Vollschuld oder Teilschuld?
Guten Tag,
Also um erstmal vom Anfang an zu beginnen:
Ich habe eine Frage zu einem kleinem "Unfall", welcher mir die Woche passiert ist. Und zwar habe ich mein Auto vor einem Imbiss ordnungsgemäß geparkt. Bin in den Imbiss, habe mir etwas geholt und habe gesehen hinter meinem Auto ist kein Auto zu sehen.
Ich habe mich in mein Auto gesetzt und kurz (vielleicht 10 Sekunden?) gewartet, hab das Auto angemacht und die Spiegel durchgecheckt - es war nichts zu sehen. Dann bin ich rückwärtslos - leider nur Blick zum rechten Außenspiegel, um den Bordstein zu sehen und auch ein dahinterliegendes Fahrzeug hätte ich sehen können. Ich fahre vielleicht ein oder zwei Meter und schon gab es einen Ruck. Ich habe ein Auto mit der Anhängekupplung an der Stoßstange getroffen, welches ich aber überhaupt nicht gesehen habe.
Das kuriose dabei ist aber, dass der Fahrer des anderen Fahrzeuges halb auf der Straße und halb auf dem Parkplatz stand, denn er wollte seine Freundin einsteigen lassen.
Leider kann ich nicht sagen wie lange er dort stand- dürfte aber nicht lange gewesen sein.
Und ja natürlich bin ich mir bewusst, dass ich beim Rückwärtsfahren eine Sorgfaltspflicht habe und stets schauen muss. Jedoch stellt sich mir die Frage ob es Versicherungstechnisch auch auf eine Teilschuld (70:30, 50:50) hinauslaufen könnte? Denn der Fahrer stand nur so halb, wenn überhaupt, in der Lücke.
(Siehe Bild)
45 Antworten
Hat die HUK ja auch richtig gemacht.