Volltanken der E-Klasse für viele bald nicht mehr bezahlar ???

Mercedes E-Klasse W211

Hallo Leute,

der Preis für einen Liter Diesel und Benzin wird ja noch weiter maßlos steigen. Bei 150€ pro Tankfüllung wäre meine Schmerzgrenze erreicht. Es macht keinen Sinn Hunderte von Euros jeden Monat an der Tankstelle zu lassen. Als Folge würde ich meinen E320cdi verkaufen und mich nach einer Alternative umschauen. Mich würde interessieren wie ihr darüber denkt, bzw. wo bei euch die Schmerzgrenze für den Preis einer Tankfüllung liegt?

Gruß aus Hessen

Momentan 1,459 für einen Liter Diesel an der Esso am Kirchheimer Dreieck

Beste Antwort im Thema

Hallo Leute,

der Preis für einen Liter Diesel und Benzin wird ja noch weiter maßlos steigen. Bei 150€ pro Tankfüllung wäre meine Schmerzgrenze erreicht. Es macht keinen Sinn Hunderte von Euros jeden Monat an der Tankstelle zu lassen. Als Folge würde ich meinen E320cdi verkaufen und mich nach einer Alternative umschauen. Mich würde interessieren wie ihr darüber denkt, bzw. wo bei euch die Schmerzgrenze für den Preis einer Tankfüllung liegt?

Gruß aus Hessen

Momentan 1,459 für einen Liter Diesel an der Esso am Kirchheimer Dreieck

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Das Ki zeigte noch eine Reichweite von 2,5 km an.

Zitat:

Original geschrieben von boborola



Zitat:

Original geschrieben von steeer


Ich habe gerade meinen SL getankt. 1,55 * 80L macht 124 € bezahlt mit Kredikarte.
Hast Du den SL zur Tankstelle geschoben...? 😕

Wieso geschoben ???

Ich hab bei mir auch schon 82,49L in den Tank bekommen (siehe Spritmonitor), ohne schieben😉

Gruss TAlFUN

Zitat:

Original geschrieben von steeer


Das Ki zeigte noch eine Reichweite von 2,5 km an.

Mit Sicherheit, halbe Kilometer auch noch 😕 Ich glaube du fährst eher Bobbycar oder Kinderfahrrad.

DFTT

Zitat:

Original geschrieben von steeer


Das Ki zeigte noch eine Reichweite von 2,5 km an.

Klar. 😁 😉

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Jetzt auch , nach langer Jagd, im Ruhrpott kosten Diesel und Super dasselbe. Samstag gehts nach Holland. Was wohl in meinem Kofferraum sein wird.....😁

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan


Jetzt auch , nach langer Jagd, im Ruhrpott kosten Diesel und Super dasselbe. Samstag gehts nach Holland. Was wohl in meinem Kofferraum sein wird.....😁

...., Falschgeld, Kredikarten, Drogen ???😉😁

Gruss TAlFUN🙂

p.s.
Nimm bloss keine Reservekanister mit🙄

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan


Jetzt auch , nach langer Jagd, im Ruhrpott kosten Diesel und Super dasselbe. Samstag gehts nach Holland. Was wohl in meinem Kofferraum sein wird.....😁

Eventuell was vom Coffeeshop? 😕😁😁

Vernünftige Kanister und holländischer Spezialtee, sonst erträgt man das ja alles hier nicht mehr...😁😎

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan


Vernünftige Kanister und holländischer Spezialtee, sonst erträgt man das ja alles hier nicht mehr...😁😎

Nimm mir zwei gelbe Nummern mit, vielleicht krieg ich aus Mitleid Rabatt an der Tanke 😁🙂 Ne AHK hab ich eh, dann fällts eh nicht auf 😉

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan


Jetzt auch , nach langer Jagd, im Ruhrpott kosten Diesel und Super dasselbe. Samstag gehts nach Holland. Was wohl in meinem Kofferraum sein wird.....😁

Hier mal ein Tipp.

Erlaubt sind 60 Liter. Alles andere gilt als Gafahrguttransport.

Bei Benzin handelt es sich um ein Gefahrgut der Gefahrklasse 3 ADR, Verpackungsgruppe II,
UN 1203.
Bei Diesel handelt es sich um ein Gefahrgut der Gefahrklasse 3 ADR, Verpackungsgruppe III,
UN 1202. 
Zu 1)
Privatpersonen sind nach der Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße und mit Eisenbahnen (Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn – GGVSE), Anlage 2 Nr. 1.3 a, in Verbindung mit dem Abschnitt 1.1.3.1 a des ADR von den Rechtsvorschriften der Beförderung gefährlicher Güter befreit. Die Höchstmengen gemäß der Tabelle in Unterabschnitt 1.1.3.6.3 ADR dürfen jedoch nicht überschritten werden (bei Benzin 333 l, Diesel 1000 l), oder die Menge von 450 l je Verpackung darf nicht überstiegen werden.
An tragbaren Kraftstoffbehältern (Reservekanistern) dürfen höchstens 60 l mitgeführt werden (Abschnitt 1.1.3.3 a ADR).
Bei der privaten Beförderung von Kraftstoffen ist als Minimum die Anforderungen an die Ladungssicherung und an die Verpackung zu erfüllen. Alle Verpackungen müssen für das Transportgut geeignet und gekennzeichnet sein, sowie während der Ortsveränderung dicht verschlossen und unbeschädigt sein. Die Ladungssicherung muss so ausgeführt werden, dass die Gefahrgüter in sich und zu den Einrichtungen des Fahrzeuges ihre Lage nicht verändern können.

Genau so ist das. Ich bin ja ein gesetzestreuer Bürger ,da ich als leuchtendes Beispiel dienen muß. Allerdings habe ich hinsichtlich des Verhaltens unserer großzügigen Dienstherren da so langsam meine Zweifel....🙄 Aber keine Sorge, 60 Liter werden es nicht....Ich will schließlich nicht vorzeitig als Asche enden....😎

Ich dachte immer, es wären nur 20 liter im Grenzübergreifenden Verkehr erlaubt???

60liter ist mir ja ganz neu!!
Wenn ich nach Polen fahre hab ich immer einen extra großen 20l Kanister bei und mach da etwa 27l rein, mehr trau ich mir nicht mitzunehmen, da die ganzen (seit der Grenzöffnung nun mehr oder weniger arbeitslosen ) Zöllner einen überall auflauern.

mfg Stephan

Zitat:

Original geschrieben von mcaudio



Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan


Jetzt auch , nach langer Jagd, im Ruhrpott kosten Diesel und Super dasselbe. Samstag gehts nach Holland. Was wohl in meinem Kofferraum sein wird.....😁
Hier mal ein Tipp.
Erlaubt sind 60 Liter. Alles andere gilt als Gafahrguttransport.

Bei Benzin handelt es sich um ein Gefahrgut der Gefahrklasse 3 ADR, Verpackungsgruppe II,
UN 1203.
Bei Diesel handelt es sich um ein Gefahrgut der Gefahrklasse 3 ADR, Verpackungsgruppe III,
UN 1202. 
Zu 1)
Privatpersonen sind nach der Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße und mit Eisenbahnen (Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn – GGVSE), Anlage 2 Nr. 1.3 a, in Verbindung mit dem Abschnitt 1.1.3.1 a des ADR von den Rechtsvorschriften der Beförderung gefährlicher Güter befreit. Die Höchstmengen gemäß der Tabelle in Unterabschnitt 1.1.3.6.3 ADR dürfen jedoch nicht überschritten werden (bei Benzin 333 l, Diesel 1000 l), oder die Menge von 450 l je Verpackung darf nicht überstiegen werden.
An tragbaren Kraftstoffbehältern (Reservekanistern) dürfen höchstens 60 l mitgeführt werden (Abschnitt 1.1.3.3 a ADR).
Bei der privaten Beförderung von Kraftstoffen ist als Minimum die Anforderungen an die Ladungssicherung und an die Verpackung zu erfüllen. Alle Verpackungen müssen für das Transportgut geeignet und gekennzeichnet sein, sowie während der Ortsveränderung dicht verschlossen und unbeschädigt sein. Die Ladungssicherung muss so ausgeführt werden, dass die Gefahrgüter in sich und zu den Einrichtungen des Fahrzeuges ihre Lage nicht verändern können.

Da hat ja jemand Ahnung mit Gefahrstoff D:

Zitat:

Original geschrieben von Gururom


Ich dachte immer, es wären nur 20 liter im Grenzübergreifenden Verkehr erlaubt???

60liter ist mir ja ganz neu!!
Wenn ich nach Polen fahre hab ich immer einen extra großen 20l Kanister bei und mach da etwa 27l rein, mehr trau ich mir nicht mitzunehmen, da die ganzen (seit der Grenzöffnung nun mehr oder weniger arbeitslosen ) Zöllner einen überall auflauern.

mfg Stephan

Bei der polnischen Einfuhr ist es aber ein zollrechtliches (=steuerrechtliches) Problem und nicht eine beförderungsspezifische Begrenzung. Der deutsche Zoll hat keine Angst, dass Dir bereits bei 20L Polensprit diese um die Ohren fliegen, sondern dass Du mit Deinen nach ADR zulässigen 60 Liter den deutschen Markt quasi "überschwemmst"!😁😰

Zitat:

Original geschrieben von sva287



Zitat:

Original geschrieben von Gururom


Ich dachte immer, es wären nur 20 liter im Grenzübergreifenden Verkehr erlaubt???

60liter ist mir ja ganz neu!!
Wenn ich nach Polen fahre hab ich immer einen extra großen 20l Kanister bei und mach da etwa 27l rein, mehr trau ich mir nicht mitzunehmen, da die ganzen (seit der Grenzöffnung nun mehr oder weniger arbeitslosen ) Zöllner einen überall auflauern.

mfg Stephan

Bei der polnischen Einfuhr ist es aber ein zollrechtliches (=steuerrechtliches) Problem und nicht eine beförderungsspezifische Begrenzung. Der deutsche Zoll hat keine Angst, dass Dir bereits bei 20L Polensprit diese um die Ohren fliegen, sondern dass Du mit Deinen nach ADR zulässigen 60 Liter den deutschen Markt quasi "überschwemmst"!😁😰

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20L sind auch nicht so ganz richtig. Der Zoll sagt: 10L sind abgabenfrei.

Den Text dazu guckst Du hier:
http://www.zoll.de/.../index.html

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