Von SF7 nach SF1 fast 400€ Unterschied?

Moin Freunde,
mein Kfz Vertrag wurde für nächstes Jahr angepasst.
Angepasst wurde er aufgrund eines Unfalls, an dem ich meiner Meinung nach nicht schuld war.
Es war ein Park Rempler auf einem Parkplatz.

Die Versicherung entschied sich zur Teilschuld.
Nun wurde ich von SF7 auf SF1 gestuft.
Dieses Jahr zahlte ich für Teilkasko inkl. Schutzbrief 555,94 € jährlich.
Nächstes Jahr soll ich 934,45 € jährlich für denselben Vertrag zahlen.
Dieser ist ab dem 02.01.2025 gültig.
Muss dann spätestens am 01.01.2025 das Geld überwiesen sein?
Ist das euer Meinung nach nachvollziehbar?
Fast 1000 € Versicherung für einen Opel Astra finde ich schon sehr viel.

Die Versicherung teilte mir bei der Anpassung mit, dass sie das Geld nicht von meinem Konto einziehen konnten.
Warum kann ich nicht nachvollziehen.
Jedenfalls hatte sich deswegen ebenfalls der Betrag erhöht.
Denkt ihr, das kann man nochmal ändern?

Die Versicherung schrieb mir auch, dass ich mich für eine "Rückzahlung" entscheiden könnte.

Hier ein kleiner Auszug des Schreibens vom 30.09.2024:

Zitat:

Wenn Sie sich für eine Rückzahlung entscheiden, überweisen Sie bitte 674,45 EUR innerhalb der nächsten
sechs Monate auf das unten angegebene Konto. Geben Sie dabei bitte immer die Schadennummer an. Die
Entlastung Ihres Vertrags erfolgt zu dem Zeitpunkt, an dem der Betrag vollständig bei uns eingegangen ist.

Wenn ich die Summe überweise, komme ich dann wieder in SF7?
Ich habe bei der Unfallgegner Versicherung auch angerufen und den schaden gemeldet, allerdings habe ich keine Antwort erhalten.
Also keine Post, keine Anhörung oder so, gar nichts.
Vermutlich hat der Unfallgegner die 674,45 EUR ausgezahlt bekommen?
Ich habe deswegen nächsten Montag auch einen Termin bei meinem Rechtsanwalt.

Wäre es möglich, die 674,45 EUR von der Gegenseite der Versicherung zu erhalten?
Dann könnte ich mich mit diesem Geld ja die "Rückzahlung" finanzieren.

Ich hoffe, ihr hattet schöne Weihnachten
Auf eure Meinungen bin ich gespannt.

Mfg

80 Antworten

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 27. Dezember 2024 um 17:53:50 Uhr:


Wenn das neue SEPA-Mandat bis zum 01.01.2025 bei der Versicherung vorliegt, kann dir egal sein, wann die das Geld einziehen. Mit Erteilung des Mandats gilt der Beitrag als bezahlt.

Daher dachte ich, das geht so i.o.

Edit:
Hab vorsichtshalber den Betrag für die Kfz-Versicherung noch per Sofortüberweisung überwiesen.

Na hoffentlich buchen die jetzt nicht zusätzlich noch selbstständig den von Dir überwiesenen Beitrag ab…
Aber ich glaube für die Erteilung des Mandats zur Lastschrift, brauchen die (oder Deine Bank) noch ausdrücklich Deine eigenhändige Unterschrift…(?)

(Oder hast Du das auf der Webseite der Versicherung gemacht, mit Einloggen und Deinem persönlichen Account bei denen?
Dann sollte das auch ohne Unterschreiben gehen.)

Oder geht das wirklich alles digital einfach so per Textmitteilung in einer Email?
Das wäre interessant zu wissen, bin da aber kein Experte darin.

Ich habe im Oktober ein SEPA-Mandat telefonisch erteilt und daraufhin eine schriftliche Bestätigung bekommen. Allerdings ging es nicht um Versicherungen.

Das Mandat kann man jederzeit wieder entziehen, am einfachsten geht das mit einer Rücklastschrift, dann werden keine weiteren Beträge abgebucht. Wenn der TE also auf die Idee kommen sollte eine eventuelle Doppelbuchung zurückzubuchen, ist das SEPA-Mandat gekündigt und das Theater geht von vorne los.

Ich habe die SEPA Lastschrift über die Webseite von der Allianz gemacht.
Zum Verifizieren habe ich die Allianz App benutzt.
Da kann man seinen Ausweis hochladen uns sich per Handykamera verifizieren.
Wenn sie doppelt Geld bekommen, buche ich eben die Überweisung zurück.
Die Lastschrift bleibt erstmal, damit es günstiger wird.

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Eine Überweisung kann man nicht zurückbuchen. Sprich dann lieber mit der Versicherung, dass sie den Betrag zurücküberweisen.

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 1. Januar 2025 um 18:22:21 Uhr:


Eine Überweisung kann man nicht zurückbuchen. Sprich dann lieber mit der Versicherung, dass sie den Betrag zurücküberweisen.

Doch kann man. Dafür muss man aber sehr schnell sein

Zitat:

@vanguardboy schrieb am 1. Januar 2025 um 22:08:06 Uhr:



Zitat:

@remarque4711 schrieb am 1. Januar 2025 um 18:22:21 Uhr:


Eine Überweisung kann man nicht zurückbuchen. Sprich dann lieber mit der Versicherung, dass sie den Betrag zurücküberweisen.

Doch kann man. Dafür muss man aber sehr schnell sein

Aus welchem Grund?

Zitat:

@germania47 schrieb am 1. Januar 2025 um 22:20:46 Uhr:



Zitat:

@vanguardboy schrieb am 1. Januar 2025 um 22:08:06 Uhr:


Doch kann man. Dafür muss man aber sehr schnell sein

Aus welchem Grund?

Der einfachste Grund ist , noch nicht im System verbucht. Selbst wenn die Überweisung auf den anderen Konto verbucht wurde kann man die zurück holen ist aber mühsam und kostet Geld.

Wessen Geld?

Na das eigene Geld. Man muss nur ganz fix mit dem privaten GSG9 Team ausrücken und die Empfängerbank "überzeugen". Da seit heutedie kostenlose Sofortüberweisung den Banken den Zinsertrag aus dem 3-Werktage-Luft-Spiel auf einen Wimpernschlag reduziert hat, dürfte selbst Donald Duck keinen solchen Storno mehr auslösen können.

Ich warte auf die Meinung von Vangisrd,,,

Zitat:

@vanguardboy schrieb am 1. Januar 2025 um 22:08:06 Uhr:



Zitat:

@remarque4711 schrieb am 1. Januar 2025 um 18:22:21 Uhr:


Eine Überweisung kann man nicht zurückbuchen. Sprich dann lieber mit der Versicherung, dass sie den Betrag zurücküberweisen.

Doch kann man. Dafür muss man aber sehr schnell sein

Zufällig habe ich heute eine Überweisung getätigt. Diese wurde automatisch als Direktüberweisung ausgeführt (das ist seit heute für alle Banken gesetzlich geregelt).

Zitat meiner Bank:

Wie kann ich eine Überweisung stornieren?

Ihre Überweisung wird nach Freigabe direkt ausgeführt und kann nicht rückgängig gemacht werden. Die Gutschrift auf dem Empfängerkonto erfolgt zeitnah.

Sollten sie eine fehlerhafte Bankverbindung angegeben haben, ist eine Anfrage zur Rücküberweisung bei dem abgebenden Kreditinstitut möglich. Das Einverständnis des Zahlungsempfängers wird in diesem Fall durch die Empfängerbank angefordert. Ihren Auftrag zur Rücküberweisung erteilen sie telefonisch über unsere Kundenbetreuer. Das Entgeld für eine Anfrage zur Zurücküberweisung entnehmen sie bitte unseres Preis- und Leistungsverzeichnis.

Der Preis für die Anfrage ist übrigens 14,90€.

@Germania47 ich habe die Antwort für @vanguardboy mal gegeben. Bei anderen Banken dürfte das Procedere ähnlich gleich und teuer sein.

Die Direktüberweisung ist erst ab den 9.1.25 verpflichtend. Noch muss ich dafür 1euro zahlen , was ich nicht mache.

Meine Bank hat bis dato nur paar mal am Tag das eine Überweisung verbucht wird 😉

Ist diese noch nicht verbucht kann man sie stornieren.

Sonst ist es wie oben geschrieben umständlich gegen eine Gebühr und Aufwand verbunden.

Leute, das Thema lautet nicht "Sepa oder Überweisung".

btt

Zimpalazumpala, MT-Moderator

Zitat:

@Zimpalazumpala schrieb am 2. Januar 2025 um 10:55:09 Uhr:


Leute, das Thema lautet nicht "Sepa oder Überweisung".

btt

Zimpalazumpala, MT-Moderator

Warum nicht ?

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