Vollkaskoschaden eines älteren Herren. Kann Versicherung kündigen? Probleme Versicherung zu behalten
Schönen guten Tag.
Vielleicht hat hier jemand Erfahrung.
Mein Vater (78) ist zwar topfit, hat jedoch einen selbst verursachten Schaden (parkrempler gegen Baum)
verursacht.
Er ist seit über 40 Jahren bei der Hu.. und hat Vollkasko mit 1 Schaden frei.
Hat SF 35...
Nun hat er folgende Befürchtung.
-Nach Regulierung diesen Vollkaskoschaden, kann Ihm die Versicherung kündigen!
-Oder er wird trotzdem stark hochgestuft (neuen Betrag -vor dem Schaden- liegt vor. Beitrag wurde um 12% erhöht).
-Sollte er die Versicherung kündigen, bekommt man in diesem Alter überhaupt noch eine?
Besten Dank
42 Antworten
Zum Glück für den TE waren bisher nicht alle Posts so sinnfrei.
Zum Glück für den TE wurde seine diesbezügliche Frage ja bereits mehrfach beruhigend und unpolemisch beantwortet. Es posten hier ja nicht nur Zwölfjährige.
Wenn der Versicherungsbeitrag zu hoch erscheint, einfach den Versicherungsnehmer zum 01.01.23 auf ein Kind wechseln
Celica, der ältere Herr möchte doch sicherlich weiterfahren. In einem benannten Fahrerkreis wird das Alter mitbetrachtet. Ob ein unbenannter Fahrerkreis dann noch günstiger ist, wäre ein Rechenbeispiel.
Soweit mir bekannt ist, werden bei einer derartigen Konstellation nur Fahrer unter 25 mit einem Aufschlag berücksichtigt.
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Germania, es wurde mehrfach thematisiert, dass auch in höheren Altersklassen ein Aufschlag berechnet wird. Natürlich nicht von jeder VS.
Wenn ich morgens in den Spiegel gucke, muss ich mich damit auch noch nicht näher auseinandersetzten.
Tatsächlich kann man sehr lange darüber diskutieren, ob Aufschläge bei älteren VT´s gerechtfertigt sind oder nicht. Und ja, jüngere VT´s, gerne frühmännlich, verursachen lt. Statistik mehr Unfälle 🙂
Persönlich mag ich den Tenhagen nicht so sehr, aber in seinem Portal wurde das Thema behandelt:
Ob und wie hoch mein Alterszuschlag ist, weiß ich nicht und habe ich nicht getestet.
Was ich aber wegen baldiger Lieferung des neuen Fahrzeuges getestet habe: In den Vergleichsportalen taucht nur ein mir unbekannter Versicherer auf, der - selbstredend bei gleichen Daten - etwas billiger wäre (knapp 10%).
Ich folgere daraus, dass de facto alle das Alter in nahezu gleicher Weise bewerten (oder anders herum: Mein Versicherer da sehr gnädig ist).
Edit: Jetzt habe ich mich auf einem Vergleichsportal als Vierziger ausgegeben: Das wäre so 1/3 billiger.
Zitat:
@NDLimit schrieb am 27. Oktober 2022 um 14:57:21 Uhr:
Celica, der ältere Herr möchte doch sicherlich weiterfahren. In einem benannten Fahrerkreis wird das Alter mitbetrachtet. Ob ein unbenannter Fahrerkreis dann noch günstiger ist, wäre ein Rechenbeispiel.
Es gibt noch Versicherungen, da wird für das alte Alter, der Fahrer kein Zuschlag verlangt. Da kommt es für die Beitragsberechnung auf das Alter des VN an. Ü60 dürfen dann ohne Zuschlag auch fahren.
Lediglich der Zuschlag für "Weitere Fahrer" wird berechnet, dies kann man i.R. aber vernachlässigen
Lt. verlinkten Artikel ist es lediglich eine Empfehlung seitens des GDV. Ob und wie eine VS das umsetzt, ist deren Sache. Versicherer beschäftigen Mathematiker und Statistiker um eine Risikobewertung verzunehmen. Deren Einschätzung kann durchaus unterschiedlich ausfallen.
Zitat:
@situ schrieb am 27. Oktober 2022 um 15:33:51 Uhr:
Ob und wie hoch mein Alterszuschlag ist, weiß ich nicht und habe ich nicht getestet.Was ich aber wegen baldiger Lieferung des neuen Fahrzeuges getestet habe: In den Vergleichsportalen taucht nur ein mir unbekannter Versicherer auf, der - selbstredend bei gleichen Daten - etwas billiger wäre (knapp 10%).
Ich folgere daraus, dass de facto alle das Alter in nahezu gleicher Weise bewerten (oder anders herum: Mein Versicherer da sehr gnädig ist).
Edit: Jetzt habe ich mich auf einem Vergleichsportal als Vierziger ausgegeben: Das wäre so 1/3 billiger.
Und wie kommst du als 40iger zu SF35? Halte ich für etwas schwierig.
Übertragung auf ein "Kind" macht also nur Sinn, wenn das "Kind" schon seit mind. 35 Jahren die entsprechende Fahrerlaubnis besitzt.
25-30 Jahre würde auch reichen, da es ja in den höheren SF eh nur in 1% Schritten weitergeht, bzw. Teilweise 3 Jahre der gleiche %satz gilt
Stimmt, dauert dann nur etwas länger, bis man ganz oben angekommen ist.
Zitat:
@NeoHazard schrieb am 27. Oktober 2022 um 14:20:17 Uhr:
Wie kommt man eigentlich auf die Schnapsidee, das die Versicherung einen nach einem Schaden kündigen sollte? Why? ...
Es gibt Versicherungen die risikobehaftetes Klientel gern aussondern. Entweder per Kündigung, sobald dies möglich ist oder durch die Beitragsgestaltung.
Da ist man als zu junger oder zu alter Mensch u.U. ganz schnell dabei.
Die Angst vor einer Kündigung beim ersten Schaden ist nicht vollkommen unbegründet, wenn auch nicht wahrscheinlich.
Es gibt auch genug Versicherungen, die 80+ Fahrer noch als neue Kunden nehmen, mit den normalen Zuschlägen im Alter.
Dem TE würde ich raten, erst einmal abzuwarten.
Zeig mal Fotos vom Schaden
Zitat:
@Alfopa schrieb am 27. Oktober 2022 um 10:51:39 Uhr:
Schönen guten Tag.Vielleicht hat hier jemand Erfahrung.
Mein Vater (78) ist zwar topfit, hat jedoch einen selbst verursachten Schaden (parkrempler gegen Baum)
verursacht.
Er ist seit über 40 Jahren bei der Hu.. und hat Vollkasko mit 1 Schaden frei.
Hat SF 35...Nun hat er folgende Befürchtung.
-Nach Regulierung diesen Vollkaskoschaden, kann Ihm die Versicherung kündigen!
-Oder er wird trotzdem stark hochgestuft (neuen Betrag -vor dem Schaden- liegt vor. Beitrag wurde um 12% erhöht).
-Sollte er die Versicherung kündigen, bekommt man in diesem Alter überhaupt noch eine?Besten Dank
Zur Frage, nach Schaden kann die Versicherung natürlich kündigen, wenn so lange versichert ist es aber eher unwahrscheinlich. Auch ohne Schaden hat die Versicherung ein Kündigungsrecht.
Auch im Alter würde sich eine Versicherung finden.
Sonst gibt es immer eine Lösung