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von der polizei beim burnout erwischt - ich TROTTEL :(

Themenstarteram 19. Mai 2006 um 17:11

hey leute....

mir is grad was unwahrscheinlich dummes passiert - naja die neue saison steht an, das hinterrad muss gewechselt werden - also warum wertvolle mm profil zum händler bringen und wegschmeissen wenn man damit doch viel schönere sachen machen kann ?

also schwupps 1000 m aus unserem wohngebiet rausgefahren und auf ner kleinen strasse paar striche gezogen...dass natürlich irgend ein oberdenunziant gleich die bullen ruft is mir aba auch noch nie passiert....

na danke! das gibt jetz 3 punkte + 75 euro wegen abgefahrenem hinterrad und 10 euro oder so wegen irgendwas paragraph 1 unnötige strassenbenutzung kp...

ich mein irgendwie kann ichs verstehen....aber...hmpf....ich mein ich wohn en paar meter von da entfernt - hatte sogar schon meine schrauberklamotten an (oder denken die ich renn immer in zerfetzen ölverschmierten klamotten durch die gegend).... aber trotzdem nix zu machen.... sche*sse!!

ab heute sammel ich jedenfalls digipoints :(

ob mich da noch irgendwas anderes treffen kann....? is einem von euch schonmal sowas saublödes passiert?

geknickte grüsse

Alex

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 19. Mai 2006 um 17:16

wasn bitte schlimm daran ich mein ich hab und wollte das rad direkt danach bei mir ausbauen und nichmal mehr zum händler fahren. und bitte, ich bin deutscher kannst mit mir auch deutsch sprechen bei uns heist sowas anzeige gell?

DER GRÖSSTE LUMP IM GANZEN LAND, DES IS UND BLEIBT DER DENUNZIANT

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am 20. Mai 2006 um 17:13

Zitat:

Original geschrieben von RolexTM

macht ja wohln unterschied ob die mich beim touren durchn schwarzwald mit nem abgefahrenen hinterrad erwischt haben oder bei so ner aktion 1000 meter von daheim weg.....

*lol*

ja ne, is klar....

warscheinlich sind die es auch noch schuld, das dein pneu runter war?!

einen unterschied macht es keinen! du befindest dich im geltungsbereich der stvo und der gillt nunmal im schwarzwald ebenso wie 1000m von deiner wohnung entfernt....

sei froh, das du keinen unfall gebaut hast (dazu muss man nicht unbedingt in den schwarzwald fahren, das passiert auch direkt vor der haustür) dann hättest du die jetzige strafe aus der portokasse bezahlt im verhältniss zu den gesamtkosten!

Themenstarteram 20. Mai 2006 um 17:14

@drahke:da wohnen viel zu viel da bräuchte ich ein 50 liter fass und am besten noch ein kinder-gehege mit plastikbällen drin ;)

dumm gelaufen :(

unfall bauen? also hör mal ich hab die ganze zeit geschaut und wenn tatsächlich mal nen auto vorbeikam hab ich gleich rechts angehalten. unmöglich dass ich da nen "richtigen" unfall bau. und wenns mich mit 10 km/h aufs maul haut kann ich mir vielleicht was brechen....aber nen richtiger unfall?? gleich den berüüüüüüüühmt berüchtigten personenschaden mit kleines kind umgefahren oder so is ja wohl absolut übertrieben! meinste ich habs nötig ne 15 jährige rollerfahrerin mit durchdrehendem hinterrad zu überholen or what :D

also solange man sich durch sofortiges stehenbleiben von anderen verkehrsteilnehmern fernhält (von denen mal 2 oder 3 vorbeikamen) ist dieses ganze horrorszenario mit unfall ja wohl schlichtweg nichmehr vorhanden. und wenn da nen auto mit 170 kommt (da war ausserorts, aber 50) und mich wegrasiert wird kein schwanz nach meinem abgefahrenen reifen schauen (Falls ich danach noch leben sollte)

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

(dazu muss man nicht unbedingt in den schwarzwald fahren, das passiert auch direkt vor der haustür)

*:D* Hmmm wenn man mal bedenkt, dass der Schwarzwald praktisch vor unserer Haustür liegt... *verwirrt* nich war pr0lex ;)

EDIT: Achja, und "leicht alkoholgeschwängert" ist auch sehr nett untertrieben :D

Themenstarteram 20. Mai 2006 um 18:11

OT: wer hat mich gestern abgefüllt *GG* und dass man von eurem billigfusel so kopfweh bekommt hat auch niemand gesagt! da gehört eigentlich so nen totenkopfzeichen drauf :D

gut okay wir ham uns gegenseitig abgefüllt *hand reich*

am 20. Mai 2006 um 19:13

musst grad voll lachen ...

Burnout vor der Haustüre und wer kommt nicht vorbei

*hihi*

aber 3 punkte sind schon deftig

Themenstarteram 21. Mai 2006 um 1:36

joh...ich bin einfach malwieder mit meiner berühmt berüchtigten philosophie angeeckt. tu sachen die du vor dir selbst verantworten kannst und scheiss auf gesetze. wenn irgendwas gefährlich is wie z.b. nen fahrwek nich eintragen und mit schleifenden reifen durch die gegend fahren geht das echt nicht, aber im vergleich dazu auf nen offenen luftfilter würde ich sowas von scheissen - der tut wirklich keinem weh, aber zum glück tritt einem ja gleich vater staat in den arsch...

ich will nich darüber diskutieren ob es "recht" war was mir passiert ist, aber sinn hat es keinen ergeben.

und damit zitier ich mich grad nochmal selbst - nicht der bürger ist für den staat - sondern der staat für den bürger da

wie hat meine alte deutschlehrerin immer gesagt - mann muss sich mal aus seinen festgefahrenen denkstrukturen lösen. ich hab wirklich niemand anderes gefährdet das könnt ihr mir glauben. und das nächste haus war auch weit genug entfernt. warum werde ich bestraft? klar es gibt "gesetze". aber die sind FÜR mich da und nicht GEGEN mich

oder wie war das nochmal? "wir sind nur da um sie zu bestrafen, aber doch nicht um ihnen zu helfen"

im wohngebiet wo alle 2 meter ein fussweg ist wo kleine kinder fahrschulmässig hinter ihrem ball her rennen hätte mir das alles irgendwie eingeleuchtet...aber so....naja

gd n8

Alex

Aber wenn die Gesetze für dich da sind, müssten sie doch ebenso für andere da sein, oder? Gäb's dann nicht wieder bzw. noch mehr Interessenkonflikte? ;)

Aber es kann einen in der Tat manchmal schon nachdenklich stimmen: Wenn wir doch der Souverän sind, von dem "alle Macht" ausgeht, wieso erscheint uns "der Staat" als eigenes Wesen? "Es" ist da, wenn wir geboren werden, und "es" ist da, wenn wir sterben. Zwischendurch wird alles fleißig erfasst, dokumentiert, beglaubigt, geregelt usw. ...

So, nun gehe ich wegen OT- und Schraubär-Alarm wieder in Deckung ... ;)

am 21. Mai 2006 um 9:37

Zitat:

Original geschrieben von RolexTM

aber sinn hat es keinen ergeben.

*lol*

du bist mit abgefahrenen reifen durch die gegend gefahren....

und das ergibt schon sinn!

Zitat:

Original geschrieben von RolexTM

warum werde ich bestraft?

weil du mit abgefarenen reifen im geltungsbereich der stvo unterwegs warst....ist das so schwer zu verstehen?!

Zitat:

Original geschrieben von RolexTM

wenn irgendwas gefährlich is wie z.b. nen fahrwek nich eintragen

aso...

abgefahrene reifen sind natürlich überhaupt nicht gefährlich....

aber hier ist es wie überall wo die ordnungshüter zurecht durchgreifen...IMMER sind die anderen am fehlverhalten der bestraften schuld....von einsicht keine spur eher mangelndes unrechtsbewusstsein...event. war die strafe noch zu niedrig...sollte es eventuell mal zu gehaltsabhängigen strafen kommen, wird sich dies auch ändern...

Also ich finde es auch schon ein bissl übertrieben von den Schlümpfen! Die waren doch auch mal jung und haben hren Spaß gehabt! Vor 10 Jahren hätte das niemanden gestört! Noch nicht mal wenn du das vor der Haustür gemacht hättest! Aber das ist deutschland! Heute werden die eltern der Kinder verknackt weil die kinder sich ihren Ball vom Nachbargrundstück geholt haben! Hausfriedensbruch! Naja die Leute sind extrem empfindlich geworden! Alles Scheiße! Ich meine ich verklage doch auch nicht jeden der mir die Vorfahrt nimmt! Wenn ihr mich fragt sind die Leute die bei solchen "Kleinigkeiten" die Bullen rufen nur totale Ar***löcher und haben welche auf die knabberleiste verdient!

Als wenn wir nicht schon genug bestraft wären!

am 21. Mai 2006 um 9:53

Zitat:

Original geschrieben von Flipstar1

Also ich finde es auch schon ein bissl übertrieben von den Schlümpfen! Die waren doch auch mal jung und haben hren Spaß gehabt!

das problem ist, sobald die ihn mit ner mündlichen verwarnung davonfahren lassen, und er nen unfall baut, hat der polizist ein mehr oder weniger großes promblem, aldiweil er dann nämlich dafür den arsch hinhalten darf....durch die "strafe" ist er aber aussm schneider.....

Naja da hätte auch ein Verwarnungsgeld gereicht! Wenn ich mir überlege das die ja auch nicht immer ganz legal durch die Gegend fahren! Jeder hat es doch schon gesehen, das die ml mit überhöhter Geschwindigkeit überholt haben! Und das ohne Sonderrecht in anspruch zu nehmen!

Und wer gibt denen mal ein Punkt in Flensburg? Keiner die werden ja auch nicht kontrolliert! Da müssen wir immer die augen zu machen! Ich hab das schon öfter gesehen!

Die haben halt zu viel narrenfreiheit!

am 21. Mai 2006 um 10:05

Zitat:

Original geschrieben von Flipstar1

das die ml mit überhöhter Geschwindigkeit überholt haben! Und das ohne Sonderrecht in anspruch zu nehmen!

lass mich raten!

du hast keine ahnung von der materie sonder & wegerechte, sowie kenntlichmachung der fahrzeuge, die diese in anspruch nehmen?!

das schließe ich daraus, dass dir nicht bekannt ist, das zur inanspruchnahme von sonderrechten (und dazu zählt das "etwas schneller fahren") KEIN sondersignal (also blaulicht bzw. martinshorn oder beides) erforderlich ist!

Oh ich kenne mich da sogar recht gut aus! Blaulicht ist erforderlich wenn man Sonderrechte und wegerechte in anspruch nehmen muss! Immerhin brauchst du nem Schlumpfenwagen, der nur blaulicht an hat kein Platz machen!

Da solltest du nochmal den Paragraphen lesen der das Thema Sonder- und Wegerechte beschreibt!

am 21. Mai 2006 um 10:29

Zitat:

Original geschrieben von Flipstar1

Oh ich kenne mich da sogar recht gut aus!

definitiv nicht!

sonst würdest du so einen dummfug nicht schreiben..

Zitat:

Original geschrieben von Flipstar1

Blaulicht ist erforderlich wenn man Sonderrechte und wegerechte in anspruch nehmen muss!

nö...

für sonderrechte ist blaulicht NICHT erforderlich, lediglich für wegerechte, und das auch NUR in verbindung mit martinshorn....

Zitat:

Original geschrieben von Flipstar1

Da solltest du nochmal den Paragraphen lesen

oder du! was eher zutreffen wird..

es ist übrigends kein einzelner § sondern..2...

Zitat:

Original geschrieben von Flipstar1

Thema Sonder- und Wegerechte beschreibt!

das thema sonder & wegerechte wird getrennt behandelt, wobei "wegerechte" in dieser (schreib)form nicht genannt wird, sondern lediglich "....ordnet an, alle verkehrsteilnehmer müssen freie bahnschaffen"

edit: erst lesen was die stvo dazu sagt, und dann nochmal überlegen ob man sich mit "stammtsichwissen" hier im forum bei leuten die ahnung davon haben blamiert....

Hab hier mal den Text zum Thema Sonderrechte!

Verkehrssonderrechte der Feuerwehr(§§ 35,38 StVO)

§ 35 StVO räumt den Fahrzeugen der Bundeswehr, des Bundesgrenzschutzes, der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes, des Polizei und des Zolldienstes gewisse Sonderrechte ein. Fahrzeuge dieser Organisationen sind, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben erforderlich ist, von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung befreit.

Das Sonderrecht besteht in der Befugnis, je nach Verkehrslage, Bedeutung und Dringlichkeit der öffentlichen Aufgabe unter Umständen bei einem bestimmten Verkehrsvorgang die eine oder andere Verkehrsregel unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ganz oder teilweise nicht einzuhalten.

In Betracht kommen insbesondere für Feuerwehrfahrzeuge:

- schneller fahren als erlaubt

- Vorfahrt bei Wartepflicht

- rechts überholen

- links fahren

- nichtbeachten von Lichtzeichenanlagen

- Fahren gegen ein Fahrverbot (z.B. Einbahnstraßen)

- Halten und Parken im Halteverbot

Die Inanspruchnahme von Sonderrechten darf nur dann erfolgen, wenn sie zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten erscheint.

So wird der Feuerwehr das Durchfahren bei Rot mit Blaulicht und Einsatzhorn bei der Fahrt zum Brand meist zustehen, nicht aber bei der Rückfahrt zum Depot oder bei Übungsfahrten (Ausnahme: Alarmübung). Der Sonderrechtsfahrer hat sich nach dem Inhalt des Fahrbefehls und der ihm bekannten Lage zu richten. Daraus allein, daß er Verkehrsvorschriften nicht beachtet, folgt nicht schon die Dringlichkeit seiner Dienstaufgabe. Wer Sonderrechte missbräuchlich beansprucht, handelt widerrechtlich und haftet straf- und zivilrechtlich.

Bei der Inanspruchnahme von Sonderrechten gemäß § 35 StVO sind Blaulicht und Einsatzhorn zu verwenden. Gemäß § 38 StVO dürfen blaues Blinklicht und Einsatzhorn nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschen zu retten, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten sind.

Blaues Blinklicht und Einsatzhorn ordnen für alle anderen Verkehrsteilnehmen an, daß sie sofort freie Bahn zu schaffen haben.

Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.

 

Sonderrechte nach § 35 Straßenverkehrsordnung

Unstrittig ist sicherlich, dass bei Feuerwehreinsätzen der Faktor Zeit eine wesentliche Rolle spielt. Deshalb ist es wichtig, dass die Einsatzstelle möglichst rasch und ohne verkehrsbedingte Verzögerungen erreicht wird. Der Gesetzgeber hat diese Notwendigkeit erkannt und der Feuerwehr im Einsatz Vorrechte im Straßenverkehr eingeräumt.

Hierbei handelt es sich einmal um die Befreiung der Feuerwehr von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (Sonderrecht nach § 35 StVO) zum anderen um das Verhalten der übrigen Verkehrsteilnehmer, wenn von Fahrzeugen der Feuerwehr blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn verwendet wird (Verhalten nach § 38 Absatz 1 Satz 2 StVO).

Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Sonderrechts ist die Erfüllung einer hoheitlichen Aufgabe, die dringend geboten sein muss. Das Sonderrecht darf nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Anspruch genommen werden. Das Sonderrecht befreit nur von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung. Die Inanspruchnahme des Sonderrechts nach § 35 StVO beinhaltet nicht, dass man die Vorschriften des Straßenverkehrsgesetzes oder des Strafgesetzbuchs außer Acht lassen kann. Beispiele für dringende lebenswichtige und / oder Schäden abwehrende Einsätze im hoheitlichen Auftrag können u. a. sein: Schadenfeuer, schwere Verkehrsunfälle, Eisenbahnunglücke, Flugzeugabstürze, Explosionen, Chemieunfälle, Überschwemmungen oder Unwetter. Die Feuerwehr darf das Sonderrecht nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Anspruch nehmen. Das bedeutet, dass keine schuldhafte Gefährdung und / oder Schädigung Dritter herbeigeführt werden darf und die Beeinträchtigung des übrigen Straßenverkehrs so gering wie möglich gehalten werden muss. Das besagt, dass die Feuerwehr die Verkehrsregeln - soweit dies nach dem Einsatzauftrag möglich ist - zu befolgen hat. Sie darf davon nur abweichen, wenn dies dringend geboten ist. Dabei ist die jeweilige Verkehrslage natürlich zu berücksichtigen.

Die Fahrzeuge der Feuerwehr dürfen nach § 38 StVO blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn verwenden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwenden oder bedeutende Sachwerte zu erhalten sind.

Aus dem Wortlaut des § 35 Absatz 1 StVO und nach der neuesten Rechtsprechung und Literatur dürfen Feuerwehrangehörige mit ihren Privatfahrzeugen auf dem Weg von der Wohnung zum Feuerwehrstützpunkt auch das Sonderrecht in Anspruch nehmen, soweit dies zur Erfüllung ihres Einsatzauftrags dringend erforderlich ist. Dabei muss erhöhte Aufmerksamkeit aufgewandt werden, weil die anderen Verkehrsteilnehmer nicht erkennen können, dass hier ein Vorrecht in Anspruch genommen wird. *

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