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Werkstattbindung bei Neuwagen nicht empfehlenswert?

Themenstarteram 25. Juli 2013 um 10:33

Mahlzeit,

ich bekomme nächste Woche einen neuen VW Golf 7.

Versichern werde ich ihn bei der HUK (höchstwahrscheinlich;bin bisher schon da). Nun gibts da ja noch die Kasko Select bei der die HUK die Werkstatt aussucht und man spart sich dann 20% Beitrag, was natürlich attraktiv erscheint.

Nun scheint mir hier in diesem Unterforum der Konsens zu sein dass das eher nicht empfehlenswert ist, besonders nicht für Neuwagen. Richtig?

Wenn ja, warum?

Da werden doch sicher auch eine Menge VW-Werkstätten dabei sein mit denen die HUK zusammenarbeitet, kann ich ja mal erfragen.

VW gibts eh an jeder Ecke.

Das VW-Autohaus wo ich den Golf bestellt habe ist auch neu für mich (fuhr bisher ein anderes Fabrikat) und wie die Werkstattleistungen dort sind, weiß ich nicht, insofern ist da eine wie die andere für mich.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher

Das beste Argument gegen Werkstattbindung ist, dass man dadurch das Lohndumping bei den Angestellten der Werkstätten nicht weiter unterstützt.

Man kann von Werkstattbindung halten, was man will und keiner muss so einen Vertrag abschließen. Aber das, was Du da aufzählst, sind nun wirklich reine Behauptungen ins Blaue, oder hast Du einen Hauch eines Nachweises dafür?

 

Einfach so rausposaunen kann man sowas nämlich schnell.

 

Die Werkstätten, die ich persönlich kenne, sind ausnahmslos große und alteingesessene Karosseriewerkstätten und nicht irgendwelche Klitschen, die sich leisten könnten, mit Dumping-Mitarbeitern zu arbeiten. Dann wären sie nämlich schnell raus aus den Werkstattnetzen, weil sie mit Hilfsarbeitern die geforderte Qualität nicht bringen würden.

 

Die Werkstätten machen da mit, weil sie damit einfach ihre Auslastung erhöhen können.

 

Der qualifizierte Mitarbeiter will nämlich seinen prallen Tarif-Lohn-Gehaltsscheck am Monatsende auch dann, wenn der Chef nur Arbeit für zwei Wochen rangeschafft hat und er zwei Wochen den Hof gefegt und Karten gespielt hat...

 

Also nochmal: kein Monster an die Wand malen, sondern nüchtern abwägen: Will ich den angebotenen Service oder nicht?

Wenn nicht, dann lass ich es. Ganz einfach.

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Da würde ich direkt mal bei der Huk anrufen und nachfragen, ob die eine offizielle VW-Werkstatt als Partner in Deiner Nähe haben.

Grundsätzlich geht es ja bei der Werkstattbindung darum, dass man in die vorgegebene Werkstatt gehen muss im Schadensfall, egal, ob das eine entsprechende Markenwerkstatt ist oder eine freie... Bei einer freien Werkstatt KANN es zu Problemen führen wenn es um später auftretende Garantiefälle oder um Kulanz über den Hersteller geht. Kann man dann nicht nachweisen, dass alle Arbeiten in einer herstellergebundenen Markenwerkstatt durchgeführt wurden, kann der Hersteller die Garantie verweigern , wenn vorher ein betroffenes Teil eben nicht in einer Vertragswerkstatt getauscht worden ist.

Sicherlich müssen auch die Werkstätten Garantien auf durchgeführte Arbeiten geben, aber wenn es ganz dumm kommt und es ist ein Fahrzeugteil betroffen, das nicht ausgetauscht wurde, dessen Mangel aber nun auf früher durchgeführte Arbeiten zurückzuführen sein könnte, dann kann ich nachvollziehen, dass Garantieleistungen von beiden Seiten abgelehnt werden..

Gruß, Jens

am 25. Juli 2013 um 10:54

Eine Versicherung ist der Notdeckel für den Fall, der hoffentlich nicht eintritt.

Ich habe auch für Neuwagen mit Werkstattbindung abgeschlossen, weil es mir egal wäre, wer den neuen Kotflügel anschraubt und welche Werkstatt den gleichen Lackierer beauftragt.

Ob dir nun die ja nicht so riesige Ersparnis das - wenn auch nicht definierte - Risiko von was immer wert ist: Ja, wer außer du selbst soll das wohl entscheiden. Oder hilft es dir, wenn du nun liest, dass ich mich dafür entschieden habe?

Mangels Schäden kann ich von Erfahrung nicht berichten.

Gruß situ

PS: Verweigerte Garantien können eventuell nur auf dem Rechtsweg eingeklagt werden. Aus der Gewährleistungspflicht ist es weit schwieriger, sich rauszureden. So manche Hersteller geben keine Garantie mehr (nur die gesetzliche Gewährleistung). Der VW-Konzern gehörte mal dazu, ist aber zur Garantie zurückgekehrt´.

Bei den meisten Werkstattbindungen die ich so kenne wird auf die ausgeführten Arbeiten Garantie gewährt.

Einige springen sogar für die Herstellergarantien ein, sollten diese durch eine Reparatur in einer markenfremden Werkstatt verwehrt werden.

ABER:

Kulanzansprüche kannst du dir dann schenken, da wirst du deine Erfolgsaussichten erheblich schmälern.

Ist natürlich die Frage, wie entscheidend das ist.

Bei einigen Reparaturen gibt es ab Werk auch die Vorgabe, dass diese nur in einer Vertragswerkstatt durchgeführt werden dürfen. Dann wird das Auto ohnehin in eine entsprechende Partnerwerkstatt geschleppt. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt deine Versicherung.

Ich würde bei der HUK einfach mal nachfragen, ob sie eine VW-Werkstatt in deiner Nähe haben.

Wenn ja, würde ich die Werkstattbindung wohl mit abschließen.

Themenstarteram 25. Juli 2013 um 11:40

Danke schon mal für eure Antworten.

Klar werde ich bei der HUK nochmal nachfragen was für Werkstätten sie da auf der Liste haben. Mir wurde von der HUK eh schon gesagt ich solle wg. Kasko Select auch bei meinem Händler nachfragen ob das möglich wäre.

Zitat:

Ich würde bei der HUK einfach mal nachfragen, ob sie eine VW-Werkstatt in deiner Nähe haben.

Ja, werde ich machen. Was aber mit Unfällen/Schäden die weit ab vom Wohnort passieren? Ne VW-Werkstatt findet sich überall aber ob die HUK dann zu einer VW-Werkstatt auf ihrer Liste schleppen lässt oder irgendeine, das müsste ich auch noch erfragen.

Natürlich muss ich das dann selbst entscheiden, aber man kriegt ja hier durchaus Hinweise auf was man achten sollte.

Bisher hatte ich keine Werkstattbindung, aber auch noch keine Schadenfälle.

 

Da ich jetzt noch ein paar Posten dazu nehmen will (Rabattschutz, evtl. Rechtsschutz) könnte ich halt einen Teil davon wieder einsparen mit der Werkstattbindung.

Eigtl. weiß ich auch noch nicht ob ich nicht die Versicherung wechseln soll. War immer bei der HUK, hatte aber nie nen Schaden, hatte zuerst gar nicht drüber nachgedacht die Versicherung zu wechseln, da mit aber VW auch seine VVD-Versicherung verkaufen wollte, hab ich mir das mal angeschaut. Leider kann man recht schlecht vergleichen da die Pakete unterschiedlich sind. Mit allem wäre ich beim VVD teurer unterwegs. Dafür ist dort glaube ich in den AKBs irgendwo noch eine Wertminderungesentschädigung drin dies bei der HUK nicht gibt.

Wertminderung scheints bei Teil- und Vollkasko üblicherweise ja nicht zu geben, oder?

Ich muss die AKBs nochmal intensiv vergleichen.

Auf die Onlinevergleiche gebe ich nix. Bei check24 kann die HUK z.B. gar nicht bewertet werden, da kriege ich von vielen (bekannteren) Versicherungen kein Ergebnis.

Im Prinzip bietet die HUK alle üblichen Sonderleistungen wie Zusammenstoss mit Tieren aller Art, Tierbisse + Folgeschäden (wobei Bisse nur an Schläuchen und Leitungen) etc. Wohl auch den Verzicht auf den Einspruch grober Fahrlässigkeit. Damit hatte der VVD so geworben. Aber das finde ich bei der HUK auch. Allerdings muss ich nochmal nachschauen wo genau.

Da es so unendlich viele Versicherer gibt, hat jemand noch 2,3 Tipps wo ich noch genauer schauen sollte, wenn ich so ziemlich das volle Paket will (für einen Neuwagen)?

Dann würde ich mir bei einigen anderen noch online die Beiträge errechnen lassen (was ja nicht so schwer ist) und mich in die AKBs vertiefen (was deutlich schwerer ist).

Aus Erfahrung kann ich zur HUK-Partner-Werkstatt-Regelung folgendes sagen:

Ich hatte einen Unfall weit weg von meinem Wohnort, da kam erst die Frage ob ich am Wohn- oder am Unfallort reparieren lassen wollte.

Dann wurden mir drei Werkstätten zur Auswahl in der Nähe genannt, eine davon war ein "Unfallkompetenzzentrum" ohne Markenbindung, eine ein Lackierfachbetrieb und die dritte ein markenfremder Vertragshändler.

Repariert wurde mit Original-Ersatzteilen des Fahrzeugherstellers (auch die gewechselten Blechteile), erkennbar an den Markenprägungen.

Erste Frage ist mal folgende:

Hast du geleast oder finanziert? Wenn ja, schau mal in deine Bedingungen was dort zum Thema "sach- und fachgerechte Reparaturen in einer vom Hersteller zertifizierten Werkstatt (oder ähnlicher Wortlaut)" steht...

Themenstarteram 25. Juli 2013 um 15:51

finanziert. Guter Hinweis, muss ich in den Bedingungen nachsehen. Deshalb hat mich die HUK ja auch drauf hingewiesen nachzufragen.

Dann wird das vermutlich eh wegfallen. Ich geb bescheid wenn ichs weiß.

Kann jemand noch zur anderen Frage was sagen:

Zitat:

Da es so unendlich viele Versicherer gibt, hat jemand noch 2,3 Tipps wo ich noch genauer schauen sollte, wenn ich so ziemlich das volle Paket will (für einen Neuwagen)?

Dann würde ich mir bei einigen anderen noch online die Beiträge errechnen lassen (was ja nicht so schwer ist) und mich in die AKBs vertiefen (was deutlich schwerer ist).

Rest siehe oben. Werde mich am WE nochmal hinsetzen und die AKBs von HUK und VVD genau vergleichen. insbesondere auf grobe Fahrlässigkeit (wenn das drin ist dann wo üblicherweise? nur Haftpflicht oder sollte es bei VK auch drin sein?) und Wertminderung.

Aber wenn jemand noch nen Tipp hat welche Gesellschaft ich mir noch genauer ansehen sollte, die möglichst auch alle Sonderleistungen bietet dann werde ich das tun. Nur einen Onlinevergleich und dann die ganzen genannten Gesellschaften durchzuforsten, das ist mir zu viel, wenn man überall die AKBs durchliest und dann versucht zu vergleichen.

 

PS: Thema Rabattschutz: Ich nehme an das ist bei allen gleich, dass man nur so lange man bei der Gesellschaft bleibt, bei einem Schaden pro Jahr nicht zurückgestuft wird. Hatte man mehrere Schäden und wechselt die Gesellschaft mal, fällt man tief. Toller Kundenbindungstrick..

Oder gibts eine Gesellschaft wo das anders ist, die bspw. den realen Schadensverlauf nicht an den Nachversicherer weitergibt?

am 26. Juli 2013 um 5:40

...und wer weiß von euch ob die Werkstatt welche *heute* für die HUK arbeitet dann noch in diesem Verbund ist wenn man einen Schaden hat :confused:

Ich möchte *immer* selber bestimmen wie/was/wann und wo mit meinem Eigentum passiert, meine Meinung...

Zitat:

Original geschrieben von auto-hobbit

Oder gibts eine Gesellschaft wo das anders ist, die bspw. den realen Schadensverlauf nicht an den Nachversicherer weitergibt?

Einige Gesellschaften akzeptieren die bisherige Schadenfreiheitsklasse, wenn du denen eine Kopie der letzten Beitragsrechnung gibst. Auch, wenn der Vorversicherer eigentlich eine andere SF-Klasse weitergibt.

Ob das auch für Rückstufungen durch Rabattschutz gilt kann ich dir aber nicht sagen.

Zumindest bei Sondereinstufungen klappt das des öfteren.

 

Zitat:

Original geschrieben von Golf5GTI/DSG

...und wer weiß von euch ob die Werkstatt welche *heute* für die HUK arbeitet dann noch in diesem Verbund ist wenn man einen Schaden hat :confused:

Ich möchte *immer* selber bestimmen wie/was/wann und wo mit meinem Eigentum passiert, meine Meinung...

Klar möchte man das, aber 20% mehr Beitrag sind halt dafür schon ne ordentliche Hausnummer. Das überlegt man sich dann zweimal ob man da nicht drauf verzichten kann.

am 26. Juli 2013 um 7:16

Bei mir hört der *Sparwahn* aber bei meinem Eigentum auf, da bestimme ich wie/was/wann und wo damit passiert und keine Versicherung (die bestimmt nur das Beste von mir will, ja ne is klar) :rolleyes:

Meine Meinung...

Genau deswegen kann und muss das eben jeder für sich selbst entscheiden.

 

Eigentlich ist nur das von Sause gesagte ein showstopper: vertragliche Verpflichtung aus Leasing / Finanzierung?

 

Ansonsten ist die Frage ist nicht, wer was mit meinem Eigentum macht, sondern wie wahrscheinlich ist für mich:

 

1. dass ich einen Unfall habe, bei dem ich meine VK brauche (wie viel fahre ich, wo fahre ich, wann fahre ich, was für ein Auto fahre ich usw.) 

 

2. dass ich ZUSÄTZLICH noch einen relevanten Kulanzfall an meinem Wagen habe, also einen Schaden, der nicht über die Garantie abgedeckt ist und der in irgendeinem Zusammenhang mit dem Blechschaden steht. Ich kann 5 Frontschäden in der Partnerwerkstatt reparieren lassen, da wird bei VW kein Mensch danach fragen, wenn mal wieder ein Fentserheber kaputt ist und die Garantie abgelaufen war. Und auch dann hat jeder Hersteller eigene Regeln für die Kulanz. Da kann vielleicht eine Vorschadenreparatur im Karosseriebereich relevant sein, muss es aber nicht.

 

Wenn ich beide Risiken hoch einstufe, entscheide ich mich gegen Partnerwerkstätten und zahle die Prämie. Dem Versicherer ist es recht. :D

 

Letztlich ist es Lotterie.

 

 

 

 

Themenstarteram 26. Juli 2013 um 9:30

Ich habe bisher noch nichts relevantes in meinen Vertragsunterlagen finden können.

Der einzige Passus diesbezüglich heißt sinngemäß dass ich alle Reparaturen sofort durchführen lassen soll, bisher hab ich aber noch nichts gefunden das mir vorschreibt wo das zu machen ist.

Diesbezüglich werde ich aber auch noch mal meinen Händler befragen.

Hat noch jemand Tipps für zwei, drei andere Versicherer die ich mir mal ansehen sollte?

Und wo sollte der Passus "Wir verzichten auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit" überall auftauchen? KH, VK, TK?

am 26. Juli 2013 um 10:32

TK und VK.

Bei der Haftpflicht gibt es das gar nicht (meine ich).

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