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autokauf ohne kaufvertrag privat

Themenstarteram 25. September 2013 um 20:07

Hallo..

Habe mir letzte Woche Privat ein Auto gekauft!

Da es Verwandschaft um 100 Ecken war machten wir mit einem Handschlag alles klar!

Er Beschrieb mir und meinem Vater 2-3 Mängel die er aber beheben würde! Behoben wurden die Mängel!

Ich das Auto angemeldet, gefahren und nach und nach vielen mir weitere erhebliche Mängel auf!

-Kalt sprang das Auto wunderbar an, aber sobald es Auto warm war brauchte es ewig bis es anging! Ich sprach ihn drauf an , da meinte er nur das ist schon immer so!

-Dann merkte ich das das Auto beim ausrollen stark ruckelte! Da sagte er mir er das kommt davon das er große Düsen eingebaut hat damit er mehr Ps hat!

-Beim Kauf war ein Mangel die Radlager wechseln, er hat die dann gewechselt , ich mit gefahren und gleich aufgefallen das da jetzt noch ein brummen beim Gas geben im Motorraum zu hören war! Ein Tag später ich ihn angesprochen da meinte er nur das sei die defekte Antriebswelle!

Jetzt wollte ich von euch wissen ob ich den Kauf wieder rückgängig machen kann???weil er mir beim Kauf die ganzen Mängel verschwiegen hat sie danach aber zugegeben hat!?!?

Beim Kauf war Vater als Zeuge dabei und da Verwandschaft kein Kaufvertrag!

Beste Antwort im Thema

Pöbelst du hier herum, weil du nicht das zu hören bekommst, was du willst?

Ich sage dir, das wird ein langes Verfahren mit ungewissem Ausgang, und am Ende wird es auf einen Vergleich hinauslaufen. Das bedeutet: Jeder zahlt seinen Anwalt selbst. Der einzige, der dabei gut wegkommt, sind die Anwälte. Wobei, bei 1.500€ Streitwert :D

13 weitere Antworten
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13 Antworten
am 25. September 2013 um 20:10

jetzt weißt du was du von der verwandschaft zu halten hast.

um welchen betrag geht es überhaupt?

Themenstarteram 25. September 2013 um 20:11

1500 euronen

am 25. September 2013 um 20:14

verbuche es als lehrgeld, falls keine einigung möglich ist.

Themenstarteram 25. September 2013 um 20:17

Bringt mich da nicht mal ein Anwalt weiter?

am 25. September 2013 um 20:29

Zitat:

Original geschrieben von kais1983

Bringt mich da nicht mal ein Anwalt weiter?

bei max. 1500€ streitwert?

wo soll der daran verdienen?

Themenstarteram 25. September 2013 um 20:43

mit meiner rechtschutz?

Zitat:

Original geschrieben von kais1983

 

-Beim Kauf war ein Mangel die Radlager wechseln, er hat die dann gewechselt , ich mit gefahren und gleich aufgefallen das da jetzt noch ein brummen beim Gas geben im Motorraum zu hören war!

Mein Auto brummt auch immer, wenn ich Gas gebe, je mehr ich Gas gebe, umso stärker.

Also mal ehrlich, was erwartest du von einem Auto für 1.500 Euronen? Einen fehlerfreien, werksgeprüften fast-Neuwagen, der frei von allen Mängeln ist? Womöglich noch mit lebenslanger Garantie mit Pannenservice inklusive?

Dass hier großzügig vorhandene Mängel verschwiegen wurden ...... nun ja, das ist nicht die feine Art, also von dem Typen würde ich nie wieder irgendwas kaufen oder dem auch nur die Uhrzeit glauben, wenn er sie mir sagt.

Schuld daran bist aber du bzw. wer immer sich darauf ohne jegliche persönliche Überprüfung eingelassen hat, sowas macht man nicht, man prüft vorher IMMER den Kaufgegenstand so gut das möglich ist. In dem Fall wäre eine Fahrt zu einem Kfz-Sachverständigen, der das Auto mal kurz überprüft hätte, hilfreich gewesen.

Übrigens gilt ein Kaufvertrag auch mündlich per Handschlag, nur ein Grundstücks- oder Hauskauf bedarf der Schriftform, sonst nichts. Wäre ein schriftlicher Kaufvertrag gemacht worden, wäre die Rechtslage jetzt genau die gleiche, denn ich bezweifle sehr, dass der Verkäufer da etwas von absoluter Mängelfreiheit reingeschrieben hätte und ihr hättet nicht darauf bestanden.

 

Grüße

Udo

P.S.: Ein Anwalt kann an eurem Ungeschick auch nichts ändern.

am 25. September 2013 um 20:52

Zitat:

Original geschrieben von kais1983

mit meiner rechtschutz?

versuche es einfach.

Themenstarteram 25. September 2013 um 21:06

Bass mo uff du UDOGiGAFUZZI.. der vibriert beim gas geben und brummt nicht nur!!!

ich kann normale Motorgeräusche von einem vibrieren unterscheiden!

Dann schreibst du was ich für 1500 e erwarte aber ein Absatz drunter schreibst du ich soll vorher zum sachverständigen! Für ein Auto für 1500E???

Du bist en Witzbold!

Themenstarteram 25. September 2013 um 21:07

Ja werdich tun John-Doe

Pöbelst du hier herum, weil du nicht das zu hören bekommst, was du willst?

Ich sage dir, das wird ein langes Verfahren mit ungewissem Ausgang, und am Ende wird es auf einen Vergleich hinauslaufen. Das bedeutet: Jeder zahlt seinen Anwalt selbst. Der einzige, der dabei gut wegkommt, sind die Anwälte. Wobei, bei 1.500€ Streitwert :D

Zitat:

Original geschrieben von kais1983

Bass mo uff du UDOGiGAFUZZI.. der vibriert beim gas geben und brummt nicht nur!!!

ich kann normale Motorgeräusche von einem vibrieren unterscheiden!

Dann schreibst du was ich für 1500 e erwarte aber ein Absatz drunter schreibst du ich soll vorher zum sachverständigen! Für ein Auto für 1500E???

Du bist en Witzbold!

Das war von mir natürlich als Spass gemeint, diese Steilvorlage konnte ich mir nicht entgehen lassen, weil du von Vibrationen nichts geschrieben hattest, nur von einem Brummen. Dass du dieses Späßchen nun nicht verkraftet hast, tut mir Leid, aber musst du dann gleich so persönlich ausfallend werden und mich in "gigafuzzi" umbenennen?

Und wieso bin ich ein Witzbold, weil ich dir den Besuch bei einem Sachverständigen VOR dem Kauf empfohlen hatte? So ein schnelles Gutachten dauert nicht lange und kostet so zwischen 50 und 90 Euro, mehr nicht. Dabei wären jedoch höchstwahrscheinlich so einige Mängel aufgefallen, wie die defekte Antriebswelle und noch so einige Dinge, die nichtmal jetzt bekannt sind.

Ich halte bei einer Gesamtinvestition von immerhin 1.500 Euro die Ausgabe von 50 bis 90 Euro für eine Sachverständigenuntersuchung für durchaus angebracht und keineswegs als "Witz".

Na ja, du hattest eben einfach auf das Verwandtschaftsverhältnis vertraut und nun hast du den Salat.

Übrigens: Einen Anwalt einschalten und somit zu versuchen, den Kauf rückgängig zu machen, halte ich für Geld- und Zeitverschwendung, auch wenn der Anwalt in deinem Fall von einer Rechtsschutzversicherung bezahlt werden würde, könnte dir das dennoch was kosten, denn heute haben viele Rechtsschutzversicherungen eine Selbstbeteiligung (die übrigens sehr viel höher ist, als dich so ein Gutachten gekostet hätte) oder/und es erfolgt eine Höherstufung bei der Zahlung des nächsten Jahresbeitrages. Da schau mal genau in die Vertragsbedingungen.

Wenn ein Gespräch mit dem Verkäufer nichts bringt, wenn der den Wagen nicht zurücknehmen will, wird es schwierig, du wirst auf jeden Fall noch Geld drauflegen müssen, so oder so ......... und am Ende die Gesamtinvestition in Höhe von mindestens 1.500 Euro abschreiben müssen, das Geld ist wech, falls der Verkäufer sich nicht zur Rücknahme bekehren lässt. Dazu kann man ihn aber kaum zwingen nach der derzeitigen Rechtslage. Wer ein altes Auto für 1.500 Euro kauft, kann keinen fehlerfreien Neuwagen erwarten.

Aber wer den guten Rat nicht annimmt, hat nachher eben den Schaden ......

 

Grüße

Udo

Zitat:

Original geschrieben von kais1983

Bringt mich da nicht mal ein Anwalt weiter?

Da kannste dir aber die nächten Feiern in deiner Verwandschaft sparen.:D

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