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Volvo XC90 T8 Mj. 2019 hat keine Nebelleuchten mehr

Volvo XC90 2 (L)
Themenstarteram 20. November 2018 um 14:20

......nur zur Info, für die, die es interessiert.

Der XC 90 T8 hat keine Nebelleuchten (vorne) mehr. Grund dafür ist offensichtlich eine überarbeitete Batteriekühlung. Bei der neuen Konstruktion laufen da nach Auskunft Volvo Kabel und Bauteile dieses neuen Kühlsystems lang, weswegen kein Platz mehr für die Nebelleuchten ist.

Ich finde das etwas erstaunlich, dass man das nicht anders lösen konnte. Nicht nur, dass ich die Leuchten schon gut hätte gebrauchen können. Ich persönlich finde diese (Dummy-)Plastikblenden auch echt nicht chic.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@stromsegler schrieb am 21. Nov. 2018 um 10:46:44 Uhr:

Ich setze die NSL bei schlechter Sicht hinter mir, verursacht durch Spray, durchaus gerne auch bei höheren Geschwindigkeiten ein (in dem Fall aber nur Tagsüber), sofern es nach meiner Einschätzung ein Gewinn ab Sichtbarkeit darstellt und die Fahrer hinter mir nicht stören sollte. Eine geschwindigkeitsabhängige Deaktivierung fände ich daher nicht so toll (ausser sie liesse sich darüber erneut aktivieren) ??

Dann fährst du nach deiner Privat-StVO. ;) Mir erschließt sich der Sinn der Aktion nicht. Wie kannst du beurteilen, dass die NSL den rückwärtigen Verkehr nicht stört? Ich finde, sie stört immer, wenn sie, ohne dass dichter Nebel herrscht, eingeschaltet wird.

 

Grüße vom Ostelch

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Nun, wenn dann die Sonne scheint, blendet mich diese meist mehr ;) (ansonsten bin ich wohl zu nahe am Vordermann und soooo hell ist die NSL nun auch nicht)

In der Nacht würde ich dir aber zustimmen.

OK..." wenn der Mond lacht". In der Tat besteht die besondere Gefährung durch NSL nachts bei feuchter oder nasser Fahrbahn, wenn der permanent geblendete Nachfahrende z. B. dann Fahradfahrer am Straßenrand übersieht, beim Überholversuch (um der Folter endlich zu entgehen...) den Gegenverkehr zu spät sieht oder falsch einschätzt, usw..

Eigentlich ist es doch wenigstens in Deutschland nach der StVO klar geregelt, wann man dieses Ding benutzen darf. Diese Regeln sind so simpel, dass jeder, der mal die Führerscheinprüfung bestanden hat, sie verstehen und befolgen können sollte. Da ist kein Raum für irgendwelche Privatregeln. Für die, die es nicht verstehen (wollen) muss dann wohl die automatische Abschaltung oder Geschwindigkeitsbegrenzung nachhelfen.

Grüße vom Ostelch

Immerhin sind wir ja nun technisch schon mal soweit, dass die Dinger beim nächsten Fahrzyklus aus sind. :D:D:D

Zitat:

@bluediamond schrieb am 21. November 2018 um 14:10:42 Uhr:

Ich nutze die NSL bei schlechter Sicht, solange kein Auto hinter mir ist.

:D:D:D Wer soll es sehen, wenn keiner da ist???? :D:D:D

Interessant, wie intensiv man ein vermeintlich eindeutiges Thema diskutieren kann...

Zitat:

@Konvi_II schrieb am 21. November 2018 um 15:12:51 Uhr:

OK..." wenn der Mond lacht". In der Tat besteht die besondere Gefährung durch NSL nachts bei feuchter oder nasser Fahrbahn, wenn der permanent geblendete Nachfahrende z. B. dann Fahradfahrer am Straßenrand übersieht, beim Überholversuch (um der Folter endlich zu entgehen...) den Gegenverkehr zu spät sieht oder falsch einschätzt, usw..

Da stimme ich dir voll und ganz zu. Darum macht es ja im Normalfall Sinn, das NSL abzuschalten, sobald einer hinten ‚Kontakt‘ hat und diesen auch beibehält.

Zitat:

@stromsegler schrieb am 21. November 2018 um 14:02:20 Uhr:

Zitat:

@gseum schrieb am 21. November 2018 um 13:47:26 Uhr:

Bis 2014 galt auch in CH noch „unter 50 m“, die VRV wurde dann auf „erheblich eingeschränkt“ geändert. ;)

Das wusste ich nicht einmal :D

Die 50 m sind mir durchaus ein Begriff und gelten für micht bei Nebel als quasi Faustregel.

Übrigens ist mein Verhalten, ob man es nun gutheisst und sinnvoll empfindet, oder auch nicht, eines der kleinsten Probleme auf unseren Strassen. Alleine, wenn ich auf der kurzen Fahrt heute Vormittag durch unser Dorf (dichter Nebel, Sichtweite ca. 30-40m) sehe, wieviele Fahrzeuge mit TFL rumfahren und nur vorne Licht haben. Mag im Alltag ein Detail sein, aber für mich ein wichtiges. Ich sehe es bis heute nicht ein, wieso man bei einem Wagen das Licht aktiv an- und ausschalten muss (mittlerweile ist hier die Automatik zum Glück auch bei deutschen Marken endlich quasi Standart), und wieso beim TFL die Rückleuchten nicht immer mitleuchten. War für mich einer der vielen Gründe bei den Elchen zu bleiben. Die Philosophie stimmt für mich.

Tagfahrrückleuchten habe ich mir im X5 selbst codiert. Verstehe das auch nicht, warum die nicht Pflicht sind.

Ist das denn bei Volvo Standard? Habe ich noch nicht drauf geachtet.

Ja, seit mindestens 13 Jahren, vermutlich auch schon länger.

Zitat:

Zumal die Wenigsten wissen, dass bei Bedingungen, bei denen eine Nebelschlußleuchte üblicher Weise eingeschaltet wird, bei max. 50 km/h Feierabend ist (§ 3 StVO).

Wäre doch ganz einfach:

Nebelleuchten hinten wie vorne verbinden mit einer Begrenzung motorseitig bei 55 km/h. Was glaubt Ihr wohl, wie schnell die Leute merken, dass das Nebellicht zu Unrecht an ist?

Das ist immer sehr relativ. Die Nebelleuchten blenden mE gar nicht, sind aber bei der Fahrbahnausleuchtung rechts und links bei Schneefall, starkem Regen und extremer Dunkelheit deutlich besser als das reine AHB-LED.

Es gibt viele Vorschriften und ja, ich halte aus meiner Sicht auch viele davon ein, aber dass man die Front-Nebelscheinwerfer nur bei Nebel nutzen sollte ist aus meiner Sicht eine Unsinnsvorschrift. Im Gegensatz zur Nebelschlussleuchte, die wirklich nur bei extrem schlechter Sicht, aber auch nicht nur bei Nebel, eingesetzt werden sollte.

Sorry - aber komplett andere Meinung!

Wenn so eine voll aufgeblendete Lichtorgel entgegen kommt, dann nimmt einem das für Sekunden(-bruchteil mind.) die Sicht.

Der Gesetzgeber hat sich was dabei gedacht - und keiner sollte das für sich anders entscheiden.

Wenn der Entgegenkommende in der Folge einen Unfall baut, ist der Verursacher in anderer Richtung schon lange auf Nimmerwiedersehen weg.

Zitat:

@twildmann68 schrieb am 8. Januar 2022 um 14:39:34 Uhr:

Sorry - aber komplett andere Meinung!

Wenn so eine voll aufgeblendete Lichtorgel entgegen kommt, dann nimmt einem das für Sekunden(-bruchteil mind.) die Sicht.

(…)

Dachte es geht um die Nebelscheinwerfer, nicht das Fernlicht?

Die Nebelschlussleuchte kann von der Blendwirkung einem Fernlicht entsprechen, die Nebelscheinwerfer hingegen…?

(…haben mir in meinem T8 noch nie gefehlt)

die (Front)-Nebelscheinwerfer blenden aus meiner Sicht gar nicht, schon gar nicht so, dass sie andere Verkehrsteilnehmer gefährden.

Denn wäre dies der Fall, dann wäre die gedachte Nutzung bei Nebel, ganz tief und mit möglichst wenig Blendwirkung, ad absurdum geführt.

Mach‘ halt mal den Eigentest, ich hab es vorher extra nochmal gecheckt und da blendet rein gar nichts.

Aber egal - der Gesetzgeber hat gesagt, ich weiß schon.

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