, was erforderlich und Ihnen zumutbar ist. Oder
wenn nach dem Gesetz der Dritte nur nachrangig eintrittspflichtig ist.
Hinweis: Sie müssen Ihre Pflichten im Schadenfall erfüllen. Beispielswei-
se müssen Sie uns über Ihre Ansprüche gegenüber Dritten informieren,
unsere Weisungen beachten und uns bei der Durchset
Zitat Ende
Da heißt es ja nur das diese selber leisten wenn nicht geklärt werden kann ob der Dritte zahlt ?
Das was Du oben gelesen hast bezieht sich anscheinend auf eigene Schäden.
Im Beispielfall ging es hauptsächlich um den Schaden am fremden Kundenfahrzeug der mit dem Auto des im Bericht Betroffenen verursacht worden ist. (Vom Dekra Menschen)
Aber ich frage mich auch gerade, was ist eigentlich mit dem Schaden an seinem eigenen Auto?
Wer kommt dafür auf?
Für den Schaden am eigenen Auto muss die Dekra voll aufkommen.
In dem SWR-Beitrag sind die Zusammenhänge erklärt. HUK macht sich hier keine Ehre!
https://www.swr.de/.../...kfz-haftpflichtversicherung-bei-huk-100.html
Schon die Verwendung des Begriffs Ehre in Verbindung mit Banken und Versicherungen ist .... schreib ich jetzt hier lieber nicht.
Man ist bei allen Versicherungen bestens bedient so lange man keine Schäden verursacht und die Abbuchung der Beiträge funktioniert.
Zitat:
@vanguardboy schrieb am 11. Januar 2025 um 08:56:18 Uhr:
Hab die huk agb mal durch gelesen ist das dieser Passaus ?Wenn Sie dieselbe Hilfe auch von einem Dritten fordern können
Wir leisten nicht, soweit Sie gegenüber einem Dritten oder gegen uns als
Haftpflichtversicherer.....................Da heißt es ja nur das diese selber leisten wenn nicht geklärt werden kann ob der Dritte zahlt ?
Sieh dir den Bericht noch einmal an, besonders ab da, wo der GDV ins Spiel kommt. Da werden die AKB der 15 größten Autoversicherer verglichen. Dann wirst du merken, dass in allen anderen AKB das Wort "Mehrfachversicherung" vorkommt, nur bei der HUK nicht. Bei der HUK gilt nach
I.3 Jährliche Neueinstufung
..........
Hatten Sie im vergangenen Kalenderjahr einen schadenbelasteten Verlauf?
..........
Ein schadenbelasteter Verlauf liegt vor:
• Wir mussten für ein Schadenereignis zahlen oder Rückstellungen bilden.
Es wird schon einen Grund haben, dass die HUK mit Änderung der AKB 2022 das Wort "Mehrfachversicherung" gestrichen hat, wenn sie die AKB zu Ungunsten des VN ändern, denn dann könnten die VN die Änderung merken. So merkt es sicher niemand.
Hier mal Beispielhaft der Passus aus den AKB 07/2019 der HUK:
I.4 Was bedeutet schadenfreier oder schadenbelasteter Verlauf?
Schadenfreier Verlauf
...........
Trotz Meldung eines Schadenereignisses gilt der Vertrag jeweils als
schadenfrei, wenn eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt:
• Wir leisten Entschädigung oder bilden Rückstellungen
– nur auf Grund von Abkommen der Versicherungsunternehmen untereinander
oder mit Sozialversicherungsträgern oder
– wegen der Ausgleichspflicht auf Grund einer Mehrfachversicherung.
Dies gilt nicht bei Gespannen.
..........
@new-rio-ub
Null Probleme mit Schäden und der HUK. Habe ich großartige Vergleiche? Nein. Aber was sollen die denn bitte noch besser machen, wenn ich total zufrieden bin? Und günstig sind die obendrein.
Das ist alles was ich will.
Dass andere mit anderen Lösungen auch zufrieden sind, klar das dürfen sie gerne sein.
Und natürlich möchte ich, dass meine Versicherung ihr Geld zusammenhält und eben nicht großzügig mit den Euros um sich wirft. Das ist ja schon irgendwie Prinzip bei so einer Sache.
Das ist alles wieder dieser Sache mit der Mücke und dem Elefanten ähnlich.
Man denkt wirklich, dass die Leute nicht wissen wie der Hase läuft. Und sich informieren kann sich heute natürlich auch kaum einer mehr, hauptsache gleich ein bisschen Publikum gesucht.
Also seit 2008 ist mir noch nie ein Unfall von einen in einer Werkstatt passiert . Daher werde ich ja weiter bei der huk bleiben da ich dort ordentlich spare. Und das Geld kann man sich ja wiederholen um die Rückstellung zu vermeiden