Von Fehlerspeichern, P0420 Alpträumen und unwilligen Verkäufern. ICH bin in der Beweispflicht?

VW Touran 1 (1T)

Hallo zusammen,
wollt ihr mal eine Geschichte lesen? Ich hoffe, ihr wollt, denn ich könnte gedrückte Daumen respektive Zuspruch gebrauchen.
Eckdaten: Touran BJ 2008 mit 148000 km gekauft, Nach 9 Tagen ging zum ersten Mal die Motorkontrolleuchte an. Nach insgesamt 5 Besuchen in der Werkstatt, Wechsel des KAT ( natürlich einen billigen RitschRatschKling von ebay gekauft. War klar, dass das nix wird, aber dazu später mehr), Wechsel der Lambdasonde ist der Fehler immer noch da.

An diesem Punkt nahm ich das Wort Rücktritt vom Kauf in den Mund. Seitdem meldet sich der Händler nicht mehr bei mir, hat natürlich weder den Fehler behoben noch diverse andere Mängel wie fehlerhaft verlegte Bremsleitung links mit Scheuerstellenbildung oder die undichte Waschwasserpumpe behoben. Auf den Kosten für die defekte Spurstange links hat er mich trotz Gebrauchtwagengarantie ebenso sitzen lassen wie er beim Wechsel der Ventildeckeldichtung das von mir bezahlte Öl, den Ölfilter und die Ölablassschraube verbaut hat, ohne mit der Wimper zu zucken. Ich war also durchaus gewillt zur Zusammenarbeit und habe mich finanziell beteiligt, obwohl ich das nicht gemusst hätte.
Alle aufgezählten Mängel am Fahrzeug sind innerhalb der ersten drei Monate nach Kauf aufgetreten, daher ist er als Händler verpflichtet, diese zu beheben. Und wer mir ein mängelfreies Auto verkauft, muss meiner M. N. auch genau ein solches liefern. Oder?

Ich klage nun seit über einem Jahr auf Rücknahme und jetzt bin ich plötzlich in der Position, beweisen zu müssen, dass hier ein Sachmangel vorliegt.
Keine Ahnung, wie ich das machen soll. Der Fehlerspeicher ist ja jeweils gelöscht worden und der Hinweis, dass der KAT zu klein ist, kam auch aus dem Fehlerspeicher, steht ja alles feinsäuberlich drin. Das weiß ich übrigens nur, weil ich den Wagen selbst zum Fehler auslesen gebracht habe. Von Seiten des Händlers und seiner Werkstatt des Vertrauens gab es da leider keine Transparenz.

Die Richterin will nun ein Sachverständigengutachten einholen. Das ist okay, aber was kann denn der Gutachter an einem Fahrzeug, was bereits ein Jahr abgemeldet herumsteht, noch feststellen?

Ich fände das echt bitter, wenn ein Händler mit solchem Gebaren durchkommt. Und trotz 5 mal Motorkontrollleuchte an den Fehler nicht beheben kann, ich aber ggf. trotzdem auf dem Fahrzeug sitzen bleibe, weil ich nichts beweisen kann. Wie auch, wenn die Werkstatt da lustig Fehler löscht und keine Protokolle aushändigt.

Wie schon geschrieben, das ganze zieht sich jetzt schon ein Jahr. Und bis ein Sachverständiger gefunden ist und zur Begutachtung kommt, vergehen jetzt auch wieder x Wochen, eher Monate. Ich hätte das Ganze gern ohne Klage etc. geklärt, das war aber von der Gegenseite offensichtlich nicht so gewünscht. Na gut, dann ist es eben so.

Kann ich aus eurer Sicht noch irgendwas tun? Also außer abwarten und das Beste hoffen?
Wir haben sämtliche Gespräche zu den Mängeln mit Datum und Uhrzeit schriftlich. Wir haben Zeugen benannt. Mein Anwalt ist Anwalt für Verkehrsrecht und hat jetzt erstmal gefordert, dass die Kosten für den Gutachter geteilt werden und er sieht hier auch nicht mich in der Beweispflicht, sondern den Händler. Vertrackte Situation irgendwie.

Ist her schon jemandem Ähnliches passiert und wie ist es ausgegangen? Danke fürs lesen und euch einen schönen Sonntag.

3 Antworten

Oha, nicht schön, wo liegt denn der Wert des Tourans im funktionstüchtigen Zustand ?

Ich wüde an Deiner Stelle keine Energie in einen Rechtsstreit stecken, das bringt schlaflose Nächte und kostet extrem viele Nerven, und Recht haben und Recht bekommen ist das andere ....

suche Dir eine günstige freie Werkstatt, baue einen gebrauchten, guten original Kat ein und lasse den Fehler suchen, das kann nicht soo schwierig sein ..

Das wäre meine Herangehensweise, wenn ich den Prozess verliere, ja. Ich habe ja inzwischen schon ein anderes Auto und brauche den Touran nicht mehr.
So lange das Verfahren aber nicht abgeschlossen ist, investiere ich nichts.

Merken für nächstes Mal: Jeden Mangel schriftlich und mit Foto dokumentieren; jede Ausgabe und jeden Beleg behalten, bis alles endgültig geklärt ist. Mündliche Klärung schön und gut, Entgegenkommen super, aber am Ende stehst Du halt da, ohne irgendwas substanzielles in der Hand zu haben, wenn Du Dich nicht selbst drum gekümmert hast. Angesichts des vermutlich sehr überschaubaren Restwertes der Karre würde ich an Deiner Stelle auch nur dann vor Gericht gehen, wenn die Kosten von einer Rechtsschutzversicherung übernommen werden.

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