Von anderem Autofahrer gefilmt
Hallo,
vor kurzem wurde ich von einem anderen Autofahrer gefilmt. Zum Hergang:
Der andere Fahrer fuhr längere Zeit auf der linken von drei Spuren, obwohl die Autobahn so gut wie frei war. Nach längerer Zeit hinter ihm, liess ich mich leider verleiten, ihn langsam auf der mittleren Spur zu überholen. Ich bin nicht gerast und auch ansonsten ein entspannter Fahrer; aber in dieser Situation hats mir einfach gereicht. Im Augenwinkel sehe ich noch, wie der ältere Herr sein Handy zückt und mich scheinbar filmt. Der Blick in den Rückspiegel bestätigte dies. Er hielt nicht ab, ich weiterhin zu filmen. Als ich wieder auf der rechten Spur war und etwas langsamer fuhr, zog er genau neben mich und filmte permanent weiter. Da ich das schon fast als Nötigung empfand, verlangsamte ich meine Geschwindigkeit, in der Hoffnung, er möge weiterfahren. Doch er bremste auch ab und hielt weiterhin drauf. Da ich nicht weiter als auf 60 verlangsamen wollte, gab ich schließlich Vollgas und fuhr an der nächsten Ausfahrt ab.
Zu meiner eigentlichen Frage: Kann solches Videomaterial als Beweisgrundlage verwendet werden, falls er sich dazu entschliessen sollte, mich wegen des Rechtsüberholens anzuzeigen? Immerhin hat er meines Erachtens das Handy am Steuer genutzt und meine Privatssphäre mehr oder weniger verletzt.
Viele Grüße!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Counderman
war doch nur ein blöFFder würde sich ja selbst belasten mit dem Video so blöd kann kein Mensch sein
Oh doch , er kann der Mensch.
64 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von patti106
Wobei auch das nur von einem (beruflichen) Provida geahndet werden kann.Zitat:
Original geschrieben von nukefree
Nur ein Tipp:
Wenn du nochmal in eine solche Situation kommen solltest, dann überhol nicht rechts auf der Mittelspur sondern auf dem Standstreifen.
Gibt im Zweifelsfall weniger Punkte und kostet weniger. 😉( Nicht, dass ich das schonmal gemacht hätte. )
Jo, dat stimmt natürlich.
Zitat:
Original geschrieben von nukefree
Nur ein Tipp:
Wenn du nochmal in eine solche Situation kommen solltest, dann überhol nicht rechts auf der Mittelspur sondern auf dem Standstreifen.
Gibt im Zweifelsfall weniger Punkte und kostet weniger. 😉( Nicht, dass ich das schonmal gemacht hätte. )
Und du glaubst wirklich, dass das so stimmt?
Rechts-Überholen wird automatisch zur Nutzung des Seitenstreifens zum Zweck des schnelleren Vorwärtskommens?
Viel Spaß, wenn du erwischt wirst...
Wie wäre es damit (nur eine Idee, ob es stimmt, weiß ich nicht):
Wenn die Ampel für Linksabbieger rot zeigt, fährt man einfach über die Ampel der Geradeausfahrer, natürlich nur sofern diese grün ist, und biegt danach ab. So einfach wird aus einem vosätzlichen Rotlichtverstoß ein kleines Bußgeld: Durch Pfeile vorgegebene Fahrtrichtung missachtet und dabei links abgebogen: 30 €
Ich mache mir die Welt wie sie mir gefällt...
Vielen Dank für die beruhigenden Antworten 🙂
Für den Fall der Fälle, dass er sich tatsächlich zu einer Anzeige entschliessen sollte, habe ich noch meine Freundin als Zeugin. Sie könnte bestätigen, dass er tatsächlich als Fahrer das Handy genutzt hat. Falls tatsächlich eine Anzeige kommen wird, werde ich natürlich nochmal berichten 🙂
Viele Grüße!
Zitat:
Original geschrieben von LSirion
Wie wäre es damit (nur eine Idee, ob es stimmt, weiß ich nicht):Wenn die Ampel für Linksabbieger rot zeigt, fährt man einfach über die Ampel der Geradeausfahrer, natürlich nur sofern diese grün ist, und biegt danach ab. So einfach wird aus einem vosätzlichen Rotlichtverstoß ein kleines Bußgeld: Durch Pfeile vorgegebene Fahrtrichtung missachtet und dabei links abgebogen: 30 €
Ich mache mir die Welt wie sie mir gefällt...
Manche lernen es nie:
auch in deinem schönen Fall ist es ein Linksabbiegen bei ROT!
Dann kommt es also auf die Zeit drauf und entsprechend hoch ist dein Beitrag in die Staatskasse!
Ähnliche Themen
Aber eigentlich haben wir hier eine schöne Ausgangsfrage vom TE, was kann kommen?
Also wenn er dich wirklich anzeigt steht erstmal der Verstoss für das Rechtsüberholen im Raum.
Was seine Nutzung des Handy während der Fahrt angeht muss es erstmal jemand innerhalb der 3 Monate nach der Tat anzeigen. Ansonsten ist es verjährt!
Er kann dich ja erstmal ohne das Video anzeigen und dann später erst die wahre Tatsache mit dem Handy anbringen.
Mal kurz zum Umkehrschluß, der Filmer hätte auch abbremsen können und es wäre kein Rechtsüberholen gewesen. Ein Gutachter könnte aus den Winkeländerungen zu fixen Objekten oder anderen Fahrzeugen ermitteln, ob rechts überholt wurde oder links abgebremst.
Wir kommen bei der Filmerei zu einem grundsätzlichen Problem. Jeder kann sich eine Kamera im Auto installieren, Biker haben schon oft, wenn auch aus anderen Beweggründen, eine (Helm)kamera dabei.
Die Rechtsprechung wird sich auf Dauer solchen Beweisen nicht verwehren können. Vielleicht wird es sogar Pflicht, Fahrzeuge mit Onboardcams auszurüsten. Also ich wäre dafür.
Ergänzung zum "Ich wäre dafür": Ja, das wäre mehr Überwachungsstaat und hier wären sehr umfassend die Für und Wider abzuwägen. Aber in der Summe sehe ich da nicht soviele Persönlichkeitsverletzungen, dafür mehr Zugewinn an Sicherheit. Eine "geeichte" onboardcam, auf deren Inhalte nur im unbedingt notwendigen Maß´zurückgegriffen wird, ist doch besser, als diese ständige Anzeigerei und Anklagerei mit dem Der-wars-nein-der-wars bei der Polizei und vor Gericht.
Zitat:
Original geschrieben von zxcoupe
Ich sehe da ganz andere Schwierigkeiten... faktisch ist es VERBOTEN mit dem Handy in der Hand autozufahren, denn ist nicht nur verboten mit dem Handy am Ohr zu telefonieren, sondern es ist genauso verboten SMS zu schreiben, Fotos zu knipsen usw. während der Fahrt!Zitat:
Original geschrieben von Tempomat
In einer späteren Erörterung (Gerichtsverhandlung) könnte man bei dieser Filmewut doch sogar vermuten, dass der Altfilmer Dich zuerst links überholt hat, um dann filmend sich auf der linken Spur abbremsend, überholt hat, er also das Material manipuliert hat, um ein Opfer zum Täter
In Zeiten von Pocket PCs wieder mal totale Schikane.
Was ist wenn ich in meinem HTC die Handyfunktion deaktiviert habe?
Oder was ist wenn es ein "Handy" ohne eingelegter Simkarte ist?
Mit einem Pocket PC der keine Handyfunktion hat darf ich Word benutzen und während der Fahrt Notizen machen. Ist ja ein Computer und kein Handy.
Einen Pocket PC mit Handyfunktion darf ich nicht mal berühren.
Tja so ist das nun mal. Wenn man bewusst (oder auch unbewusst) gegen die STVO verstösst und einen andere Verkehrsteilnehmer sehen muss man damit rechnen, dass es Erbensenzähler gibt, aggressive Idioten oder welche die nur darauf aus sind einen anzuzeigen.
Auch wenn er nicht während dem fahren mit dem Handy herumhantieren darf, heisst das noch lange nicht, dass Du damit aus dem Schneider bist. Er kann Dich ja auch einfach so anzeigen ohne sein Beweismaterial. Oder vielleicht hatte er einen Zeugen.
Auch wenn Du nicht bestraft wirst und die Anzeige im Sande verläuft ist es ärgerlich zur Polizei gehen zu müssen und aussagen zu müssen. Sowas erspart sich sicherlich jeder gerne.
Ich gebe zu, bin auch schon rechts vorbeigefahren wenn es ein Schleicher war der stur auf der Mittelspur fahren wollte. Bin aber auch schon rechts überholt worden obwohl ich gerade rüber wollte oder nur einen Sicherheitsabstand (keine 100 Meter) hielt und wurde dann ausgebremst. In dem Fall finde ich die Idee gar nicht so schlecht ein Foto zu machen und sei es nur damit man das Kennzeichen hat und dem Deppen bewusst wird, dass er andere in Gefahr gebracht hat.
Es gibt da für mich zwei Varianten!
Zum einen, kann er das Material, was durch unrechtmäßige Nutzung oder unzulässigen Begebenheiten gemacht wurde, nicht als Beweis anführen.
Zum anderen, kann er eine Bürgeranzeige machen. Diese wird aber nicht automatisch zu einem Bussgeldfähigen Verstoß! In der Regel wird daraus eine Ordnungswidriegkeit! Sprich eine Verwarnung.
Daher kann er dich nicht wegen Rechtsüberholen anzeigen und dann bekommst du Punkte! Das ist nicht so einfach, wie sich das ein Großteil vorstellt. Der Privatmensch ist nicht dazu befugt, hoheitliche Aufgaben zu übernehmen. Entsprechend nicht befugt, eine derartige Anzeige für ein Bussgeldverfahren, zu machen.
Ich sehe da keinen Grund. Zumal du nicht übermäßig schnell an dem Fahrzeug vorbeigerauscht bist. Das "Rechts überholen" ist im übriegen nicht immer strafbar! (Wurde selber schon von "Privida" dabei gefilmt! Ich habe Widerspruch eingelegt und dieser wurde anerkannt.)
Ich soll binnen 3.5km ein Fahrzeug, was unterhalb des Tempolimits fuhr, recht überholt haben. Meine Begründung war, ich bin dem Rechtsfahrgebot folgend, recht rüber gefahren und habe meine Geschwindigkeit leicht gesteigert. (immernoch unterhalb des TL!) Fuhr dabei am links Fahrenden vorbei. Als ein LkW auf meiner Spur war, zog ich wieder nach links. Da auf dem Video keine erkenbare Geschwindigkeitserhöhung (~5km/h) zu sehen war, wurde das Verfahren eingestellt.
MfG
Zitat:
Original geschrieben von yo-chi
Mit einem Pocket PC der keine Handyfunktion hat darf ich Word benutzen und während der Fahrt Notizen machen. Ist ja ein Computer und kein Handy.
Einen Pocket PC mit Handyfunktion darf ich nicht mal berühren.
Nein, darfst Du nicht. Mit dem Pocket PC bist Du genauso vom Strassenverkehr abgelenkt, das hat nichts mit Handy oder nicht zu tun. Schau mal in § 1 der Strassenverkehrsordnung.
Dennoch ist es Straffrei, da der Gesetzestest nur genau vom Mobiltelefon, und nicht vom PocketPC oder Navi spricht!
MfG
@Johnes: "Zum anderen, kann er eine Bürgeranzeige machen. Diese wird aber nicht automatisch zu einem Bussgeldfähigen Verstoß! In der Regel wird daraus eine Ordnungswidriegkeit! Sprich eine Verwarnung."
Woher stammt denn diese Erkenntnis? Aus D kann sie nicht kommen, denn hier ist beides eine Verkehrs-Ordnungswidrigkeit. Liegt der Betrag bis einschließlich 35 € ist es erst einmal eine Verwarnung, sofern bezahlt wird. Erst bei Nichtzahlung oder Widerspruch wird es zum Bußgeld mit entsprechenden Verwaltunskosten.
Liegt der Betrag über 35 € ist es automatisch ein Bußgeld.
Zitat:
Original geschrieben von SNobbe
Nein, darfst Du nicht. Mit dem Pocket PC bist Du genauso vom Strassenverkehr abgelenkt, das hat nichts mit Handy oder nicht zu tun. Schau mal in § 1 der Strassenverkehrsordnung.Zitat:
Original geschrieben von yo-chi
Mit einem Pocket PC der keine Handyfunktion hat darf ich Word benutzen und während der Fahrt Notizen machen. Ist ja ein Computer und kein Handy.
Einen Pocket PC mit Handyfunktion darf ich nicht mal berühren.
§ 1 ist Auslegungssache, das Handyverbot nicht.
Das ist weniger eine Auslegungssache.
"§1 Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird."
Es kann mir bei der heutigen Verkehrsdichte keiner erzählen, dass ein Fahrzeugführer, welcher in seinem Pocket-PC einen Text bzw. eine Notiz schreibt, keinen anderen zumindest behindert.
Zitat:
Original geschrieben von compi-olli
Das ist weniger eine Auslegungssache."§1 Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird."
Es kann mir bei der heutigen Verkehrsdichte keiner erzählen, dass ein Fahrzeugführer, welcher in seinem Pocket-PC einen Text bzw. eine Notiz schreibt, keinen anderen zumindest behindert.
also ich kann ohne einmal auf mein handy zu schauen, eine ellenlange sms schreiben und senden....wenn ich einen Hamburger im Auto esse, bin ich deutlich mehr abgelenkt. Es ist nunmal Fakt, dass "Gefährdung durch rumtippen am pocket PC" Auslegungssache ist, Handy in der Hand wird aber geahndet, auch wenn es nur die Hand wärmen soll....