von privat an Händler verkaufen .....

Hallo,
wenn man ein gebrauchtes KFZ von privat an privat verkauft , sollte man ja im Kaufvertrag den Ausschluß jeglicher Garantie / Gewähleistung usw. mit verankern !

hat es auch Gültigkeit , wenn man von privat an einen Händler verkauf ?

Gruß

16 Antworten

...man könnte es ja auch auf Grund der erwähnten Mängel , als ET-Spender verkaufen .... oder ? ,....damit dürfte ja auch die Garantie / Gewähleistung auch wegfallen .

Moin,

Nein. Selbst wenn du einen Haufen demontierter Teile verkaufst gilt die Gewährleistung dafür, wenn du sie nicht wirksam ausschließt. Genauso wie alle Zusicherungen die du machst gelten würden. Eine Garantie gibst du niemals automatisch, sondern immer nur AUSDRÜCKLICH.

LG Kester

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