Von Unfallgegner nur Name und Adresse. Was nun?

BMW 1er E87 (Fünftürer)

Ich fahre seit fast 12 Jahren unfallfrei, was eine kleine Entschuldigung dafür sein sollte, dass ich so nen Blödsinn gemacht habe 😉

Am Ostersamstag fuhr mein Freund mit meinem Auto aus einem Parkhaus. Ich war Beifahrerin. Das Parkhaus ist relativ klein.
Unser Vordermann war gut 2 m vor uns und hatte wohl nicht ordentlich eingeschlagen und die Kurve nicht bekommen. Er hielt also an, fuhr rückwärts und voll auf mein stehendes Auto drauf.

Ich war ehrlich gesagt völlig überfordert was zu tun ist.
Weil wir den gesamten Weg blockierten, fuhren wir beide aus dem Parkhaus raus.

Dann wurden nur noch Name, Adresse und Telefonnummer ausgetauscht, sonst nichts. Das Nummernschild hatte ich mir sogar aufgeschrieben, allerdings diesen Zettel dann meinem Freund gegeben zum Aufbewahren. Der dachte aber, dass da sein Schmierblatt sei auf dem er dem Unfallgegner unsere Adresse notieren kann.
Das Nummernschild weiß ich nun nicht mehr (und der Unfallgegner weiß jetzt blöderweise auch, dass ich ihm den Zettel mit der Notiz seines Nummernschildes gegeben habe).

Ich habe nun schon bei der Polizei angerufen, aber da bekomme ich das Nummernschild nicht raus. Ich bin zwei Mal um sein Haus rumgefahren, aber anscheinend habe ich das Glück nicht, dass sein Auto direkt vor seiner Tür steht.
Und ohne Nummernschild bekomme ich die Versicherung des Herrn nicht raus.

Seit drei Tage reagiert der Unfallgegner nicht auf meine Anrufe. Ich habe es mehrmals versucht und ihm auf die Mailbox gequatscht. Es war zwar Ostern, aber da kann man sich trotzdem mal melden.
Meine Werkstatt hat alle Hände voll zu tun und weiß nicht, ob sie mich heute noch drannehmen können, um einen Blick auf mein Auto zu werfen. Bevor ich aber die Versicherungsdaten meines Gegners nicht habe, kann ich da auch keine Reparatur machen lassen, oder?

Ich hab jetzt mehrere Fragen:

1) Der andere Wagen fuhr mit Schrittgeschwindigkeit auf mein stehendes Auto. Ist da jetzt mehr als eine Beule zu erwarten? Ist es sinnvoll mit dem Auto jetzt noch zu fahren oder sollte man das lassen?

2) Was mache ich, wenn der Herr sich nicht mehr meldet?

3) Was mache ich, wenn er es seiner Versicherung nicht melden möchte? Ich möchte das Geld nicht vorstrecken müssen.

Vielen Dank schonmal im Voraus für die Hilfe.

30 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Unrockstar


Das Kennzeichen konnte auch nicht ermittelt werden, auf ihn ist nur ein Roller angemeldet. Es war also nicht mal sein Auto.

Dann soll die Polizei eben eine Hausabfrage machen und schauen, auf wen in der Familie das Auto zugelassen ist. Oder ist das ein Mehrparteienhaus bzw. wohnt der Unfallgegner dort alleine? Das Kennzeichen sollte eigentlich zu ermitteln sein. Der Wagen ist ja in der Regel auf jemanden in der Familie zugelassen. Die letzten Anschriften bekommt die Polizei auch raus. Evt. wohnen an einer von den Adressen die Eltern, auf die der PKW zugelassen ist.

Und wenn das Kennzeichen bekannt ist: Die Versicherung ermitteln und dann dieser den Unfall schildern und darum bitten, den Schaden zu begleichen.

Ich will ja hier nicht unnötig Staub aufwirbeln, aber das kann noch richtig in die Hose gehen:

1. Bei einem Auffahrunfall spricht der "Beweis des ersten Anscheins" ("prima facie"😉 für ein Verschulden des Hintermanns.
2. Ausnahme: Man kann das Gegenteil beweisen, also dass der Vordermann rückwärts gefahren ist.
3. Das könnt ihr aber aus Rechtsgründen nicht, wenn sich der Unfallgegner etwas auskennt: Es ist lt. 1. Post dein Wagen, aber dein Freund ist gefahren. Dann könnte der Unfallgegner den Spieß rumdrehen und selbst (neben der Pflichtversicherung) sowohl deinen Freund (Fahrer) als auch dich (Halter) verklagen. Damit seid ihr beide Prozesspartei und scheidet als Zeugen aus...
4. Ziff. 1 tritt in Kraft - deine Versichung zahlt auch noch den Schaden des Gegners und du bleibst auf dem Rabattverlust sitzen. Würde mich nicht wundern, wenn dann noch ein langwieriges Schleudertrauma beim Unfallgegner dazukommt...

Gruß

Mick

Zitat:

Original geschrieben von mick070


Dann könnte der Unfallgegner den Spieß rumdrehen und selbst (neben der Pflichtversicherung) sowohl deinen Freund (Fahrer) als auch dich (Halter) verklagen. Damit seid ihr beide Prozesspartei und scheidet als Zeugen aus...

Wegen was denn verklagen? Und wieso sollten sie bitte als Unfallbeteiligte als Zeugen ausscheiden? Egal, ob sie Angeklagte, Betroffene, Unfallbeteiligte oder sonst etwas sind - natürlich sind sie auch Zeugen vor Gericht.

Zitat:

Original geschrieben von Unrockstar


Da wir zu Zweit waren und er alleine und sofort alles zugab, dachten wir auch, dass die Polizei da gar nicht kommen würde, da ja eigentlich alles geklärt ist.

Die Werkstatt sagte mir, dass sie unbedingt die Versicherungsdaten des Unfallverursachers braucht. Wenn ich die nicht habe, muss ich auch für den Kostenvoranschlag einen Betrag zahlen, den ich später zwar erstattet bekomme, aber auch das möchte ich eigentlich nicht.

Danke für die Hilfe!
Ich habe ihm heute noch einmal auf den AB gesprochen und muss jetzt wohl erstmal geduldig sein. Auch wenns schwer fällt 🙁

Vielleicht hilft es ja, wenn man den Schaden seiner eigenen Versicherung meldet. Deshalb braucht man sie noch lange nicht in Anspruch nehmen. Sie kann man auch um Mithilfe bitten.

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Danke für all die Beiträge.

@ Therealraffnixx: Da ich das Kennzeichen nicht weiß, kann die Polizei da wenig machen, wenn es nicht sein Auto ist.
Der er laut google ein hohes Tier ist (da springen einem Dutzend Fotos und Zeitungsartikel entgegen) wird er wohl einen Firmenwagen haben. Keine Ahnung wie das dann läuft bzw. ob man da als Fahrer registriert ist.
Da kann die Polizei nicht viel ausrichten. Der Polizist hat sich auch Mühe gegeben, aber er hat nichts Brauchbares finden können. Der Unfallgegner wohnt in einem Mehrparteienhaus.

@ mick070: ich wüsste echt nicht weshalb er mich verklagen könnte. Und genausowenig kann ich mir vorstellen, dass unser beider Aussage nichts zählt. Ich bin rechtlich aber auch nicht bewandert.
Das macht mir jetzt doch Angst....

@ hansi2008: meiner Versicherung hab ich den Schaden gleich am Unfalltag noch gemeldet. Da werde ich mich morgen nochmals melden und nachfragen, ob sie noch einen Tipp für mich haben. Aber sie können auch nicht viel tun.

Der Polizist hat ihn heute auf Festnetz und Handy angerufen, ich hab das mehrmals gemacht, ich bin sogar zu seiner Wohnung gefahren und hab geklingelt. Entweder er stellt sich echt gut tot oder er ist tatsächlich verreist?!?!

hallo,

wie wäre es wenn du deine Rechtschutzversicherung, wenn du eine hast, in Anspruch nimmst. Und den Anwalt der sich um alles weitere kümmert für dich arbeiten läßt. Denn wenn dem Unfallgegner erst einmal eine Anwaltsbrief zuflattert, kann es sein, dass er sich dann rührt. Zumindest kann der Anwalt ihn zu einer Stellungnahme auffordern und du weißt woran du bist. Ob eine Klärung besteht oder nicht. Alles andere sehe ich als Zeitverschwendung.

in diesem Sinne alles Gute

Zitat:

Original geschrieben von TheRealRaffnix



Zitat:

Original geschrieben von mick070


Dann könnte der Unfallgegner den Spieß rumdrehen und selbst (neben der Pflichtversicherung) sowohl deinen Freund (Fahrer) als auch dich (Halter) verklagen. Damit seid ihr beide Prozesspartei und scheidet als Zeugen aus...
Wegen was denn verklagen? Und wieso sollten sie bitte als Unfallbeteiligte als Zeugen ausscheiden? Egal, ob sie Angeklagte, Betroffene, Unfallbeteiligte oder sonst etwas sind - natürlich sind sie auch Zeugen vor Gericht.

Hmmm - du hast eigentlich keine Ahnung, stimmts?

- Verklagen durch Unfallgegner: Der Vordermann wird auch einen Schaden am eigenen Wagen haben, oder? Außerdem gibt's bei Auffahrunfällen ja oft mal ein HWS... Der Unfallgegner könnte etwa die Klage von Unrockstar abwarten und dann mit einer Widerklage und subjektiven Klageerweiterung auf den vermeintlichen Zeugen reagieren. Das ist normale Prozesstaktik.

- Zeuge: Wer im Zivilprozess Partei ist (z.B. Kläger oder Beklagter) kann nie zugleich "Zeuge" (§ 373 ZPO) sein. Es kommt nur eine Parteivernehmung (§ 445 ZPO) in Betracht, wobei hier die Voraussetzungen eben (ganz überwiegend wahrscheinlich) nicht vorliegen. Die Gerichte behelfen sich manchmal mit einer "informatorischen Befragung", wenn sie Zweifel am Geschehensablauf haben - als Strengbeweis taugt das aber nicht.

Gruß

Mick

Zitat:

Original geschrieben von Unrockstar



@ mick070: ich wüsste echt nicht weshalb er mich verklagen könnte. Und genausowenig kann ich mir vorstellen, dass unser beider Aussage nichts zählt. Ich bin rechtlich aber auch nicht bewandert.
Das macht mir jetzt doch Angst....

@ hansi2008: meiner Versicherung hab ich den Schaden gleich am Unfalltag noch gemeldet. Da werde ich mich morgen nochmals melden und nachfragen, ob sie noch einen Tipp für mich haben. Aber sie können auch nicht viel tun.

- Grund für Klage: s.o.

- Bedeutung eurer Aussagen: s.o.

- Welcher Versicherung hast du den Schaden gemeldet? Am besten beiden Versicherungen: Rechtsschutz und Haftpflicht. Die Kfz-Haftpflicht ist nämlich (auch) zur Abwehr unberechtigter Ansprüche da und wird dir hoffentlich einen Anwalt stellen, um dir taktische Tipps wenigstens zur Vermeidung oder Abwehr einer Widerklage zu geben (z.B. ausdrückliches Zurückhalten von angeblichen Beweismitteln = Damoklesschwert der uneidlichen Falschaussage und des Prozessbetrugs für deinen Unfallgegner).

Ohne anwaltliche Beratung, die sowohl auf die Durchsetzung der eigenen als auch auf die Abwehr der fremden Ansprüche ausgerichtet ist, wäre ich mit weiteren Schritten sehr vorsichtig.

Gruß

Mick

Zitat:

Original geschrieben von mick070


- Verklagen durch Unfallgegner: Der Vordermann wird auch einen Schaden am eigenen Wagen haben, oder? Außerdem gibt's bei Auffahrunfällen ja oft mal ein HWS... Der Unfallgegner könnte etwa die Klage von Unrockstar abwarten und dann mit einer Widerklage und subjektiven Klageerweiterung auf den vermeintlichen Zeugen reagieren. Das ist normale Prozesstaktik.

Naja, HWS scheidet wohl bei einem derartigen Unfall aus.

Und von zivilrechtlichen Prozessen habe ich tatsächlich nicht viel Ahnung. Allerdings ist es schon interessant, dass das so sehr vom Strafrecht abweichen soll. Warum sollte ein Beteiligter nicht als Zeuge in Betracht kommen? Natürlich muss der Richter dann über die Glaubhaftigkeit entscheiden. Aber allein durch Fakten oder unabhängige Zeugen lässt sich so ein Unfall in den seltensten Fällen rekonstruieren.

Nur mal so aus Interesse gefragt.

Obwohl meiner Frau die Äuglein schon zufielen, habe ich sie nochmal kurz interviewt. Sie ist Juristin, hat beruflich allerdings mit anderen Bereichen zu tun. Grundsätzlich sieht es gut aus. Wenn Fahrer und Beifahrer eine stimmige glaubhafte Geschichte erzählen, dann ist die Summe beider Aussagen schon mehr wert, als die des Rückwärtsfahrers. Über Zeiträume, die man noch abwarten sollte, sprachen wir nicht. Das mit dem Brief und 2 Wochen Frist hört sich sinnvoll an. Ansonsten mal einen Termin beim Anwalt machen. Wenn man beim Ersttermin beim Anwalt gleich 1 Stunde das Ganze detailiert erörtert, könnte das schon was kosten. Wenn man allerdings schon ankündigt, dass man nur mal kurz 10min darüber sprechen möchte, was denn zu tun sein, könnte man evtl. auch kostenlos beraten werden. Letztendlich, wenn keine Reaktion auf den Brief erfolgt, wird es sowieso so aussehen, dass man klagen sollte. Also erst der Brief von einem selbst, dann einen Brief vom Anwalt, wo man wohl auch schon diese Kosten (vielleicht 50€😕) auf den Rückwartsfahrer überträgt und dann erst kommen die dicken Geschütze. Ein Briefkopf vom Anwalt kann aber schon Wunder wirken😉

Zitat:

Original geschrieben von ronmann


Obwohl meiner Frau die Äuglein schon zufielen, habe ich sie nochmal kurz interviewt. Sie ist Juristin, hat beruflich allerdings mit anderen Bereichen zu tun. Grundsätzlich sieht es gut aus. Wenn Fahrer und Beifahrer eine stimmige glaubhafte Geschichte erzählen, dann ist die Summe beider Aussagen schon mehr wert, als die des Rückwärtsfahrers.

Das ist pure Spekulation und zudem abhängig von der Verfahrenssituation. Um zu diesem pauschalen Ergebnis zu gelangen, müssten schon erhebliche sonstige Zweifel an der Geschichte des Rückwärtsfahrers bestehen, denn im Regelfall spricht eben der Beweis des ersten Anscheins zunächst für die Schuld des Auffahrenden. Sicherlich hat auch deine Frau nicht behauptet, dass eine Abwägung zwischen den Aussagen von "2 Beklagten" vs. 1 Kläger" bei stimmigen Aussagen idR zugunsten der Beklagten ausgehen würde - das ist einfach grottenfalsch:

Richtig ist, dass der Richter die Beweise zwar grds. frei würdigen kann (§ 286 ZPO), aber bei einem non-liquet ("Aussage gegen Aussage", keine Behauptung ist aus seiner Sicht ausreichend sicher bewiesen oder widerlegt), nach den gesetzlichen bzw. nach den von der Rechtsprechung fortentwickelten Beweislastregeln - hier zum Anscheinsbeweis - entscheiden muss.

Immerhin: Bei einem Anscheinsbeweis muss nicht das Gegenteil bewiesen werden, um ihn zu erschüttern. Es genügt, dass die "Möglichkeit" eines anderen Geschehensablaufs im Einzelfall dargelegt und bewiesen wird. Als Gegner würde ich aber entgegenhalten, dass der Hintermann "nicht einmal das Kennzeichen des angeblichen Unfallverursachers notiert und weitere Zeugen hinzugezogen" hat - wenigstens dies wäre ja zu erwarten gewesen, wenn die Schuld eigentlich nicht beim Hintermann liegt, der erste Anschein aber gegen ihn spricht.

Gelingt es dennoch, den Anscheinsbeweis zu erschüttern, hätte das in einem fiktiven Verfahren mit den skizzierten Annahmen also zwei Folgen:
- Die betrügerische Klage des Vordermanns müsste natürlich nach der gesetzlichen Beweislast entschieden werden, denn wer klagt muss im Regelfall, so auch hier, seinen Anspruch beweisen. Der Vordermann kann sich dann aber eben nicht mehr auf den Anscheinsbeweis stützen und hat auch sonst keine Beweise, geht also leer aus [bis auf die Betriebsgefahr]. Immerhin.
- Die eigentlich berechtigte Klage des Hintermanns ist aber [bis auf die Betriebsgefahr] ebenso unbegründet, denn auch der für seine eigene Klage insoweit selbst beweisbelastete Hintermann kann seinen Anspruch nicht beweisen. Der nur erschütterte Anscheinsbeweis stellt noch keinen vollständigen Gegenbeweis dar.

Die Gebühr für eine erste anwaltliche Beratung eines Verbrauchers ist übrigens streitwertabhängig, nach oben aber immerhin auf max. € 190,- gedeckelt, § 34 RVG - kostenlose anwaltliche Leistungen sind nur in besonderen Ausnahmefällen standesrechtlich erlaubt. Einen Gebührenrechner gibt's zum Beispiel hier.

Es sieht also "nicht so ganz gut" aus. Sagt übrigens ein Rechtsanwalt 😉

Gruß

Mick

[Edit: Ob bei einem behaupteten Rückwärtsfahren/-rollen der Anscheinsbeweis zu Lasten des Hintermanns tatsächlich anwendbar ist, ist übrigens streitig - einige OLG entscheiden hier einfach 50:50, andere Gerichte wenden aber den Anscheinsbeweis ohne Einschränkung an.]

Zitat:

Original geschrieben von TheRealRaffnix


Naja, HWS scheidet wohl bei einem derartigen Unfall aus.

Keineswegs: Ich erinnere ich an einen Fall im Referendariat vor vielen Jahren mit Gutachtern und allem Pipapo, da war auch ein Auffahrunfall mit Schritttgeschwindigkeit Ursache für ein Schleudertrauma, das schließlich wegen der ungewöhnlich lang anhaltenden Beeinträchtigungen zu einem Schmerzensgeld von immerhin € 2000,- geführt hat. Die Gutachter waren sich einig, dass auch bei sehr geringen Geschwindigkeiten ein Schleudertrauma entstehen kann, maßgeblich wäre die Kopfhaltung im Auf- und Rückprallzeitpunkt.

Zitat:

Und von zivilrechtlichen Prozessen habe ich tatsächlich nicht viel Ahnung. Allerdings ist es schon interessant, dass das so sehr vom Strafrecht abweichen soll. Warum sollte ein Beteiligter nicht als Zeuge in Betracht kommen? Natürlich muss der Richter dann über die Glaubhaftigkeit entscheiden. Aber allein durch Fakten oder unabhängige Zeugen lässt sich so ein Unfall in den seltensten Fällen rekonstruieren.

Nur mal so aus Interesse gefragt.

Deshalb gibt es gerade im (zivilen) Verkehrsrecht häufig den "Anscheinsbeweis" - bestimmte typische Geschehensabläufe sprechen eben in der Regel für die Schuld eines bestimmten Unfallbeteiligten, z.B. beim Abkommen von der Fahrbahn, beim Nichteinhalten von Mindestabständen oder eben beim Auffahrunfall.

Zugleich hat im Zivilprozess jede Prozesspartei ein erhebliches Interesse, dass der Prozess zu seinen Gunsten entschieden wird und damit ein erhebliches Belastungsinteresse, das unbeteiligten Zeugen i.d.R. fehlt. Da es im Strafprozess regelmäßig nicht um Vorteile für das Opfer geht (Ausnahme: Täter-Opfer-Ausgleich), sondern um die Bestrafung des Täters, kann das Opfer hier grundsätzlich als Zeuge aussagen, wird aber in besonderer Weise auf auffällige Belastungstendenzen (Arg.: Präjudizwirkung für Schadensersatzprozess, eigene Entlastung vom Vorwurf der falschen Verdächtigung) untersucht.

Gruß

Mick

Ich verstehe die Aufregung und verstehe sie doch nicht.
Wie ich mitbekommen habe, ist kein sichtbarer größerer Schaden entstanden. Es kann also sein, dass auch nach einer Begutachtung rauskommt, dass kein weiterer Schaden da ist.
Das Auto ist uneingeschränkt fahrbereit, es besteht keine Eile.

Dass ihr selbst die Nummer verloren habt, kann man keinem anlasten.
Der Gegner wird wohl im Urlaub/Geschäftsreise sein und erwartet entweder keinen oder nur einen geringen Schaden und macht sich aktuell gar kein Kopf.

Erst wenn er sich nach ein paar Wochen nicht meldet, würde ich mir wirklich Gedanken machen.

Aber ohne Kostenvoranschlag wird das nichts.
Ich leite einen umfangreichen Fuhrpark und habe immer wieder mit Personen zu tun, die einen "riesen" Schaden am Fahrzeug haben, ihn aber nicht nachweisen können.
Wenn dann ein KV vorliegt sind das oft Summen von 300€, 580€... Die Werkstätten schreiben halt mal eine Lackierung auf, damit der Kunde zufrieden ist.
Mir auch egal. Auf das Geld haben sie Anspruch. Ohne Kostenvoranschlag gibt es aber kein Geld.
Wenn der was kosten sollte (ist nur manchmal der Fall) zahlt das der Gegner. Egal ob repariert wird, oder nicht.

Mein Tipp: abwarten und in jedem Fall schon mal den eventuellen Schaden feststellen lassen.

Nochmal: Der Gegner hat nichts falsch gemacht, den Fehler hat dein Freund begangen 😉

Kleiner Tipp:

Du hast doch geschrieben er wäre ein hohes Tier und er taucht bei google auf...
Dann ruf du (oder noch besser die Polizei) doch mal in seiner Firma an und lass dich durchstellen.

Ich bestreite nicht, dass wir uns da sehr dämlich verhalten haben und ein Großteil des Ärgers jetzt auch genau darin begründet liegt. Dennoch, Geschäftsmann hin oder her, nach einem verursachten Unfall fünf Tage nicht an sein Handy zu gehen und nicht auf meine Nachrichten zu reagieren, find ich daneben. Und das machte mir einfach Sorgen. Im Geiste sah ich ihn schon mit seinen fünftausend Staranwaltfreunden einen Schlachtplan ausarbeiten 🙂
Ein Bekannter mit Ahnung hat den Blechschaden nun auf ungefähr 1000 Euro bezifferrt. Das mag kein horrender Betrag sein, aber allein die Vorstellung das im Endeffekt selbst zahlen zu müssen, bringt mir Schweißausbrüche. Ich kann solche Summen nicht mal einfach so aus dem Handgelenk schütteln und da wir uns so blöd angestellt haben, habe ich einfach die Befürchtung, dass man der Meinung sein könnte, man könnte uns übers Ohr hauen.

Kleines Update: Ich konnte ihn ja nun endlich erreichen und er versprach mir die erforderlichen Daten zukommen zu lassen und rief am nächsten Tag nochmals an, sagte, dass er gerade die Schadensmeldung ausfüllen würde und fragte mich nach ein paar Daten.
Nun sind aber schon wieder fünf Tage vergangen.
Dauert das wirklich so lange bei einem Firmenwagen rauszubekommen bei welcher Versicherung man das Auto versichert hat? Mehr brauche ich ja gar nicht...

Ich kann bei meiner BMW Werkstatt keinen Kostenvoranschlag machen lassen, wenn ich nicht die Versicherungsdaten habe. Ohne die müsste ich 180 Euro anzahlen und das möchte ich einfach nicht.

Ich hätte jetzt auch kein Problem noch wochenlang auf die Reperatur zu warten, wenn ich garantiert wüsste, dass sie von seiner Versicherung übernommen wird. Dessen kann ich mir aber nicht sicher sein, vor allem wenn er sich dauernd tot stellt.

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