Von SF7 nach SF1 fast 400€ Unterschied?
Moin Freunde,
mein Kfz Vertrag wurde für nächstes Jahr angepasst.
Angepasst wurde er aufgrund eines Unfalls, an dem ich meiner Meinung nach nicht schuld war.
Es war ein Park Rempler auf einem Parkplatz.
Die Versicherung entschied sich zur Teilschuld.
Nun wurde ich von SF7 auf SF1 gestuft.
Dieses Jahr zahlte ich für Teilkasko inkl. Schutzbrief 555,94 € jährlich.
Nächstes Jahr soll ich 934,45 € jährlich für denselben Vertrag zahlen.
Dieser ist ab dem 02.01.2025 gültig.
Muss dann spätestens am 01.01.2025 das Geld überwiesen sein?
Ist das euer Meinung nach nachvollziehbar?
Fast 1000 € Versicherung für einen Opel Astra finde ich schon sehr viel.
Die Versicherung teilte mir bei der Anpassung mit, dass sie das Geld nicht von meinem Konto einziehen konnten.
Warum kann ich nicht nachvollziehen.
Jedenfalls hatte sich deswegen ebenfalls der Betrag erhöht.
Denkt ihr, das kann man nochmal ändern?
Die Versicherung schrieb mir auch, dass ich mich für eine "Rückzahlung" entscheiden könnte.
Hier ein kleiner Auszug des Schreibens vom 30.09.2024:
Zitat:
Wenn Sie sich für eine Rückzahlung entscheiden, überweisen Sie bitte 674,45 EUR innerhalb der nächsten
sechs Monate auf das unten angegebene Konto. Geben Sie dabei bitte immer die Schadennummer an. Die
Entlastung Ihres Vertrags erfolgt zu dem Zeitpunkt, an dem der Betrag vollständig bei uns eingegangen ist.
Wenn ich die Summe überweise, komme ich dann wieder in SF7?
Ich habe bei der Unfallgegner Versicherung auch angerufen und den schaden gemeldet, allerdings habe ich keine Antwort erhalten.
Also keine Post, keine Anhörung oder so, gar nichts.
Vermutlich hat der Unfallgegner die 674,45 EUR ausgezahlt bekommen?
Ich habe deswegen nächsten Montag auch einen Termin bei meinem Rechtsanwalt.
Wäre es möglich, die 674,45 EUR von der Gegenseite der Versicherung zu erhalten?
Dann könnte ich mich mit diesem Geld ja die "Rückzahlung" finanzieren.
Ich hoffe, ihr hattet schöne Weihnachten
Auf eure Meinungen bin ich gespannt.
Mfg
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Schade aber trotzdem vielen Dank für die Antwort.
Ich hatte gedacht vielleicht greift da die 150€ Selbstbeteiligung.
Hab ja Teilkasko.
Ich hatte das mal bei einem Steinschlag, da wurde die Frontscheibe erneuert.
PS: Wenn du den Schaden zurückkaufst. Diese 674 €, kommt Dein Vertrag zum nächsten Ablaufdatum in SF 8.
Weil aber nicht mehr, so wie früher, alle Versicherungen das Ablaufdatum 1.1. eines Jahres haben, sondern nun die meisten einen unterjährigen Ablauf haben, also wenn z.B. am 13.Mai 24 der Vertrag begann, wird der auch zum nächsten 13.Mai runtergestuft werden. (Oder rauf im Schadensfall.)
Welches Ablaufdatum du hast steht in deinen Versicherungsunterlagen oder Rechnungen drauf.
Wegen Deiner Panne:
Was war das denn genau?
Ein Wildschaden oder Glasbruch kann tatsächlich on Deiner Teilkasko übernommen werden. Abzüglich Deiner 150 € Selbstbeteiligung.
Ich dachte erst an eine Technische Panne. Plattfuß, Motorschaden, Bremsversagen etc.
@Pauliese
Es handelte sich um eine technische Panne.
Die Bremse HL machte zu und ließ sich nicht mehr öffnen.
Es wurde die gesamte Bremsanlage der Hinterachse erneuert (inkl. Hitzebleche).
Das werde ich dann wohl selbst zahlen müssen.
Edit:
Auf meiner Police von 30.10.2023 steht:
Kfz-Versicherung
Versicherungsbeginn:
22.10.2023, 0 Uhr
Versicherungsablauf:
02.01.2024, 0 Uhr
Das bedeutet:
Nach Rückkauf müsste ich ab 22.10.2024 in SF08 rückwirkend eingestuft werden?
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Nein, ab 02.01.2025, da dein Vertrag zwar mitten im Jahr startete (mit Zulassung des Autos), die Hauptfälligkeit jedoch der Jahreswechsel ist. Das sieht man schon daran, dass du deinen Jahresbeitrag zum Jahreswechsel und nicht im Oktober zahlen musst.
Wenn du bei dem Unfall auch einen eigenen Schaden erlitten hast, reicht es eben nicht aus, nur den Unfall der gegnerischen Versicherung zu melden. Du solltest schon auch Schadenersatz fordern und diese Forderung ggü der gegnerischen Versicherung beziffern. Von allein zahlt keine Versicherung.
Vielen Dank für den Hinweis.
Ich dachte die Gegenseite Schickt dann einen Gutachter oder so.
Muss ich dann ein Gutachten selbst erstellen lassen?
Ich hab ja am Montag einen Termin mit meinem Rechtsanwalt deswegen, der wird schon wissen was zutun ist.
Ich hatte noch nie einen Unfall.
Bei nur einem Kratzer (im Lack?) wäre ein Gutachten vermutlich nicht nötig, meist reicht da ein Kostenvoranschlag.
Dein Hinweis mit der SB bei der Teilkasko verstehe ich allerdings nicht. Hier ist doch die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners für die Regulierung zuständig. Und bei Parkplatzremplern machen Versicherungen meistens 50:50, da meistens beide nicht aufgepasst haben.
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 27. Dezember 2024 um 18:35:26 Uhr:
Du hättest im November kündigen müssen. Da der 01.12. ein Sonntag war, hätte das Kündigungsschreiben am 02.12. bei der Versicherung vorliegen müssen. Auf meinen Beitragsrechnungen steht übrigens auch immer "im November" drauf.Weil SF7 für 2024 gilt und SF8 ab 01.01.2025.
Sorry, wenn ich da widerspreche. Wann die Kündigung bei der Versicherung eingegangen sein muss, richtet sich nach dem Datum, an dem das Schreiben vom Versicherten eingeht, da hier nicht die reguläre Kündigung, sondern die wegen der Beitragserhöhung ausgesprochen werden kann - Kündigungsfrist steht dann auch auf der neuen Beitragsrechnung und beträgt m.W. einen Monat.
Sorry, an das Sonderkündigungsrecht wegen der Beitragserhöhung habe ich nicht gedacht.
Da wir aber Beide nicht wissen, wann die Rechnung beim TE eingegangen ist, könnten wir aber auch Beide Recht haben. Wenn die Hauptfälligkeit aber der 02.01.2025 ist, kann ich mir fast nicht vorstellen, dass die Rechnung mit der Beitragserhöhung zeitlich erst so knapp beim TE eingegangen ist, dass der Monat jetzt noch nicht vergangen ist. Aber, wie wir hier auf MT schon gelernt haben: nichts ist unmöglich 😉.
Meine Rechnung mit der Beitragserhöhung trägt ebenfalls "im November 2024", ich kann aber in meinem Postfach als Datum den 22.11.24 sehen und die Beitragserhöhung ist ebenfalls zur Hauptfälligkeit 01.01..
Wie dem auch sei, die Monatsfrist dürfte tatsächlich abgelaufen sein.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 27. Dezember 2024 um 22:33:39 Uhr:
Bei nur einem Kratzer (im Lack?) wäre ein Gutachten vermutlich nicht nötig, meist reicht da ein Kostenvoranschlag.Dein Hinweis mit der SB bei der Teilkasko verstehe ich allerdings nicht. Hier ist doch die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners für die Regulierung zuständig. Und bei Parkplatzremplern machen Versicherungen meistens 50:50, da meistens beide nicht aufgepasst haben.
Lies mal den Beitrag vom TE vom 27.12. um 18:42 Uhr.
Speziell das „Edit“ war wohl wegen der nachträglichen Frage von Ihm, ob seine Allianz TK-Vers. evtl.die Kosten ider einen Teil der Werkstatt Rechnung von knapp 1000.- Euro für eine Reparatur aufgrund einer technischen Panne übernehmen könnte.
Drum kam das Thema TK und SB auf…es hätte ja auch eine andere Ursache der Panne geben können.
(Wildschaden, Glasbruch)
Zitat:
@PeterBH schrieb am 27. Dezember 2024 um 22:33:39 Uhr:
Und bei Parkplatzremplern machen Versicherungen meistens 50:50, da meistens beide nicht aufgepasst haben.
Nein, das kann ich so nicht bestätigen
Wenn beide gleichzeitig aus gegenüberliegenden Parkbuchten ausparken wird es meist 50/50,ja
Vor meiner Frau ist jemand rückwärts aus einer Parkbucht ausgeparkt und es kam zum Zusammenstoß.
Eigentlich waren sind es nur Kratzer. Die gegnerische Versicherung hat von sich aus 70/30 angeboten, obwohl bei der Unfallaufnahme der Polizei von der Verursacherin gelogen wurde das sich die Balken biegen.
Beim Unfall des Threadstellers wäre es wohl besser gewesen man hätte sich so geeinigt. Wenn es dann möglich ist. Bei uns war es nicht möglich da die Verursacherin behauptete meine Frau wäre in ihr Auto gefahren. Wäre auch sowieso nicht möglich gewesen das unser Cupra geleast ist.
Ich denke auch das er zu einem Rechtsanwalt gehen sollte, wenngleich das jetzt schon reichlich spät ist.
Das hätte sofort passieren müssen...
Eine Teilschuld ändert nichts an der Rückstufung. Es ist egal wieviel die Haftpflicht gezahlt hat
Wie hoch ist denn deine Teilschuld ?
Wenn du z.B. 30% Teilschuld hast bekommst du 70 % deines Schadens von der gegnerischen Versicherung ersetzt. Gutachten wird erst aber einer bestimmten Schadenhöhe übernommen. Vielleicht reicht ein Kostenvoranschlag.
Ich hoffe du hast der gegnerischen Versicherung den Schaden schriftlich gemeldet
Der Schaden in Höhe von 674,45€ wurde soeben meinerseits zurückgezahlt.
Ein SEPA-Lastschriftmandat wurde erneut erteilt.
Ich habe meinen Anwalt beauftragt, von der Unfallgegner Versicherung die Kosten für meinen Unfallschaden einzufordern.
Dafür muss ich nächstes Jahr einen Kostenvoranschlag bei der Werkstatt meines Vertrauens einholen.
Der aktuelle km-Stand meines Kraftfahrzeuges wurde heute meiner Kfz-Versicherung mitgeteilt.
Ich habe meiner Kfz-Versicherung geschrieben, dass Sie bitte meinen Beitrag zur Kfz-Versicherung neu berechnen sollen und die Police auf SEPA-Lastschriftmandat umschreiben sollen.
Ich denke, mehr konnte ich nicht machen.
Liebe Grüße und einen guten Rutsch ins neue Jahr.
Mfg
Zitat:
@hansstramm schrieb am 31. Dezember 2024 um 15:58:35 Uhr:
Ich habe meiner Kfz-Versicherung geschrieben, dass Sie bitte meinen Beitrag zur Kfz-Versicherung neu berechnen sollen und die Police auf SEPA-Lastschriftmandat umschreiben sollen.Ich denke, mehr konnte ich nicht machen.
Das ist aber ein wenig sehr kurzfristig. Da hätte ich persönlich erstmal den geforderten Betrag heute noch per Blitzüberweisung überwiesen, damit es morgen sicher auf dem Konto der Versicherung ist, und dann eben für die Zukunft auf Lastschrift umgestellt.