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Vollkaskoschaden mit Werkstattbindung - und jetzt?

Themenstarteram 5. Januar 2018 um 20:44

Hallo, das erste mal seit 17 Jahren muss ich meine Vollkaskoversicherung wegen eines Schadens in Anspruch nehmen. Die Versicherung hat mich dann an eine Werkstatt verwiesen. Da ich Werkstattbindung in dem Vertrag vereinbart habe, halte ich das Vorgehen für korrekt.

Jetzt habe ich bei der Werkstatt durchblicken lassen, dass ich evtl. nicht reparieren lassen will, wenn die von mir zu erwartende Schadenshöhe über 4.500,- € liegt. Jetzt geht die Werkstatt von Bruttokosten i. H. v. circa. 2.400,- € aus.

Jetzt meine Frage: Habe ich nicht trotzdem freie Gutachterwahl? Ich würde mal schätzen, dass ein unabhängiger Gutachter aber locker auf einen Schaden von brutto 4.000,- bis 5.000,- € käme. Oder muss ich den von der Werkstatt in fünf Minuten ermittelten Schadensbetrag akzeptieren?

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@leiber TE

du hast den scheiss doch unterschrieben.................. du hast billig bestellt und jetzt billig bekommen, sei ein Mann und steh dazu :rolleyes:

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Nein, musst du nicht. Aber auch ein "unabhängiger" Gutachter, der im Kaskobereich von der Versicherung geschickt wird, schätzt den Schaden auf Basis der Kosten (Stundensätze/Material/Lackierung), die in der Vertragswerkstatt der Versicherung entstehen. Ist also nichts mit den üblichen Stundensätzen einer "normalen" Versicherung.

Fragst Du gerade nach einer Anleitung zum Versicherungsbetrug?:D

Du hast keine freie Gutachterwahl.

Lass das Auto reparieren und gut ist.

Warum Versicherungsbetrug? Einfache kaufmännische Kalkulation.

Mach es doch so. Fiktiv abrechnen. Schaden ohne MwSt. Fertig.

Dann lässt Du das Auto reparieren für Deinen Kampfpreis, auf Deine Rechung. Vielleicht dann im Frühjahr. Diese Rechnung reichst Du ein und erhälst dafür die MwSt nachgezahlt. Machst Du etwas gut dabei. Wenn die Werkstatt mit sich reden lässt und drauf schreibt, Teilreparatur, noch besser. Weil, ein Teil kann man auch selbst reparieren. Man muss nicht alles an eine Fachfirma geben. Da sieht man aber mal wieviel heiße Luft da drin ist...

Sei doch glücklich dass die Rep Kosten geringer ausfallen als der Gutachter ermittelte. Lass das so, fummel da nicht rum. Umgekehrt wäre es problematischer und das Thema hiese, hilfe ich werde abgezockt.

Werkstattangebote immer 3 einholen und daraus den Durchschnittswert errechnen. Das gilt allgemein auch. Nun Dein Problem, ob Du dafür 3 teure oder drei billige Werkstätten aufsuchst zur Preisermittlung.

PeterBH - hast Du den Smiley gesehen???

Ja, aber dann wohl missverstanden.

@romanusko: Welchen Gutachter meinst du? Bisher war nur die Vertragswerkstatt der Versicherung am Auto. Wenn jetzt in Gutachter des TE (von ihm beauftragt und bezahlt), den Schaden höher schätzt, ist das ziemlich egal, wenn die Werkstatt der Versicherung das Auto zu dem von ihr genannten Betrag fachgerecht reparieren will.

Und im Kaskobereich stellt nun mal die Versicherung den Gutachter. Ist man mit dessen Ergebnis nicht einverstanden, gibt's genaue Regeln für das weitere Vorgehen.

Themenstarteram 5. Januar 2018 um 21:27

Wow, das ging mal schnell mit den Antworten, danke.

Ich habe halt den Eindruck, dass, nachdem ich gesagt habe, dass ich je nach Schadenshöhe nicht reparieren lasse, die Werkstatt erst einmal einen niedrigen Schaden angesetzt haben könnte. Da ich persönlich der Meinung bin, dass der Schaden doppelt so hoch liegt, würde ich gerne einen unabhängigen GA das Ergebnis der Werkstatt sozusagen überprüfen lassen. Ich bin kein Fachmann, aber der Werkstattleiter ist auch kein GA.

In den AKB steht jedenfalls:

"...

Was zahlen wir sonst noch?

Sachverständigenkosten

Die Kosten eines Sachverständigen erstatten wir nur, wenn wir dessen

Beauftragung veranlasst oder ihr zugestimmt haben."

Dieser Punkt steht jedenfalls unter den Punkten zu der Werkstattbindung.

Also entweder die Versicherung bitten, einen Gutachter zu schicken oder ihr Einverständnis mit der Beauftragung durch dich zu erklären.

Lass einfach reparieren - bei Werkstattbindung ist nichts anderes drin.

Ähh - doch: eine Entschädigung, die noch niedriger ist um den Schaden reparieren zu lassen (ist eine gute Sache).

Der Gutachter ist ein Mitarbeiter der Versicherung - feilsch mal mit dem...:):D

Auch bei Werkstattbindung bist du nicht verpflichtet, den Schaden reparieren zu lassen. Kannst genauso gut fiktiv abrechnen - halt zu den Reparatursätzen der V(ersicherungsv)ertragswerkstatt und abzgl. der MwSt. Lohnt sich bestimmt - wenn auch nur für die Versicherung.

Themenstarteram 5. Januar 2018 um 21:43

Ich will nicht feilschen, aber den tatsächlichen Schaden feststellen lassen - und zwar am besten von einem unabhängigen GA. Gerne auch auf eigene Kosten. Nur wenn die Versicherung dann sagt, Pech gehabt, Du kannst ja billiger reparieren lassen, bringt es an sich nicht viel, außer die Erkenntnis, dass das System krank ist. Aber bei 4 Wochen Wartezeit (Fahrzeug ist fahrbereit), kann man ja sich mal Gedanken machen, was da schief läuft.

am 5. Januar 2018 um 22:06

Tolle Erkenntnis.

Der TE schließt Werkstattbindung ab, um Geld zu sparen. Der Schaden wird fachgerecht repariert (bei vielen Versicherungen mit Extras wie Ersatzwagen, verbringen zur Werkstatt, lange Garantie auf die Reparatur etc.), wenn er das möchte (der Sinn einer Kasko).

Krankes System - wahrhaftig.

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@leiber TE

du hast den scheiss doch unterschrieben.................. du hast billig bestellt und jetzt billig bekommen, sei ein Mann und steh dazu :rolleyes:

Der TE ist hier nur auf eine fiktive Abrechnung hinaus. Da muss man kein Hellseher sein, um es zu durchblicken.

Lieber TE,

Das was du vor hast, nämlich reparieren lassen und trotzdem noch Geld einsacken, wird hier kaum bis garnicht funktionieren.

Wenn du Werkstattbindung angekreuzt hast, was ich persönlich niemals machen würde, dann solltest du es auch dort reparieren lassen und gut ist.

Beispiel:

Vor 3 Monate wurde unser BMW aufgebrochen. Ich habe TK mit 150€ SB ohne Werkstattbindung.

Meine Versicherung hat mir einen Gutachter geschickt.

Er hat den Schaden auf 3331€ Brutto beziffert. Eine absolute Lachnummer.

Folgende Teile wurden entwendet / beim Ausbau zerstört:

- Navi Prof.

- Airbag

- Bildschirm

- Controller

- Schaltkonsole

- Türschloss

- Halbe Kabelbaum durchgeschnitten.

Der Gutachter hat 55€ Brutto Stundenlohn angesetzt. Wo gibt es sowas?

Auch hat er geschrieben, dass die Kabel gelötet werden sollen. (Airbag!?).

Würde ich fiktiv abrechnen, hätte ich Netto 2673€ auf der Hand. Für das Geld bekommt man gerade eben noch die Ersatzteile (ebay) aus Litauen, Lettland und Polen. Woher die Teile stammen, kann sich jeder selbst ausmalen.

Und da ist noch kein Kabel getauscht und/ oder eingebaut.

Ende vom Lied:

Ich habe mein Recht durchgesetzt und von meiner freien Werkstattwahl gebrauch gemacht.

BMW Procar hat mir den Wagen in 3 Tagen repariert, gewaschen und gesaugt zurückgegeben. Der Meister hat sogar von sich aus auf die 150€ SB verzichtet.

Reparaturkosten: 10.674€ Brutto.

Fazit: Bei TK und VK Schäden hat man kaum bis garnicht Geld über.

Anders ist es bei HP-Schäden.

Wenn dir jemand die ganze Seite verbeult und zerkratzt, kommen da je nach Fahrzeug schon mal 15.000€ Schaden zusammen.

Da hast du dann das Recht auf einen eigenen Gutachter, Anwalt und Werkstatt.

Am Ende darfst du dann das Geld nehmen und das Auto ausbeulen und lackieren lassen. Sehr gute Lackierer nehmen dafür schon mal 2.500€ und dann sieht man auch nix mehr.

Gut, ist keine Fachmännische Reparatur und mindert den Wert des Fahrzeugs, aber in den meisten Fällen würde sich das lohnen.

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