Von anderem Autofahrer gefilmt
Hallo,
vor kurzem wurde ich von einem anderen Autofahrer gefilmt. Zum Hergang:
Der andere Fahrer fuhr längere Zeit auf der linken von drei Spuren, obwohl die Autobahn so gut wie frei war. Nach längerer Zeit hinter ihm, liess ich mich leider verleiten, ihn langsam auf der mittleren Spur zu überholen. Ich bin nicht gerast und auch ansonsten ein entspannter Fahrer; aber in dieser Situation hats mir einfach gereicht. Im Augenwinkel sehe ich noch, wie der ältere Herr sein Handy zückt und mich scheinbar filmt. Der Blick in den Rückspiegel bestätigte dies. Er hielt nicht ab, ich weiterhin zu filmen. Als ich wieder auf der rechten Spur war und etwas langsamer fuhr, zog er genau neben mich und filmte permanent weiter. Da ich das schon fast als Nötigung empfand, verlangsamte ich meine Geschwindigkeit, in der Hoffnung, er möge weiterfahren. Doch er bremste auch ab und hielt weiterhin drauf. Da ich nicht weiter als auf 60 verlangsamen wollte, gab ich schließlich Vollgas und fuhr an der nächsten Ausfahrt ab.
Zu meiner eigentlichen Frage: Kann solches Videomaterial als Beweisgrundlage verwendet werden, falls er sich dazu entschliessen sollte, mich wegen des Rechtsüberholens anzuzeigen? Immerhin hat er meines Erachtens das Handy am Steuer genutzt und meine Privatssphäre mehr oder weniger verletzt.
Viele Grüße!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Counderman
war doch nur ein blöFFder würde sich ja selbst belasten mit dem Video so blöd kann kein Mensch sein
Oh doch , er kann der Mensch.
64 Antworten
Wobei ich mich frage, ob das immer sinnig ist. Also PDFs anlegen und Powerpoints machen tue ich immer noch, wenn das Fahrzeug steht bzw. mache den Kram zu Hause oder am Arbeitsplatz.
Irgendwo hörts ja dann auf. Gegen Telefonate mit FSE ist ja nichts zu sagen, nur für Weiteres muss man eben kurz auflegen, nen Platz suchen und dann das Gespräch/die Arbeit noch mal aufgreifen.
cheerio
Zitat:
Original geschrieben von där kapitän
Wobei ich mich frage, ob das immer sinnig ist. Also PDFs anlegen und Powerpoints machen tue ich immer noch, wenn das Fahrzeug steht bzw. mache den Kram zu Hause oder am Arbeitsplatz.
Irgendwo hörts ja dann auf. Gegen Telefonate mit FSE ist ja nichts zu sagen, nur für Weiteres muss man eben kurz auflegen, nen Platz suchen und dann das Gespräch/die Arbeit noch mal aufgreifen.cheerio
Ich schreibe doch nicht, dass ich ellenlange sms´ schreibe, während ich fahre. Ich sagte, dass es kein Problem ist.
Ändert nichts an der Aussage, dass § 1 ausgelegt werden kann, das Handyverbot nicht. Und genau das wurde angezweifelt....
Zitat:
Original geschrieben von compi-olli
@Johnes: "Zum anderen, kann er eine Bürgeranzeige machen. Diese wird aber nicht automatisch zu einem Bussgeldfähigen Verstoß! In der Regel wird daraus eine Ordnungswidriegkeit! Sprich eine Verwarnung."Woher stammt denn diese Erkenntnis? Aus D kann sie nicht kommen, denn hier ist beides eine Verkehrs-Ordnungswidrigkeit. Liegt der Betrag bis einschließlich 35 € ist es erst einmal eine Verwarnung, sofern bezahlt wird. Erst bei Nichtzahlung oder Widerspruch wird es zum Bußgeld mit entsprechenden Verwaltunskosten.
Liegt der Betrag über 35 € ist es automatisch ein Bußgeld.
OK, ich hätte "
geringfügige" Ordnungswidrigkeit schreiben sollen.
Wenn du rechts überholst, kann das auch locker 100€ (+Gebühr) + 3 Punkte geben! Dies ist automatisch mit einem Bussgeldbescheid belegt, und keine geringfügige Ordnungswidrigkeit! Nur kann diese Anzeige, kein Privatmensch erstatten! Nur die Polizei ist dazu berechtigt.
Daher wird da nichts Großes kommen.
MfG
Zitat:
Original geschrieben von Omega-OBA
Mal kurz zum Umkehrschluß, der Filmer hätte auch abbremsen können und es wäre kein Rechtsüberholen gewesen. Ein Gutachter könnte aus den Winkeländerungen zu fixen Objekten oder anderen Fahrzeugen ermitteln, ob rechts überholt wurde oder links abgebremst.Wir kommen bei der Filmerei zu einem grundsätzlichen Problem. Jeder kann sich eine Kamera im Auto installieren, Biker haben schon oft, wenn auch aus anderen Beweggründen, eine (Helm)kamera dabei.
Die Rechtsprechung wird sich auf Dauer solchen Beweisen nicht verwehren können. Vielleicht wird es sogar Pflicht, Fahrzeuge mit Onboardcams auszurüsten. Also ich wäre dafür.
Ergänzung zum "Ich wäre dafür": Ja, das wäre mehr Überwachungsstaat und hier wären sehr umfassend die Für und Wider abzuwägen. Aber in der Summe sehe ich da nicht soviele Persönlichkeitsverletzungen, dafür mehr Zugewinn an Sicherheit. Eine "geeichte" onboardcam, auf deren Inhalte nur im unbedingt notwendigen Maß´zurückgegriffen wird, ist doch besser, als diese ständige Anzeigerei und Anklagerei mit dem Der-wars-nein-der-wars bei der Polizei und vor Gericht.
Bevor irgendeine StA für einen Gutachter Steuergelder verplempert, fragen die den Filmer auf diplomatische Weise, ob der noch alle Latten am Zaun hat.
Zitat:
Original geschrieben von Johnes
Ich soll binnen 3.5km ein Fahrzeug, was unterhalb des Tempolimits fuhr, recht überholt haben. Meine Begründung war, ich bin dem Rechtsfahrgebot folgend, recht rüber gefahren und habe meine Geschwindigkeit leicht gesteigert. (immernoch unterhalb des TL!) Fuhr dabei am links Fahrenden vorbei. Als ein LkW auf meiner Spur war, zog ich wieder nach links. Da auf dem Video keine erkenbare Geschwindigkeitserhöhung (~5km/h) zu sehen war, wurde das Verfahren eingestellt.
MfG
Zum Rechtsüberholen braucht man nicht wieder nach links ziehen. Es reicht das blose "Vorbeifahren".
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Nein!Zitat:
Original geschrieben von patti106
Zum Rechtsüberholen braucht man nicht wieder nach links ziehen. Es reicht das blose "Vorbeifahren".
, das ist nicht korrekt! Ohne wieder nach links zu fahren, ist es kein Überholvorgang! Hier befolgt man nur das Rechtsfahrgebot, wenn man unter dem TL fährt, und mit geringfügig höherer Geschwindigkeit vorbei fährt!
Dem Vorrausfahrenden muss man die Möglichkeit geben haben, sich ebenfalls rechts einzuordnen! Dies war gegeben! Daher wurde mein Einspruch auch ohne weitere Einwände angenommen.
Erst wenn man mit deutlich höherer Geschwindigkeit vorbei fährt, oder mit einem Wechsel auf die linke Spur das Überholmanöver "abschließt", ist es rechts überholen!
MfG
Zitat:
Original geschrieben von Johnes
Nein!, das ist nicht korrekt! Ohne wieder nach links zu fahren, ist es kein Überholvorgang! Hier befolgt man nur das Rechtsfahrgebot, wenn man unter dem TL fährt, und mit geringfügig höherer Geschwindigkeit vorbei fährt!Zitat:
Original geschrieben von patti106
Zum Rechtsüberholen braucht man nicht wieder nach links ziehen. Es reicht das blose "Vorbeifahren".Dem Vorrausfahrenden muss man die Möglichkeit geben haben, sich ebenfalls rechts einzuordnen! Dies war gegeben! Daher wurde mein Einspruch auch ohne weitere Einwände angenommen.
Erst wenn man mit deutlich höherer Geschwindigkeit vorbei fährt, oder mit einem Wechsel auf die linke Spur das Überholmanöver "abschließt", ist es rechts überholen!
MfG
Hallo,
genau das habe ich auch so mal in einer Verkehrssendung im TV gesehen und gebe Dir Recht!!!
Ich fahre auch sehr viel Autobahn und viel mit Tempomat. Meistens eine Geschwindigkeit zwischen 120-140. Wenn ich dann Sonntagabends auf der rechten Spur der A2 unterwegs bin und ich dann am Horizont einen Mittelspurfahrer sehe, dem ich mich langsam nähere, bleibe ich immer auf der rechten Seite und überhole langsam rechts und fahre auf der rechten Spur weiter.
Da soll mal jemand was gegen sagen.
Ist die Bahn aber voll, dann halt ich mich ans links überholen.
Aber es gibt nichts schrecklicheres, als Mittefahrer!!!!!
Zitat:
Original geschrieben von Golfer272
Hallo,Zitat:
Original geschrieben von Johnes
Nein!, das ist nicht korrekt! Ohne wieder nach links zu fahren, ist es kein Überholvorgang! Hier befolgt man nur das Rechtsfahrgebot, wenn man unter dem TL fährt, und mit geringfügig höherer Geschwindigkeit vorbei fährt!
Dem Vorrausfahrenden muss man die Möglichkeit geben haben, sich ebenfalls rechts einzuordnen! Dies war gegeben! Daher wurde mein Einspruch auch ohne weitere Einwände angenommen.
Erst wenn man mit deutlich höherer Geschwindigkeit vorbei fährt, oder mit einem Wechsel auf die linke Spur das Überholmanöver "abschließt", ist es rechts überholen!
MfG
Ich fahre auch sehr viel Autobahn und viel mit Tempomat. Meistens eine Geschwindigkeit zwischen 120-140. Wenn ich dann Sonntagabends auf der rechten Spur der A2 unterwegs bin und ich dann am Horizont einen Mittelspurfahrer sehe, dem ich mich langsam nähere, bleibe ich immer auf der rechten Seite und überhole langsam rechts und fahre auf der rechten Spur weiter.
Da soll mal jemand was gegen sagen.
Du bist öfters mit
tempomatunterwegs? Du tust mir leid! Ermahnt und belehrt er dich nicht andauernd?
Zitat:
Original geschrieben von JKL05
Du bist öfters mit tempomat unterwegs? Du tust mir leid! Ermahnt und belehrt er dich nicht andauernd?
Ich habe dich doch gerade erst vorhin um zurückhaltung gebeten! Daher ist dies jetzt mal eine kleine Ermahnung wert! Du musst ihn nicht provozieren, nur weil du nicht gerade gut Freund mit ihm bist...
Ist mir egal, ob dass nur nen "Witz" sein sollte!
MfG
Zitat:
Original geschrieben von Johnes
Ich habe dich doch gerade erst vorhin um zurückhaltung gebeten! Daher ist dies jetzt mal eine kleine Ermahnung wert! Du musst ihn nicht provozieren, nur weil du nicht gerade gut Freund mit ihm bist...Zitat:
Original geschrieben von JKL05
Du bist öfters mit tempomat unterwegs? Du tust mir leid! Ermahnt und belehrt er dich nicht andauernd?Ist mir egal, ob dass nur nen "Witz" sein sollte!
MfG
Wenn du die ganzen Aussage von Tempomat mitbekommen hättest, die er die letzten Monate so gebracht hat, wärst du meiner Meinung 🙂
Und ja, ich bin nun ruhig!
Zitat:
Original geschrieben von Omega-OBA
Die Rechtsprechung wird sich auf Dauer solchen Beweisen nicht verwehren können. Vielleicht wird es sogar Pflicht, Fahrzeuge mit Onboardcams auszurüsten. Also ich wäre dafür.
Ergänzung zum "Ich wäre dafür": Ja, das wäre mehr Überwachungsstaat und hier wären sehr umfassend die Für und Wider abzuwägen. Aber in der Summe sehe ich da nicht soviele Persönlichkeitsverletzungen, dafür mehr Zugewinn an Sicherheit. Eine "geeichte" onboardcam, auf deren Inhalte nur im unbedingt notwendigen Maß´zurückgegriffen wird, ist doch besser, als diese ständige Anzeigerei und Anklagerei mit dem Der-wars-nein-der-wars bei der Polizei und vor Gericht.
Hi Omega-OBA,
ich darf Dir hier ausnahmsweise widersprechen.
So gut wie es im Einzelfall wäre eine Klärung von Schuld oder Mitschuld Dank Doku herbeizuführen, so problematisch sehe ich die ausschließliche Beobachtung der Verkehrsteilnehmer untereinander hin auf Fehlereignisse. Unabhängig von dann sehr wahrscheinlich restlos überlasteten Gerichten, könnte sich bei diesem oder jenem Sündikusbeobachter ein gewisser Jagdtrieb einstellen, ohne das, wie hier bei MT, Moderatoren klug, halt helfend, eingreifen können.
Zitat:
Original geschrieben von Johnes
...
Wenn du rechts überholst, kann das auch locker 100€ (+Gebühr) + 3 Punkte geben! Dies ist automatisch mit einem Bussgeldbescheid belegt, und keine geringfügige Ordnungswidrigkeit! Nur kann diese Anzeige, kein Privatmensch erstatten! Nur die Polizei ist dazu berechtigt.Daher wird da nichts Großes kommen.
MfG
Wo haben wir denn diesn Schwach... wieder gelernt?
Der Bürger rennt natürlich wegen deinem Rechtsüberholen zur Polizei und erstattet gegen dich Anzeige; die Polizei nimmt die Anzeige (hier: OrdnungsWIdirgkeitenANZEIGE) auf und schictk sie zur Bußgeldstelle; von dort kommt der Bußgeldbescheid mit dem Vorwurf des Rechtsüberholen = 100 € + Punkte + Auslagen!
(Immer) wenn dein Privatmensch zur Polizei geht erstattet er eine ANZEIGE!
Zitat:
Original geschrieben von Johnes
Nein!, das ist nicht korrekt! Ohne wieder nach links zu fahren, ist es kein Überholvorgang! Hier befolgt man nur das Rechtsfahrgebot, wenn man unter dem TL fährt, und mit geringfügig höherer Geschwindigkeit vorbei fährt!Zitat:
Original geschrieben von patti106
Zum Rechtsüberholen braucht man nicht wieder nach links ziehen. Es reicht das blose "Vorbeifahren".Dem Vorrausfahrenden muss man die Möglichkeit geben haben, sich ebenfalls rechts einzuordnen! Dies war gegeben! Daher wurde mein Einspruch auch ohne weitere Einwände angenommen.
Erst wenn man mit deutlich höherer Geschwindigkeit vorbei fährt, oder mit einem Wechsel auf die linke Spur das Überholmanöver "abschließt", ist es rechts überholen!
MfG
Hallo Johnes,
falls Du hier Recht haben solltest, das wäre ein Segen und es gäbe für mich und viele andere ein Ärgernis weniger auf den Autobahnen.
Aber so weit ich weiss wird jedes Vorbeifahren rechts an einem anderen Verkehrsteilnehmer nicht nur auf der BAB von der Exekutive bzw. Jurislative grundsätzlich als „rechts Überholen“ gewertet und gfls. als unrechtmäßig geahndet.
Das Wörtchen „grundsätzlich“ lässt allerdings auch auf BAB auf Ausnahmen schliessen
Mehr hierzu auf
http://www.fahrtipps.de/frage/rechts-ueberholen.php
oder auch
http://www.avd.de/.../
Nur ein Zitat für eine Ausnahme möchte ich hier explizit zum Thema „Autobahnen“ herausgreifen:
Zitat Anfang:
" Bei Fahrzeugschlangen auf mehreren Fahrstreifen für eine Richtung; bei Stau oder zäh fließendem Verkehr. Konkret: Wenn links höchstens Tempo 60 gefahren wird, dann ist maximal 20 km/h schnelleres Überholen erlaubt.
• (§ 7 Abs. 2, 2a ;
die Geschwindigkeiten stammen aus der Rechtsprechung)"
Zitat Ende
Viele Grüße
@Hugaar:
Ganz einfach: Die Polizei ist befugt, die Ordnungswidrigkeit zu verfolgen und zur Anzeige zu bringen! Ein Bürger eben nicht. Wird aber von der Polizei, bei der "Verfolgung" der durch den Bürger erfolgten Anzeige, eine bußgeldfähige Ordnungswidrigkeit festgestellt, kann ein Bußgeldbescheid erlassen werden. Da dies aber im wenigsten Fall nachweißbar ist, kann nur eine Verwarnung im sinne des OWiG ausgesprochen werden.
Es wird hier nicht bestritten, das ein Bürger eine anzeige erstatten kann. Nur die Art, in welcher Form Anzeige erstattet wird.
MfG
Zitat:
Original geschrieben von FirstFord
Hallo Johnes,falls Du hier Recht haben solltest, das wäre ein Segen und es gäbe für mich und viele andere ein Ärgernis weniger auf den Autobahnen.
Aber so weit ich weiss wird jedes Vorbeifahren rechts an einem anderen Verkehrsteilnehmer nicht nur auf der BAB von der Exekutive bzw. Jurislative grundsätzlich als „rechts Überholen“ gewertet und gfls. als unrechtmäßig geahndet.
Das Wörtchen „grundsätzlich“ lässt allerdings auch auf BAB auf Ausnahmen schliessen(...)
Nur ein Zitat für eine Ausnahme möchte ich hier explizit zum Thema „Autobahnen“ herausgreifen:
Zitat:
" Bei Fahrzeugschlangen auf mehreren Fahrstreifen für eine Richtung; bei Stau oder zäh fließendem Verkehr. Konkret: Wenn links höchstens Tempo 60 gefahren wird, dann ist maximal 20 km/h schnelleres Überholen erlaubt.
• (§ 7 Abs. 2, 2a ;
die Geschwindigkeiten stammen aus der Rechtsprechung)"
Zitat Ende
Leider ist deine "Recherche" nicht fehlerfrei! Die Geschwindigkeitsangabe ist nicht im Gesetzestext! Daher ist "Tempo 60" falsch! Dies ist ggf. in einigen Urteilen drin, aber nicht gebunden! Daher kann auch "Tempo 100" als langsame Fahrt gewertet werden, wenn TL höher und Verkehrsdichte die Geschwindigkeit des TL zulässt! Es ist keine fixe Zahl, sondern immer Situationsgebunden. (Genauer: Auslegungssache des Richters!)
Auch gibt es keine genaue Definition zur "Fahrzeugschlange". Diese kann dann auch aus 2 Fahrzeugen bestehen.
Beispiel: TL=120km/h, ein LKW fährt rechts, zwei PKW laufen mit Tempo 100 auf das Fahrzeug auf und fahren nach links. Beide PKW fahren am LKW vorbei. Der 1. PKW fährt nicht nach rechts zurück. Nach kurzer Zeit fährt der 2. PKW dem Gebot folgend, nach rechts. Er erhöht geringfügig, seine Geschwindigkeit, sodass er sich mit ca. 5 km/h mehr, am 1. PKW vorbei schiebt. Nach ca. 3.5km laufen beide PKW erneut auf einen LKW auf. Der 2. PKW ist jetzt rechts bereits mehrere Fahrzeuglängen am ehemals 1. PKW vorbei. Nun fährt der PKW (2) wieder nach links, um den LKW zu passieren.
MfG
Zitat:
Original geschrieben von Johnes
Leider ist deine "Recherche" nicht fehlerfrei! Die Geschwindigkeitsangabe ist nicht im Gesetzestext! Daher ist "Tempo 60" falsch! Dies ist ggf. in einigen Urteilen drin, aber nicht gebunden! Daher kann auch "Tempo 100" als langsame Fahrt gewertet werden, wenn TL höher und Verkehrsdichte die Geschwindigkeit des TL zulässt! Es ist keine fixe Zahl, sondern immer Situationsgebunden. (Genauer: Auslegungssache des Richters!)
Auch gibt es keine genaue Definition zur "Fahrzeugschlange". Diese kann dann auch aus 2 Fahrzeugen bestehen.
(...)
MfG
Erst mal, ich bin kein Jurist oder gar Verkehrsjurist und kann und will deshalb auch für mich nicht in Anspruch nehmen, fehlerfreie Recherchen zu diesem Thema zu machen. Ich kann mich nur auf augenscheinlich seriöse mir zugängliche Quellen berufen.
Hier wurde auch lediglich darauf hingewiesen:
Zitat: „die Geschwindigkeiten stammen aus der Rechtsprechung“
Also, Du hast auch recht:
Dein Zitat: „Es ist keine fixe Zahl, sondern immer Situationsgebunden. (Genauer: Auslegungssache des Richters!)"
Viele Grüße