Vom Kaufvertrag zurücktreten - bitte Hilfe!
Hallo,
ich bin Markus und war bisher nur als Leser auf Motor-Talk unterwegs und habe mich jetzt wegen eines Problems, was mir schwer auf der Seele liegt, angemeldet.
Das Problem :
Ich habe am Freitag (25.11.) ein Fahrzeug für 18600 bei einem Audi-Händler gekauft und habe zu schnell den Kaufvertrag unterschrieben. Für mein Altfahrzeug habe ich auch den Ankaufvertrag unterschrieben.
Der Neue ist also noch nicht angemeldet und mein altes nicht abgemeldet.
Erst jetzt realisiere ich, wie sehr ich an meinem alten Fahrzeug hänge und das neue Fahrzeug auch nicht zu mir paßt. Ich kann nicht schlafen (siehe Erstellungszeit des Themas), ich habe keinen Hunger und bin niedergeschlagen. Das sollte bei einem Autokauf so nicht sein.
Im Kaufvertrag steht geschrieben, das man bei Nichterfüllung des Kaufvertrages 10% der Kaufsumme und im Ankaufvertrag des Altfahrzeuges 15% der Summe als Schadensersatz zu zahlen hat.
Meine Fragen :
Kann mir das Autohaus den Rücktritt vom Kaufvertrag und vom Ankaufvertrag verweigern, wenn ich bereit bin, die Schaden in dieser Höhe (s.o.) zu bezahlen?
Eine Anzahlung von 5000€ per Überweisung ist schon getätigt, kann der Händler die komplette Anzahlung im Falle eines Rücktritts einbehalten?
Ich bin wirklich richtig unglücklich und weiß nicht weiter. Vielleicht kann jemand helfen.
Danke und Gruß
Markus
Beste Antwort im Thema
Hallo,
was weiter passierte :
gestern abend habe ich eine email mit meinem Rücktrittsgesuch an den Verkäufer gesandt, der mich heute morgen prompt angerufen hat. Begeistert war dieser verständlichweise nicht. Wir haben dann vereinbart, uns sofort zu treffen.
Im Autohaus hat der Verkäufer gemerkt, dass ich mich wirklich nicht von meinem alten Auto trennen kann und möchte. Er war daraufhin sehr kulant und umsichtig, hat den An-und Verkaufvertrag zerrissen und mir mitgeteilt, dass das Geschäft damit nicht stattfindet. Gebühren oder einen Schadensersatz könne er von Rechtslage nicht einziehen, daher wird der komplette Vorschuss an mich zurücküberwiesen. Der Rücktritt war damit für mich kostenlos.
Der Verkäufer ist trotz meiner Entscheidung sehr freundlich geblieben und wir sind im Guten auseinandergegangen. Ich hatte mir im Vorfeld ein Horrorszenario an Gespräch ausgemalt (und auch verdient).
Was habe ich daraus gelernt :
Unterschreibe einen Kaufvertrag niemals spontan am gleichen Tag, immer eine Nacht über die Anlegenheit schlafen. Auch wenn das Angebot noch so verlockend ist.
Und :
Mache dir klar, was du wirklich willst.
Sowie :
Ja, ich bin ein Freak.
Meinen Dank an dieser Stelle auch den Usern "DerFahnder" und "Rudi333", sowie dem Autoverkäufer (der trotz allem nett geblieben ist)
Und nun?
Jetzt fahre ich den alten erstmal die nächsten Jahre weiter, nach einem neuen Auto schaue ich nicht mehr.
Das Positive :
Ich habe mich endlich auf Motor-Talk angemeldet 😉
Grüße
Markus
25 Antworten
Siehst du! Nix Zustimming, nix Kosten! Und schlauer bist du auch wieder geworden! Und nu hau dich hin und schlaf dich erstmal richtig aus und vor allem ess vorher mal wieder was! 😉 🙂
Freut mich, dass sich alles gut aufgelöst hat.
Moin,
Schön, dass du einen Verkäufer gefunden hast, der gut mit dir könnte.
Rudi ... Du bist also auch Jurist?!
Nach meinem Wissensstand sind zwei Vertragspartner dazu verpflichtet, alles in ihrer Macht stehende zu unternehmen, damit der Vertrag erfüllt wird. Ein Vertragspartner, der dies nicht macht, wird schadensersatzpflichtig. Ausnahme ist eine Kopplung an einen weiteren Vertrag, wenn dieser nicht zustande kommt. Da der Käufer als Vertragspartner des Verkäufers, aber dazu verpflichtet ist, alles in seiner Macht stehende zu tun, damit er den Vertrag erfüllen kann, muss er auch den Finanzierungsbedarf unterschreiben. Verweigert er das, dann verstößt er gegen die Pflicht, den Kaufvertrag zu erfüllen, entsprechend wird er schadensersatzpflichtig. AUSNAHMEN hiervon sind - der Finanzierungsgeber verweigert das Zustandekommen des Vertrages ODER der Finanzierungsgeber verändert die Konditionen zum Nachteil des Käufers. In dem Fall würden Irrtum, Täuschung oder ein Sonderkündigungsrecht greifen. Diese Fälle wären schadensersatzlos, da der Käufer dies nicht vorhersehen kann, er hier übervorteilt wurde oder schlechtergestellt. Einfach nur nicht unterschreiben, weil ich keine Lust drauf habe - ist dadurch nicht abgedeckt. Wäre sonst auch zu einfach ...
Für den Verkäufer kann sich natürlich das Problem ergeben - dass er nicht erfährt, weshalb der Vertrag nicht zustande gekommen ist und es für ihn auch schwer bis unmöglich werden kann ein böswilliges Verhalten des Käufers nachzuweisen d.h. seinen möglicherweise existierenden Anspruch durchzusetzen. Hier sehe ich eher die aufgeführte n Prozentwerte kritisch, da ein Schaden stets nachgewiesen werden muss und nicht pauschal angenommen werden darf. Sprich - dies wäre eher ein Anfechtungspunkt, viel mehr als eventuell eine Arbeitsstunde und eventuell eine Aufbereitung sind hier als Schaden eh nicht entstanden und ob zeitgleich jemand das Auto kaufen wollte und dadurch Gewinn entgangen ist, ist unwahrscheinlich. Aber dies ist ein anderes Thema. Dies wird der Verkäufer wohl gewusst haben ... Und sich hier wohl für den einfachsten und günstigsten Weg entschieden haben, auch in der Hoffnung, dass der Kunde wegen guter Behandlung dann vielleicht demnächst wieder kommt.
LG Kester
Interessante Geschichte!
Was ist das denn fur ein Auto?
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Jeder seriös arbeitende Verkäufer wird sich erst den Finanzierungsvertrag und dann den Kaufvertrag unterschreiben lassen bei einem Verbundgeschäft, oder zeitgleich.
Ausnahme wäre doch nur, wenn der Kunde einen Kredit bei einer anderen Bank nimmt und beim Verkäufer einen auf dicke Hose und Barzahler macht. In diesem Falle macht er sich natürlich schadenersatzpflichtig.
Das ein Finanzierungsvertrag so einfach durch zerreißen beendet werden kann wage ich doch sehr zu bezweifeln. 😁
Zitat:
@klamann15 schrieb am 29. November 2016 um 11:34:33 Uhr:
Das ein Finanzierungsvertrag so einfach durch zerreißen beendet werden kann wage ich doch sehr zu bezweifeln. 😁
Warum?
Sehr schön!
Freut mich zu sehen, dass es noch Menschen mit Herzen und Verstand gibt und nicht immer nur von der einen Sorte. Ich würde diesen Händler oder Verkäufer wirklich lobenswert erwähnen und min ein paar gute Bewertungen für den Händler anfertigen und online stellen. Diese hat er verdient, denn solche Leute gehören gefördert und motiviert weiter so zu handeln!
Hallo Gany22,
dass mit den positiven Bewertungen hatte ich mir auch schon überlegt und werde es auch in den kommenden Tagen nachholen.
Sehr nett auch der letzte Satz des Verkäufers : "Wenn Sie sich dann doch mal in den nächsten Jahren von Ihrem Auto trennen können, dann schauen Sie wieder vorbei".
Viele Grüße
Markus
Zitat:
@klamann15 schrieb am 29. November 2016 um 11:34:33 Uhr:
Das ein Finanzierungsvertrag so einfach durch zerreißen beendet werden kann wage ich doch sehr zu bezweifeln. 😁
Ein Finanzierungsvertrag ist doch für die Bank erst relevant, wenn er inkl. alle Unterlagen (u.a. Fahrzeugrechnung auf Kunden) eingereicht wird.
Bevor nicht alles komplett ist, wäre es nur ein Antrag. ......und den kann man einfach zerreißen!
Zitat:
@Drehschappeduckel schrieb am 29. November 2016 um 19:10:12 Uhr:
Zitat:
@klamann15 schrieb am 29. November 2016 um 11:34:33 Uhr:
Das ein Finanzierungsvertrag so einfach durch zerreißen beendet werden kann wage ich doch sehr zu bezweifeln. 😁Ein Finanzierungsvertrag ist doch für die Bank erst relevant, wenn er inkl. alle Unterlagen (u.a. Fahrzeugrechnung auf Kunden) eingereicht wird.