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von parkendem auto auf bürgersteig geblitz

Themenstarteram 10. September 2009 um 11:57

hallo,

ich habe gestern mein bußgeldbescheid erhalten. innerorts 22km/h zu viel. ich kann mir aber keinen punkt mehr leisten und muss auf biegen und brechen versuchen den bescheid abzuwenden.

das auto aus dem raus geblitzt worde parkte komplett auf dem gehweg. ist das überhaupt zulässig? da es sich hier um keinen "echten" polizeieinsatz handelte sondern lediglich der verkehrsüberwachung diente und somit füßgänger behindert wurden.

Beste Antwort im Thema

:rolleyes:

Akzeptier einfach, daß Du mal wieder zu schnell warst. Ob das rechtmäßig war oder nicht daß der Wagen auf dem Gehweg stand, spielt für diesen Sachverhalt überhaupt keine Rolle.

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Der Blitzer ist nicht gekommen, der stand da und du bist zu schnell gefahren!

Da kannste formulieren, wie du willst, es bleibt so.

Wenn beide Fälle in der gleichen Stadt waren sind beide Fälle unter dem Kennzeichen auch gespeichert. Die Verdoppelung der Geldbuße unter Verzicht auf ein Fahrverbot kommt nur zum tragen bei wichtigen Gründen wie z.B. drohendem Arbeitsplatzverlust. Aber auch nur dann, wenn es keine Voreintragungen gibt. Das war es denn wohl.

Themenstarteram 10. September 2009 um 12:41

das auto welches ich fahre ist auf meine oma zugelassen. sie hat also die post bekommen für den blitzer.

beim zweiten mal wurde ich angehalten von der polizei.

also woher will die polizei beim ersten vergehen wissen dass ich das war. die haben ja meine oma angeschrieben. und meine oma wird zurück schreiben, dass sie nicht gefahren ist. und der fahrer anhand des fotos nicht eindeutig zuerkennen ist. und sie vom recht aussagenverweigerung gebraucht macht. ich denke dass wir dann nur die auflage bekommen ein fahrtenbuch zu führen.

somit habe ich noch keinen punkt auf meinem punktekonto und beantrage eine absehen vom fahrverbot in zusammenhang mit höhrer geldstrafe.

Zitat:

Original geschrieben von letzterlude

Moinsen,

klassischer Fall für einen versierten Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Verkehrsrecht! Der kann Dir (situationsbedingt) wirklich helfen!

Alles weitere endet hier meist nur in Glaskugelbeschau und erhobenen Zeigefingern...;)

Ich kann verstehen, daß man als 'Verursacher' hier nach möglichen Schlupflöchern sucht, aber bei einer so glasklaren Angelegenheit dürfte selbst der Anwalt machtlos sein.

Wenn Du beim zweiten Mal von der Polizei angehalten wurdest, dann haben die auch die Fahrzeugpapiere kontrolliert. Und wenn es das Fahrzeug Deiner Oma war, ist es ein leichtes, hier einen Zusammenhang herzustellen.

S

Naja, wenn das Gerät falsch aufgestellt wurde, oder ein anderer Mangel an dem Meßgerät vorliegt, dann ist der Einspruch doch berechtigt.

Allerdings wage ich das stark zu bezeifeln, da es ja keine einmalige Sache war.

Notorische Raser gehören aus dem Verkehr gezogen, damit andere Bürger nicht gefährdet werden.

1-3 Monate sollten es schon sein.

Zitat:

Original geschrieben von poline88

 

also woher will die polizei beim ersten vergehen wissen dass ich das war. die haben ja meine oma angeschrieben. und meine oma wird zurück schreiben, dass sie nicht gefahren ist. und der fahrer anhand des fotos nicht eindeutig zuerkennen ist. und sie vom recht aussagenverweigerung gebraucht macht. ich denke dass wir dann nur die auflage bekommen ein fahrtenbuch zu führen.

Bei solchen Sachen wird eine Ermittlung eingeleitet, d.h. es wird sich jemand mit dem Bild auf die Reise machen. Aber schreiben könnt ihr was ihr wollt.....Besonders beliebt ist der Onkel aus Polen....:D Und gibt man das Kennzeichen ein erscheint als Fahrer im zweiten Falle der Enkel Rasmichfein.Der dann zufällig genauso aussieht wie der Enkel der armen Omi .-Ups-:D

...du kapierst es irgendwie nicht, oder poline88?...

...geh zum anwalt und erzähl dem den sermon...got it?...hier wirst du nur sehr wenig verständnis für dein verhalten bekommen und ein rezept, wie man sich aus sonem bockmist wieder rauswindet kann und will hier sicherlich niemand geben...deinen persilschein musst dir also beim anwalt holen...

Mich würde auch mal der 'gute Grund' interessieren, der in diesem konkreten Fall den Verlust der Fahrerlaubnis verhindern soll.

Zitat:

Original geschrieben von kerberos

Mich würde auch mal der 'gute Grund' interessieren, der in diesem konkreten Fall den Verlust der Fahrerlaubnis verhindern soll.

Welchen Grund sollte es schon geben ?

Arbeitsplatzverlust ?

Wenn einem das bei dem 1.Verstoß erstmal so richtig bewusst wird, dann kann ich es verstehen.

Aber beim 2.Verstoß war es ihm einfach egal, daher sollte es keine Möglichkeit geben um das Fahrverbot rumzukommen.

am 10. September 2009 um 12:52

Zitat:

Original geschrieben von poline88

das auto welches ich fahre ist auf meine oma zugelassen. sie hat also die post bekommen für den blitzer.

beim zweiten mal wurde ich angehalten von der polizei.

also woher will die polizei beim ersten vergehen wissen dass ich das war. die haben ja meine oma angeschrieben. und meine oma wird zurück schreiben, dass sie nicht gefahren ist. und der fahrer anhand des fotos nicht eindeutig zuerkennen ist. und sie vom recht aussagenverweigerung gebraucht macht. ich denke dass wir dann nur die auflage bekommen ein fahrtenbuch zu führen.

somit habe ich noch keinen punkt auf meinem punktekonto und beantrage eine absehen vom fahrverbot in zusammenhang mit höhrer geldstrafe.

wie ich schon geschrieben habe: die gehen zur Not mit den Bildern in deiner oder Oma´s Nachbarschaft spazieren,und fragen euere Nachbarn,glaub endlich,ein "nichterkennen" trotz riesiger Sonnebrille gibt es nicht!!!!!

du hast Mist gebaut,steh endlich dazu!!! solchen Leuten wie dir sollte man echt den Führerschein abnehmen und eine MPU anordnen!!

Hallo zusammen,

sooooooo - na da sind doch immerhin 3 Seiten zusammengekommen - Glückwunsch.

Ich schließe diesen Thread, da wir hier erstens keine Rechtsberatung erteilen, zweitens Autofreunde höchstens über ein Tempolimit auf Autobahnen diskutieren (nicht aber innerorts) und drittens schon der einleitende Satz "wie komm ich drumherum" doch den Sinn und Zweck nicht erfüllt, wofür dieses Forum gedacht war und ist.

***GESCHLOSSEN***

Grüße

Schreddi

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