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Vollkaskoversicherung

BMW X3 F25
Themenstarteram 23. Dezember 2011 um 13:09

Hallo zusammen,

mich beschäftigt gerade meine Kfz.-Versicherung, und zwar mit folgendem Problem.

Habe meine Versicherung, wie es der moderne Mensch eben so macht in dieser Zeit, online abgeschlossen. Da bekomme ich dann diese Versicherungsbestätigungs-Nr. für die Haftpflicht via eMail damit ich das Fahrzeug zulassen kann. Der Versicherungsschein wird erst ausgestellt, wenn das Fahrzeug zugelassen wurde (wegen der Fahrgestell-Nr.). Versicherungschutz tritt dann mit Zahlung der Prämie ein. Zwischen Tag der Erstzulassung, Ausstellung des Versicherungsscheins und Zahlung der Prämie vergehen einige Tage. Die Versicherungsbedingungen sagen ganz eindeutig, dass in dieser Zeit kein Vollkaskoschutz besteht, wenn dieser von der Versicherung nicht ausdrücklich und zusätzlich zugesagt wird. Was mach ich da jetzt mit meiner kurzen Hose? Das Auto in der Garage stehen lassen bis alles abgewickelt ist oder mich an die Versicherung wenden, damit ich schon vorher unbesorgt fahren kann. Wie gesagt, habe das ganze online gemacht und müsste dafür doch die Niederlassung der Versicherung konsultieren (und vermutlich da auch vorbeifahren). Oder bin ich einfach zu ängstlich, das mir justamente wenn ich vom Hof beim :) rolle ich Gas und Bremse verwechsel und das Ding ausversehen in die Hofmauer ramme? :confused:

Wie habt Ihr das Problem gelöst?

Gruß

Captain

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Sparifankal

Sowas gibt es doch nirgens,Vollkasko ist von Anfang an abgedeckt.

Nein, das stimmt nicht!

Nur wenn man das vorher mit der Versicherung klärt bekommt man den vorläufigen Vollkaskoschutz.

Und unbedingt den vorläufigen Vollkaskoschutz schriftlich bestätigen lassen.

Viele Grüße

Uli

 

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Bei uns in Österreich ist dieser Zeitraum abgedeckt!

Also ich würde bei der Versicherung vorstellig werden und eine Bestätigung verlangen, damit Du beruhigt fahren kannst.

Ohne würde ich nicht fahren, weil der Teufel schläft nie!

Gutes Gelingen und frohe Weihnachten!

Ingo

Ich kenne es so, dass bis zum endgültigen Vertrag Vollkasko besteht. Hat auch nichts mit Zahlungseingang zu tun.

Was hast du denn für einen komischen Onlineversicherer?

Sowas gibt es doch nirgens,Vollkasko ist von Anfang an abgedeckt.

Zitat:

Original geschrieben von Sparifankal

Sowas gibt es doch nirgens,Vollkasko ist von Anfang an abgedeckt.

Nein, das stimmt nicht!

Nur wenn man das vorher mit der Versicherung klärt bekommt man den vorläufigen Vollkaskoschutz.

Und unbedingt den vorläufigen Vollkaskoschutz schriftlich bestätigen lassen.

Viele Grüße

Uli

 

Zitat:

Original geschrieben von F5BUli

Zitat:

Original geschrieben von Sparifankal

Sowas gibt es doch nirgens,Vollkasko ist von Anfang an abgedeckt.

Nein, das stimmt nicht!

Nur wenn man das vorher mit der Versicherung klärt bekommt man den vorläufigen Vollkaskoschutz.

Und unbedingt den vorläufigen Vollkaskoschutz schriftlich bestätigen lassen.

Viele Grüße

Uli

Das ist klar das ich das vorher angeben muß,und wenn ich das Online mache ist es zugleich eine Bestätigung

Themenstarteram 23. Dezember 2011 um 15:13

...wie mir scheint, ist es ganz gut, das hier mal dieses Thema behandelt wird. Vielen ist das Problem wohl nicht klar. Und die Versicherer werden sich in dieser Frage wohl nur wenig unterscheiden.

...ich habe das Fahrzeug bei der HUK Coburg versichern lassen.

Hier der Auszug aus den Versicherungsbedingungen:

Zitat Anfang:

Beginn und Ende des Versicherungsschutzes

Der Versicherungsschutz beginnt erst, wenn Sie den in Ihrem Versicherungsschein genannten Beitrag gezahlt haben, jedoch nicht vor dem vereinbarten Zeitpunkt. Bevor der Beitrag bezahlt ist, haben Sie nach folgenden Bestimmungen vorläufigen Versicherungsschutz:

Händigen wir Ihnen die Versicherungsbestätigung aus oder nennen wir Ihnen bei elektronischer Versiche rungsbestätigung die Versicherungsbestätigungs-Nummer, haben Sie in der Kfz-Haftpflicht-, Autoschutz brief- und Ausland-Schadenschutz-Versicherung vorläufigen Versicherungsschutz zu dem vereinbarten Zeitpunkt, spätestens ab dem Tag, an dem das Fahrzeug unter Verwendung der Versicherungsbestätigung zugelassen wird. Ist das Fahrzeug bereits auf Sie zugelassen, beginnt der vorläufige Versicherungsschutz ab dem vereinbarten Zeitpunkt.

In der Kasko- und der Kfz-Unfallversicherung haben Sie vorläufigen Versicherungsschutz nur, wenn wir dies ausdrücklich zugesagt haben. Der Versicherungsschutz beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt. Sobald Sie den ersten oder einmaligen Beitrag bezahlt haben, geht der vorläufige in den endgültigen Versicherungsschutz über.

Der vorläufige Versicherungsschutz entfällt rückwirkend, wenn Sie den Erstbeitrag nicht unverzüglich (d. h. innerhalb von 2 Wochen) nach Ablauf von 2 Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins bezahlt haben. Dies gilt nur, wenn Sie die Nichtzahlung zu vertreten haben.

Zitat Ende!

Die Versicherung hat mir zwecks Zulassung des Autos nur für die Haftpflicht-Versicherung eine Versicherungszusage erteilt. für die Kaskoversicherung fehlt die schriftliche Zusage. Also haben wir nach den Versicherungsbedingungen hier keinen Schutz solange nicht die Prämie gezahlt worden ist. Die kann jedoch erst nach Vorlage des Versicherungsscheins gezahlt werden und der wird wiederum erst erstellt, wenn das Fahrzeug zugelassen wurde.

Gruß

Captain

Hallo,

ich bin seit Jahrzehnten bei der HUK und um vorgenannte Probleme gar nicht erst aufkommen zu lassen, regele ich

versicherungstechnische Angelegenheiten niemals online, sondern lasse mich jeweils vor Ort beraten und damit bin

ich bisher ausgezeichnet gefahren.

 

Über die Problematik, in ein "Versicherungsloch" zu fallen, wurde ich bei jeder Neuversicherung ausführlich informiert

und so konnten sämtliche Risiken vorab ausgeschlossen werden.

 

Damit möchte ich hier niemanden verunsichern, aber meine Erfahrungen geben mir recht.

 

Gruß

und schöne Feiertage :) (natürlich an alle)

snowbird24

 

 

Einfach kurz anrufen und sich die VK von der EZ weg bestaetigen lassen. Oder sicherheitshalber noch per Mail oder Fax. Das geht problemlos.

Mach doch Einzugsermächtigung, dann ist das deren Problem, wenn die nicht rechtzeitig einziehen.

Sind wahrscheinlich Personen die zum 1.Mal ein Auto versichern:cool:

Ich wünsche allen ein frohes Weihnachtsfest

Entweder online Sparfuchs oder eben guter Service vor Ort. Da muss man sich eben enstcheiden.Gut ,wenn man wenigtens die Konsequenzen verstanden hat (das Kleingedruckte gelesen ) und nicht glaubt zu wissen....

Themenstarteram 23. Dezember 2011 um 20:38

..Pssssssssssssssst, nicht alles verraten :D

hab halt eben erst jetzt Führerschein gemacht (im fünften Versuch!; da hat es endlich geklappt!)

...und seit dem ich jetzt auch noch auf dem vierten Bildungsweg lesen gelernt habe , hab ich nur noch Probleme, vorallem mit dem Kleingedruckten...diese sch...Gleitsichtbrille aber auch... :cool:

...mit Computern kann man eben nicht reden, ausser mit dem Eierphone vielleicht jetzt neuestens...aber ich werde dann wohl doch mal die Geschäftsstelle aufsuchen um mir da was schriftliches geben zu lassen...

im übrigen habe ich nicht bei der HUK24 versichert, sondern völlig normal, halt nur Online, weil schlichtweg bequemer, von wegen Sparbrötchen...

Danke für die Hinweise.

Gruß

Captain

 

Zitat:

Original geschrieben von Sparifankal

Sind wahrscheinlich Personen die zum 1.Mal ein Auto versichern:cool:

Ich wünsche allen ein frohes Weihnachtsfest

Wieso muss man sich jetzt schämen, keinen Versicherungsvertreter reich machen zu wollen?

War kurz selber mal einer, weiß daher um die Fallen, möchte aber keinen mehr belästigen. Gehe mit der "übrigen" Kohle lieber mal essen...

Bernd.

Zitat:

Original geschrieben von treg4x4

Entweder online Sparfuchs oder eben guter Service vor Ort. Da muss man sich eben enstcheiden.

Es ist sicher nicht so, dass Online immer Kacke ist und nur der Mensch vor Ort das Mass der Dinge.

Die Spreu vom Weizen trennt sich meist, wenn man nicht mehr nur brav seine Prämie abdrückt sondern den Leistungsfall geltend macht. Da stellt man dann auch mal fest, dass der Leibhaftige vor Ort doch einfach nur ein kleiner Angestellter ist, der von einem Gebiets-Sachbearbeiter der Muttergesellschaft gegängelt wird.

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