Vom Kaufvertrag zurücktreten?
Hallo,
ich haben vor einigen Tagen einen Wagen probegefahren und habe ein paar Tage später einen Kaufvertrag mit dem Händler gemacht. Es lief alles per Email und handelt sich um einen offiziellen Vertragshändler. Allerdings hatte ich keine AGBs bei den Vertragsunterlagen dabei (evtl. ist das ja von rechtlicher Bedeutung).
Ich wollte den Wagen nicht finanzieren und in den nächsten Tagen per Überweisung bezahlen.
Nun hat es sich leider ergeben, dass ich ein deutlich besseres Angebot bekommen habe, von einem anderen Vertragshändler. Zudem für einen Wagen der noch mehr den Vorstellungen entspricht.
Ich würde nun gerne wissen, ob ich eine reele Chance habe, vom Kaufvertrag zurückzutreten? Der Wagen steht noch beim Händler und es wurde auch noch nichts bezahlt.
Es wäre toll, wenn mir jemand Rat geben könnte. Gelten in so einem Fall die 14 Tage Rücktrittsrecht?
Ich weiß, es ist nicht die feine Art. Aber ich könnte dadurch viel Geld sparen und dazu das passendere Auto erwerben.
Beste Antwort im Thema
Dann bin ich wohl einer der letzten die Kaufverträge einhalten. Ich finde es unter alles Sau ein Auto probe zu fahren, den "Vertrag" ein paar Tage später nach reiflicher Abwägung und Überlegung zu unterzeichnen und dann nicht zahlen zu wollen.
Ist kein Wunder das immer wenn ich ein Auto erwerben möchte die ganzen Verkäufer so Assi drauf sind, aber wenn man den Thread hier liest wird einem alles klar!
Selbst wenn es ein Widerrufsrecht geben sollte, was ich aber hier bezweifele, ist es sicher nicht die feine Englische Art diese dann zu nutzen.
27 Antworten
Hier geht es nicht um Recht, sondern um Moral.
..bzgl. "verbindliche Bestellung", dann lies mal das Kleingedruckte zum "auflösen / stornieren"
der verbindlichen Bestellung.
Verträge, die an der Haustüre unterliegen dem "Haustürgeschäft" und hier hat der
Gesetzgeber zum Glück reagiert und den 14-Tägigen "Widerruf" eingeführt.
eMail, nu ja, i.d.R nicht Beweiskräftig..
Ich würde hier einfach mal einen rechtlichen Beistand holen.
Wennde in einem Autoclub (ADAC, ACE, etc.) dann bieten sie doch eine kostenlose
Rechtsberatung an
Ansosnten, kostet nicht viel, aber gibt Klarheit.
Grüße
Zitat:
@wettertaft schrieb am 23. Oktober 2014 um 23:33:56 Uhr:
Hier geht es nicht um Recht, sondern um Moral.
Moral beim Autokauf?
Moral beim Autohändler erwarten?
Hahahahahahahahahhhahah ................. der war gut. Wirklich.
Grüße
Udo
Wie es der Zufall so will, hat sich das Problem - frei nach dem Motto "Zwischenverkauf Vorbehalten" - von selber erledigt. Das Autohaus rief an und teilte mit, dass der Wagen gestern Nachmittag verkauft wurde, obwohl heute ein Termin zur Probefahrt bestand. Soviel zum Thema Moral.
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Und dein besseres Angebot jetzt schon anvisiert?
Ach, jetzt habe ich es verstanden, ich dachte dein "ungewolltes" Angebot waere schon weg gewesen. Naja, so hat es sich auch geloest, sicher, dass du nicht erst mal das Ganze ruhen lassen willst um nochmal die Lage/den Markt zu sondieren?
Dafür müsste ich ja den bestehenden Vertrag immer noch auflösen. Ich denke, ich belasse es dabei, spar mir weiteren Stress und nehme den Wagen.
Tja, so kanns gehen ........ dann trotzdem viel Freude an dem neuen Wagen. Und gräme dich nicht, dass es da ein noch besseres Angebot gab, das ist im Leben immer so. Kaum hat man was "ganz billig" gekauft, findet man genau den gleichen Artikel nochmal deutlich billiger .......
Grüße
Udo
Wer weiß, vielleicht wäre bei dem Anderen noch irgendwas gewesen, zur Probefahrt kam es ja nicht. Ich sag immer, wer weiß wofür es gut ist/war!
Auf jeden Fall viel Spaß mit dem Neuen, hoffentlich ist die Freude über den Wagen jetzt nicht allzu sehr getrübt.
Zitat:
Dafür müsste ich ja den bestehenden Vertrag immer noch auflösen. Ich denke, ich belasse es dabei, spar mir weiteren Stress und nehme den Wagen.
Welchen Stress denn? Du hast doch ein Widerrufsrecht, wenn eine Probefahrt offiziell nicht stattgefunden hat. Den Rücktritt schriftlich erklären und tschüss!
Dann bin ich wohl einer der letzten die Kaufverträge einhalten. Ich finde es unter alles Sau ein Auto probe zu fahren, den "Vertrag" ein paar Tage später nach reiflicher Abwägung und Überlegung zu unterzeichnen und dann nicht zahlen zu wollen.
Ist kein Wunder das immer wenn ich ein Auto erwerben möchte die ganzen Verkäufer so Assi drauf sind, aber wenn man den Thread hier liest wird einem alles klar!
Selbst wenn es ein Widerrufsrecht geben sollte, was ich aber hier bezweifele, ist es sicher nicht die feine Englische Art diese dann zu nutzen.
Zitat:
Nicht vergessen: E-mails zählen als Beweismittel nicht.
Diese Aussage ist schlicht und ergreifend falsch.