VOLVO XC40 T4 Recharge Hybrid Essential - Ticketsprinter Aktion Dezember 2021 - Fehlende Ausstattung

Volvo XC40 1 (X)

Liebe Motortalk-Freunde,

vor kurzen wurde mein XC40-Leasingfahrzeug ausgeliefert.
Hierbei handelt es sich um die Ticketsprinter Aktion aus Dezember 2021.

Bei der Übernahme des Wagens sind mir fehlende Ausstattungsmerkmale aufgefallen, für die ich selbstverständlich sofort eine Mängelrüge ausgesprochen habe.

Folgende Merkmale fehlen:

1) Aktive Sicherheit
- Nebelscheinwerfer -> fehlen

2) Komfort/Innen & Außen
- Innenraumbeleuchtung, erweitert Ambientebeleuchtung (weiß) vorn -> Im Menü des Fahrzeugs kann man die Intensität des Ambientelichts einstellen, doch es tut sich leider nichts. Aus meiner Sicht fehlt das Ambientelicht. Im aktuellen Konfigurator findet sich übrigens eine Ambientebeleuchtung in weiß, falls einer meint, dass es sich um das normale Licht handelt.
- Fußbodenbeleuchtung vorn -> fehlt!
- Gepäckraumbeleuchtung auf beiden Seiten -> rechte Seite fehlt!
- Handschuhfachbeleuchtung -> fehlt!

3) Komfort/Innen & Aussen
- Warnton/-anzeige bei nicht angelegten Sicherheitsgurten (für alle Sitzplätze) -> fehlt für die Rücksitze.

Jetzt bin ich auf der Suche nach Leidensgenossen, um ggf. besser Druck machen zu können.

Zusätzlich würde mich interessieren, ob es eine Möglichkeit gibt eine Liste der wirklich verbauten Merkmale zum Vergleich zu bekommen. Bei Volkswagen kann man über die FIN mit ERWIN (VW-Informationssystem) so eine Liste bekommen.

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe

48 Antworten

Habe gestern mit dem Geschäftsführer des Norddeutschen Autohauses telefoniert und unseren Fall noch einmal eindringlich dargestellt. Anschließend bekam der Herr eine Zusammenfassung von mir mit der Aufforderung eine kundenorientierte Lösung bis nächste Woche zu finden.

Sollte das nicht klappen, dann müssen sich leider doch die Anwälte darum kümmern.

Dank meiner Verkehrsrechtschutz und der ersten Kontaktaufnahme zu ADAC-Anwälten, die Erfahrung mit solchen Fällen haben, werden wir unser Recht eben anwaltlich durchsetzen müssen.

Schade, dass ein "Premium"-Hersteller nicht in der Lage ist das Problem gegenüber seinen Kunden bereits zu beginn zu kommunizieren und im Anschluss nicht lösungsorientiert arbeitet.

Ich bin extra von Volkswagen zu Volvo gewechselt, weil ich keine Lust mehr auf eine Auseinandersetzung hatte.
Nun werde ich wohl wieder (so wie bei VW) über Monate einen Rechtstreit führen, an dessem Ende ich gewinne und nur die Anwälte wirklich etwas verdient haben.

Schade und ich dachte es könnte eine neue Liebe werden. So wird es schon kurz nach der Heirat zu einem Scheidungsfall.

Vielen Dank für nichts VOLVO!!!!

Mal davon abgesehen das ich euren Ärger verstehe, den zeitlichen Rahmen ( Auslieferung bis öffentliche diskussion) doch recht kurz fand ( ich hätte länger das Gespräch gesucht als so schnell das überall zu publizieren, das ist aber meine Meinung ohne den Wissensstand von weiteren details und daher kann auch ich falsch liegen) wundere ich mich das die Verkehrsrechtschutz den Fall annimmt.

Ja das Auto ist ein Verkehrsmittel, der Kauf hat mit dem Verkehrstecht per se aber nichts zu tun.

Sehe ich das falsch?

Wie geschrieben hatte ich ihn der Vergangenheit bezüglich Dieselskandal schon Auseinandersetzungen mit VW. Daher weiß ich, dass seltsamer Weise eine Verkehrsrechtschutz genügt.

Ich finde den Zeitraum nicht zu kurz. Gerade weil es keine Rückmeldung gibt. Wenn wenigstens bisher ein Zeitraum für eine Aussage oder gar eine Lösung genannt worden wäre, dann wäre ich entspannter. Aber das man es nicht schafft innerhalb von 5 Monaten irgendetwas auf die Beine zustellen, finde ich mehr als ärgerlich.

Außerdem wurde die Bestellung Ende 2021 durchgeführt. Volvo hatte also mehr als 12 Monate Zeit sich kundenorientiert zu verhalten. Die könnten sich in Sachen "Customer Obession" etwas von amazon abschneiden.

Meine persönliche Meinung

Der Verkehrsrechtsschutz deckt das ab. Eine Deckungszusage sollte kein Problem sein.

Die Frage ist doch, was der Anwalt erreichen soll?

Im Zweifelsfall läuft es auf eine Rückabwicklung des Vertrags raus.

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Darauf muss es nicht hinauslaufen.

Es gibt mehrere Optionen:
- Wandlung -> alternatives Fahrzeug
- Minderung -> Senkung der Leasingrate, Einmalzahlung, etc.
- Rückabwicklung mit Schadenersatz -> da man ein vergleichbares Fahrzeug für den Preis aktuell nicht bekommen kann.

Hier ein Beispiel:

https://www.haufe.de/.../...ueckabwicklung-entscheiden_208_452224.html

oder hier:

https://www.verbraucherschutz.sachsen.de/21406.html

Was genau ist denn deine Erwartungshaltung?
Wieviel Euro soll man dir denn zahlen? Die 300€ empfindest du ja als nicht genug?!

https://www.gute-rate.de/.../?ref=sparneuwagen

Hab jetzt einfach mal willkürlich das Angebot hier hergenommen.
Da es sich bei der Innenbeleuchtung und den Nebelscheinwerfern ja um keine großen Pakete handelt, würde ich jetzt einfach mal 10-15 € x 36 Monatsraten rechnen. Recht viel mehr wie 400€ würde ich pers. da nicht erwarten. Zumal es sich ja um Leasing handelt und das erste Jahr ja fast schon rum sein dürfte...

Das möchte ich gerne mit dem Autohaus/Volvo verhandeln.
Vielleicht dazu später mehr.

Aber letztendlich musst Du X x 42 rechen, da die Verträge 3,5 Jahre laufen.

Beispielsweise kostet alleine die Nachrüstung des Ambientelichts knapp 1.000,- €.

Ich denke, dass der ursprüngliche Preis der Ausstattung relevant ist, nicht die Kosten einer Nachrüstung. Dass dieser schwer zu beziffern ist wegen Paketen und Ausstattungsvarianten steht auf einem anderen Blatt. 🙁

Das dürfen im Zweifelsfall die Juristen ausfechten.

Und auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand. ;-)

Zu Deinen Optionen:

- Wandlung -> alternatives Fahrzeug
Alternatives Fahrzeug mit der versprochenen Ausstattung wird der Händler wahrscheinlich nicht liefern können. Wäre nur mit einer höheren Ausstattung möglich. Die Zusatzkosten muss nicht der Verkäufer tragen. Wahrscheinlich würde der Verkäufer die Wandlung mit dem dem Argument Unmöglichkeit ablehnen.

- Minderung -> Senkung der Leasingrate, Einmalzahlung, etc.
Sehe ich wie amonkey. Das wird keine hohe Einmalzahlung / Reduzierung der Leasingrate sein. 15 Euro/Monat sind ca. 1.000 Euro BLP. Nachrüstungskosten sind dafür irrelevant.

- Rückabwicklung mit Schadenersatz -> da man ein vergleichbares Fahrzeug für den Preis aktuell nicht bekommen kann.
Schadenersatz könnte schwierig werden. Für einen Schadenersatz muss als Erstes nachgewiesen werden, dass zumindest leichte Fahrlässigkeit beim Verkäufer vorliegt. Kann er nachweisen, dass ihm die gleiche Fahrzeugbeschreibung vom Hersteller, wie dem Käufer vorgelegen hat und Volvo etwas anderes geliefert hat, dann wirst Du ein Problem haben.

Was ich nicht verstehe. Du hast eine Verkehrsrechtsschutz ohne Kostenbeteiligung und Dein erster Schritt geht nicht zum Anwalt? Der Anwalt muss ja nicht direkt einen Brief an den Verkäufer schreiben. Aber er kann genau sagen, welche Strategie gewählt werden sollte.

Den Versuch über Medien finde ich echt lustig. Du hast ein Nischenprodukt. Wen interessiert es, wenn ein Sack Reis in China umfällt. Da benötigt man schon einen Serienfehler bei einem Massenprodukt.

Ich würde erstmal zu einem Anwalt gehen und das Thema mit ihm diskutieren.

Nebenbei. Der ganze Stress bis zum Urteil und ggfs. Berufung geht an die Nerven. Egal, ob man gewinnt oder nicht.

Vielen Dank für Deine Sicht der Dinge.

Ich habe das in der jüngernen Vergangenheit mit Volkswagen schon anders geregelt.

Schauen wir einfach mal.

Ach ja, ich habe Nerven wie Drahtseile. ;-)

Ich bin froh, dass ich in meinem bisherigen Leben alles mit Verkäufern lösen konnte und keine Streitigkeiten vor Gericht gelandet ist.

Manch anderer scheint daran aber sein gefallen zu haben und/oder lässt es gerne darauf ankommen.

Das ist gegen niemand persönlich, aber ich scheine vom Vertrag (=kommt von vertragen) eine differenzierte Ansicht zu haben.

Das heißt nicht das ich gut finde wenn Dinge fehlen und wenn dem so war muss der hersteller dafür einstehen , der weg zum Anwalt scheint aber wohl modern geworden zu sein...für mich persönlich wäre es die letzte Lösung

Aber nochmal, alles individuell...Der Fall scheint irgendwie einzigartig zu sein...

Zitat:

Den Versuch über Medien finde ich echt lustig. Du hast ein Nischenprodukt. Wen interessiert es, wenn ein Sack Reis in China umfällt. Da benötigt man schon einen Serienfehler bei einem Massenprodukt.

Es hat doch funktionert. Du diskutierst doch schon mit! ;-)

Wenn Du jetzt noch freundlicher Weise bei Facebook einen geeigneten Kommentar hinterlässt generieren wir noch mehr Aufmerksamkeit.

Übrigens hat sich ein Medium schon bei mir gemeldet.
Aber dazu später vielleicht mehr im Fernsehen. :-)

Zitat:

@Christian0815
Aber nochmal, alles individuell...Der Fall scheint irgendwie einzigartig zu sein...

So einzigartig ist der Fall gar nicht. Schaut man auf der ADAC-Seite der Partneranwälte nach, so findet man reichlich Anwälte, die sich mit diesem Thema schon mehrfach auseinandergesetzt haben.
Und was soll ich sagen, einen mit Erfahrung habe ich schon gefunden.

Nichstdestotrotz würde ich es gerne mit dem Autohaus/Volvo selbst regeln. Nur wenn ich weiter kein Gehör finde, dann muss eben ein Anwalt ran.

Nur zur Info.

Ich konnte nun auch Volvo Deutschland direkt dazu bewegen tätig zu werden.
Aber leider zieht sich auch dieser Prozess.

Viele Grüße

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