Vollschuld oder Teilschuld?
Guten Tag,
Also um erstmal vom Anfang an zu beginnen:
Ich habe eine Frage zu einem kleinem "Unfall", welcher mir die Woche passiert ist. Und zwar habe ich mein Auto vor einem Imbiss ordnungsgemäß geparkt. Bin in den Imbiss, habe mir etwas geholt und habe gesehen hinter meinem Auto ist kein Auto zu sehen.
Ich habe mich in mein Auto gesetzt und kurz (vielleicht 10 Sekunden?) gewartet, hab das Auto angemacht und die Spiegel durchgecheckt - es war nichts zu sehen. Dann bin ich rückwärtslos - leider nur Blick zum rechten Außenspiegel, um den Bordstein zu sehen und auch ein dahinterliegendes Fahrzeug hätte ich sehen können. Ich fahre vielleicht ein oder zwei Meter und schon gab es einen Ruck. Ich habe ein Auto mit der Anhängekupplung an der Stoßstange getroffen, welches ich aber überhaupt nicht gesehen habe.
Das kuriose dabei ist aber, dass der Fahrer des anderen Fahrzeuges halb auf der Straße und halb auf dem Parkplatz stand, denn er wollte seine Freundin einsteigen lassen.
Leider kann ich nicht sagen wie lange er dort stand- dürfte aber nicht lange gewesen sein.
Und ja natürlich bin ich mir bewusst, dass ich beim Rückwärtsfahren eine Sorgfaltspflicht habe und stets schauen muss. Jedoch stellt sich mir die Frage ob es Versicherungstechnisch auch auf eine Teilschuld (70:30, 50:50) hinauslaufen könnte? Denn der Fahrer stand nur so halb, wenn überhaupt, in der Lücke.
(Siehe Bild)
45 Antworten
Zitat:
@Bloetschkopf schrieb am 1. Mai 2022 um 09:28:31 Uhr:
Früher war nicht alles besser,aber da kam keiner auf die Idee jemand anderen für die eigene Dummheit verantwortlich machen zu wollen.
Schon gar nicht ,wenn wie der TE schrieb der Wagen nur halb in der Lücke stand,und somit groß in 2 Spiegeln zu erkennen gewesen sein muss.
Mir wirklich schleierhaft, wie einige hier immer wieder solche Behauptungen aufstellen und auch noch daran glauben. Das ist echt der Witz schlechthin und wird ja allein schon durch die Historie der Threads in diesem Forum widerlegt, ist ja inzwischen auch alt genug.
Sorry aber bei so einem Bullshit erübrigt eigentlich jegliche weitere Diskussion.
Meine Meinung zur Frage steht ja weiter oben, die werde ich nicht wiederholen. Ansonsten steht die "früher gab es das und das nicht" Fraktion für mich auf einer Stufe mit den Flat Earthern oder ähnlichem. Für ein Schmunzeln ist es aber immer noch gut. 🙂
Wer hier im Thread würde nicht jede Möglichkeit ergreifen, aus einem selbstverschuldeten Unfall noch Geld zu ziehen; sofern sich eine entfernte Möglichkeit bietet?
Die Schuldfrage ist eindeutig, die Frage nach einer erhöhten Betriebsgefahr durch die nicht abgenommene AHK darf man dennoch stellen.
Auch bei 100% Schuld beim Auffahrenden kann es vorkommen, dass der "Unschuldige" aufgrund der Betriebsgefahr haftet. Durfte ich leidlich selbst erfahren, dass ich bei 0% Schuld 20% des Schadens beim Verursacher zahlen soll (Urteil noch nicht rechtskräftig).
Eine erhöhte Betriebsgefahr kann man bei einer nicht abgenommenen AHK unterstellen. Was ein Richter daraus macht ist eine andere Geschichte.
Und wie im ersten Satz: Wer hier im Forum würde diesen Strohhalm nicht ergreifen?
Es geht nicht darum die eigene Unfähigkeit zu kaschieren... die Schuldfrage ist unabhängig davon, ob eine Mithaftung aus anderen Gründen bestehen kann.
Zitat:
@WeissNicht schrieb am 01. Mai 2022 um 10:16:35 Uhr:
die Frage nach einer erhöhten Betriebsgefahr durch die nicht abgenommene AHK darf man dennoch stellen.
Darf man nicht! Das war hier überhaupt nicht das Thema. Hört doch bitte endlich mal auf, ständig irgendwelche Nebenkriegsschauplätze zu eröffnen. Er ist jemandem reingerasselt, seine Schuld - fertig. Da brauchst du jetzt nicht auf der verschissenen AHK rumreiten. 😠
Ob er da mit der AHK, mit nem Rammbock oder ner überstehenden Dachlatte rein rummst, ist völlig irrelevant.
Zitat:
@WeissNicht schrieb am 1. Mai 2022 um 10:16:35 Uhr:
Wer hier im Thread würde nicht jede Möglichkeit ergreifen, aus einem selbstverschuldeten Unfall noch Geld zu ziehen; sofern sich eine entfernte Möglichkeit bietet?
Ich, z.B.
Zitat:
Auch bei 100% Schuld beim Auffahrenden kann es vorkommen, dass der "Unschuldige" aufgrund der Betriebsgefahr haftet.
Eine erhöhte Betriebsgefahr kann man bei einer nicht abgenommenen AHK unterstellen.
Dein Name ist echt Programm.
Diese Behauptung ist völliger Quatsch.
Du darfst diesen Blödsinn ja gerne glauben, dies aber als Fakt zu schreiben ist irreführend und damit völlig daneben...
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Zitat:
@TomDerCoole schrieb am 29. Apr. 2022 um 10:54:05 Uhr:
Ich habe ein Auto mit der Anhängekupplung an der Stoßstange getroffen
Ist völlig wumpe, denn er war derjenige mit der AHK, nicht der Geschädigte. Mal ganz davon ab, dass der Geschädigte gestanden hat. Ich weiß jetzt wirklich nicht, wie man da wieder seitenlang drüber schwadronieren kann.
Zitat:
@Gurkengraeber schrieb am 1. Mai 2022 um 10:12:54 Uhr:
Zitat:
@Bloetschkopf schrieb am 1. Mai 2022 um 09:28:31 Uhr:
Früher war nicht alles besser,aber da kam keiner auf die Idee jemand anderen für die eigene Dummheit verantwortlich machen zu wollen.
Schon gar nicht ,wenn wie der TE schrieb der Wagen nur halb in der Lücke stand,und somit groß in 2 Spiegeln zu erkennen gewesen sein muss.Mir wirklich schleierhaft, wie einige hier immer wieder solche Behauptungen aufstellen und auch noch daran glauben. Das ist echt der Witz schlechthin und wird ja allein schon durch die Historie der Threads in diesem Forum widerlegt, ist ja inzwischen auch alt genug.
Sorry aber bei so einem Bullshit erübrigt eigentlich jegliche weitere Diskussion.
Meine Meinung zur Frage steht ja weiter oben, die werde ich nicht wiederholen. Ansonsten steht die "früher gab es das und das nicht" Fraktion für mich auf einer Stufe mit den Flat Earthern oder ähnlichem. Für ein Schmunzeln ist es aber immer noch gut. 🙂
Hier mal das was ja Bullshit ist,geschrieben vom TE im Eingangspost:
„Das kuriose dabei ist aber, dass der Fahrer des anderen Fahrzeuges halb auf der Straße und halb auf dem Parkplatz stand, denn er wollte seine Freundin einsteigen lassen.“
Wer den dann nicht in gleich 2 Spiegeln sehen kann muss blind sein.
Um dann noch zu überlegen was man dem anderen,eventuell aus einer möglichen Betriebsgefahr heraus an Schuld anhaften kann,ist dann wohl der Witz schlechthin.
Da gehöre ich lieber zu einer Fiat irgendwasfraktion die gelernt hat für das eigene Verhalten einzustehen.
Und das war früher definitiv besser.
Alleine aus seiner Schilderung ergibt sich nichts was er nicht selber schuld wäre.
Da erübrigt sich wirklich jede Diskussion.
Zitat:
@WeissNicht schrieb am 1. Mai 2022 um 10:16:35 Uhr:
Wer hier im Thread würde nicht jede Möglichkeit ergreifen, aus einem selbstverschuldeten Unfall noch Geld zu ziehen; sofern sich eine entfernte Möglichkeit bietet?
Ich z.B. und ganz sicher bin ich keine Ausnahme.
Hätte ich jemaden durch mein Verschulden geschädigt so käme als erstes die Bitte um Entschuldigung und als nächstes der Ausgleich des Schadens. Entweder direkt an den geschädigten im Bagatellbereich oder über meine Versicherung. Die Entscheidung trifft der Geschädigte. Selbstverständlich wird der Schaden sofort und wahrheitsgemäß gemeldet.
Das von dir beschriebene Vorgehen, dem Geschädigten eine Mithaftung anzuhängen wo weit und breit keine ist, stufe ich als absolut asozial ein.
Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 1. Mai 2022 um 11:10:48 Uhr:
Ich weiß jetzt wirklich nicht, wie man da wieder seitenlang drüber schwadronieren kann.
Dann schließ doch hier endlich zu. Hast doch alle Möglichkeiten dazu. 🙄
Zitat:
@LKunz2022 schrieb am 1. Mai 2022 um 11:57:17 Uhr:
Ich z.B. und ganz sicher bin ich keine Ausnahme.Zitat:
@WeissNicht schrieb am 1. Mai 2022 um 10:16:35 Uhr:
Wer hier im Thread würde nicht jede Möglichkeit ergreifen, aus einem selbstverschuldeten Unfall noch Geld zu ziehen; sofern sich eine entfernte Möglichkeit bietet?Hätte ich jemaden durch mein Verschulden geschädigt so käme als erstes die Bitte um Entschuldigung und als nächstes der Ausgleich des Schadens. Entweder direkt an den geschädigten im Bagatellbereich oder über meine Versicherung. Die Entscheidung trifft der Geschädigte. Selbstverständlich wird der Schaden sofort und wahrheitsgemäß gemeldet.
Das von dir beschriebene Vorgehen, dem Geschädigten eine Mithaftung anzuhängen wo weit und breit keine ist, stufe ich als absolut asozial ein.
Da hänge ich mich mal voll an.
@Quertraeger
Du weißt doch, dass wir nach Möglichkeit nichts schließen; vielleicht fällt ja jemandem noch irgendwas passendes ein. 😉
Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 1. Mai 2022 um 13:24:17 Uhr:
@Quertraeger
Du weißt doch, dass wir nach Möglichkeit nichts schließen; vielleicht fällt ja jemandem noch irgendwas passendes ein. 😉
Dieser Standpunkt scheint Moorteufelchen nicht bekannt zu sein. Der schließt nach eigenem Ermessen.
Modbashing bitte ins SU und nicht hierher. Außerdem moderiert Moorteufelchen diesen Bereich schon länger nicht mehr.
Mirfällt noch was dazu ein. (in Erinnerung schwelg)
Kann es sein dass der TE noch am Anfang seiner Fahrerkarriere steht und dies sein 1. Vorfall dieser Art ist?
Mein 1. kleiner Crash war ähnlich…jemand ließ an einer Ampel Kreuzung nur wenige Meter nach dem er als Rechtsabbieger abbog seine Freundin aussteigen. Die Ampel war noch grün, jedoch staute sich dadurch der Verkehr zurück bis vor die Ampel. Ich wollte geradeaus fahren, wich aus die linke Spur aus aber streifte mit meiner Stoßstange vo.re., den vor mir stehenden am Heck.
War ich natürlich voll Schuld, wollte es aber nicht wahrhaben deshalb hochgestuft zu werden und gab bei meiner HUK Coburg Versicherung an, dass m.M. nach der Kerl der da mitten aus der Straße seine doofe Tussi aussteigen lassen musste, doch eigentlich die Hauptschuld zu tragen habe.
Tja, war ich noch ein leicht reizbares junges Blut, gell. War übrigens noch vor 1993, also „früher „…. 🙂
Hat aber nix genutzt. HUK hat alles gelöhnt und mich hochgestuft.