Vollschuld oder Teilschuld?
Guten Tag,
Also um erstmal vom Anfang an zu beginnen:
Ich habe eine Frage zu einem kleinem "Unfall", welcher mir die Woche passiert ist. Und zwar habe ich mein Auto vor einem Imbiss ordnungsgemäß geparkt. Bin in den Imbiss, habe mir etwas geholt und habe gesehen hinter meinem Auto ist kein Auto zu sehen.
Ich habe mich in mein Auto gesetzt und kurz (vielleicht 10 Sekunden?) gewartet, hab das Auto angemacht und die Spiegel durchgecheckt - es war nichts zu sehen. Dann bin ich rückwärtslos - leider nur Blick zum rechten Außenspiegel, um den Bordstein zu sehen und auch ein dahinterliegendes Fahrzeug hätte ich sehen können. Ich fahre vielleicht ein oder zwei Meter und schon gab es einen Ruck. Ich habe ein Auto mit der Anhängekupplung an der Stoßstange getroffen, welches ich aber überhaupt nicht gesehen habe.
Das kuriose dabei ist aber, dass der Fahrer des anderen Fahrzeuges halb auf der Straße und halb auf dem Parkplatz stand, denn er wollte seine Freundin einsteigen lassen.
Leider kann ich nicht sagen wie lange er dort stand- dürfte aber nicht lange gewesen sein.
Und ja natürlich bin ich mir bewusst, dass ich beim Rückwärtsfahren eine Sorgfaltspflicht habe und stets schauen muss. Jedoch stellt sich mir die Frage ob es Versicherungstechnisch auch auf eine Teilschuld (70:30, 50:50) hinauslaufen könnte? Denn der Fahrer stand nur so halb, wenn überhaupt, in der Lücke.
(Siehe Bild)
45 Antworten
Und das war gar nicht die Frage. Diesen Thread könnte man schon auf der ersten Seite abhaken, aber es werden vermutlich wieder sechs bis sieben Seiten Spekulationen on top kommen. 😉
Zitat:
@germania47 schrieb am 29. April 2022 um 11:45:06 Uhr:
100 % zu Lasten des Rückwärtsfahren gemäß § 9 (5) STVO.Das Thema gehört aber eigentlich in das Versicherungsforum. 🙂
Damit ist doch eigentlich alles gesagt 🙂
Zitat:
@xis schrieb am 29. April 2022 um 21:24:33 Uhr:
Wenn die Anhängerkupplung abnehmbar war, kannst evtl. ein paar Cent für die eigene Reparatur rausholen.
Da es seine Anhängerkupplung war sollte er den Ball flach halten. Sofern die abnehmbar war könnte ihm Fahrlässigkeit vorgeworfen werden, welche zu einem höheren Schaden am anderen Fahrzeug führte.
Bei neueren Fahrzeugen kann der Schaden an der Frotschürze schonmal ein paar Tausender betragen. (Ist da ein Spurwechselassistent unter der Sürze, muss diese neu, da sie nicht lackiert werden darf... so eine Schürze kostet dann mal ein paar Tausender). Daher lässt sich nicht pauschal sagen, dass es gar nicht so tuere werden wird.
Zitat:
@WeissNicht schrieb am 30. April 2022 um 10:23:01 Uhr:
Zitat:
@xis schrieb am 29. April 2022 um 21:24:33 Uhr:
Wenn die Anhängerkupplung abnehmbar war, kannst evtl. ein paar Cent für die eigene Reparatur rausholen.Da es seine Anhängerkupplung war sollte er den Ball flach halten. Sofern die abnehmbar war könnte ihm Fahrlässigkeit vorgeworfen werden, welche zu einem höheren Schaden am anderen Fahrzeug führte.
Leider wieder einmal dieses anscheinend nicht ausrottbare Gerücht.
Hast du irgendeine Quelle, außer einige nicht verwertbare Beiträge in MT?
Ähnliche Themen
Ich habe gegoogelt.
Im Pedelecforum hat ein Teilnehmer 50% bekommen, Andere Forumsteilnehmer haben seinen Anwalt kritisiert.
Ein Anderer hatte einen Auffahrunfall auf der Autobahn, seine Anhängerkupplung war kein Problem.
Und das habe ich auch gefunden:
https://www.ra-bienert.de/.../...den-abnehmbare-anhaengerkupplung.html
Heißt: es gibt, wenn man es darauf ankommen lässt, Einzelfallentscheidungen.
Fazit: man kann es probieren, Erfolg ist nicht ausgeschlossen. Erfolg ist aber auch wenig Wahrscheinlich.
Ich nehme den Haken immer ab. Grund: keine Lust auf Diskussionen.
Ich sags mal so.... würde ich jemanden hinten drauf knallen, der eine abnehmbare AHK hat, und diese ist in dem Moment angebaut.
Ich würde darauf klagen einen Teil meines Schadens ersetzt zu bekommen mit der Argumentation, dass der Schaden mit abgenommener AHK geringer wäre. Das Ganze auch dann, wenn ich zu 100% Schuld wäre.
Dazu würde ich mich auf den Standpunkt stellen, dass der Schaden am anderen Fahrzeug geringer wäre, wenn die AHK abgenommen wäre...
Wie es dann der Richter sieht... wird man sehen.
Habe gerade selbst ein Urteil zu einem Unfall. 100% Schuld beim Anderen... aber 20% seines Schadens soll ich zahlen. Revision läuft noch.
Zitat:
@WeissNicht schrieb am 30. April 2022 um 15:52:04 Uhr:
Ich sags mal so.... würde ich jemanden hinten drauf knallen, der eine abnehmbare AHK hat, und diese ist in dem Moment angebaut. Ich würde darauf klagen einen Teil meines Schadens ersetzt zu bekommen ...
Ein untaugliches Argument, das den eigenen Fehler auch noch relativieren soll. 🙄
Auf Ideen kommen manche Zeitgenossen ... 😰
Zitat:
@Quertraeger schrieb am 30. April 2022 um 18:59:42 Uhr:
Zitat:
@WeissNicht schrieb am 30. April 2022 um 15:52:04 Uhr:
Ich sags mal so.... würde ich jemanden hinten drauf knallen, der eine abnehmbare AHK hat, und diese ist in dem Moment angebaut. Ich würde darauf klagen einen Teil meines Schadens ersetzt zu bekommen ...
Ein untaugliches Argument, das den eigenen Fehler auch noch relativieren soll. 🙄 Auf Ideen kommen manche Zeitgenossen ... 😰
Meine 100 % Zustimmung, auch ein Grund weshalb die Gerichte total überlastet sind und die Wartezeit bis zum Prozess immer länger wird.
Edit: Ein Richter, der damals ausgebildete meinte, dass es sich um einen Nachteil von Rechtschutzversicherungen handelt.
Zitat:
@WeissNicht schrieb am 30. April 2022 um 15:52:04 Uhr:
Dazu würde ich mich auf den Standpunkt stellen, dass der Schaden am anderen Fahrzeug geringer wäre, wenn die AHK abgenommen wäre...
Das muss ja nicht mal stimmen. Die AHK am anderen Fahrzeug kann bewirken, dass der Schaden an diesem Fahrzeug sogar geringer ausfällt. Hast du den Link einen Beitrag vor deinem gelesen?
Der Mensch ist erfinderisch wenn es ums kaschieren der eigenen Unfähigkeit geht.
Den Kopf für die eigene Blödheit hinzuhalten ist halt nicht jedermanns Sache.
Ver 30 Jahren hat man halt noch eingesehen das man selbst der Depp war,heute stellt man aber doch eher gleich die Fahrtauglichkeit des anderen in Frage.
Also ich glaube, die Freundin ist schuld, weil sie an der Stelle aussteigen wollte.
Zitat:
@Bloetschkopf schrieb am 30. April 2022 um 19:40:51 Uhr:
Der Mensch ist erfinderisch wenn es ums kaschieren der eigenen Unfähigkeit geht.
Den Kopf für die eigene Blödheit hinzuhalten ist halt nicht jedermanns Sache.
Ver 30 Jahren hat man halt noch eingesehen das man selbst der Depp war,heute stellt man aber doch eher gleich die Fahrtauglichkeit des anderen in Frage.
Mich würde mal interessieren, wann hörte dieses "früher" eigentlich auf, alles besser zu machen? Gibt es da ein Datum? 30 Jahre ist ja schon mal recht konkret, also ab 1993 ging alles zum Teufel?
Es gab "früher" genau wie heute solche "Deppen". Abgesehen davon ist es ganz normal (und eben das Gegenteil von Depp) wenn man zumindest mal seine Optionen prüft, egal wer schuld hatte. Die korrekte Beantwortung der Frage des TE fand ja schon auf der ersten Seite statt. Ich musste über die Frage zwar auch schmunzeln, weil es hier doch ziemlich eindeutig ist. Aber die Gedanken wird er sich ja wohl machen dürfen.
Zitat:
@Gurkengraeber schrieb am 1. Mai 2022 um 07:39:34 Uhr:
Aber die Gedanken wird er sich ja wohl machen dürfen.
Was dann den Schluss impliziert, dass seine Denkweise seiner Fahrweise entspricht...
Zitat:
@Gurkengraeber schrieb am 1. Mai 2022 um 07:39:34 Uhr:
Zitat:
@Bloetschkopf schrieb am 30. April 2022 um 19:40:51 Uhr:
Der Mensch ist erfinderisch wenn es ums kaschieren der eigenen Unfähigkeit geht.
Den Kopf für die eigene Blödheit hinzuhalten ist halt nicht jedermanns Sache.
Ver 30 Jahren hat man halt noch eingesehen das man selbst der Depp war,heute stellt man aber doch eher gleich die Fahrtauglichkeit des anderen in Frage.Mich würde mal interessieren, wann hörte dieses "früher" eigentlich auf, alles besser zu machen? Gibt es da ein Datum? 30 Jahre ist ja schon mal recht konkret, also ab 1993 ging alles zum Teufel?
Es gab "früher" genau wie heute solche "Deppen". Abgesehen davon ist es ganz normal (und eben das Gegenteil von Depp) wenn man zumindest mal seine Optionen prüft, egal wer schuld hatte. Die korrekte Beantwortung der Frage des TE fand ja schon auf der ersten Seite statt. Ich musste über die Frage zwar auch schmunzeln, weil es hier doch ziemlich eindeutig ist. Aber die Gedanken wird er sich ja wohl machen dürfen.
Früher war nicht alles besser,aber da kam keiner auf die Idee jemand anderen für die eigene Dummheit verantwortlich machen zu wollen.
Schon gar nicht ,wenn wie der TE schrieb der Wagen nur halb in der Lücke stand,und somit groß in 2 Spiegeln zu erkennen gewesen sein muss.
Aber heute wird ja alles erst einmal ausgelotet um dem anderen soviel wie möglich vom eigenen Fehlverhalten ans Bein hängen zu können.
Einige Kommentare belegen das auch gut,ich rüste mir besser keine AHK nach.
Gedanken hätte man sich machen können wenn der Hintermann noch in der Bewegung gewesen wäre,dann hätte es auch Sinn gemacht.
Das beste Beispiel dafür sind die permanenten Beiträge zu Geschwindigkeitsüberschreitungen.
Statt einfach nicht zu schnell zu fahren wird ein Weg gesucht Messungen und Abläufe anzuzweifeln.
Aber von Einsicht meist keine Spur,und ich rede nicht von wirklich unklaren Situationen.
Zitat:
@Bloetschkopf schrieb am 1. Mai 2022 um 09:28:31 Uhr:
ich rüste mir besser keine AHK nach.
Doch eine starre. Da kann sich der Unfallgegner dann winden,wie er möchte.
Obwohl, vielleicht prüft er ja dann, ob Du die AHK überhaupt nutzt.
Auf so einem Scheiß muss man erstmal kommen, den anderen eine Schuld an die Backe quatschen, weil der auf dem Weg von Anhängerverleih nach Hause, die abnehmbare Kupplung dran gelassen hat, um die in Ruhe in der Garage abzunehmen.