Von anderem Autofahrer gefilmt
Hallo,
vor kurzem wurde ich von einem anderen Autofahrer gefilmt. Zum Hergang:
Der andere Fahrer fuhr längere Zeit auf der linken von drei Spuren, obwohl die Autobahn so gut wie frei war. Nach längerer Zeit hinter ihm, liess ich mich leider verleiten, ihn langsam auf der mittleren Spur zu überholen. Ich bin nicht gerast und auch ansonsten ein entspannter Fahrer; aber in dieser Situation hats mir einfach gereicht. Im Augenwinkel sehe ich noch, wie der ältere Herr sein Handy zückt und mich scheinbar filmt. Der Blick in den Rückspiegel bestätigte dies. Er hielt nicht ab, ich weiterhin zu filmen. Als ich wieder auf der rechten Spur war und etwas langsamer fuhr, zog er genau neben mich und filmte permanent weiter. Da ich das schon fast als Nötigung empfand, verlangsamte ich meine Geschwindigkeit, in der Hoffnung, er möge weiterfahren. Doch er bremste auch ab und hielt weiterhin drauf. Da ich nicht weiter als auf 60 verlangsamen wollte, gab ich schließlich Vollgas und fuhr an der nächsten Ausfahrt ab.
Zu meiner eigentlichen Frage: Kann solches Videomaterial als Beweisgrundlage verwendet werden, falls er sich dazu entschliessen sollte, mich wegen des Rechtsüberholens anzuzeigen? Immerhin hat er meines Erachtens das Handy am Steuer genutzt und meine Privatssphäre mehr oder weniger verletzt.
Viele Grüße!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Counderman
war doch nur ein blöFFder würde sich ja selbst belasten mit dem Video so blöd kann kein Mensch sein
Oh doch , er kann der Mensch.
64 Antworten
am besten in so einer Situation den Beifahrer (falls vorhanden) gegenfilmen lassen.
Da schaut der Depp dann ganz schön blöd aus der Wäsche 😁
wenn man in dem moment, in dem man von dem anderen aus dem auto gefilmt wird, nichts rechtswidriges begeht, ist das doch auch kein beweis für irgendetwas? ich hab mir angewöhnt, das andere Verkehrsteilnehmer die mir dumm kommen auf irgendeine Art und Weisse einfach aussen vor zu lassen, ignorieren ist manchmal besser als provozieren lassen und gegenagieren. Wobei Wut und Hass eher überwiegen als Vernunft und Verstand in solchen Situationen, also die primären Gefühle nach hinten schieben 😉
Zitat:
Original geschrieben von FirstFord
Erst mal, ich bin kein Jurist oder gar Verkehrsjurist und kann und will deshalb auch für mich nicht in Anspruch nehmen, fehlerfreie Recherchen zu diesem Thema zu machen.Zitat:
Original geschrieben von Johnes
Leider ist deine "Recherche" nicht fehlerfrei! Die Geschwindigkeitsangabe ist nicht im Gesetzestext! Daher ist "Tempo 60" falsch!
Ich habe nur deine Quellen korregiert (da diese einen Fehler gemacht haben), nicht dich kritisiert!
Du kannst auch auf die Gesetzestexte im Netz zurück greifen, die von BMJ online gestellt werden! Ist zwar nicht so gut "aufbereitet", wie die von dir verlinkten Portale, aber dafür sind die Gesetze größtmöglich, 1:1 notiert.
Andere sind oft "Interpretationen" des Gesetzes. Der Text wird selbst formuliert, um das nicht vorhandene "(C)", nicht zu verletzen. Gesetzestexte können ohne bedenken 1:1 übernommen werden. Bzw. müssen es sogar. Leider passiert dies nicht immer, was dann zu Verwirrungen und Fehlauslegeungen führt.
MfG
Ich habe da auch mal recherchiert.
Betr. des "rechts überholen" aus meiner Sicht eine gute Zusammenfassung der Problematik unter folgendem Link: http://www.fahrtipps.de/frage/rechts-ueberholen.php
Was die Stausituation auf der Autobahn betrifft:
Die Gerichte gehen in ihren Urteilen regelmäßig davon aus, dass ein Rechtsüberholen auf Autobahnen nur in Stausituationen erlaubt ist, wenn im linken Fahrstreifen maximal 60 km/h gefahren werden. Dann mit max. 20 km/h schneller, also max. 80 km/h, rechts vorbei.
Wird auf der Autobahn links schneller als 60 km/h gefahren, liegt kein Stau mehr vor, sondern "zähfließender Verkehr". Das wird man auch in keinem Gesetzestext finden, da das eben Rechtsprechung ist. Und aufgepasst: Geltende Rechtsprechung sind nicht die Urteile, die an Amtsgerichten gesprochen werden, sondern nur von oberen Gerichten, also der nächsthöheren Stufe (Landes- und Oberlandesgerichte).
Was die aufgeführten Urteile des angeblich erlaubten Rechtsvorbeifahrens betrifft: Da werden oft Verfahren eingestellt, nicht etwa, weil der "Täter" unschuldig ist, sondern weil der Richter der Meinung ist, dass in dem konkreten Fall eine Geringfügigkeit vorliegt und er daher das Verfahren einstellt.
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Zitat:
Original geschrieben von compi-olli
Ich habe da auch mal recherchiert.
Betr. des "rechts überholen" aus meiner Sicht eine gute Zusammenfassung der Problematik unter folgendem Link: http://www.fahrtipps.de/frage/rechts-ueberholen.php
Dies ist die gleiche "Quelle" wie schon vorher genannt!
Zitat:
Was die Stausituation auf der Autobahn betrifft:
Die Gerichte gehen in ihren Urteilen regelmäßig davon aus, dass ein Rechtsüberholen auf Autobahnen nur in Stausituationen erlaubt ist, wenn im linken Fahrstreifen maximal 60 km/h gefahren werden. Dann mit max. 20 km/h schneller, also max. 80 km/h, rechts vorbei.
Wird auf der Autobahn links schneller als 60 km/h gefahren, liegt kein Stau mehr vor, sondern "zähfließender Verkehr". Das wird man auch in keinem Gesetzestext finden, da das eben Rechtsprechung ist. Und aufgepasst: Geltende Rechtsprechung sind nicht die Urteile, die an Amtsgerichten gesprochen werden, sondern nur von oberen Gerichten, also der nächsthöheren Stufe (Landes- und Oberlandesgerichte).
Auch hier habe ich die Verknüpfung zur Situationsbeurteilung gestellt!
Zitat:
Was die aufgeführten Urteile des angeblich erlaubten Rechtsvorbeifahrens betrifft: Da werden oft Verfahren eingestellt, nicht etwa, weil der "Täter" unschuldig ist, sondern weil der Richter der Meinung ist, dass in dem konkreten Fall eine Geringfügigkeit vorliegt und er daher das Verfahren einstellt.
Welche "angeblichen" Urteile? Hier hat keiner ein Urteil genannt, wo "erlaubten Rechtsvorbeifahrens" genannt wird. Denn rechts vorbei fahren ist grundsätzlich erlaubt! Das rechts Überholen eben nicht!
Ich habe meinen Fall beschrieben, wo ich von einem Videowagen aus ca 50-80m gefilmt wurde, wie ich binnen 3.5km an einem links fahrenden Fahrzeug, was unterhalb des TL fuhr, vorbei gefahren bin. Hier wurde meinem Einspruch stattgegeben, dass ich eben nicht rechts Überholt habe! Das Verfahren, wurde mit der Begründung eingestellt, dass ein direkter Überholvorgang nicht erkennbar ist. Mehr nicht!
Ein Gericht hätte ggf. anders urteilen können! Aber da bleibt mir immernoch ein langer Weg des erneuten Einspruch. Viele aktzeptieren auch ohne Widerstand, sämtliche Aussagen eines Beamten, ohne nur überhaupt eine Möglichkeit des Irrtums zu berücksichtigen! Denn oft ist ein Gesetz nicht in jeder Situation hieb- und stichfest! Daher lohnt sich der Blick auf den Text.
Auch "gültige Rechtssprechung" bezieht sich oft nur auf bestimmte Situationen! Alles andere wird nicht von ihnen abgedeckt. Verlinkter Beispiel auf Stau bzw. zähfließenden Verkehr. Nicht auf einen einzelnden Schleicher! Daher kann hier ggf. keine "gültige Rechtssprechung" angewendet werden!
MfG
Da habe ich das eine oder andere vielleicht überlesen. Ich dachte, die Einstellungen betrafen Gerichte.
Was aber das Vorbeifahren und Überholen betrifft, da gibt es einen ganz klaren Unterschied:
Vorbeifahren betrifft nur den "ruhenden Verkehr", also vorbeifahren an Hindernissen, Bauwagen, geparkten Fahrzeugen usw.
Überholen ist im "fließenden Verkehr", also langsamer fahrende Fahrzeuge oder wartende (verkehrsbedingt stehende Fahrzeuge).
An einem im linken Fahrstreifen fahrenden oder auch wartenden Fahrzeug kann man nicht vorbeifahren, sondern diese Fahrzeug überholt man immer.
Wenn dein Einspruch von der Bußgeldstelle akzeptiert wurde, dann lag das auf gar keinen Fall daran, dass die anzeigenden Beamten etwas falsch gemacht haben. Vielleicht hat der "Bußgeldbeamte" und sein Chef einfach nur gute Laune gehabt 😉. Da hast du eben Glück gehabt, aber warst nicht im Recht.
Zitat:
Original geschrieben von compi-olli
Wenn dein Einspruch von der Bußgeldstelle akzeptiert wurde, dann lag das auf gar keinen Fall daran, dass die anzeigenden Beamten etwas falsch gemacht haben. Vielleicht hat der "Bußgeldbeamte" und sein Chef einfach nur gute Laune gehabt 😉. Da hast du eben Glück gehabt, aber warst nicht im Recht.
Dann belege deine Aussage doch mal mit einer Quelle!
Denn, der Anwalt von mir hat sicher nicht "Unrecht" gehabt!
Mir ist das echt zu blöde, jedes Mal, die Quellen suchen zu müssen, auf die ihr euch beziehen könntet! Denn ich finde im Netz keinen eindeutigen Widerspruch!
Du musst auch bedenken, das ich 3.5km auf der rechten Spur gefahren bin! Ich bin nicht nur zügig vorbei gefahren und wieder links eingeschert.
MfG
Zitat:
Original geschrieben von Johnes
@Hugaar:Ganz einfach: Die Polizei ist befugt, die Ordnungswidrigkeit zu verfolgen und zur Anzeige zu bringen! Ein Bürger eben nicht. Wird aber von der Polizei, bei der "Verfolgung" der durch den Bürger erfolgten Anzeige, eine bußgeldfähige Ordnungswidrigkeit festgestellt, kann ein Bußgeldbescheid erlassen werden. Da dies aber im wenigsten Fall nachweißbar ist, kann nur eine Verwarnung im sinne des OWiG ausgesprochen werden.
Es wird hier nicht bestritten, das ein Bürger eine anzeige erstatten kann. Nur die Art, in welcher Form Anzeige erstattet wird.
MfG
Also ich sprech jetzt mal nur für Thüringen und wiederspreche dir:
Die Anzeige erstattet der Bürger bei der Polizei.
Diese nimmt diese entgegen und leitet ein OWi-Verfahren ein. Wie teuer es wird steht im bundeseinheitlichen Bussgeldkatalog. Die Ahndungssumme hat null aber auch wirklich NULL mit dem "Nachwesi" zu tun!
Wenn der Bürger sagt, der hat als Fahrer das Handy benutzt stehen 40,- € + 1 Punkt fest! Denn so steht es als vorgesehene Ahndung im Katalog!
Zitat:
Original geschrieben von compi-olli
Das ist weniger eine Auslegungssache."§1 Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird."
Es kann mir bei der heutigen Verkehrsdichte keiner erzählen, dass ein Fahrzeugführer, welcher in seinem Pocket-PC einen Text bzw. eine Notiz schreibt, keinen anderen zumindest behindert.
Darum gehts gar nicht. Dass man durch Benutzen eines PocketPC genauso oder ähnlich abgelenkt wird / werden kann wie du ein Handy ist klar nachvollziehbar.
Was mich stört ist die gesetzliche Willkür!
Dieses Gerät darf ich straffrei benutzen (z.b. um eine Excel Tabelle zu erstellen).
http://pdadb.net/img/yakumo_delta_300_gps.jpg
Hingegen wenn ich mit diesem Gerät die SELBE Excel Tabelle erstelle kostet mich das 40 Euro + 1 Punkt.
http://www.businessweek.com/.../a34tab2.gif
Das ist für mich das Problem! Aber auf staatliche Willkür in der letzten Zeit brauch ich ja nicht hinweisen.. lool..
Naja jedenfalls...
Gruß
yo-chi
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
Also ich sprech jetzt mal nur für Thüringen und wiederspreche dir:Die Anzeige erstattet der Bürger bei der Polizei.
Diese nimmt diese entgegen und leitet ein OWi-Verfahren ein. Wie teuer es wird steht im bundeseinheitlichen Bussgeldkatalog. Die Ahndungssumme hat null aber auch wirklich NULL mit dem "Nachwesi" zu tun!
Wenn der Bürger sagt, der hat als Fahrer das Handy benutzt stehen 40,- € + 1 Punkt fest! Denn so steht es als vorgesehene Ahndung im Katalog!
Eben nicht! Denn es muss der Nachweis erbracht werden! Dies ist nicht so einfach möglich.
Schuldig, bis du deine Unschuld beweisen kannst???Du bekommst einen Anhörungsbogen (Der keine Anzeige darstellt!), wo du dann einfach angibst, "Nein, das habe ich nicht!" Schon ist der Fall erledigt. Erst wenn du dort eingestehst, bekommst du eine Anzeige! Dann, kommt der Bescheid! Vorher wirst du nur vernommen.
[edit]
Ich habe eben nochmal schnell meine Unterlagen durchgesehen! Auf keinem Anhörungsbogen steht das Wort "Anzeige" drauf! ("Gegen sie wurde ein Ermittlungsverfahren, zur Feststellung eines Verstoßes gegen [....] eingeleitet") Auf der Einstellung steht immer "Ermittlungsverfahren eingestellt" und nicht "Anzeige eingestellt"
Es wird nirgens eine Anzeige erwähnt! Diese erfolgt erst nach der "Feststellung" des Verstoßes!
MfG
Zitat:
Original geschrieben von Johnes
... Du bekommst einen Anhörungsbogen (Der keine Anzeige darstellt!), wo du dann einfach angibst, "Nein, das habe ich nicht!" Schon ist der Fall erledigt. Erst wenn du dort eingestehst, bekommst du eine Anzeige! Dann, kommt der Bescheid! Vorher wirst du nur vernommen.MfG
Komm hör einfach auf mit deinem Wissen!
Die Anzeige liegt dann vor wenn der Bürger bei der Polizei war und sein Anliegen geschildert hat! Der Anhörbogen gehört dann zum nachfolgenden Verfahren wegen der Ordnungswidrigkeit!
Und ob die ganze Sache eingestellt wird oder nicht hängt nicht wirklich nur von deiner Antwort ab!
Wenn du nein anwortest wird der Bürger (der Anzeigende) erneut von der Polizei zur Sache befragt! Wenn es dann unstrittig ist, dass dessen Aussage stimmig ist landet es bei der Bußgeldstelle bzw. später dann ggf. bei Gericht!
Und hör auf jetz wieder zu schreiben, ich weiß es aber besser!
Ich beschäftige mich fast täglich mit solchen Dingen, weil sie bei mir zwecks Unterschrift üebr den Tisch gehen!
Kurzfassung:
Bürger meldet dich bei der Polizei = Anzeige ist erstattet!
Alles andere um Nachgang sind Ermittlungen im Verfahren!
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
Ich beschäftige mich fast täglich mit solchen Dingen, weil sie bei mir zwecks Unterschrift üebr den Tisch gehen!
Dann kannst du ja die Verfahrensanweisung abtippen, oder die eindeutige Quelle nennen, wo das Verfahren beschrieben ist!
MfG
Sowas wie dem TE ist mir demletzt auch passiert. Ich fuhr auf der AB mit meinem Fahrlehrer, und ein Depp im 7er BMW filmte mich. Das Licht am Handy war an, und der BMW fuhr neber mir. Mein Ich habe dem freundlich in die Kamera gewinkt, ihn meinen schönen effenberger Gruß übermittelt, und dann Gas gegeben. Er fuh mir hinterher, und fersuchte erneut, mich zu filmen. Als es uns zu bunt wurde, waren wir kurz davor die Polizei zu rufen, wegen Nötigung und Belästigung. Aber als wir gesehen haben, dass der auf nen Rastplatz abbiegt, sind wir ebenfalls abgebogen.
Der hat villeicht blöd geschaut, als wir neben ihm gepark haben, und ausgestiegen sind. Das resultat: Er fuhr apprubt weiter, und ich war schnell austreten😁
Gruß Patrick