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(mutmaßlicher) Unfallwagen als unfallfrei verkauft

Themenstarteram 25. Oktober 2013 um 11:42

Hallo,

ich habe folgendes Problem:

Im Februar habe ich einen Gebrauchten gekauft (VW, Bj. 2008), der insgesamt top in Schuß war (und auch noch ist). Nun haben wir zufällig herausbekommen, dass ganz offensichtlich rechts unten (Unterboden) einmal ordentlich geflickt und lackiert worden ist - hat ein befreundeter KfZ-Mechaniker gesehen. Eine Recherche in der Werkstatthistorie ergab dann mehrere Reparaturen der letzten 3 Jahre - neue Fahrertür, neuer Kotflügel, neue rechte Hintertür...

Abgesehen davon, dass es mich maßlos ärgert, darüber beim kauf (beim vertragshändler!) nicht aufgeklärt worden zu sein, beschäftigt mich nun die Frage, ob das alles ausreicht, um die Einstufung als Unfallwagen zu rechtfertigen - damit würde ich definitiv noch mal beim freundlichen Händler vorstellig werden. Gibt es Erfahrungen?

Darüberhinaus hat der Wagen (wie viele VWs) Probleme mit Unterbodenrost - ist eher oberflächlich und Flugrost - dennoch ist es da. Ein Händler (ein anderer) sagte mir, da gobt es keine Kulanzregelungen mehr von VW - auch nicht bei noch laufender Garantie. Gibt es hier andere Erfahrungen?

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18 Antworten

Bist Du Mitglied im ADAC? Wenn ja, würde ich die kostenlose (Erst-) Rechtsberatung eines ADAC-Anwaltes in Anspruch nehmen.

Themenstarteram 25. Oktober 2013 um 12:14

...leider nein. Wir wollten immer mal Mitglied werden - sind es aber noch nicht. Leider auch keine Rechtsschutz-Versicherung. Und einen Anwalt finden, der nicht nur auf Prozessieren aus ist, ist auch nicht so einfach.

Ich würde halt gerne die Rechtslage und mögliche Ansprüche geklärt haben, bevor ich den Händler konfrontiere - ansonsten wird man da nur in Grund und Boden argumentiert...

Da es auch noch ein Vertragshändler war, hätte er es definitiv über die Fahrzeughistorie herausfinden müssen, selbst wenn das Fahrzeug nicht bei ihm instandgesetzt wurde. Außerdem gibt es ja scheinbar deutliche Anzeichen für einen Unfall, auch das Nachlackieren ist mit einem Lackstärkemesser schnell zu erkennen.

Wenn du das Fahrzeug nun nicht mehr haben möchtest, würde ich auf Wandlung bestehen, da er dir einen Mangel verschwiegen hat, den er hätte angeben müssen. Ansonsten hast du die Möglichkeit, einen Preisnachlass zu fordern.

Ich würde in diesem Fall erstmal mit dem Verkaufsleiter des Händlers Kontakt aufnehmen, um eine gütliche, außergerichtliche Einigung zu erzielen. Wenn er dazu nicht bereit ist, wird dir nur der Gang zum Anwalt übrig bleiben.

Hi,

sprich doch deinen Händler einfach mal darauf an! Vielleicht haben sie es wirklich net bemerkt(wäre schon ziemlich dumm aber man weiß ja nie).

Je nach Reaktion kannst du dir dann ja weitere Schritte überlegen. Fest verbindliche Regelungen gibt es da nicht,das sind immer Einzelfallentscheidungen.

Wenn du den Wagen behalten willst könnte dir eine finanzielle Entschädigung zustehen,ich denke jedoch freiwillig wird der damit eher nicht rausrücken.

Der Rost am Unterboden bzw. wahrscheinlich an den Achsen etc. ist heutzutage normal und kein Mangel.

Gruß Tobias

wurden die reparaturen beim gleichen händler durchgeführt bei dem du es gekauft hast?

wenn ja dann hat er dich ja arglistig getäuscht und du könntest vom kaufvertrag zurücktreten bzw nachträglich den preis mindern.

Themenstarteram 25. Oktober 2013 um 12:29

- vielen Dank, so ähnlich habe ich es mir schon gedacht. Mir geht's eigentlich gar nicht darum, den Wagen zurückzugeben (da er ansonsten völlig i.O. ist) - aber wenn ich ihn mal weiterverkaufe und mir aufgrund der sichtbaren Vorgeschichte direkt weniger gezahlt wird, hätte ich natürlich hier gerne noch mal über einen preisnachlass verhandelt - abgesehen davon, dass ich mich maßlos ärgere (weil es eine Sauerei ist).

Wenn im Kaufvertrag lediglich der Passus steht "Schäden/Mängel bekannt: NEIN" - ist das ein ausreichender Hinweis darauf, das der Wagen als unfallfrei verkauft wurde oder hätte man da als (dusseliger) Kunde extra drauf bestehen müssen?

Themenstarteram 25. Oktober 2013 um 12:32

Ich weiß (noch) nicht, ob die Reparaturen beim verkaufenden Händler durchgeführt wurden - nehme es aber an, da der vorherige Halter des Fahrzeugs im gleichen Ort wohnt und die Reparaturen in der Werkstatthistorie auftauchen.

Ist es empfehlenswert, den vorherigen Halter einfach mal zu interviewen oder muß man Angst haben, dass der den Händler direkt vorwarnt und der sich eine schöne Geschichte zurechtlegen kann?

Zitat:

Original geschrieben von thejerk

 

Wenn im Kaufvertrag lediglich der Passus steht "Schäden/Mängel bekannt: NEIN" - ist das ein ausreichender Hinweis darauf, das der Wagen als unfallfrei verkauft wurde oder hätte man da als (dusseliger) Kunde extra drauf bestehen müssen?

Nein, es ist die Pflicht des Verkäufers, Unfallschäden anzugeben. Ist es nicht im Kaufvertrag ausgewiesen, gilt das Fahrzeug damit als unfallfrei.

mein rat wäre dass du den exhalter vorher mal anschnackst und genaues in erfahrung bringst. je mehr du weisst desto besser deine position - auch für folgeansprüche

Themenstarteram 25. Oktober 2013 um 12:44

...Kann sich der Händler darauf zurückziehen, dass auch er nicht über mögliche Mängel/Unfälle infiormiert worden ist oder darf ich davon ausgehen, das ein VW-Vertrragshändler in die Datenbank schaut bzw. sich das Auto vor Verkauf genau ansieht?

Zitat:

Original geschrieben von thejerk

darf ich davon ausgehen, das ein VW-Vertrragshändler in die Datenbank schaut bzw. sich das Auto vor Verkauf genau ansieht?

insbesondere davon, dass er sich das Fahrzeug vor dem Ankauf genau ansieht, denn da sollten die Vorschäden bemerkt worden sein. Der Verkäufer wird zu dem Fahrzeug eine Akte haben, in der ein Hereinnahmeprotokoll o.ä. (Fahrzeugbewertung etc.) enthalten sein wird, da bin ich mir nach deiner Schilderung ziemlich sicher, dass dort ein Vermerk dazu vorhanden ist...

Themenstarteram 25. Oktober 2013 um 12:54

...allen schon einmal vielen Dank - die Antworten machen Mut, auf der richtigen Seite zu stehen. Mal schauen, was sich erreichen läßt

Extrem ärgerlich sowas - da kauft man einmal beim Vertragshändler im Glauben, dass man (zumindest halbwegs) seriös bedient wird, und dann...

@Master_Siggi: Bitte keine Mutmaßungen und Spekulatius.

Leider hat der TE nicht das Modell und anderes verraten. Der Wagen ist BJ 2008 und damit schon 5 Jahre alt. Wieviele Kilometer gelaufen, wieviele Haltereinträge? Hier unbekannt. Daher kann man eben nicht die ausdrückliche Unfallfreiheit unterstellen, wenn der Verkäufer bloss "keine Schäden bekannt" angibt.

Bereits ab einem Fahrzeugalter von 7 Jahren oder 100 tkm gibt es auch keinen "merkantilen Minderwert" mehr (lt. Gutachter).

Außerdem kann man wegen Rost und Kratzern so viele Teile tauschen wie man möchte, ein Unfallwagen wird nicht daraus. Am besten ist aber trotzdem, erst einmal mit dem Verkäufer zu sprechen.

Themenstarteram 25. Oktober 2013 um 13:35

Der Wagen hat 70.000km gelaufen und lediglich einen Vorbesitzer - auffällig sind eben nicht "nur" die getauschten Teile (die mir eigentlich gar nicht so wichtig wären) als vielmehr die reparierte Macke (ganz eindeutig ein langer Schrammer) am rechten Unterboden und neu lackierte Bodenleiste rechts unten.

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