Vom Vertrag zurücktreten beim Gebrauchten?
Hallo,
kurze Frage. Habe einen Gebrauchten beim BMW-Händler vor 1 1/2 Wochen beim BMW-Händler gekauft bzw. abgeholt.
Kann man innerhalb einer bestimmten Frist vom Vertrag ohne Grund zurücktreten oder geht das nicht?
Mich würde das mal interessieren.
Grüße
Beste Antwort im Thema
Wenn ich noch was anmerken darf: Du solltest nicht unbedingt einen Film auf das Auto schießen wegen jedem Fehler. Wenn Du Dich beim Motor vertan hättest wäre es eher schlecht - aber solche Dinge wie bei Dir kann man immer irgendwie regeln, Du tust Dir selbst keinen Gefallen, wenn Du den Kauf wegen sowas anzweifelst. Man sollte kurz nach Bestellung/Kauf sowieso die Finger von MotorTalk lassen und erstmal ne Runde fahren, das wirkt meistens der Panik entgegen 😉
25 Antworten
Ohne Grund kannst du von diesem Vertrag nicht zurücktreten.
Es war sicherlich kein Fernabsatzvertrag, bzw. Haustürgeschäft 😉
Bei einem Premium Select Gebrauchten kannst du die Kiste innerhalb einer bestimmten Frist dem Händler wieder auf den Hof stellen. Die Frist scheint aber vom Händler abhängig zu sein und wird nicht direkt über das Premium Select Program geregelt. Du solltest von deinem Händler aber eine entsprechende schriftliche Information dazu bekommen haben. Problem bei der Sache ist nur, dass du bei einer Rückgabe die Nutzung des Fahrzeugs bis zu diesem Zeitpunkt und evtl. zusätzliche beim Händler enstandene oder noch durch die Rückgabe entstehende Kosten zu löhnen hast.
Denke diese Kosten sind so hoch, dass von der Rückgabemöglichkeit nur sehr selten gebrauch gemacht wird.
Gruß
Alex
Danke habe auch gerade folgendes gelesen:
Umtauschmöglichkeit bei BMW Premium Selection Fahrzeugen.
Falls Ihnen Ihr BMW wider Erwarten nicht zusagt, haben Sie eine Umtauschmöglichkeit (außer bei Leasing). Fragen Sie Ihren BMW Premium Selection Partner nach den Einzelheiten.
Es wird kein Panikgeschäft, will nur meine Optionen wissen.
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Du hast doch das Abnahmeprotokoll des Händlers, da steht drauf, ob Du die Umtausch-/Rückgabeoption hast - bei mir z.B. ist diese gestrichen.
Das Protokoll ist das mit Durchschlag, dass Du unterschreiben musstest (hoffentlich bei einem leckeren Kaffee und Gebäck ;-)
Ja das ist wie beim Mediamarkt: Umtauschen heißt nicht Rückgabe, kann auch Umtauschen gegen einen anderen Wagen bedeuten...
Ansonsten: wurde das Auto mit Finanzierung gekauft, gibt es immer 14 Tage Rücktrittsrecht, egal ob on- oder offline gekauft. Zählt ab Zusage der Bank.
Zitat:
Original geschrieben von AZiBACK
.
Ansonsten: wurde das Auto mit Finanzierung gekauft, gibt es immer 14 Tage Rücktrittsrecht, egal ob on- oder offline gekauft. Zählt ab Zusage der Bank.
... und erst wenn die da ist, bereitet BMW den Wagen vor, die Auslieferung dauert dann meist noch 2 Wochen - ein Schelm, wer Böses dabei denkt...
Zitat:
Original geschrieben von flosobo
... und erst wenn die da ist, bereitet BMW den Wagen vor, die Auslieferung dauert dann meist noch 2 Wochen - ein Schelm, wer Böses dabei denkt...Zitat:
Original geschrieben von AZiBACK
.
Ansonsten: wurde das Auto mit Finanzierung gekauft, gibt es immer 14 Tage Rücktrittsrecht, egal ob on- oder offline gekauft. Zählt ab Zusage der Bank.
Das zählt also nicht ab Tag der Auslieferung? Dann kann ich es eh knicken, die haben ungefähr 10 Jahre das Auto aufbereitet + habe noch Diverse Sachen nachgerüstet.
Zitat:
Original geschrieben von Nike83
Das zählt also nicht ab Tag der Auslieferung? Dann kann ich es eh knicken, die haben ungefähr 10 Jahre das Auto aufbereitet + habe noch Diverse Sachen nachgerüstet.Zitat:
Original geschrieben von flosobo
... und erst wenn die da ist, bereitet BMW den Wagen vor, die Auslieferung dauert dann meist noch 2 Wochen - ein Schelm, wer Böses dabei denkt...
Spätestens an dieser Stelle haben sich Wandlung oder Rücktritt eh erledigt.
Bei nem Gebrauchten mit Premium Select zählt die Frist natürlich erst ab Auslieferung / Abholung. Aber was haben die da noch groß nachgerüstet? Wenn du das Auto nicht wie angeboten gekauft hast, sondern noch speziel auf deinen Wunsch modifizieren hast lassen, dann hast noch größere Probleme bei einer evtl. Rückgabe.
Gruß
Alex
Zitat:
Original geschrieben von ltz400
Bei nem Gebrauchten mit Premium Select zählt die Frist natürlich erst ab Auslieferung / Abholung. Aber was haben die da noch groß nachgerüstet? Wenn du das Auto nicht wie angeboten gekauft hast, sondern noch speziel auf deinen Wunsch modifizieren hast lassen, dann hast noch größere Probleme bei einer evtl. Rückgabe.Gruß
Alex
Hi Alex,
ging hierbei speziell um das 14-tägige Rücktrittsrecht wg. Finanzierung - und die Frist beginnt ab Unterschrift oder Annahme der Bank, je nachdem, was später kam.
Hallo flosobo,
ich bin davon ausgegangen, dass die Kiste ohne Finanzierung gekauft wurde. Bei Finanzierungskauf hast du wohl recht.
Gruß
Alex
Hab halt Dekorleisten von Holz auf Alu umgerüstet und Performance-Pedale einbauen lassen. Die Holz-Dekorleisten habe ich aber noch und die alten Pedale auch.
Naja hat sich eh erledigt, seit dem Tag der Unterschrift sind mehr als 2 Wochen vergangen. Wie gesagt die hatten das Auto ziemlich lange zur Aufbereitung/Nachrüstung bis ich es dann abholen konnte.
Evtl. steckt ja echt System dahinter😉.
Wenn ich noch was anmerken darf: Du solltest nicht unbedingt einen Film auf das Auto schießen wegen jedem Fehler. Wenn Du Dich beim Motor vertan hättest wäre es eher schlecht - aber solche Dinge wie bei Dir kann man immer irgendwie regeln, Du tust Dir selbst keinen Gefallen, wenn Du den Kauf wegen sowas anzweifelst. Man sollte kurz nach Bestellung/Kauf sowieso die Finger von MotorTalk lassen und erstmal ne Runde fahren, das wirkt meistens der Panik entgegen 😉