Vom Kaufvertrag zurücktreten - bitte Hilfe!
Hallo,
ich bin Markus und war bisher nur als Leser auf Motor-Talk unterwegs und habe mich jetzt wegen eines Problems, was mir schwer auf der Seele liegt, angemeldet.
Das Problem :
Ich habe am Freitag (25.11.) ein Fahrzeug für 18600 bei einem Audi-Händler gekauft und habe zu schnell den Kaufvertrag unterschrieben. Für mein Altfahrzeug habe ich auch den Ankaufvertrag unterschrieben.
Der Neue ist also noch nicht angemeldet und mein altes nicht abgemeldet.
Erst jetzt realisiere ich, wie sehr ich an meinem alten Fahrzeug hänge und das neue Fahrzeug auch nicht zu mir paßt. Ich kann nicht schlafen (siehe Erstellungszeit des Themas), ich habe keinen Hunger und bin niedergeschlagen. Das sollte bei einem Autokauf so nicht sein.
Im Kaufvertrag steht geschrieben, das man bei Nichterfüllung des Kaufvertrages 10% der Kaufsumme und im Ankaufvertrag des Altfahrzeuges 15% der Summe als Schadensersatz zu zahlen hat.
Meine Fragen :
Kann mir das Autohaus den Rücktritt vom Kaufvertrag und vom Ankaufvertrag verweigern, wenn ich bereit bin, die Schaden in dieser Höhe (s.o.) zu bezahlen?
Eine Anzahlung von 5000€ per Überweisung ist schon getätigt, kann der Händler die komplette Anzahlung im Falle eines Rücktritts einbehalten?
Ich bin wirklich richtig unglücklich und weiß nicht weiter. Vielleicht kann jemand helfen.
Danke und Gruß
Markus
Beste Antwort im Thema
Hallo,
was weiter passierte :
gestern abend habe ich eine email mit meinem Rücktrittsgesuch an den Verkäufer gesandt, der mich heute morgen prompt angerufen hat. Begeistert war dieser verständlichweise nicht. Wir haben dann vereinbart, uns sofort zu treffen.
Im Autohaus hat der Verkäufer gemerkt, dass ich mich wirklich nicht von meinem alten Auto trennen kann und möchte. Er war daraufhin sehr kulant und umsichtig, hat den An-und Verkaufvertrag zerrissen und mir mitgeteilt, dass das Geschäft damit nicht stattfindet. Gebühren oder einen Schadensersatz könne er von Rechtslage nicht einziehen, daher wird der komplette Vorschuss an mich zurücküberwiesen. Der Rücktritt war damit für mich kostenlos.
Der Verkäufer ist trotz meiner Entscheidung sehr freundlich geblieben und wir sind im Guten auseinandergegangen. Ich hatte mir im Vorfeld ein Horrorszenario an Gespräch ausgemalt (und auch verdient).
Was habe ich daraus gelernt :
Unterschreibe einen Kaufvertrag niemals spontan am gleichen Tag, immer eine Nacht über die Anlegenheit schlafen. Auch wenn das Angebot noch so verlockend ist.
Und :
Mache dir klar, was du wirklich willst.
Sowie :
Ja, ich bin ein Freak.
Meinen Dank an dieser Stelle auch den Usern "DerFahnder" und "Rudi333", sowie dem Autoverkäufer (der trotz allem nett geblieben ist)
Und nun?
Jetzt fahre ich den alten erstmal die nächsten Jahre weiter, nach einem neuen Auto schaue ich nicht mehr.
Das Positive :
Ich habe mich endlich auf Motor-Talk angemeldet 😉
Grüße
Markus
25 Antworten
Hallo,
Wird das Fahrzeug bar gekauft oder ist noch eine Finanzierung im Spiel?
Falls ja: Du kannst 14 Tage lang nach Unterschrift die Finanzierung widerrufen. Da es sich bei dem Kauf des Fzg. um ein Verbundgeschäft handelt, ist dann auch der Kauf- und Ankaufvertrag hinfällig.
Habe ich selbst so erlebt, als ich voller Euphorie ein Auto (beinahe) gekauft habe.
Hallo,
richtig, ein Teil des Fahrzeuges wird über das Autohaus finanziert.
@DerFahnder
Hattest du den Kaufvertrag auch schon unterschrieben? Wieviel Schadensersatz (%) mußtest Du zahlen?
Vielen Dank und Gruß
Markus
Moin,
Klar, wenn du die vereinbarten Vertragsregelungem erfüllst, dann kannst du vom Vertrag natürlich zurücktreten. Dazu ist die Regelung ja da.
Ob das sinnvoll ist ... Das musst du selbst entscheiden.
LG Kester
Dann könnte ich allerdings nicht mehr schlafen und hätte auch keinen Hunger mehr. 🙄
Verträge sind einzuhalten. Wieso willst du das Auto nicht mehr wo du es am Freitag noch wolltest?
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Zitat:
Wieso willst du das Auto nicht mehr wo du es am Freitag noch wolltest?
Was soll ich da sagen? Dummheit, konnte nicht klar denken. Sowas ist mir bei einem Autokauf auch noch nie passiert. Das neue Auto ist top, aber das bin nicht ich.
Jetzt sitzt ich hier auf heißen Kohlen und warte auf Montag. Ich hoffe, dass der Verkäufer der Rückabwicklung des Kauf- und Ankaufvertrages zustimmt. Darf nicht aus dem Fenster Richtung "altes Auto" schauen, könnte Heulen bei dem Gedanken, es wegzutun.
Lieber Lehrgeld für die Sache bezahlen, als die nächsten 5 bis 6 Jahre den Verkauf bedauern.
Grüße
Markus
Auf jeden Fall wird dich der Rücktritt einen vierstelligen Eurobetrag kosten.
Schönes Weihnachtsgeschenk. 😁
Der Verkäufer muss nicht zustimmen oder so!! Wenn du ein Rücktrittsrecht hast, dann kannst du ohne irgendwelche Zustimmungen zurücktreten und gut! Der Verkäufer hat das dann hinzunehmen und die sich daraus ergebenden Pflichten seinerseits zu erfüllen. Nicht mehr und nicht weniger!
Blödsinn, da eine Finanzierung im Spiel ist, kann er ohne Schadenersatz 14 Tage lang zurück treten, ohne 1 cent zu zahlen.
Einzige Ausnahme wäre die Inzahlunggabe des Altwagens, aber genau genommen ist dies auch wieder ein Verbundgeschäft zum "neuen" incl. Finanzierung.
Zitat:
@klamann15 schrieb am 27. November 2016 um 10:31:39 Uhr:
Auf jeden Fall wird dich der Rücktritt einen vierstelligen Eurobetrag kosten.
Schönes Weihnachtsgeschenk. 😁
@rudi333 Genau das.
Moin,
Aber nur dann, wenn ER es nicht zu verschulden hat, dass die Finanzierung platzt. Wenn er einfach nur den Finanzierungsvertrag nicht unterschreibt, dann hat er dies verursacht und muss auch mit den Folgen klarkommen.
Diese Klausel bzw. Regelung soll nur Menschen davor schützen, Schadensersatzpflichtig zu werden, obwohl Sie selbst nichts dafür können, dass die Finanzierung nicht zustande kommt.
LG Kester
@ Rudi333,& DerFahnder
... und selbstverständlich wird das Autohaus dank der Vorabüberweisung gemäß den Vertragsbedienungen erst einmal die Summe von 10 % des Fahrzeugpreises und 15 % des Ankaufsfahrzeuges einbehalten. Das Geld müsste dann wohl eingeklagt werden.
Ein entgangener Gewinn ist schließlich auch ein Verlust, das Fahrzeug hätte in der Zeit schließlich jemand anders kaufen können und das Fahrzeug welches in Zahlung genommen wurde könnte mit Gewinn verkauft sein.
Ob das Autohaus letztendlich zurecht oder unrechtmäßig eine Summe XXXX einbehält wird dann wohl ein Richter, zwei Anwälte und ein Herlitz Ordner mit 500 Blatt Papier zusätzlich kosten.
Ist so nicht richtig.
Zitat:
@Rotherbach schrieb am 27. November 2016 um 19:58:38 Uhr:
Moin,Aber nur dann, wenn ER es nicht zu verschulden hat, dass die Finanzierung platzt. Wenn er einfach nur den Finanzierungsvertrag nicht unterschreibt, dann hat er dies verursacht und muss auch mit den Folgen klarkommen.
Diese Klausel bzw. Regelung soll nur Menschen davor schützen, Schadensersatzpflichtig zu werden, obwohl Sie selbst nichts dafür können, dass die Finanzierung nicht zustande kommt.
LG Kester
Kann sein, muss aber nicht.
Bei einem Verbundgeschäft (Kauf mit teilw. Finanzierung) ist nunmal der ganze KV ohne Kosten widerrufbar. Auch ein Grund unter vielen, warum ich sowas nicht anbiete. Rücktrittsrate = 0
Zitat:
@Pepperduster schrieb am 27. November 2016 um 20:02:19 Uhr:
@ Rudi333,& DerFahnder... und selbstverständlich wird das Autohaus dank der Vorabüberweisung gemäß den Vertragsbedienungen erst einmal die Summe von 10 % des Fahrzeugpreises und 15 % des Ankaufsfahrzeuges einbehalten. Das Geld müsste dann wohl eingeklagt werden.
Ein entgangener Gewinn ist schließlich auch ein Verlust, das Fahrzeug hätte in der Zeit schließlich jemand anders kaufen können und das Fahrzeug welches in Zahlung genommen wurde könnte mit Gewinn verkauft sein.
Ob das Autohaus letztendlich zurecht oder unrechtmäßig eine Summe XXXX einbehält wird dann wohl ein Richter, zwei Anwälte und ein Herlitz Ordner mit 500 Blatt Papier zusätzlich kosten.
Hallo,
was weiter passierte :
gestern abend habe ich eine email mit meinem Rücktrittsgesuch an den Verkäufer gesandt, der mich heute morgen prompt angerufen hat. Begeistert war dieser verständlichweise nicht. Wir haben dann vereinbart, uns sofort zu treffen.
Im Autohaus hat der Verkäufer gemerkt, dass ich mich wirklich nicht von meinem alten Auto trennen kann und möchte. Er war daraufhin sehr kulant und umsichtig, hat den An-und Verkaufvertrag zerrissen und mir mitgeteilt, dass das Geschäft damit nicht stattfindet. Gebühren oder einen Schadensersatz könne er von Rechtslage nicht einziehen, daher wird der komplette Vorschuss an mich zurücküberwiesen. Der Rücktritt war damit für mich kostenlos.
Der Verkäufer ist trotz meiner Entscheidung sehr freundlich geblieben und wir sind im Guten auseinandergegangen. Ich hatte mir im Vorfeld ein Horrorszenario an Gespräch ausgemalt (und auch verdient).
Was habe ich daraus gelernt :
Unterschreibe einen Kaufvertrag niemals spontan am gleichen Tag, immer eine Nacht über die Anlegenheit schlafen. Auch wenn das Angebot noch so verlockend ist.
Und :
Mache dir klar, was du wirklich willst.
Sowie :
Ja, ich bin ein Freak.
Meinen Dank an dieser Stelle auch den Usern "DerFahnder" und "Rudi333", sowie dem Autoverkäufer (der trotz allem nett geblieben ist)
Und nun?
Jetzt fahre ich den alten erstmal die nächsten Jahre weiter, nach einem neuen Auto schaue ich nicht mehr.
Das Positive :
Ich habe mich endlich auf Motor-Talk angemeldet 😉
Grüße
Markus